NSU-Nebenkläger| Steuerte der Verfassungsschutz die Vernehmung des Zeugen Temme?


Nach der Vernehmung des Arztes des schwer verletzten Polizeibeamten Arnold begann die heutige Hauptverhandlung mit Stellungnahmen und Anträgen.

Erwartungsgemäß erklärte die Verteidigung Wohlleben zum Zeugen Liebau, dieser habe weder bei der Polizei noch in der Hauptverhandlung erklärt, dass der Angeklagte Wohlleben bei ihm nach Waffen gefragt habe. Direkt hieran schloss sich ein Antrag der Nebenklage an, festzustellen, dass Liebau in seiner Zeugenaussage eine uneidliche Falschaussage begangen hat.

Nach weiteren Stellungnahmen beantragte die Nebenklage der Familie Yozgat die Vernehmung des ehemaligen Direktors des Landesamtes für Verfassungsschutz Hessen Irrgang, und zwar vor Fortsetzung der Zeugenvernehmung des Verfassungsschutzmitarbeiters Temme: In den Akten der Bundesanwaltschaft, die nicht Teil der Gerichtsakte sind, findet sich ein Protokoll von einem Telefongespräch Temmes mit einem Kollegen. Der Kollege spricht darin Temme auf ein Gespräch mit Irrgang an, in dem sich Temme nicht „so restriktiv wie bei der Polizei“ geäußert habe.

Die Bundesanwaltschaft übergab daraufhin immerhin innerhalb einer halben Stunde dieses Protokoll an alle Beteiligten. Es ist klar, dass sowohl Irrgang als auch der Gesprächspartner Temmes als Zeugen gehört werden müssen. Die Bundesanwaltschaft hat immer größere Schwierigkeiten zu begründen, warum die Akte des Verfahrens gegen Temme nicht den Prozessbeteiligten zur Verfügung gestellt wird. Der Verdacht, dass hier Informationen zurückgehalten werden sollen, verdichtet sich.

Das Gericht setzte anschließend trotzdem die Vernehmung Temmes fort. Dieser blieb bei der dubiosen Behauptung, er könne sich im Wesentlichen an nichts erinnern. Die Vernehmung konnte erneut nicht abgeschlossen werden, kurz nach 17 Uhr wurde festgestellt, dass Temme erneut anreisen muss. Wann die Vernehmung fortgesetzt wird, ist noch unklar.

Quelle: Rechtsanwalt Alexander Hoffmann und Rechtsanwalt Dr. Björn Elberling

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