Sächsische Zeitung: Vize-Verfassungsschutzchef verwahrt sich gegen Lügenvorwurf


Der Ton in Sachsens NSU-Untersuchungsausschuss ist scharf. Nicht nur zwischen Koalition und Opposition knistert es.

Der stellvertretende Chef des Landesamtes für Verfassungsschutz in Sachsen, Olaf Vahrenhold, kommt zu einer Anhörung vor dem Landtags-Untersuchungsausschuss zum „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) im Landtag in Dresden.
Der stellvertretende Chef des Landesamtes für Verfassungsschutz in Sachsen, Olaf Vahrenhold, kommt zu einer Anhörung vor dem Landtags-Untersuchungsausschuss zum „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) im Landtag in Dresden.
©dpa

Dresden. Sachsens Vize-Verfassungsschutzchef Olaf Vahrenhold hat sich im Landtags-Untersuchungsausschuss zur Terrorzelle NSU gegen der Vorwurf der Lüge gewehrt. Seine Behörde habe den Landtag weder in die Irre geführt noch belogen, sagte er am Montag bei seiner Vernehmung im Ausschuss. „Ich möchte das sehr deutlich zurückweisen.“ Angesichts solcher Unterstellungen könne man keine vernünftige Aufklärung betreiben.

Vahrenhold, der erstmals im Dezember dem Ausschuss Rede und Antwort gestanden hatte, bezog sich dabei auf Pressemitteilungen der Linksfraktion und auf die Art und Weise von Fragestellungen der Abgeordneten Kerstin Köditz. Diese kritisierte am Montag erneut die Aussagen des Vize-Verfassungsschutzchefs zum Freien Netz von Rechtsextremisten in Sachsen. Aus ihrer Sicht fungierte das inzwischen abgeschaltete Netz als Helfer der NSU-Terroristen, dessen Rolle werde vom Verfassungsschutz verniedlicht.

„Die Bewertung des Freien Netzes ist keine Kategorie von Lüge oder Nichtlüge“, sagte Vahrenhold. „Das Freie Netz ist eine gefährliche Vernetzung der Szene.“ Da sei er mit Köditz nicht weit auseinander. „Aber es ist keine Organisation“, fügte Vahrenhold hinzu. Hinter den im „Freien Netz“ verlinkten Zusammenschlüssen verbargen sich noch bis zum Sommer vergangenen Jahres Gruppierungen, die laut Verfassungsschutz eindeutig der Neonazi-Szene zuzuordnen waren. Eine Vernetzung allein sei kein Verbotsgrund.

Vollständiger Artikel

 

Hinterlasse einen Kommentar