Bundestag| Straftaten gegen Sinti und Roma


Die Bundesregierung verfolgt nach eigener Aussage die Entwicklung der gegen Sinti und Roma gerichteten Straftaten in Deutschland sehr genau. Die Regierung sei sich „ihrer besonderen historischen Verantwortung bewusst, wenn es um die Erfassung von Straftaten geht, die gegen die in der NS-Zeit verfolgten Sinti und Roma gerichtet sind“. Gleichwohl würden „antiziganistische“ Straftaten derzeit nicht gesondert ausgewiesen, sondern in der Rubrik Politisch motivierte Kriminalität (PMK) unter dem Oberbegriff „Hasskriminialität“ mit erfasst, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (181085) auf eine Kleine Anfrage (18/896) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Insoweit seien diese Straftaten gegenwärtig nicht zu beziffern. Die Regierung sei aber nicht kategorisch gegen eine Erweiterung der Polizeistatistik um ein Themenfeld „Antiziganismus“. Vielmehr werde bei der ohnehin anstehenden Überprüfung des „PMK-Definitionssystems“ auch die Frage der gesonderten Erfassung dieser Delikte berücksichtigt. Über die Aufnahme oder Streichung einzelner Themenfelder in der Polizeistatistik entscheide aber nicht die Regierung, sondern die Innenministerkonferenz.

Quelle: Bundestag

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