Hajo Funke| Notizen zum NPD-Verbotsverfahren 2016


Notizen zum NPD-Verbotsverfahren 2016

Die Anhörungen zum NPD-Verbot durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe von Anfang März 2016 haben gezeigt:

Die Länder haben in ihrem Antragsverfahren das Versagen des Bundesinnenministeriums aus dem Jahre 2002 zu heilen versucht: Das vorgelegte Material sei nicht so von V-Leuten kontaminiert und deswegen genügend staatsfern, so dass man in die inhaltliche Erörterung hat eintreten können. So hat es das Bundesverfassungsgericht am zweiten Tag der Anhörung verfügt. Dies ist ein großer Fortschritt im Verfahren.

Ebenso klar ist dargelegt, dass diese Partei von ihrer Ideologie her darauf ausgeht, nicht nur die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen, sondern durch ihre rassistische und völkische Ideologie, die sie insbesondere seit ihrer Radikalisierung in eine neonationalsozialistische Partei seit Mitte der Neunzigerjahre ohne Abstriche und ohne Varianz vertritt, im Kern zu zerstören.

Diskutiert wurde und wird in den nächsten Monaten bis zur Urteilsentscheidung, in welchem Maße dieser Ideologie entsprechende Aktivitäten, die der Partei zugerechnet werden können, korrespondieren. Auch dies ist im von Christopher Möllers verfassten Antragstext belegt. Da handelt es sich um sozialräumliche Machtgewinne in verschiedenen Landstrichen von Mecklenburg-Vorpommern, die zu massiver Einschüchterung durch NPD und Kameradschaften führen, ja zur Außerkraftsetzung der rechtsstaatlich gebotenen Sicherheit von Menschen. Besonders drastisch ist dies für den Ort Jamel belegt und für Orte und Regionen in und um Grevesmühlen und Anklam. Strafrechtlich relevante, NPD Aktiven zugeordnete Verhaltensweisen finden sich in der Rekonstruktion der durch einen NPD-Vertreter bewirkten Ereignisse von Tröglitz, die nicht nur im Rücktritt des Bürgermeisters, sondern in einem Brandanschlag auf ein für Flüchtlinge vorgesehenes Haus endeten. Eine Kette an terrorähnlichen Taten ist inzwischen für Nauen rekonstruiert worden, einschließlich eines Brandanschlags auf eine für Flüchtlinge vorgesehene Turnhalle, unter anderem durch den NPD Parlamentarier, Maik Schneider. Darüber hinaus zeigen die Ereignisse von Schneeberg (weitgehend friedlich, aber fremdenfeindlich) und Heidenau Inspiration und Beteiligung von örtlichen und regionalen NPD-Kadern.

Trotz der finanziellen und personellen Schwächen dieser Partei repräsentiert ihre Ideologie wie ihre Praxis eine militante Überzeugungstäter-Partei, die im Fall des Fraktionschefs der NPD im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Pastörs auch vor radikal antisemitischen Äußerungen nicht zurückschreckt, wie in seiner Hetze auf die Berliner Republik als „Judenrepublik“ oder in seiner den Holocaust akzeptierenden Erklärung im Schweriner Landtag, in der im Kontext des Untergangs der Gustloff, vom Untergang des jüdischen Bolschewismus als einer guten Idee spricht.

Der Abwägung der Bundesverfassungsrichter ist ebenfalls überlassen, ob und in welcher Weise diese ideologisch und praktisch militante neonazistische Avantgarde nach wie vor ein Gravitationszentrum des gewaltfördernden Rechtsextremismus ist. Meines Erachtens ist die NPD nach wie vor eine Struktur, die auf die verschiedenen rassistischen und fremdenfeindlichen Gewalttaten im Zuge von Pegida-Bewegung und AfD und dem dabei stets präsenten braunen Schatten, auf die in ungeheurem Ausmaß zugenommen rassistische Gewaltakte ausstrahlt.

Dies war in den Jahren der vom NSU-Umfeld und den Freien Netzen Ende des letzten Jahrzehnts gleichermaßen betriebenen ideologischen und Gewalt-Radikalisierung um André Kapke, Ralf Wohlleben und Patrick Wieschke und den mit ihnen verbundenen Gewaltzentren in Thüringen, Sachsen, Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen in zum Teil dramatischer Weise der Fall. Inzwischen laufen Aktivitäten zur ideologischen und Gewalt-Radikalisierung ebenso über kleine Kerne des besonders gewaltradikalen Dritten Wegs und der Partei Die Rechte sowie über Mischszenen, zu denen auch Teile der AfD- und Pegida-Bewegungen zu rechnen sind. Diese Radikalisierungsspirale der Gewalt, besonders in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern sollten ebenfalls im Fokus der Aufmerksamkeit stehen.

Nach den drei Tagen in Karlsruhe weiß Öffentlichkeit, Politik und Polizei mehr über den gefährlichen Charakter dieser neonationalsozialistischen Partei – und dies ist selbst ein Fortschritt, der sich in der Beschreibung und Begründung des späteren Urteils wieder finden lassen dürfte.

Es ist evident geworden, dass diese Partei in Ideologie und Praxis darauf aus ist, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen und zu zerstören. Sie ist dazu wie jeder weiß gegenwärtig nicht in der Lage. Es hängt von der Abwägung des Gerichts ab, ob eine Ideologie und Gewaltpraxis, die den liberalen freiheitlichen Rechtsstaat mit seinem Kern-Gehalt der Menschenwürde und der Achtung der Menschenrechte durch ihr Verhalten und ihre Ausstrahlung auf eine Gewaltbewegung, die über die Gewaltexzesse der frühen Neunzigerjahre hinausgeht, gefährdet, nicht nur für verfassungswidrig hält, sondern deswegen auch verbietet.