Zu Beginn seiner Spitzeltätigkeit in den 1990er Jahren habe ihm einer seiner V-Mann-Führer auch „regelmäßig“ Informationsmaterial zur Antifa-Szene gegeben. Darunter soll mehrfach eine Zeitschrift gewesen sein, welche der damalige stellvertretende Vorsitzende der HBV von Thüringen heraus gab.Neben seinem Spitzelsalär will Brandt vom Verfassungsschutz zusätzlich Geld für seine technische Ausstattung erhalten haben. Er hätte mitgeteilt, was er benötige und dann das Geld für seinen Computer, ein Handy und vielleicht auch ein Fax-Gerät erhalten. Der Neonazi erklärte, dass das Amt schon einmal Telefonrechnungen von bis zu 1000 Mark beglichen habe, wenn er viel telefonieren musste für die Vorbereitung wichtiger Veranstaltungen.Geld vom Nachrichtendienst habe er auch für Anwälte bekommen, wenn gegen ihn ermittelt wurde und er einen Rechtsanwalt benötigte. Nach seinen Angaben bezahlte er dann Anwälte die in der rechtsextremen Szene bekannt waren. Zu Beginn seiner Spitzeltätigkeit 1994 lag sein Gehalt aus seiner Tätigkeit bei einem Verlag in Coburg noch über dem Geld, das er vom Verfassungsschutz erhielt. Im Jahr 2001 sei es eher umgekehrt gewesen. Der Ex-Spitzel räumte ein, eigentlich zwei Gehälter bezogen zu habe.“Das was der Verfassungsschutz damals getan hat, ist ein grenzenloses Verbrechen an der Demokratie, an den Menschen in Thüringen und Deutschland“, sagt in einer Prozesspause der Rechtsextremismus-Forscher Hajo Funke unserer Zeitung. „Der Verfassungsschutz hat damals den Aufbau der rechtsextremen Szene mit betrieben“ erklärt der emeritierte Professor der Freien Universität Berlin. Das sei bei der Befragung von Brandt am Mittwoch vor Gericht noch einmal deutlich geworden.
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