23. Mai 2024. 75 Jahre Grundgesetz


Es gibt kaum eine historische Situation, in der das Grundgesetz und die Grundrechte mit dem Art. 1 „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ mehr gefeiert und verteidigt werden sollten. Mit den Studierenden, die ihr Recht auf Freiheit der Wissenschaft, Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit dieser Tage in ihren Camps und Demonstrationen für ein Ende des Gaza-Krieges praktizieren. Mit Jüd:innen und Palästinenser:innen für ein Ende des Leids. Mit den rassistisch Angegriffenen in Sonneberg und in Berlin-Spandau. Mit denen in Nordhausen, die die Übernahme des Bürgermeisteramts durch einen rechtsextremen AfD-Kandidaten verhindert haben. Gegen die Krahs, Höckes und Sellners, die mit ihrem Rassismus gegen den Art. 1 wüten.