HR| Spitzel-Schutz geht vor Hilfe für Polizei


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Benjamin G.
Der Landes-Verfassungschutz will seine V-Leute auch nach den Erfahrungen bei den NSU-Ermittlungen weiter vor der Polizei schützen. Quellen blieben tabu, sagte ein Verfassungsschützer vor dem NSU-Untersuchungsausschuss.

Für Hessens Verfassungsschutz hat der Schutz seiner V-Leute weiterhin oberste Priorität – auch wenn ein Spitzel wegen einer Straftat verhaftet wird. „Wir offenbaren vor der Polizei nicht unsere Quellen“, sagte Dieter Bock, langjähriger Abteilungsleiter der Behörde, am Montag im NSU-Ausschuss des Landtags in Wiesbaden.

Zu dem im Jahr 2006 nach dem NSU-Mord an Halit Yozgat in Kassel verfügten Quellenschutz für den rechtsextremen V-Mann Benjamin G. wollte sich Bock aber nicht äußern. Ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, Andreas Temme, war damals angeblich zufällig am Tatort und geriet zeitweise unter Mordverdacht.

Die von Temme geführten V-Leute wollte das Landesamt dann aber nicht persönlich von der Polizei befragen lassen. Der damalige Innenminister und heutige Regierungschef Bouffier segnete dies ab – und steht heute deswegen in der Kritik.

Quellenschutz an höchster Stelle entschieden

Er habe damals mit dieser Entscheidung nichts zu tun gehabt, sagte Bock am Montag. Im Fall von polizeilichen Ermittlungen gegen V-Leute gehe es beim Quellenschutz immer um eine Frage der Abwägung, die an höchster Stelle entschieden werde.

Dass einem Führer von V-Leuten – wie damals Temme in Kassel – neben der rechtsextremen Quelle auch noch V-Leute aus der islamistischen Szene zugeordnet waren, sei in der Behörde unüblich, räumte Bock ein. Normalerweise sei jedem Führer – davon gibt es im Landesamt nach Bocks Worten „weniger als 20“ – ein festes politisches Spektrum an Spitzeln zugewiesen.

Fest steht, dass Temme kurz vor der Tat in Yozgats Internetcafé mit dem Neonazi Benjamin G. telefoniert hat. Der Verfassungsschützer hat jedoch stets betont, er sei damals nur zufällig am Tatort gewesen. Von der Polizei später mitgeschnittene Telefonate haben auch gezeigt, dass das Landesamt für Verfassungsschutz damals verhindern wollte, dass die Polizei Einblick in die Arbeit von Temme bekommt.

Keine Steuern auf Spitzellohn

Zu diesen Vorgängen konnte und durfte Bock am Montag gar nichts sagen. Er sollte als Sachverständiger dem Ausschuss die Organisation seines Amtes erläutern. Die eigentlichen Zeugen werden erst später geladen.

Wie viele Spitzel der Verfassungsschutz derzeit führt, wollte Bock nicht verraten. Ein interessantes Detail gab er dennoch preis: Was die V-Leute an Honoraren oder monatlichen Salären erhalten, stecken sie weg. Steuern werden dafür nicht entrichtet. Dafür zahlt das Landesamt an die Finanzbehörden pauschal eine Summe.

Quelle: HRonline