MAN DARF DIE AFD ÜBRIGENS GANZ OFFIZIELL ALS RECHTSEXTREM BEZEICHNEN


Der Berliner Anwalt Christian Löffelmacher hatte gegen die AfD geklagt, um gerichtlich sicher zu stellen, dass niemand Unterlassungsklagen der AfD bekommen kann, wer er diese als rechtsextrem bezeichnet. Die AfD – selbsternannte Partei, die gegen „Zensur“ und „Diktatur“ kämpft – ist nämlich bekannt dafür, juristisch gegen Aussagen vorzugehen, die sie kritisieren.

Jetzt hat Löffelmacher netterweise aber vom Landgericht Gießen klären lassen, dass man offiziell die AfD rechtsextrem nennen darf. Das Urteil hat er auf Twitter veröffentlicht: View image on Twitter

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Ch. Löffelmacher@Loeffelmacher

Die Partei der Meinungsfreiheit aka #AfD hatte ein Problem mit kritisierenden Aussagen. Wir haben das geklärt. LG hat festgestellt, dass man die AfD als rechtsextremistisch und/ oder mit einer rechtsextremistischen Ausrichtung versehen bezeichnen darf.

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