ef|NSU: „Kriegen Sie da nichts raus!“


von Henning Lindhoff

Uwe Böhnhardt wurde nach seiner Flucht abgehört

Nachdem am 26. Januar 1998 Beamte des Landeskriminalamtes Thüringen Razzien in drei Jenaer Garagen durchführten – in der von Beate Zschäpe seit dem 1. August 1996 angemieteten Garage auf dem Gelände der Gartenkolonie „An der Kläranlage“, in der Garage der Familie Böhnhardt in der Richard-Zimmermann-Straße, gegenüber der Böhnhardtschen Wohnung, sowie in der Garage eines unverdächtigen Eigentümers auf dem gleichen Gelände – tauchte das mutmaßliche Terror-Trio in den Untergrund ab.

Offiziell liefen die Fahndungsmaßnahmen der Polizeibehörden am 29. Januar 1998 an. Wie der Fernsehsender MDR am vergangenen Mittwoch berichtete, schlossen diese Maßnahmen auch eine Telekommunikationsüberwachung ein. Bis zum 17. März 1998 sollen die Fahnder das Handy von Uwe Böhnhardt verfolgt und abgehört haben. Bis dahin sollen bis zu 100 Telefonate mitgeschnitten worden sein, während den Uwe Böhnhardt mit „wichtigen mutmaßlichen Fluchthelfern“ gesprochen haben soll. Wie die MDR-Journalisten desweiteren herausfanden, mussten die aufgezeichneten Gespräche auf Anweisung der Staatsanwaltschaft Gera am 18. März 1998 gelöscht werden, „obwohl nicht einmal alle Gesprächspartner identifiziert“ worden waren.

In seinem Buch „Die Zelle“ wies der Journalist John Goetz, der über beste Kontakte in Geheimdienstkreise verfügen soll, darauf hin, dass die Ermittler aufgrund ihrer Überwachung des Sparkassenkontos Uwe Böhnhardts wussten, dass dieser sein Handy noch bis zum Mai 1998 nutzte, ohne die SIM-Karte zu wechseln. Bis dahin zahlte Böhnhardt monatlich zwischen 30 und 56 Euro für Handy-Gespräche. Warum nutzten die Fahnder dieses absolut dilettantische Verhalten Böhnhardts nicht gnadenlos aus? Warum endete die Handy-Überwachung schon im März? Wollte die Polizei Uwe Böhnhardt wirklich finden? Oder ließ man die zweifelsfrei vorhandenen Daten über Verbindungen und Standorte der genutzten Funkzellen absichtlich ungenutzt?

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