inSüdthüringen| Verbotsverfahren legt Extremismus und Schwäche der NPD offen


Die rechtsextreme NPD wird in Karlsruhe bis ins Detail durchleuchtet. Ob die Erkenntnisse nach drei Tagen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht für ein Verbot reichen, bleibt offen. Bis zum Urteil können noch Monate vergehen.

Zum Abschluss der mündlichen Verhandlung im NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist neben der rechtsextremen Agitation auch die organisatorische Schwäche der Partei deutlich geworden.

Teile der NPD befänden sich immer noch in der Gedankenwelt des Nationalsozialismus, sagte der frühere Bundesvorsitzende Holger Apfel, der inzwischen aus der Partei ausgetreten ist, am Donnerstag in Karlsruhe. Gleichzeitig sei die NPD in ihrer Schlagkraft immer überschätzt worden. Bis zu einem Urteil werden die Richter wohl monatelang beraten. (Az. 2 BvB 1/13) Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sah Fortschritte auf dem Weg zu einem NPD-Verbot.

Die Innenminister von Bayern und Mecklenburg-Vorpommern, Joachim Herrmann (CSU) und Lorenz Caffier (CDU), berichteten von verfassungsfeindlichen Aktivitäten der NPD. Von der Richterbank kamen immer wieder kritische Nachfragen zur tatsächlichen Wirkungskraft der Partei. So werde in mehreren Verfassungsschutzberichten festgestellt, dass die NPD kaum kampagnenfähig sei.

Herrmann sagte, die NPD stehe eindeutig in der Tradition des Nationalsozialismus. Ihre Ideologie der Volksgemeinschaft stehe im Gegensatz zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die NPD spiele auch ohne Wahlerfolge in Bayern eine führende Rolle in der rechtsextremistischen Szene. «Es geht um die geistige Brandstiftung, die von der NPD ausgeht.» In der aktuellen Diskussion um Zuwanderung schüre die Partei Ängste in der Bevölkerung.

 

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