Pastörs hat laut Anklage in einer Landtagsrede die systematische Judenvernichtung geleugnet.Der NPD-Fraktionschef im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Udo Pastörs, ist auch in zweiter Instanz der Leugnung des Holocausts schuldig gesprochen worden. Das Landgericht in Schwerin wies die Berufung gegen die in erster Instanz verhängte Bewährungsstrafe als unbegründet zurück.
Umstrittene Landtagsrede vor drei Jahren
Der Vorsitzende Richter zitierte in seiner Urteilsbegründung aus der umstrittenen Landtagsrede aus dem Jahr 2010. Dort habe Pastörs unter anderem gesagt, dass Auschwitz und der Holocaust „nicht oder so nicht stattgefunden“ habe. Der NPD-Politiker bezeichnete den Richterspruch als „politisches Urteil. Er kann innerhalb einer Woche erneut Revision einlegen und kündigte an, dies auch zu tun.
Achtmonatige Bewährungsstrafe
Pastörs war im August 2012 vor dem Schweriner Amtsgericht zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, hatte das Urteil aber angefochten. Der Prozess war kurz nach der Eröffnung am 14. März nach einem Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen den Vorsitzenden Richter unterbrochen worden.
Quelle: NDR