Hajo Funke: Abbruch der Untersuchung auf halber Strecke. Das vorzeitige Ende der öffentlichen Ermittlung des NSU Untersuchungsausschusses des Bundestags.


Spreu vom Weizen

 

Mai 2013. Hektische Versuche des Bundesinnenministers, vollendete Tatsachen zu schaffen und die Aufklärung der Verantwortung des Bundesamts in der Mordserie zu blockieren.1

 

In Erinnerung an Solingen. Die Morde heute vor zwanzig Jahren

 

Vor 20 Jahren sind durch einen Terroranschlag von mindestens vier Rechtsterroristen fünf türkische Frauen und Kinder in Solingen verbrannt worden. Bis heute wird eine erhebliche Rolle eines rechtsextremen Kampfsportlers, der V Mann gewesen sein soll, angenommen. Dies war die Antwort von Rechtsterroristen auf das Fanal von Rostock Lichtenhagen ein halbes Jahr zuvor (vergleiche Funke: Brandstifter. Göttingen 1993) und ihre flammende „Antwort“ auf die gerade durchgesetzte de facto Abschaffung des Asylrechts.

 

Abbruch der Untersuchung auf halber Strecke. Das vorzeitige Ende der öffentlichen Ermittlung des NSU Untersuchungsausschusses des Bundestags.

 

Heute – 20 Jahre danach und nach einer über zehn -jährigen Mordserie des NSU, dessen Anfänge in diese Zeit vor 20 Jahren zurückreicht – ist das Versprechen der Bundeskanzlerin auf lückenlose Aufklärung angesichts der Blockade durch das Bundesinnenministerium und seiner nachgeordneten Behörden keineswegs eingelöst. Als sich diese Blockadestrategie im Untersuchungsausschuss des Bundestags schon im September 2012 abzeichnete, sagte die Obfrau der Opferfamilien bereits: das Versprechen auf Aufklärung ist „gescheitert“. (Barbara John)

Gewiss: der Untersuchungsausschuss des Bundestages war zu Zeiten intransigent und hat die Öffentlichkeit an die Abgründe des deutschen Inlandsgeheimdienstes in Bund und Ländern geführt – das ist seine zum Teil großartige Leistung – , aber er hat es nicht gewagt, den Abgrund auszuleuchten und das Rätsel eines beispiellosen (Sich-)Versagens der Sicherheitsbehörden zu lösen. Umso dringender bleiben die Fragen von Öffentlichkeit, Medien und vor allem investigativer Journalisten. Zu diesen Fragen gehören auch die, die Dirk Laabs am Ende seines Debattenbeitrags NSU Ausschuss: Täuschung und Augenwischerei – leicht ergänzt – formuliert hat.

Ist im Apparat wirklich keine Meldung spezifisch oder unspezifisch nach dem ersten Mord der Serie aufgeschlagen, dass es eine rechte Terrorzelle irgendwo in Sachsen oder andernorts in Deutschland gibt?

Warum wurde das Trio in Thüringen kurz vor ihrem Untertauchen von Verfassungsschutz und Polizei gleichzeitig observiert? Wurde eine Anwerbung einer der drei als Quelle vorbereitet oder abgewogen?

Wissen die Parlamentarier den ganzen Hintergrund von allen relevanten V Leuten – wie lange und für wen und mit welchem Ergebnis sie gespitzelt haben? Sind alle Quellenberichte an den Ausschuss geschickt worden?

 

Dem Ausschuss ist es nicht gelungen, diese Fragen ausweislich seiner statements am Ende der öffentlichen Anhörung des Untersuchungsausschusses zu beantworten.

Dabei sind sie schon nach meinem sehr vorläufigen Wissensstand durchaus teilweise beantwortet: Ja, es gab klare Hinweise, nicht nur vor dem ersten Mord aus dem Inlandsgeheimdienst selbst, dass die Terrorgruppe auf dem Weg zu schwersten Straftaten ist. Es gibt klare Hinweise im Thüringer Untersuchungsausschuss, nach denen mindestens eine der drei Personen des Trios als Quelle anzuwerben, erwogen worden ist; Thomas S aus dem unmittelbaren Terrorumfeld ist gleich für über zehn Jahre V-Mann gewesen. Und: natürlich wissen die Parlamentarier nicht den ganzen Hintergrund der relevanten V-männer – nehmen wir nur Primus, Thomas S, Corelli, Piato – und die weit über 20 weiteren V Leute, die im Umfeld des Terrornetzwerks angeworben und geführt worden sind.

 

Fritsches Aufklärungsverdikt im Sinn eines undemokratischen „Staatswohls“

Ganz wesentlich hat diesen Abbruch vor den entscheidenden Fragen die Exekutive zu verantworten: mit einem aggressiven Auftritt hat der Staatssekretär des Bundesinnenministeriums, Fritsche – wir haben darüber berichtet – auf seine Weise klargemacht, dass er von der ganzen Aufklärung nichts hält. Zwar hat der Untersuchungsausschuss auf den aggressiven Auftritt selbst souverän reagiert und den Staatssekretär gerügt. Aber in der Sache hat Fritsche vorerst gesiegt: eine Aufklärung der Vorgänge im Bundesamt zwischen 1998 und 2011 (Fritsche war einen Großteil diese Zeitraum auch dort, im Bundesamt, der einflußreichste) ist nicht erfolgt. Erst Recht hat keine Selbstaufklärung über das Versagen des Amts stattgefunden. Heinz Fromm hätte mit seinem Rücktritt Mitte 2012 und den selbstkritischen Überlegungen im Untersuchungsausschuss den Weg für eine Selbstaufklärung des Bundesamts freimachen können – aber er dürfte schon Mitte November 2011 über den Charakter und die Bedeutung der Schredderaktion gewußt haben. Der Nachfolger im Amt hat Aufklärung wie das Bundesinnenministerium mit allen denkbaren Mitteln zu verhindern versucht.

 

und bewußt vertuschende Schredderaktion

Die Akten, die am 11.11.2011 im Bundesamt vernichtet worden sind, enthielten Erkenntnisse von Thüringer V Personen und waren keineswegs ein Versehen. Der Ausschussvorsitzende Edathy teilte in der vorletzten Sitzung des Berliner Ausschusses in einem ausführlichen Protokoll über die Vernehmung der Zeugin, die die Akten hatte vernichten müssen, mit: die Zeugin ist mehr oder weniger überredet worden, die Akten zu vernichten. Ihr sei zu keinem Zeitpunkt der Grund für die Beseitigung der Akten genannt worden. Ein solcher Vorgang – die Vernichtung von möglichen Beweismitteln – ist ein Fall für die Staatsanwaltschaft. (Dirk Laabs). Dabei geht es vor allem um den Referatsleiter und seinen Vorgesetzten. Der zuständige Ermittler hatte über die Schredderaktion des Bundesamts die glatte Unwahrheit gesagt. Aber das erfuhr die Öffentlichkeit im Untersuchungsausschuss erst in der vorletzten Sitzung seiner öffentlichen Anhörungen.

 

Feinjustiert“. Über Manipulationen zur Bagatellisierung des NSU im letzten Jahrzehnt

 

Ob gewollt oder nicht: kurz vor einer entscheidenden Phase der Aufklärung musste der Untersuchungsausschuss wegen des anstehenden Wahlkampfs die Aufklärungsarbeit abbrechen. Dass die Arbeit vor der Antwort auf diesen entscheidenden Fragenkatalog hat abgebrochen werden müssen, folgt auch dem Druck der größeren Fraktionen, nun nicht weiter aufzuklären, gegebenenfalls nach der Wahl, wenn möglich nicht. Es liegt aber auch an den Entscheidungen des Untersuchungsausschusses selbst, sich erst in der vorletzten Woche intensiver mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz zu befassen.

Wie Dirk Laabs (ebd) schrieb, wurde erst am vorletzten Sitzungstag deutlich: das Bundesamt für Verfassungsschutz hat eine eigene Abteilung, die rechtsradikalen Terror bekämpfen sollte – die Abteilung II2f. Der hierfür zentrale Auswerter im Bundesamt, ein Herr Egerton, zeigte sich im Bewusstsein seines gesammelten Wissens und in der Tat als einer der besten informierten Auswerter und Spin-Doktoren des Bundesamts. Unter verschiedenen Tarnnamen hatte er darüber auch öffentlich berichtet. Er kannte die verschiedenen Verzweigungen der neonazistischen Gewaltszene und des Blut und Ehre-Netzwerks. Er überragte mit seinen Kenntnissen den größten Teil der Abgeordneten des Untersuchungsausschusses und ließ das den Untersuchungsausschuss auch spüren. Nachdem er sich so als kompetent und dominant inszeniert hatte, wies er vernehmende Abgeordneten in immer entschiedenerem Ton zugleich zurecht und behauptete etwa:: Weder Thomas S noch das Blut und Ehre-Netzwerk seien von Bedeutung. Am Ende aber überzog er in einer Weise, die offenbar für seine Haltung im Bundesamt typisch war und insofern unter den Zuhörern Entsetzen auslöste: Auf die Frage nämlich, warum in einem nicht öffentlich gemachten gemeinsamen Papier von Bundeskriminalamt und Bundesamt sich das Bundesamt durch zusetzen verstand: In der Fassung des Bundeskriminalamts war durchaus von dem Trio als bedeutender Gruppe die Rede. Genau dieser Gruppe fehlte in dem gemeinsamen Schlußpapier! Das Bundesamt hat sich mit der Streichung des Trios gegenüber dem Bundeskriminalamt durchgesetzt. Man hatte sie gestrichen! Auch das Trio war für Herrn Egerton, wie er sich an diesem Tag nannte, nicht erheblich! Das war nach den ersten Morden. Als er nach einer Erklärung für dieses fatale Dementi gefragt wurde, blieb er das erste Mal einsilbig – und verriet doch, was das Bundesamt in jenen Zeiten so trieb: wir haben unsere Informationen „feinjustiert.“

 

Was wir gegenwärtig leider noch nicht wissen, wie im einzelnen das Bundesamt mit den Informationen über das Trio und sein Umfeld umgegangen ist. Es mag ja sein, dass man Gründe hatte zu glauben, die Gruppe unter Kontrolle zu haben – das wäre kein Kompetenzausweis des Amts. Es mag aber auch sein, dass man das Trio zeitweise nicht auf dem Schirm hatte – das wäre geradezu absurd, nachdem man eine eigene Abteilung auf solche Gruppen angesetzt hatte und es Hinweise auf die Gruppe und ihre Zusammensetzung und die Unterstützung – vermutlich seit 1998, aber definitiv ab 2000 hatte.

Es mag aber auch sein – wer kann dies belegt ausschließen? Erst recht ohne die überfällige Selbstaufklärung des Bundesamts – , dass man über große Zeitstrecken um die Gruppe sehr genau wusste, auch durch den strategischen Einsatz zentraler V-Leute, über deren Aufdeckung man entsprechend wütend war –und sich entschlossen hat, sie machen zu lassen, zugleich beobachten zu können und vor allem – wie es aus Inlandsgeheimdienstkreisen in einem Untersuchungsausschuss hieß – den absoluten Quellenschutz als Schutz von Leib und Leben der zum Teil schwerstkriminellen Straftäter aus dem rechtsextremen Spektrum zu sichern, de facto aber auch auf Kosten des Todes der Opfer solcher Schwerstkrimineller. (Wer jetzt darüber hinaus auch verlangt, V-Leute möglichst straffrei zu halten, wie die Bund Länder Kommission, verrät schließlich gänzlich das, worum es im Rechtsstaat in dieser Republik geht: die Menschenwürde und den Schutz des Lebens als unmittelbar geltendes Recht.)

Nachdem nun klar ist, dass das Bundesamt die Schredderaktion vom 11. November bewusst geplant hat und immer mehr Hinweise darauf existieren, dass das Bundesamt über weite Zeitstrecken sehr genau über die Mordgruppe im Bilde war, ist es an der Zeit, dass das Bundesamt nachweist, dass es nicht so sei.

 

Das Terrornetzwerk um Uwe Mundlos und dem (späteren) V Mann Thomas S war dem Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln frühzeitig bekannt.

Zur Bedeutung des Dokuments des Landesamts für Verfassungsschutz vom 28. April 2000 im Bericht von Report Mainz vom 21 Mai 2013

 

Das von Report Mainz am Pfingstdienstag, dem 21. Mai 2013 verbreitete Dokument zeigt, was die Verfassungsschützer und das Bundesamt Ende April 2000 über die Terrorgruppe des Trio und seines unmittelbaren Umfelds (einschließlich Thomas S) wußten.

Report Mainz zitiert einen Brief des Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz Sachsen, Dr. Vahrenhold, (der im Untersuchungsausschuss davon nichts verlauten ließ) in der die Tatsache einer Terrorgruppe von mehr als drei klar und genau beschrieben ist. Dieser Brief ist ein Antrag auf Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen nach dem Gesetz zu Art. 10 Grundgesetz (G 10) für eine Maßnahme zu dem Trio. Er richtet sich u. a. an den Staatsminister des Innern, Herrn Hardrath und seinen Staatssekretär Ulbricht. Es gibt von diesem achtseitigen Antrag nur zwei Ausfertigungen. Report Mainz liegt die erste Ausfertigung in Fotokopie vor. In diesem Antrag heißt es unter Punkt drei unter anderem: „Trotz der seit etwa zwei Jahren andauernden Flucht der Betroffenen 5-7 (dem Trio) bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Zweck der Vereinigung, schwere Straftaten gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu begehen, auch in Zukunft unverändert fortbesteht und sich auf die Betroffenen 1-4 (das sind Andreas G, Thomas S, Mandy S und Jan W, d.V.) erstreckt.“

Zum einen sei in der „Straftatenbegehung der Betroffenen 5-7 (des Trio, d,V.)eine deutliche Steigerung der Intensität bis hin zu schwersten Straftaten feststellbar. Dies deutet darauf hin, dass ein Wille zu Fortsetzung der Straftaten besteht. Zum anderen ist die schnelle, professionelle und praktisch spurlose Flucht ein Anhaltspunkt dafür, dass die Flucht für den Fall der Entdeckung von vornherein ein (Teil) des Plans war. Die Tatsache, dass auch eingesetzte Spezialkräfte der Polizei bisher keine Festnahme durchführen konnten, zeigt, dass die Flucht ohne die entsprechende Unterstützung von anderen Gruppenmitgliedern wie den Betroffenen 1-4 so nicht realisierbar gewesen wäre. Nur durch engste Bindungen in einem abgeschlossenen Zirkel mit (wenigen) verschwiegenen Mitwissern wird eine solche Flucht möglich. Die Unterstützungshandlungen der betroffenen 1-4 sind ein wesentlicher Anhaltspunkt dafür, dass sie den Zweck der Gruppe mit tragen. – Das Vorgehen der Gruppe ähnelt der Strategie terroristischer Gruppen, die durch Arbeitsteilung einen gemeinsamen Zweck verfolgen.“

Es war ein Fehler, dieses Dokument nicht ausreichend einer breiten Öffentlichkeit zur Kenntnis zu geben und entsprechend zu interpretieren. Das gilt insbesondere für die, die wie sie behaupten von diesem Dokument wussten. Jetzt zu erklären, man hätte doch davon gewusst bzw. es wäre etwas übertrieben, ist Ausdruck einer Arroganz gegenüber einer interessierten breiten Öffentlichkeit.

Dieses Dokument ist vielmehr der exakte Ausdruck eines Wissens der befassten Ämter um die eminente Terrorgefahr der drei und ihrer vier Unterstützer.

Wie ernst die Terrorgefahr im Bundesamt im gleichen Jahr 2000 genommen wurde, belegen gleich mehrere Konferenzen des Bundesamts und anderer sicherheitsrelevanter Institutionen in der zweiten Hälfte des Jahres 2000. Ebenso das ebenfalls nicht aufgedeckte Terrorattentat an jüdischen Einwanderern im Sommer des gleichen Jahres in Düsseldorf, was immerhin den Aufruf von Bundeskanzler Gerhard Schröder zum „Aufstand der Anständigen“ auslöste und zur Forderung nach einem NPD Verbot geführt hatte.

Schon Ende 1998 hat der heutige (noch) kommissarische Präsident des Landesamts für Verfassungsschutz, Meyer-Plath als damaliger V-Mannführer von Piato dem Landesamt für Verfassungsschutz Brandenburg mitgeteilt, die drei seien auf der Suche nach Waffen und planten weitere Überfälle – ein direkter Hinweis auf eine bewaffnete Terrorgefahr. Sie waren schon damals auf dem Weg. Und schon Anfang 1998 hatte das BKA über den Terrorexperten Brömmerbach die Adressliste von Mundlos, dem who´s who des Terrornetzwerks des Trios und ausführliche Briefe von Uwe Mundlos unter anderem mit Thomas S über die Notwendigkeit des Terrors in Händen.

Ich kann die Zuständigen wie die Fernsehanstalten nur auffordern: mehr von solchen Geheimdokumenten einer breiten Öffentlichkeit mitzuteilen, damit diese mitentscheiden kann, wie die Konsequenzen aussehen und nicht Kommissionen und kleine Zirkel unter sich.

Immerhin hängt die durch die Mordserie, die seit 1990 180 Ermordeten und die weit über 20.000 Gewaltstraftaten seit der deutschen Einigung erschütterte Sicherheit, ja die Sicherheitsarchitektur von einer offenen und konsequenten Debatte über die Konsequenzen ab, gerade in Wahlkampfzeiten und vor einer neu zu bildenden Regierung nach den Wahlen!

Jetzt einen interfraktionellen Konsens durchdrücken zu wollen, diente diesen Herausforderungen keineswegs. Und ebenso wenig einer glaubwürdigen Antwort zur Wiederherstellung des Vertrauens in die Sicherheitspolitik in Deutschland.

 

Rückfall der Sicherheitslobby hinter Aufklärung der Untersuchungsausschüsse

Zum Abschlussbericht der Bund Länder Kommission: Keine grundlegende Reform.

 

Der Abschlussbericht der Bund Länder Kommission, u. a. von Bundesinnenminister Friedrich zur „Aufarbeitung des Rechtsterrorismus“ eingerichtet und von zwei Juristen und zwei ehemaligen Landesinnenministern verfasst, ist leider nach erster Lektüre enttäuschend. Er fällt hinter den Stand der Ermittlungen der Untersuchungsausschüsse weit zurück. Entsprechend mager, zum Teil willkürlich sind die Konsequenzen.

Ein wenig mehr Transparenz, Regelungen zur Kooperation; ein wenig mehr Kontrolle, ohne sie auf Effizienz geprüft zu haben; vor allem eine Stärkung der Institution, die wesentlich Mitschuld an dem Versagen der Sicherheitsdienste in der Mordserie hat: dem Bundesamt und Verteidigung des V Leutesystems, um nur einige Dinge zu nennen .

Schaut man neben dem voluminösen rechtstechnischen Teil in den empirischen Teil „Faktenlage“, vertieft sich noch die Enttäuschung: Die in den Untersuchungsausschüssen aufgeworfenen Probleme werden nicht behandelt, z. Teil nicht einmal benannt.

So finden sich, um nur ein Beispiel herauszugreifen, zur Analyse des Nagelbombenattentats in der Keupstraße in Köln-Mülheim nur wenige Sätze zur „Kommunikation“. Auf die dramatischen Umstände, dass nach etwa 1 h von der Lage vom Landesinnenministerium verfügt wurde, den Begriff terroristische Allgemeinkriminalität zur möglichen Erklärung ohne zureichende Begründung gleich wieder zu streichen und so eine folgenreiche Fehlorientierung in den Ermittlungen festzulegen, findet sich nahezu nichts. Auch nicht zu dem Schritt, drei Jahre nur im so genannten kriminellen Milieu im Umfeld der Opferfamilien zum Teil mit herablassend ruppigen Methoden ohne jedes Ergebnis zu ermitteln.

Dies ist eine de facto Negierung der Probleme, die die Sicherheitsbehörden, insbesondere das Bundesamt in seiner „Bornierung“ (Heinz Fromm), verursacht haben. In anderen Worten: der Blick auf die Empirie der 13 Jahre des Versagens einerseits und die kommunikations- und rechtstechnischen Folgerungen andererseits haben im Abschlußbericht kaum etwas miteinander zu tun, fallen auseinander, ein Rückfall in der öffentlichen Debatte – und eine de facto Brüskierung der Parlamente und ihrer Untersuchungsausschüsse durch Teile der Exekutive.

Im Nachhinein verstehe ich, warum die Bund Länder Kommission sich geweigert hat, sich der öffentlichen Diskussion im Untersuchungsausschuss des Bundestags, vom Obmann der CDU Fraktion ausdrücklich bedauert, eine Woche zuvor zu stellen.

 

Zu allem Überfluss zauberte das Bundesinnenministerium am letzten Tag der halbjährlichen Innenministerkonferenz noch einen Gesetzentwurf zur Sicherheit aus dem Hut, um durch quasi vollendete Tatsachen die angeschlagene Sicherheitsexekutive stärken zu wollen. Das passt zur aggressiven Verteidigung der Blockade der Aufklärung durch den Staatssekretär des Inneren, das wiederholte Mantra eines angeblichen Staatswohls, das gegen die Aufklärungspflicht verfassungswidrig – in der Tradition des Antidemokraten Carl Schmitt, – mobilisiert wird. Bemühte, ja hektische Versuche zur Wiederherstellung staatlicher Glaubwürdigkeit im Sicherheitsbereich unabhängig von jeder Reform, die sich aus einer angemessenen Aufklärung ergäbe. So souverän ihr Auftreten, so hektisch ihre Manöver. Auch die Eile ist ein Signal, dass sie die Dinge festzuzurren suchen, ehe sie ganz aufgedeckt werden. Dazu verkürzt man schon mal interfraktionell den Untersuchungsausschuss, und signalisiert, dass man auch in der nächsten Legislaturperiode nicht weiter untersuchen wolle. Sie wirken wie der Wettlauf des Hasen mit dem Igel. Irgendwann in den nächsten zwölf Monaten spätestens wird der Igel der Wahrheit seinen eigenen Sieg verkünden.

 

Ob solche nach außen pompöse Siege geeignete Schritte sind, darf bezweifelt werden. Wenn die ganze Geschichte erzählt wird, wird man nach neuen Konsequenzen rufen. Und es wird neue Rücktritte und Eingeständnisse geben. Dies alles hätte man etwas schneller und mit mehr Achtung des Rechtsstaats und seiner Kultur, vor allem mit mehr Achtung gegenüber den Opferfamilien haben können, wenn man denn den Mut dazu gehabt hätte und die Zivilcourage.

Man sollte am Tag der 20 jährigen Wiederkehr des furchtbaren Asylkompromisses und seiner Umstände, am 20. Jahrestag von Solingen und am 64. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes ein wenig mehr Zivilcourage aufbieten als durch die hektischen Initiative einer verunsicherten Sicherheitsexekutive.

 

Überraschungen im NSU-Prozess vorpogrammiert

Ob unter diesen Umständen einer blockierten Aufklärung der Ursachen des Sicherheitsversagens der NSU Prozess in München nicht noch sehr erschüttert werden könnte, wird sich zeigen. Es ist denkbar, dass es Überraschungen gibt, die den Zuschnitt dieses Prozesses grundlegend verändern. Die Antragsbegründung für die Verurteilung der Angeklagten ist zum Teil nicht durch die Empirie zureichend gedeckt, wie im Fall der Tatumstände der Mordtat an der Polizistin Michele Kiesewetter in Baden-Württemberg oder des Nagelbombenattentats in der Kölner Keupstrasse – dies auch dank miserabler Ermittlungen, wie der Untersuchungsausschuss überzeugend gezeigt hat. Auch die Tatsache, dass weiter ermittelt wird, zeigt unter welcher Belastung der Prozess stattfindet. Was nicht heißt, dass er nicht notwendig ist und wir eine Aufarbeitung des Mordgeschehens und einer Ahndung der Straftäter und so ein Element strafrechtlicher Gerechtigkeit gerade aus der Sicht der Opfer und insgesamt der Bürger erwarten.

 

Aufklärung jetzt erst recht

Diese Probleme berühren den Bestand des Rechtsstaats durch einen unkontrollierbaren und nicht transparenten Inlandsgeheimdienst. Solange die Aufklärung hierzu blockiert ist, wird sie Gegenstand der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse sein. Glücklicherweise gibt es zum Teil glänzend arbeitende Untersuchungsausschussmitglieder so in Thüringen, in den Untersuchungsausschüssen in Bayern und in Sachsen. Momentan wird daran gearbeitet, dass das eine oder andere Bundesland zusätzlich angesichts von Verdeckung und Vertuschung Untersuchungsausschüsse einsetzt. Immerhin ist es das Recht der Opposition.

Es ist erforderlich, dass ein Bundestagsuntersuchungsausschuss die abgebrochene Arbeit fortsetzt. Dass beide größeren Parteien dies nicht klar benennen, zeigt wozu Wahlkampf verführt. Ich gehe davon aus, dass es einen weiteren Untersuchungsausschuss des Bundestags gibt.

Was aber vielleicht noch wichtiger ist, um die von Dirk Laabs gestellten Fragen endlich zu beantworten, sind individuelle Recherchen weniger großer Medienkonzerne hierzu, aber sehr wohl investigativer Journalisten, nach dem Vorbild des New Yorkers Seymour Hersh, die innerhalb der nächsten Monate belegen können, wie die, die das Wort Staatswohl im Mund führen, es aufs tiefste gefährden.

 

H. Funke, 26. Mai 2013

1 Mit Lutz Bucklitsch

 

 

5 Kommentare

  1. […] Abbruch der Untersuchung auf halber Strecke. Das vorzeitige Ende der öffentlichen Ermittlung des NSU Untersuchungsausschusses des Bundestags.(Hajo Funke 26.5.2013): […]

  2. Herr Funke,

    Sie schreiben im letzten Absatz:
    „Was aber vielleicht noch wichtiger ist, … sind individuelle Recherchen weniger großer Medienkonzerne hierzu, aber sehr wohl investigativer Journalisten, nach dem Vorbild des New Yorkers Seymour Hersh, die innerhalb der nächsten Monate belegen können, wie die, die das Wort Staatswohl im Mund führen, es aufs tiefste gefährden. “

    und wählen in diesem Satz mehrfach den Nominativ. Ganz bewusst oder ein Lapsus?

    MfG

  3. […] Berliner Politologe Hajo Funke zieht in seinem Blog eine Bilanz der Arbeit des Untersuchungsausschusses und schlussfolgert daraus auf den Prozess: Die Abgeordneten […]

  4. Die grosse Sensation von REPORT MAINZ ist keine, da bereits 2012 in DIE WELT zu lesen war, dass die Operation Terzett bis 2010 lief, und nicht lediglich einige Monate lang im Jahr 2000.

    http://www.welt.de/politik/deutschland/article109806231/Die-heikle-Verfassungsschutz-Operation-Terzett.html

    Cui bono?

  5. Ich meine natürlich den Indikativ, nicht den Nominativ, da hätte ich besser nochmal nachgeschlagen. Gleichwohl verstehe ich den Satz als Ansage.

    MfG

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