Telepolis| NSU: Im Hinterzimmer mit der Bundesanwaltschaft


Matthias Klöckner 29.01.2014

Anklagebehörde soll gegenüber Pressevertretern im vertraulichen Rahmen Medienkritik geübt und über einen Opferanwalt hergezogen haben

Ist es bei einem Hintergrundgespräch zwischen Medienvertretern und der Bundesanwaltschaft zu einer Grenzüberschreitung gekommen? Davon geht der Journalist Thomas Moser aus. Moser, der den NSU-Prozess begleitet, berichtet gegenüber Telepolis von einem Hintergrundgespräch zwischen Vertretern der Presse und der Bundesanwaltschaft, das am 15. Januar, also einen Tag vor der Zeugenaussage des Kollegen der ermordeten Polizistin Michèle Kiesewetter, stattgefunden haben soll.

Strafjustizzentrum mit dem Eingang zum Gerichtssaal, in dem der NSU-Prozess stattfindet. Bild: F.R.

Bei diesem Gespräch, so schildert es Moser gegenüber Telepolis, habe es sich aber nicht um ein „gewöhnliches Hintergrundgespräch“ gehandelt, bei dem etwa Hintergrundinformationen zum Fall an die interessierten Pressevertreter weitergegeben würden, vielmehr sei Kerninhalt des Gesprächs gewesen, Kritik an der Berichterstattung bestimmter Medien zu üben und über einen Opferanwalt herzuziehen. So habe die Bundesanwaltschaft etwa die versammelten Journalisten aufgeklärt, welche Medienberichte als „unredlich“ und „unsachlich“ zu betrachten seien und der Opferanwalt Yavus Narin sei wegen Äußerungen in einem Beitrag des ZDF persönlich angegriffen worden.

Moser will von Journalistenkollegen, die auf ihn zugekommen sind, von der diskreten Runde erfahren haben. An dem besagten 15. Januar seien sie und weitere Kollegen von gleich vier Vertretern der Bundesanwaltschaft zu dem vertraulichen Gespräch aus dem Presseraum in einen separaten Raum gebeten worden.

Kollegen, die an dem Hintergrundgespräch teilgenommen haben, waren nach den Worten von Moser selbst aufgebracht über das Verhalten der Bundesanwaltschaft. Allerdings hätten sie sich der Vertraulichkeitszusage verpflichtet gefühlt. Moser beschreibt gegenüber Telepolis, dass ihm ein Journalistenkollege davon erzählt habe, wie er nach dem Hintergrundgespräch mit sich selbst gerungen habe, weil er einerseits über das Verhalten der Bundesanwaltschaft berichten, er andererseits aber auch nicht die Vertraulichkeitszusage brechen wollte.

Moser, der selbst nicht an dem Gespräch teilgenommen hat, also die angeblichen Äußerungen der Bundesanwaltschaft nicht selbst gehört hat, weist Kritik an seinen Aussagen zurück:

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