Ticker zum NSU-Untersuchungsausschuss 31.03.2014


ua_schirrmacherAm 31.03.2014 findet die vorerst letzte Zeugenbefragung durch den Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss 5/1 statt. Es geht an diesem tag ausschließlich um die Ereignisse am 04.11.2011 in Eisenach, als Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos erneut einen Banküberfall verübten, von der Polizei schließlich entdeckt und erschossen in einem Wohnmobil in Eisenach aufgefunden worden. Beginnend mit dem damaligen Einsatzleiter und Leiter der PD Gotha will der Ausschuss klären, was sich an diesem Tag um den Wohnwagen, in dem sich die beiden Leichen befunden haben sollen, abspielte. Dazu werden am Nachmittag dann nacheinander zuerst ein vor Ort anwesender Journalist, der damalige Polizeipressesprecher der PD Gotha sowie die beiden Polizisten, die zuerst am Wohnwagen anlangten gehört werden. Beginn der öffentlichen Sitzung ist um 10 Uhr. Wir berichten wieder vom Ausschuss-Geschehen und von den Äußerungen der Zeugen. [Freigeschaltet: 6. April 2014] Themen u.a. keine Rußpartikeln bei Leichenobduktion in Mundlos & Böhnhardt gefunden; 4.000 Asservate aus Wohnmobil rausgefischt, inkl. pinken Kinderschuhen Gr. 34; Diskussion über Abschleppen des Tatortes (Wohnmobil) und Gefahr eines “rumkullerns” von Patronenhülsen und Leichen auf der Fahrt durch Eisenach im Fahrzeuginneren; Details zur Tatortarbeit/Spurensicherung, Waffenanalyse und Identifizierung der Toten; Frage der (Un-)Möglichkeit eines 3. Täters in Eisenach; Fund der Polizeiwaffen im Wohnmobilschutt & Auswertung; Kritik an der Zielfahndung; Nazis hörten im Polizeifunk vermutlich die sich annähernden Polizisten mit; Phantombildzeichner von Thüringen nach Sachsen mit Heli eingeflogen; wie aus “3 Schüssen” plötzlich “2 Knallgeräusche” in den Akten werden; Ermittler fragten bis heute nicht bei Fernsehteam nach Material an, welches brennenden Wohnwagen filmte; Polizei erwartete ab Herbst 2011 weiteren Banküberfall im Raum Eisenach/Gotha und bereitete sich mit Kräfteplanung darauf vor; vor den Schüssen im Wohnmobil hat Polizist ein “Stuhl rücken” im Inneren gehört; Zeuge der die Polizei auf die Spur des NSU/Wohnmobils brachte und sich Kennzeichen merkte erhielt angeblich bis heute nicht die volle Belohnung; Polizist untersagte Feuerwehr-Einsatzleiter das Fotografieren vom Wohnmobil und beschlagnahmte dessen Aufnahmen, Fotos nicht in Akten auffindbar und Leiter der Sonderkommission zum NSU-Wohnmobil in Eisenach trennte die Rechner vom Thüringer Polizeinetz “EPS-web”, damit nicht alle Polizisten von den Ermittlungsergebnissen Wind bekommen oder die Presse davon erfährt.

 

Zum Nachlesen, chronologisch von unten nach oben die Befragungen vom Mo 27.3.14 im Erfurter NSU-Ausschuss (relevantes fett markiert)

20.05

Damit endet die 60. und zugleich letzt NSU-Untersuchungsausschuss-Sitzung mit Zeugenbefragung im 5. Thüringer Landtag, folglich ist dies auch das Ende für unseren Ticker zum NSU-Untersuchungsausschuss. Danke an die fleissigen [privat- oder beruflich interessierten aber auch staatlich alimentierten] Leser_innen ;-) Vielleicht setzt der 6. Thüringer Landtag ja Herbst/Ende 2014 einen zweiten NSU-Untersuchungsausschuss ein.

20.03

Es gibt keine weiteren Fragen an den Zeugen. Er ist entlassen.

20.01

Die Vorsitzende Abg. Marx fragt nochmal ob es möglich wäre, dass jemand ungesehen den hinteren Teil des Wohnmobils hätte verlassen können, um zu verschwinden. „“Ne von der Sache her nicht […] die Möglichkeit war nur zum Heck vom Wohnmobil wegzugehen , das hätte man eingesehen und nach vorne auch. Nach oben hin war ein großes Loch [Baustelle], da hätte ein ganzes Haus reingepasst”, so der Zeuge. Die Beamten hätte gesehen wenn jemand weggelaufen wäre.

19.57

Der Abg. Untermann fragt weiter zur Ankunft der Feuerwehr. Der Zeuge schildert: Das Feuer war in vollem Umfang im Wohnmobil drin. Untermann meint, dass es doch dann sicherer wäre, dass Feuer lieber abbrennen zu lassen. Der Zeuge widerspricht, die Feuerwehrleute gingen viellicht auch von Gasflaschen im Inneren aus, was ja bei Wohnwagen nicht unüblich sei. Untermann meint, dass man doch von dem Hinweis erfahren müsse, dass da Waffen im Spiel seien. Der Zeuge beschwichtigt die Sorge etwas: „So wie das Feuer gebrannt hat, konnte da keiner mehr [lebend] drin sein […] wenn die Fenster durchgebrannt sind, dann ist da drinne ein Vollbrand [im Gang].“ Doch Untermann rückt von seiner Belehrung nicht ab, der Zeuge verweist nur noch darauf, dass man die Feuerwehrleute gar nicht hätte aufhalten können: „Die sind ja aus einer ganz anderen Richtung gekommen“.

19.54

Zu seiner Deckung ergänzt der Zeuge noch, dass es kein kleiner Mülleimer war sondern ein voller Papiercontainer, „die großen Blauen“. Er habe sich in der Hocke befunden und hätte nach rechts und links vorbei gucken und die ganze Zeit beobachten können. Die Abg. König trägt aus dem Protokoll nochmal: 12.05 Uhr Ankunft. 12.07 Uhr Rauchwolken aus dem Wohnmobil. Wann haben sie denn die schusssicheren Westen angezogen? Seeland: “Ach die haben wir unterwegs noch angezogen, wir sind von Waltershausen gekommen”.

19.52

Die Abg. König trägt nochmal aus dem Vernehmungsprotokoll vor: “unmittelbar nach diesem Geräusch [Möbelrücken] fiel ein Schuss, mit Schuss meine ich einen Schuss aus einer Schusswaffe” und fragt den Zeugen ob er denn als Jäger auch die Waffe zuordnen könne. Der Zeuge erklärt, dass das nicht so einfach ist, weil ja auch Gewehre 9mm Munition verschiessen. Die folgenden zwei Schüssen hoben sich aber akustisch ab. Nur durch den Klang. Es war ein dumpferer Knall”. Herr Seeland vermutet ein Flintenlaufgeschoss oder Schrot, „es könnte aber auch über ein 9mm Gewehr sein, da gibts so viel Auswahl”. Eine großkalibrige Pistole hält er für eher unwahrscheinlich. Jedoch: “Wenn es eine Maschinenpistole ist, ist auch nicht viel anders als eine Pistole wenn da nur ein Schuss abgegeben wird”.

19.49

Auf Nachfrage des Abg. Kellners gibt der Zeuge an, dass die Distanz der Polizisten zum Wohnmobil 2-2,5m betrug. “Rausgeschossen wurde ja nicht. Es ist ja kein Schuss von drinnen nach draußen gekommen”, so der Zeuge. Im Nachhinein sei dann sowas erzählt worden, nach dem man das Fahrzeug auseinandernahm. Er habe aus der Presse erfahren, dass auf ihn und seinen Kollegen geschossen wurde. Kollegen von ihm die bei der Veranstaltung mit dem Innenminister waren hätten angegeben, dass der 1. Schuss in die A-Säule des Fahrzeuges ging, „da wo die Frontschreibe drin steckt“, dort hätte man angeblicheinen Einschuss gefunden, so der Zeuge. Er selbst schließt einen Schuss auf ihn und seinen Kollegen aus, dann wäre ja auch Material aus dem Fahrzeug geflogen, so Herr Seeland. “Sonst hätten wir wahrscheinlich auch zurückgeschossen.” Dann denkt er kurz nach und schiebt noch hinterher: “Eventuell!”.

19.45

Die Vors. Abg. Marx hält dem Zeugen Äußerungen aus dem Feuerwehrbericht vor [u.a. Info der Polizei sich vorsichtig zu verhalten, Fahrräder nach denen man Ausschau halten sollte und Info der Polizei dass sich im KfZ eventuell Personen aufhalten würden]. Der Zeuge gibt an, dass die Kripo dann da war und die Ermittlungen dann übernahm, er sei dann mit seinem Kollegen wieder weg. Mit der Öffnung des Fahrzeuges habe er auch nichts weiter zu tun gehabt. Der Herr Menzel sei dann als PD-Leiter noch gekommen und zum Wohnmobil hin, so der Zeuge. Man habe den PI-Leiter gebeten, dass man wieder reinkönne um den Bericht zu schreiben. Nach dem der Abschleppdienst dann eintraf seien die zwei Beamten wieder abgefahren.

19.42

Mayer sagte in seiner Vernehmung, dass er auch drei Schüsse hörte. Auf die Frage, ob der 3. Schuss ein zerberstendes Fenster sein könne wollte er sich nicht mehr festlegen. Beim Wohnmobil ist die Frontscheibe aus Glas, die Scheiben im Wohnbereich sind aus Plastikund platzen nicht. Der Zeuge Seeland zu diesem Fenster: “das hat sich aufgewölbt […]das ist dann in den Flammen weggegangen und das wars […] es hat sich ausgedehnt und dann ist es abgebrannt und weg wars”. Ein Zerbersten scheidet also aus.

19.38

Die Vors. Abg. Marx macht nochmal auf den Bericht aufmerksam. Am 4.11. berichtete sein Kollege Mayer von 3 Schüssen. In seiner eigenen Vernehmung spricht der Zeuge Seeland auch von drei Schüssen. In seiner Vernehmung sprach er von Knallgeräuschen, die er als Schüsse werten würde. Dort äußerte er konkret auch: “Ich bin mir sicher, dass es sich bei diesen drei Knallgeräuschen um Schüsse handelte”, er sei Jäger. Etwas widersprüchlich verhalten sich noch zwei Aussagen von ihm, einerseits waren es drei gleiche Schüsse, andererseits habe sich ein Schuss nach einem kleineren Kaliber angehört, als die anderen beiden. “Das ist dann ein hellerer Ton” gibt er im Ausschuss an. Als der 1. Schuss kam, suchte er [Anmerkung: ca. 1,90m groß, stämmig] Schutz hinter einem Mülleimer. Dann folgten die beiden anderen Knall/Schuss-Geräusche.

19.36

Vor dem 1. Schuss nahm der Zeuge Seeland im Inneren des Wohnwagens Bewegungsgeräusche wahr, es hörte sich so an, wie “wenn ein Stuhl geschoben worden wäre”.

19.35

Die Vors. Abg. Marx fragt, ob es zutrifft das man trotz der Kenntnis einer Bewaffnung der Täter sich dennoch erstmal dem Fahrzeug näherte? Seeland gibt an, dass man dieAnweisung erhielt durch Hören erstmal herausfindenob sich jemand im Fahrzeug befindet. Man habe sich dem Fahrzeug aus einem gewissen Winkel genähert, wo man nicht so einfach hätte gesehen werden können, so der Zeuge, „von oben auf das KFZ her und dann spitz auf das Fahrzeug zu, wr sind von der Fahrerseite spitz noch”. Die Wohntür lag auf der anderen Seite. Die Fenster zu der Seite waren mit einer Decke verdeckt. Das Polizeifahrzeug hätte man von drinnen jedoch erkennen können.

19.33

Nach der Weitergabe des Kennzeichens erhielt man dann die Info, dass es sich um eine Mietfirma handelte. Daraufhin habe man das Fahrzeug zurückgesetzt und abgestellt. “Wir sind dann an das Fahrzeug herangetreten bis auf 2-3 Meter”. Dann folgte der Schuss, man ging in Deckung. Dann der 2. Schuss. Kurz darauf der dritte Schuss, „dann konnte festgestellt werden, dass das Fahrzeug im Wohnbereich brennt“, aus Dach trat Rauch aus. Aus der Deckung habe man sofort eine Meldung abgesetzt. Der dritte Schuss ging wohl oben durch das Dach durch, der Zeuge hat beobachtet, dass da ein Stück der Dachisolierung weggeflogen ist. Auf Nachfrage der Vorsitzenden ob es zutrifft, dass man hinterher die Umgebung absuchte und dort nichts gefunden wurde kann der Zeuge nichts sagen. Bis zum Eintreffen der Feuerwehr vergingen wohl ca. 10 Minuten.

19.31

Der Zeuge Seeland berichte nochmal aus seiner Perspektive. Da andere Fahrzeuge zu nah am Wohnmobil standen musste man weiter ranfahren, um das Kennzeichen zu erkennen. Die Kabine vorne schien leer. Beim Fahresitzs/Beifahrersitz war nach hinten hin eine Decke reingezogen.


19.28
Nächster Zeuge: Uwe Seeland, 53, Polizeibeamter der PI Eisenach. Einer der zwei Polizisten, die am 4.11. als erste beim entdeckten Wohnmobil waren.
ua-seeland

19.22

Es gibt keine weiteren Fragen. Der Zeuge ist entlassen.

19.21

Die Abg. König fragt den Zeugen, ob aus seiner Position heraus erkennbar war ob sich Personen vom Wohnmobil weg- oder hinbewegen? Der Zeuge schließt das definitiv aus, da man das gesehen hätte. Der Abg. Adams freut sich, dass der Zeuge aus dem Einsatz wohlbehalten zurückgekommen ist.

19.13

Auf Nachfrage gibt er an, dass er mit dem Einsatz in Arnstadt nicht zu tun hatte, er wusste nur von den Phantombildern und der angeblich ähnlichen Kleidung. Die Abg. Pelke fragt den Zeugen nochmal zum zeitlichen Ablauf und wie lange es dauerte, bis die anderen Kräfte eintrafen. Der Zeuge gibt an, dass die nach und nach kamen, zeitlich kann er das jedoch nicht mehr eingrenzen. Zur Absperrung bzw. Medienkontakten kann er nichts weiter sagen. Auf die Frage des Herrn Untermann hin gibt der Zeuge noch an, dass man erst bis auf 5-6 Meter mit dem Dienstfahrzeug rangefahren sei um das Kennzeichen zu erkennen, dann habe man das Fahrzeug zurückgesetzt bzw. abgeparkt, sei ausgestiegen und auf den Wohnwagen schräg zugelaufen. Dann habe es geknallt, “Erscht einmal”, dann suchte man Deckung. Es folgten die beiden anderen Schüsse, Rauch und Feuer. Untermann: „Und dann rufen sie geistesgegenwärtig die Feuerwehr?“, Mayer: „Nein!“, er habe das der Leitstelle durchgegeben. Untermann fragt dann weiter, warum er denn nicht die Kameraden der Feuerwehr gewarnt hätte: “Da stehen 3-4 Polizisten rum und sagen nichts, dass da drin geschossen wurde!”, da müsse man doch warten, bis da drin keine Gefahr mehr besteht empört sich der Abgeordnete. Der Zeuge meint, dass das alles über die Leitstelle lief. Es die an Infos weitergaben entzieht sich seiner Kenntnis. Untermann weiter: “Die gehen dann hin und lassen sich erschiessen!? Jetzt bin ich ein bisschen aus der Fassung”, er beendet seine Befragung.

19.11

Auf Nachfrage der Abg. König gibt der Zeuge an, dass Herr Seeland, der Bewegungsgeräusche im Wohnwagen wahrnahm vor ihm versetzt lief. Schusssichere Westen hatten beide schon vorher angezogen. Im Gegensatz zu den bei Wichmann-TV erkennbaren hellgelben Überziehwesten trugen Mayer und Seeland jedoch Unterzierwesten. Die anderen Träger mit erkennbarer Weste seien wohl von der Kripo gewesen.

19.07

Der Abg. Kellner fragt nochmal, ob der Zeuge die Feuerwehrleute instruiert habe, dass Schüsse fielen bzw. Leute im Wohnmobil waren. “Es kann sein, dass ich es gewesen bin […] ich kann’s ihnen beim besten Willen nicht sagen”. Die Bestellung der Feuerwehr lief über die Einsatzzentrale. Er geht davon aus, dass die Kripo Leute mit den Feuerwehr-Leuten gesprochen haben. Auf Nachfrage Kellners zu den Schussgeräuschen und einem möglichen großen oder kleinen Kaliber gibt der Zeuge an: “Eine Pistole war es auf keinen Fall, Pistolengeräusche waren es nicht”. Jedoch sei auch durch die Scheibe vorne nichts rausgekommen, so der Zeuge. In die weiteren Ermittlungen sei er nicht mit einbezogen worden, es gibt noch einen anderen Herrn Mayer bei der KPS Eisenach, der wohl mit dem Fall zu tun hatte [Faxe nach Zwickau].

19.04

Der Zeuge hatte beim Eintreffen über Funk das Kennzeichen des Wohnmobils durchgegeben. Auf Nachfrage der Vorsitzenden, ob da beim Polizeifunk die selbe Frequenz genutzt wird, über die auch die Ringfahndung gesteuert wurde gibt der Zeuge an, dass die Ringalarmfahndung durch die Einsatzzentrale in Gotha ausgelöst wurde, auf dem “gleichen Funkkanal auf dem wir gearbeitet haben”. Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos könnten folglich die Meldung „wir haben das Wohnmobil gefunden” mitgehört haben. Auf die Frage wie viele Zeit zwischen der Sichtung und der Informationsweitergabe verging gibt der Zeuge „3 bis 4 Minuten“ an. Er meint dann anschließend, dass dies die Zeit war zwischen dem Funken und dem Abwarten auf die Ansage, wie man sich weiter verhalten solle.

19.01

Die Feuerwehr kam seiner Erinnerung nach fast zeitgleich mit der Kripo, die Beamten haben dann noch das Wohnmobil abgesichert. Die Vors. Abg. Marx hält dem Zeugen vor, dass der Einsatzleiter der Feuerwehr von einem Polizisten gebeten wurde, vorsichtig zu sein, weil es eben noch geknallt hatte. Daraufhin hätten die Einsatzkräfte alle Feuerwehrleute informiert. Aus dem Dach trat Feuer aus, im hinteren rechten Fahrzeugteil musste etwas eingeschlagen werden, um ranzukommen. Während dem Feuer habe die Polizei zum Kontext des Raubes informiert und drum gebeten, unverzüglich drauf aufmerksam zu machen, falls Fahrräder aufgefunden werden. Dann kam die Info, dass Personen ggf. noch im Fahrzeug sind.

18.59

Der Zeuge wiederholt mehrfach “es waren definitiv 3 Schüsse″, die Abg.Marx stellt fest, dass im Abschlussbericht nur zweien die Rede ist. Sie hält dem Zeugen vor, dass man im Wagen eine Einrichtung zum Abhören des Polizeifunkes vorfand, dran klebend ein Zettel mit den Kanälen. Die Ringfahndung war wohl schon aufgehoben, als die Beamten das Fahrzeug erreichten. Herr Mayer gibt an, dass die Ringalarmfahndung vielleicht schon aufgehoben war, die Fahndung aber noch nicht. “Für uns persönlich, für die PI Eisenach war die Fahndung noch nicht abgeschlossen”. Marx: Die sitzen da und warten darauf, worauf, dass sie gefunden werden? Mayer: „Keine Ahnung!“ Der Zeuge ordnet die Schüsse so zu: 1. Schuss auf die Polizisten. Mit dem 2 +3 Schuss richten sich die Täter selbst. Ob es ein Zerbersten des Fensters gab? “Fenster definitiv nicht, weil das Fenster Plastik war”. Bei der Vernehmung wollte er sich da noch nicht definitiv festlegen. Die Abg. Marx äußert, dass man so detailliert frage, weil die beiden Toten keine Brandspuren im Körper aufweisen und ja nach bzw. beim Suizid Feuer gelegt werden musste. Der Zeuge kann dazu keine Angaben machen, auch das zeitliche einordnen fällt ihm nicht so einfach. Es vergingen zwischen den Schüssen 2-3 Sekunden. Er habe dann in 3-4 Metern Deckung gesucht.

18.55

Es waren “definitiv 3 Schüsse […] der erste soll ja angeblich auf uns abgegeben worden sein“. Frau Marx hakt nach: Wie kommen sie darauf? Der Zeuge meint, dass wohl noch eine Kugel gefunden wurde. Die Frau Marx gibt an, dass das wohl nicht zutrifft, weder Kugel noch Durchschlagloch. Der Zeuge kennt die Ermittlungsakten nicht, war nicht weiter beteiligt, die Kripo habe den Sachverhalt weitergegeben bekommen, “ich kann ihnen nur sagen, was se mal erzählt haben”. Auf die Frage zum Zeitpunkt gibt der Zeuge an: „Vielleicht 1 Jahr später“.

18.51

Aus der Akte geht auch bei der Befragung des 2. Polizisten hervor: “Ich bin mir sicher, dass es sich bei diesen drei Knallgeräuschen um Schussgeräusche gehandelt haben”, er sei Jäger und könne diese daher zweifelsfrei identifizieren. Alle drei Geräusche waren gleich. Auch Herr Mayer gibt auf Nachfrage an, dass er 3 Schüsse hörte. In der Befragung wurde ihm vorgehalten, ob es nicht auch das Zerbersten einer Scheibe gewesen sein könne, woraufhin er sich nicht festlegen wollte. Auf Nachfrage habe er gemeint, dass es drei Knallgeräusche warne, mindestens zwei davon Schüsse. Frau Marx erklärt, dass Herr Menzel dann von zwei Knallgeräuschen schrieb. Nein, mit Sicherheit drei, gibt der Zeuge an. “Es müssen ja Schüsse gewesen sein, im Nachhinein wissen wir es ja” so der Zeuge, er ja als Polizist selber öfter schiesst, er habe sowohl mit einer MP als auch mit einem G3 schon geschossen. Man erkenne das ja akustisch, was ein Schuss ist.

18.48

Der Zeuge erklärt, dass er gar nicht viel beitragen könne. Er habe im Zuge der Fahndung das Wohnmobil festgestellt und durchgefunkt. Dann habe man sich dem Fahrzeug genähert, es seien Schüsse gefallen. Dann kamen Rauch bzw. Flammen raus und es kamen noch zwei weitere Schüsse. Danach habe man auf weitere Kräfte gewartet. Die Vors. Abg. Marx Schüsse gibt an, dass die Schüsse in der Akte zu Knallgeräuschen mutieren. Sie bemerkt, dass der Zeuge einen Aktenvermerk am 4.11. verfasst: “Hinter das Wohnmobil konnte nicht eingesehen werden […] 12.05 Uhr nahmen wir Geräusche aus dem Inneren wahr […] näherten uns, dann Schuss, kurz darauf ein zweiter […] nach dem Funkspruch ein dritter Schuss […] durch Herrn Seeland wurde bemerkt dass Teile der Dachverkleidung wegflogen“. Ein Polizist soll sich daraufhin hinter einem anderen Fahrzeug versteckt haben, ein anderer habe hinter einem Mülleimer Schutz gesucht.


18.44
Nächster Zeuge: Herr Frank Mayer, 51 Jahre alt. Polizeibeamter der Polizeiinspektion Eisenach. Einer der zwei Polizisten, die am 4.11. als erste beim entdeckten Wohnmobil waren.
ua-mayer

18.34

Keine weiteren Fragen an den Zeugen.

18.31

Die Abg. König fragt abschließend, ob der Zeuge denn wisse, ob die Polizei denn jemals dem Tippgeber, der am 4.11.2011 das Fluchtfahrzeug erkannte und der Polizei bescheid gab, eine Belohnung ausgezahlt habe [beim Mord an Kiesewetter waren zum Beispiel 40.000 Euro für Hinweise ausgelobt wurden]. Es gab wohl einen Vorschlag in der Behördenleitung der PD Gotha für eine anteilige Auszahlung, umgesetzt wurde die Auszahlung wohl nicht bzw. ist aus Baden-Württemberg auch noch kein Cent gezahlt worden.

18.30

Die Abg. König fragt weiter, ob er sich noch dran erinnere wann die Verbindung Zwickau/Soko Capron gezogen wurde. Er denkt, dass er am Freitag noch einen Anruf bekam, evtl. von der Chemnitzer Morgenpost. Da wurde mitgeteilt, dass in Zwickau wohl ein Haus explodiert worden ist und dass da auch in dem Bereich ein Wohnmobil gesehen wurde.

18.27

Die Abg. König hält dem Zeugen vor, dass in der Süddeutschen etwas zu einem Maßnahmenplan im Vorfeld stand. Der Plan lag ihm jedoch nicht schriftlich vor. Polizisten hatten [wohl beim Überfall zuvor, Arnstadt] den Fluchtweg nachgestellt, der zu einer Reifenspur führte. Es galt größere Fahrzeuge oder Wohnmobile zu suchen. Am 4.11. war das Einsatzgeschehen ähnlich bzw. Parallelem waren erkennbar. “Es gab Sachen die dafür sprachen, dass es keine regionalen Täter sind, zum Beispiel aus Arnstadt oder Eisenach” so der Zeuge. Da die Fahrräder nicht geklaut und irgendwo wieder abgelegt wurden ging man davon aus, dass wohl Transporter zur Flucht genutzt werden. Als bei der Fahndung dann der Hinweis kam, dass Fahrräder in einen Wohnwagen verladen wurden, passte das. Der Polizeiführer entscheide über die Dauer einer Ringfahndung. Die Täter hatten wohl das Wissen [auch aus Arnstadt], dass die Ringfahndung 1-2 Stunden aufrecht erhalten wird und sind deswegen einfach im Ring geblieben.

18.22

Die Abg. König spricht den Hinweis zu einer 3. Person im Führerhaus des Wohnmobils an. Herr Ehrenreich hatte diesen nicht in seine Pressearbeit einbezogen, weitere nicht-verwertbare Hinweise seien ihm auf anhieb auch nicht mehr bekannt. An die Anwesenheit des Herrn Wunderlich erinnert er sich auf Nachfrage, Dressler und Wießner kenne er bildlich nicht. Auf die Frage der Abg. König, wann die Verbindungen in die rechte Szene gezogen wurde gibt er an, dass man eine vage Vermutung hatte, als am Samstag die Person Uwe Mundlos identifiziert wurde. Die Abg. König bemerkt, dass der rechte Hintergrund dann sehr lange, also zumindest bis zum 10.11. nicht thematisiert wurde. Ehrenreich verweist auf ermittlungstaktische Gründe, auch die Info zu Kiesewetter Waffe habe man nicht sofort veröffentlicht. König: Gab es Absprachen mit der Staatsanwaltschaft, dass man Verbindungen zu rechten Szene nicht thematisiert? Der Zeuge gibt an, dass es diese Absprache nicht gab.

18.18

Die Abg. König fragt “Gab es so was häufiger?” Das kann er nicht sagen, die Zuständigkeiten bei der Pressearbeit seien da nicht immer ganz einfach, so der Zeuge. Auch in Baden-Württemberg habe es Zwistigkeiten zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei gegeben, wer berechtigt ist, welche Infos zu steuern. Der Zeuge weiß nicht mehr, ob er bei allen Interviews von Menzel dabei war, erinnert sich jedoch noch an einen Dreh am 15.11. beim MDR.

18.15

Die Abg. König macht dem Zeugen einen Aktenvorhalt zu einer Interviewanfrage vom MagazinSpiegel [TV] zum Banküberfall in Eisenach. Der Zeuge bestätigt das Dokument „Das ist erstmal meine Schrift.“. Dort heißt es, Ziel sei es die positive Ermittlungsarbeit beim Sparkassenüberfall bzw. die Ermittlungen der PD Gotha im Nachgang positiv darzustellen. Eingeplant war eigentlich der Soko Leiter als Interviewpartner, Herr Menzel. Aus dem Innenministerium wurde dann wohl angefragt, ob nicht noch ein anderer Interviewpartner möglich wäre. Soweit ihm erinnerlich ist, hatte Herr Menzel ein Disziplinarverfahren anhänglich, das betraf wohl u.a. auch Pressearbeit. Der Zeuge gibt außerdem an, dass der Leiter der Eisenacher Polizeiinspektion am 4.11. der Bildzeitung ein Interview gab. Wie das Spiegelinterview dann ablief könne er nicht sagen, vom Hörensagen hats wohl doch Herr Menzel dann gemacht.

18.10

Die Abg. Pelke gibt die Äußerungen des Zeugen Wichmann vorhin wieder, wonach die Polizei bislang kein Interesse an dessen Filmaufnahmen hatte. Ehrenreich: “Grundsätzlich gibt es da schon die Möglichkeit, dass man sich solcher Aufnahmen bedient“. Warum das nicht gemacht wurde könne er nicht sagen.

18.05

Auf Nachfrage der Abg. Pelke, ob innerhalb des abgesperrten Bereiches Zivilpersonen auftauchen, gibt er an, dass ihm das nicht auffiel. Normalerweise müssten man solche Personen dann wegschicken gibt er auf Nachfrage an. Man könne aber nicht Anwohnern verbieten, aus der Tür raus oder reinzugehen.

18.01

Die Abg. König fragt zur Vorbereitung und Absprache von Polizeipressemitteilungen bzw. den Äußerungen des Polizeisprechers. Der Zeuge gibt an, dass man direkt an der Leitung, an Herrn Menzel dran hängt. Am 4.11. gab es eine kurze Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft, die erste Meldung habe er mit Herrn Wasmuth abgesprochen. Eine separate Dokumentation darüber, welche Aussagen rausgehen gibt es nicht, die Meldungen selbst sind aber vermutlich in den Akten enthalten, so der Zeuge. Zur Konferenz am Montag/Dienstag [?] gab es auch nochmal eine Absprache [auch StA Mohrmann/Lohmann, StA Wasmuth], Staatsanwalt Lohmann habe dann gesagt, dass man die Pressearbeit an sich ziehe. „Bei mir gab es Nachfragen, ob sich die Beate Zschäpe gemeldet hatte” so der Zeuge. Zur Pressekonferenz des Innenministeriums sei Herr Menzel im Ministerium gewesen bei den Herren Hövelmans und Rzycko. Ursprünglich hatte man eine Presseinfo der PD Gotha und StA Meiningen bzw. der Polizeidirektion Südwestsachsen geplant. Der Zeuge war Pressesprecher der Soko Capron bis zum 16.11.2011.

17.56

Der Zeuge äußerte, dass vor Ort keine Gefahr mehr bestand. Die Abg. König fragt wie er darauf kommt. Herr Ehrenreich drückt es nicht mehr so absolut aus, meint aber es „war sicherlich eine kalkulierbarere Gefahr”. Als er ankam wurde die Absperrung gerade errichtet. Die Abg. König meint, dass bei der Ankunft von Wichmann-TV das Dach noch gebrannt habe. 12.31 Uhr soll es laut Protokoll einen Kontakt zwischen Wichmann und einem Polizisten gegeben haben. Der Zeuge weiß nicht mehr, ob er den Kontakt da schon hatte. Der Polizeichef Menzel kam wohl auch erst später.

17.52

Der Abg. Kellner fragt weiter zur Kommunikation mit den Beamten vor Ort, der Zeuge kann sich jedoch nicht mehr erinnern, mit wem er Gespräche führte. Zwischen ungefähr 13-16 Uhr war er dort vor Ort, vor dem O-Ton für Wichmann TV habe er sich nochmal mit den Kollegen dort kurzgeschlossen, um sicher zu gehen, dass er den richtigen Stand hat. “Direkt am Wohnmobil selber gab es pressemäßig ja keine Lagefortschreibung” so der Zeuge. Der Abg. Kellner fragt weiter zu Details wie z.B zu den Knallgeräuschen und zum Einsatz einer Maschinenpistole: “Diese Sache mit der Maschinenpistole habe ich erst Tage später erfahren”. Über weitere Schüsse habe er nicht an diesem ersten Wochenende erfahren.

17.47

Am Samstag gab es noch ein Kamerainterview, dass im MDR ausgestrahlt wurde. Am Samstagnachmittag/abend habe er dann Dienstschluss gemacht. Eine weitere Pressemitteilung wurde für Sonntag vorbereitet, diese wurde jedoch nicht mehr am Sonntag rausgeschickt. Inhalt: 34 Jähriger und 38 Jähriger identifiziert sowie Fund des Geldes aus Bankraub. Es sollte gesteuert werden, dass die Bankräuber mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit die beiden Leichen sind. Er selbst war jedoch dann erst wieder Montag dort.

17.43

Die Vors. Abg.Marx merkt an, dass am Freitag wohl auch Beutegeld gefunden wurde. Der Zeuge gibt an, dass in der Erstinfo kam, dass dort Geld drin lag. Erst später wurde ihm jedoch mitgeteilt, dass es sich um Beutegeld handelte. Zur Frage wie Mundlos identifiziert wurde gibt er schnell und selbstsicher an: “Über DNA!” Auf Nachfrage der Vorsitzenden rudert er da jedoch zurück, da er nicht in die Ermittlungen direkt eingebunden war und räumt ein, dass es genauso gut auch über Fingerabdrücke gewesen sein könnte. Er sah zwar, wie die Flipcharts im BAO Raum zunehmend wuchsen , dass Wissen der Ermittlungshandlungen habe sich bei ihm aber nicht gebündelt .

17.39

Zum 4.11. ergänzt er auf Nachfrage noch: “Freitag war recht spät Dienstschluss, irgendwann mit einer Zwei davor”. Samstag habe er zwischen 9 und 10 Uhr begonnen, “dann waren schon die Kollegen der Soko Heilbronn mit bei uns im BAO Raum”. Samstag 14 Uhr hatte er eine neue PM angekündigt. Kenntnisse der Dienstwaffe von Kiesewetter hatte er Samstagvormittag, Infos zur Identifizierung von Uwe Mundlos auch im Laufe des Samstages. Marx: Sind diese beiden Sachen eingeflossen? Zeuge: Nein, aus ermittlungstaktischen Gründen nicht. Er habe das strikt getrennt: Sparkasse und Wohnmobil. Ehrenreich: Nur weil etwas aus meiner polizeilichen Erfahrung heraus mit hoher Wahrscheinlichkeit so ist, kann ich nicht sagen es ist so. Er habe wohl noch geäußert, dass im Wohnmobil mehrere Schusswaffen gefunden wurden, deren Art und Anzahl noch nicht bekannt gegeben werden. Die Waffenherkunft werde intensiv geprüft, so der damalige Tenor.

17.36

“An dem Freitag haben wir ja zwei Bankräuber gesucht, die Dimension wurde ja erst an den Tagen danach ein Stückweit bekannt”, im Nachhinein hätte man sicherlich auch ein Zelt drumrum bauen können, es gebe da verschiedene Möglichkeiten. Oberste Priorität ist stets: spurenschonened in aller Ruhe und mit Gründlichkeit. Frau Marx wirft ein, dass es doch nicht einfach ist, den Schutt im Inneren zu befestigen.

17.32

Frau Marx macht auf die wörtliche Verwendung von “Knallgeräuschen” statt Schüssen in den weiteren Ermittlungen aufmerksam und auch dass ein 3. Schuss gehört worden sein soll. “In meiner eigenen Wahrnehmung haben für mich niemals drei Schüsse eine Rolle gespielt”, er selbst habe erst später davon erfahren, dass auch ein dritter Schuss im Raum gestanden haben soll. Auf Nachfrage zur Verladung des Fahrzeuges gibt er an, dass dies in Zuständigkeit der Tatortsicherung geschah, um das Fahrzeug im Trockenen zu untersuchen, damit keine Spuren verloren gehen. Er habe so etwas schon einmal erlebt, auch bei Verkehrsunfällen. In Weimar auch mal mit einem Toten, der in einem VW Beatle erschossen wurde. Für ihn also kein ungewöhnlicher Vorgang. Die Frage sei ja: Schaffe ich das noch bei Tageslicht? Ist das noch bewältigbar?

17.29

Die Vors. Abg. Marx fragt ob er noch mehr Wissen hatte, dass aus ermittlungstaktischen Gründen noch nicht in die PM konnte. Er: Die Kennzeichenabfrage im Funk, die Schuss-Abgabe die im Funk kommuniziert worden, die vor Ort befindlichen Kräfte bzw. Kräftetaktisches Wissen. Ins Wohnmobil selber hat er nicht geschaut. Er und die anderen wusste jedoch vorher [vor dem Auffinden in Stregda], dass gezielt nach einem Wohnmobil gefahndet wurde. Beim Auffinden war dann klar, es “handelt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um die beiden Bankräuber”. Nach dem das Wohnmobil lichterloh brannte ging er davon aus, dass von dem Wohnmobil keine Gefahr mehr ausging. Reihenfolge: Schuss. Schuss. Rauchentwicklung. Es schlagen Flammen aus dem Dach. Alles im Zeitraum zwischen 5 – 10 Minuten. Man habe aber direkt nach der Schuss-Info Kräfte rausgeschickt, so der Zeuge.Später hab er die Schüsse in Knallgeräusche formuliert, weil ja die Geräusche auch durch den Brand ausgelöst worden sein könnten. Bei der Begehung des Wohnmobils durch seine Kollegen wurden die Schussverletzungen an den Leichen bekannt, dadurch dann die Schlussfolgerung auf Schüsse. Das habe er jedoch dann nicht nochmal an die Presse gesteuert.

17.24

“In den folgenden 2 Stunden hat mein Telefon an und für sich ständig geklingelt”, er könne nicht mehr sagen, wann wer angerufen habe, die Inhalte habe er aber bei alle Anfragen so wiederholt. Mindestens der Radiosender Antenne Thüringen war auch dabei. Vorort selber war außer Wichmann TV auch ein Fotograf”, von dem das Foto gemacht wurde, auf dem man auch das Kennzeichen erkennen konnte. Ansonsten keine weiteren Medien. Vorort gab es dann auch eine telefonische Rücksprache mit dem Staatsanwalt Waßmuth. In Stregda war er bis ca. 15.30 Uhr, mindestens bis das Wohnmobil abgeschleppt wurde. Danach ging er zurück in die PI Eisenach, habe seine Sachen gepackt und sei ach Gotha zurückgekehrt.

17.20

Gegen 12 Uhr hat er eine Kennzeichenabfrage wahrgenommen. Noch bevor die Kollegen eine Rückmeldung den abfragenden Beamten draußen geben konnten hat dann der Beamte am Funk gesagt “jetzt hat jemand geschossen”. “Dann war erstmal Ruhe. Bei uns war Ruhe und im Funk war auch Ruhe” so der Zeuge Ehrenreich. Dann fiel nochmal ein Schuss und es kam zu einer etwas chaotischen Lage. Für ihn war wichtig, die vorbereitete Pressemitteilung in Form zu bringen um diese noch herauszugeben, bevor er sich dann nach Stregda zum Ort des Wohnmobils begab. Nach seiner Erinnerung wurde die PM von ihm gegen 12.30 Uhr weitergesteuert und von einer Kollegin aus Gotha an die Presse gesandt. Er ist dann mit Kollegen nach Stregda, kam wohl gegen 13 Uhr an. Vor Ort war auch schon ein Kamera-Team, Wichmann-TV. Nach Rücksprache mit den Kollegen hat er auch kurz darauf einen O-Ton vor der Kamera gegeben. Bei diesem O-Ton hat den Inhalt der PM zum Sparkassen Raubüberfall wiederholt und ist dann im Nachgang auf die Geschehnisse am Wohnmobil eingegangen. Der Inhalt war im Groben: 9.30 Uhr Überfall, 2 männliche Täter, pistolenähnliche Gegenstände und sie waren sehr resolut in ihrem Vorgehen. Ein Angestellter wurde am Kopf durch einen Schlag verletzt und es wurde Geld erbeutet, die Höhe wurde nicht benannt. Außerdem dass beide Täter flüchtig seien. Zum Wohnmobil: Gegen 12 Uhr wurde ein Wohnmobil festgestellt, in Stregda. Bei Annäherung Knallgeräusche. Kurz darauf Rauch und dann Flammen. Im Wohnmobil wurden zwei Leichen mit noch unbekannter Identität festgestellt.

17.15

Der Zeuge berichtet, dass er seit Oktober 2011 Pressesprecher der PD Gotha war. Am 4.11. habe ihn sein Kollege A. über den Überfall in Eisenach Nord informiert, dass dieser abgeschlossen war und zwei Täter mit unbekanntem Beutegut flüchtig seien. Er habe sich entschlossen, sofort auf den Weg nach Eisenach zu machen, weil ein Presseandrang wahrscheinlich war, um „die Kriminalbeamten vor Ort zu entlasten“. Da er im Stab gearbeitet hat sei er nicht streifenbereit gewesen, 10 Minuten habe es gedauert, bis er im Fahrzeug saß. Kurz nach 10 Uhr kam er bei der PI Eisenach an. Zwischenzeitlich hatte er auch von der Fahndung nach dem Wohnmobil mit Vogtland-Kennzeichen Kenntnis bekommen. Von der PI fuhrt er zur Sparkasse. Da gab es weder öffentlichkeitswirksamen Andrang noch Medienpräsens. Nach Rücksprache mit den Kriminaltechnikern vor Ort ist er dann zurück zur Dienstelle, dort sei eine BAO aufgebaut worden. Er habe seine Funktion darin gesehen, sich in den kleinen Stab hineinzusetzen um ggf. eine erste Pressemitteilung vorzubereiten und die zusteuern.


17.12
Nächster Zeuge: Marcel Ehrenreich, 33 Jahre alt. Polizeibeamter. Am 4.11.2011 Polizeipressesprecher.
ua-ehrenreich

17.09

Es gibt keine weiteren Fragen an den Zeugen. Er ist entlassen.

17.06

Der Abg. Adams fragt ob der Zeuge das Rohmaterial auch dem Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss zur Verfügung stellen würde. “Wenn sie mich so danach fragen sage ich ja”. Die Abg. König fragt ob er vielleicht auch zufällig in Arnstadt bei dem Überfall dabei war und drehte. Doch der Zeuge muss das leider verneinen. Ein paar Tage später habe man in Eisenach nochmal versucht Passanten zu interviewen, Montag oder Dienstag. Am Freitag selbst war man in Eile, weil „Brisant“ etwas dazu senden wollte.

17.06

Der Abg. Untermann fragt wie denn der Zeuge von Erfurt nach Eisenach kam bzw. was der Anlass war. “Wir Journalisten leben von Informanten, dass ist die Grundlage unseres Berufes“ berichtet der Zeuge, der keine Quellen nennen möchte. Untermann: “Okay, wenn sie es nicht sagen wollen”. Untermann hakt nach: Er habe das anderen TV Sendern gegeben? Ja allen. Und das könne man sich nochmal anschauen? „Na klar“ entgegnet der Zeuge.

17.04

Zu den Polizisten vor Ort äußert der Zeuge. “Ich glaub das waren Bereitschaftskräfte, die uns da weggeschickt haben.” Die Abg. Pelke: Also ein ganz normaler Vorgang. Zeuge. “Natürlich nicht normal bei einem brennenden Wohnmobil”, da sei man stutzig geworden. “Es war ein qualmendes Wohnmobil… ich hätte eigentlich beinahe nicht gefilmt, aber ich habe gelernt wenn man ein mal da ist soll man draufhalten” so der Zeuge.

16.59

Die Abg. König möchte wissen, ob Polizeibeamte denn jemals Interesse an dem von ihm gedrehten Material in Eisenach hatten. Wichmann: “Nein, bis heute nicht”. Es gab keinerlei Anfragen. Die einzigen, die damit gearbeitet haben, waren er und die Kollegen von anderen TV-Sendern; die das Material komplett kauften bzw. dann in Ausschnitten verwerteten.

16.57

Die Abg. König fragt zu seinem Pressegespräch mit Herrn Ehrenreich und möchte wissen, wie informiert dieser erschien. Der Zeuge machte Nachfragen zur Beute und zu Verletzten, da gab es keine weiteren Auskünfte. “Wir haben ihn gefragt ob die Polizei nach Zeugen sucht, nach der zweiten Frage hat er dann geantwortet, dass wenn Zeugen Beobachtungen an der Sparkasse gemacht haben, können sie sich bei der Polizei [in Gotha] melden”, die Frage musste wiederholt werden, da sie im ersten Anlauf nicht verwertbar war. Die Abg. König fragt nach: Der Zeugenaufruf galt explizit nur für Zeugen zum Vorfall bei der Sparkasse nicht für den Vorfall am Wohnmobil? Herr Wichmann bestätigt das.

16.54

Innerhalb der Absperrung des Wohnmobils in Eisenach hätten sich Passanten frei bewegen können, berichtet der Zeuge Wichmann. Die Abg. König fragt nach wie nah sie rankamen? Wichmann: “Was heiß ran, es hat jetzt niemand die Leute weggeschickt”. Beim Anschauen des Rohmaterials seiner Aufnahmen hat sich das bestätigt, innerhalb der Absperrungen haben sich Passanten bewegt.

16.50

Weitere Fragen zielen auf die Distanz, in der der mit der Kamera zum Wohnmobil stand. Wie viel Meter? Wird er gefragt. Zeuge: „Ein Steinwurf“, König: “Ich weiß nicht wie weit sie Steine schmeissen können”, 40-50-100 Meter? 100 Meter seien es wohl gewesen. König fragt weiter, wie er denn durch den Brand erfahren habe. Durch einen Tippgeber oder vielleicht durch Abhören des Polizeifunks? Wichmann erklärt, dass er erst einkaufen war und dann der Feuerwehr hinterherfuhr. Ob es nicht ein Widerspruch zwischen „alles entspannt“ und „Polizisten in schusssicheren Westen“ gibt? Nein, es war alles ein entspannter Einsatz, so der Zeuge. Ihm einen nur 2 Polizisten mit Westen aufgefallen. Der Fotograf der mit anwesend war habe für die Thüringer Allgemeine fotografiert.

16.47

Auf Nachfrage des Abg. Kellners wieso er denn in Eisenach war, gibt der Zeuge an: „Ich war einkaufen“. Kellner: Sie waren mit Kamera und Team einkaufen? Wichmann: Ja. Die Abg. König fragt in dessen Richtung: “Es kann ja jederzeit etwas passieren, richtig?“, Herr Wichmann bestätigt das. Erst waren sie bei der Sparkasse, da hätte man aber nichts mehr filmen können. Dann habe man die Redaktion informiert und sei einkaufen gefahren. Die Uhrzeit weiß er nicht mehr. Dann sind sie nach Stregda gefahren. Bei der Ankunft des Sprechers Herrn Ehrenreich habe der den Polizeidirektor Herrn Menzel nicht gesehen.

16.45

Die Vors. Abg. Marx fragt auch ober vom Polizeisprecher informiert wurde, was sonst noch im Wohnmobil war. Der verneint; nur dass es eine Verbindung zwischen Wohnmobil, Leichen und Banküberfall gab. Bei dem Interview war das Mobil wegen der Absperrung schon nicht mehr erkennbar. Vermutungen über die Toten wurden noch nicht geäußert. Äußerungen über Todesursachen gab es auch noch nicht “er hatte darauf hingewiesen, dass die Ermittlungen laufen und er dazu keine Angaben machen kann”. Auf Nachfrage nach anderen Behörden gibt er an, dass Feuerwehr und Polizei in schusssicherer Weste da waren. Ob es noch schlagartig mehr Pressevertreter wurden? “Es war noch ein Fotograf da”.

16.43

1. Frage: Wann und wie erfuhren sie von den Vorgängen am 4.11. in Eisenach? Herr Wichmann von Wichmann-TV: „Wir waren zufällig beruflich in Eisenach und haben dann davon mitgekriegt, dass es da einen Polizeieinsatz gibt”. Man sei dann beim qualmenden Wohnmobil angekommen habe das aber für unrelevant gehaltne „wem sollte ich das anbieten“, er habe dann dennoch draufgehalten und gefilmt. Zu sehen waren Beamte in schusssicheren Westen, er habe sich da schon gefragt warum ist das so bei einem brennenden Wohnmobil. Die Polizei hätte dann so abgesperrt, dass kein Blick mehr da drauf möglich war. Dann sei mitgeteilt worden, dass der Pressesprecher der Polizei kommt. Er habe schätzungsweise 3-4 Minuten drehen können, danach hätte er noch gedreht, wie das Absperrband gezogen wurde, wie der Hubschrauber dazu kam und ein paar Einsatzmaßnahmen. Nach dem Interview mit dem Pressesprecher ist er wieder abgereist. Im Interview habe man mitgeteilt, dass ein Zusammenhang mit Banküberfall stehen könnte und dass im Wohnmobil zwei Leichen sind. “Die 3-4 Minuten die ich da hatte hab ich gesehen, dass die Tür da offen stand […] der Brand war eigentlich schon gelöscht, dass war alles schon sehr entspannt hatte ich den Eindruck”, so der Zeuge.

16.41

Als Journalist hat der Zeuge auch weitergehende Auskunftsverweigerungsrechte, z.B. was Quellen anbelangt. Doch er möchte vor dem Ausschuss auf Fragen antworten.


16.40
Nächster Zeuge: Martin Wichmann, 33 Jahre alt, Journalist bei Wichmann-TV, Er war am 4.11.2011 vor Ort und filmte.
ua-wichmann

16.27

Ende der Befragung.

16.27

Es gibt keine weiteren Fragen an den Zeugen. Doch der Zeuge hat noch eine an den Ausschuss: Darf ich bleiben und weiter zuschauen? Die Vors. Abg. Marx erklärt, dass es eigentlich nicht üblich ist, aber „da wir ja wissen, dass relativ akribisch berichtet wird…” und der Zeuge sich die Äußerungen der anderen später ohnehin [hier] anschauen kann, darf er bleiben.

16.25

Auf Nachfrage, wie denn jetzt der Stand der Aussagegenehmigung zu taktischen Maßnahmen der Polizei ist erklärt der Vertreter vom Innenministerium, dass es nicht so schnell abklärbar ist, er bittet den Ausschuss daher um eine Klärung in vertraulicher Sitzung. Die Abg. König zieht ihre Frage zurück, sie möchte Frage von vorhin [Maßnahmen gegen Wohlleben ab 4.11.] nicht in nichtöffentlicher Sitzung beantwortet haben.

16.22

Die Abg. König berichtet, dass Wießner aussagte, er sei definitiv nicht am 5.11. angerufenworden, sondern am 6.11., weil er am 5.11. bei seinen Schwiegereltern war. Menzel: “DerWießner sagt ja auch, dass er am 4.11. angerufen wurde und da hat man ihm geklaubt. Wir können das Spielchen noch weitertreiben […] Wenn er sagt es ist der 6.11. dann kann ich ihm nur widersprechen, es ist der 5.11!”. Auf Nachfrage woher er seine Nummer hatte, kann er das nicht mehr genau sagen, weil es schon zwei Jahre her ist. Die Vors. Abg. Marx bemerkt, dass Wießner aussagte die Nummer war noch frisch, die kannte noch keiner so richtig. Die Abg. König fragt noch nach einer Nicole Schmitz, doch diese ist dem Zeugen im Zuge der Ermittlungen bis zum 16.11. nicht untergekommen.

16.18

Die Abg. König fragt weiter: Stimmt es, dass die Rechner vom Polizeinetzwerk genommen wurden? Nein meint Menzel. König weiter: Gab es Maßnahmen, um die Ermittlungen abzuschotten? Menzel erzählt dann doch etwas mehr: “Es ist eine taktische Maßnahme. Ich habe den Informationsfluss unterbrochen, dass heißt einfach, dass bestimmte Dateien nicht befüllt worden”, so das nicht für jeden bei der Polizei nachvollziehbar war, was das aktuelle Ermittlungsergebnis ist. Es war in seinem Interesse zu wissen, mit wem man kommuniziert und wie weit Informationen weitergehen. Die Einstellung der Informationen sei deswegen in das System „EPS Web“ unterbrochen worden. [14.30 Uhr?]. Menzel berichtet, dass die Infos aus dem großenLagefilm in einen weiteren internen Lagefilm gemünzt wurden. Man solle das nicht überbewerten, „es ging nur darum, zu kanalisieren, wer hat zu welchem Zeitpunkt welche Informationen“. Die Abg. König hakt nach: 16 Uhr waren doch weder Mundlos noch Böhnhardt identifiziert, auch die Waffe von Kiesewetter nicht. Bis dahin waren es zwei tote Bankräuber mit vielen Waffen und viel Geld, dass erkläre aber noch nicht wieso dann entsprechend restriktiv innerhalb der Polizei mit den Informationen umgegangen wurde. König: Was war der Hintergrund oder wer sollte die Informationen nicht bekommen? Menzel berichtet, dass die in das System „EPS Web“ eingestellten Infos in ganz Thüringen bei der Polizei lesbar seien. Die Presse möge es ihm verzeihen, aber er wollte erstmal den Vorgang polizeiintern aufbereiten. König antwortet, dass die Geschichte doch bis zu dem Zeitpunkt erstmal schlüssig ist, warum klemmt man da schon die Infos ab? Menzel meint, dass vielleicht die Kiesewetter-Waffe doch schon identifiziert war, ansonsten habe er keine Erklärung außer Berufserfahrung.

16.15

Der Abg. Untermann regt an kürzere Fragen zu stellen, da ja noch Zeugen warten. Es geht dann nochmal um die Identifizierung des Uwe Böhnhardt. Am 6.11. soll es seitens der Eltern ein Einverständnis zur Entnahme von Körperzellen gegeben haben, um Böhnhardt sicher zu identifizieren. König fragt den Zeugen weiter, ob er jemals die 24 Aktenordner vom LKA Thüringen gesehen habe. “Ja, im Fernsehen” antwortet der Zeuge.Er hatte sie nicht und brauchte sie zunächst auch nicht, weil sich dann eh eine Dynamik entwickelte.

16.12

Die Abg. König fragt nach Maßnahmen gegen Tino Brandt. Bis zum 16.11. seien dem Zeugen keine bekannt. „Nach meinem Erinnerungsvermögen ist Brandt nicht in dem Personendiagramm der Ermittlungen aufgetaucht, zumindest jetzt nicht in der Form, dass da Ermittlungsmaßnahmen gegen den Herrn Brandt eingeleitet werden müssten”, das Personendiagramm soll sich in den Akten befinden.

16.08

Die Abg. König fragt weiter zum Verfassungsschutz und ob dieser eigenständig Kontakt zum Verfassungsschutz aufgenommen habe. “Er hatte weder den Auftrag noch ist es mir bekannt” berichtet der Zeuge. Er erinnert sich aber, dass Wunderlich bei der Fahndung am 5.11. den Tipp gab, das Ansätze für Fahndung auch beim LfV zu finden wären. König hält dem Zeugen vor, dass der Verfassungsschützer Wießner im Telefonat geäußert haben will: „Sucht bei Wohlleben“. Am Samstagnachmittag wurden die Ermittlungen dann auf Wohlleben ausgedehnt. Auf Nachfrage welche Maßnahmen es dahin bei Wohlleben gab fragt der Zeuge zurück: „Was meinen sie konkret?“ König: „Alles“. Menzel: „Nein. Taktische Maßnahmen gehören nicht in die Öffentlichkeit“. Dann kommt es zur Diskussion ob dieAussagegenehmigung dies abdeckt. Hierbei stellt sich heraus, dass es neben der dem Ausschuss vorliegenden Genehmigung möglicherweise noch eine interne Anweisung gibt, zum taktischen/strategischen Polizeivorgehen nichts auszusagen. Die Ausschussmitglieder sind etwas überrascht, der Vertreter vom Innenministerium sichert eine Klärung zu.

16.05

Die Abg. König berichtet vom Auftritt des Herrn Wießner vom Verfassungsschutz vor dem Untersuchungsausschuss. Der habe geäußert, dass er am 7.11. bei einer Fachtagung des LfV den Verfassungsschutz-Präsident Herrn Sippel informiert habe. Ob Menzel davon wusste? Er: “Nein, ich wusste ja auch nichts von der Fachtagung!” Am 7.11. fand dann eine Pressekonferenz statt. Auf Nachfrage gibt der Zeuge an, dass er den Anruf vom Innenministerium bekam, doch dorthin zukommen. Er ist dann zum Abt. Leiter und dann zum Minister gegangen, „in dieser Runde ist ein Briefing erfolgt“, grob über die wichtigsten Ereignisse des 4.,5. und 6.11. Die Abg. König fragt anlässlich der Fahndung nach Zschäpe am 7.11. ob dann eine solche Konferenz für die Fahndung nicht schädlich sei. Menzel: “Ich habe dem Minister den Hinweis gegeben, diese Pressekonferenz nicht zu machen oder zumindest mit der Staatsanwaltschaft abzustimmen”. Er war skeptisch, weil die handelnden Personen ja noch nicht vollständig abgeklärt waren, auch die Razzia bei Holger Gerlach lief noch. Am 7.11. seien aber offensichtlich Infos an die Presse geflossen, deswegen sei am gleichen Tag eine Dynamik im Innenministerium entstanden, weitere Presseanfragen waren die Folge, was die Entscheidung zur Pressekonferenz bestärkte.

16.01

Die Abg. König fragt nach andere Behörden vor Ort. LKA, Rechtsmedizin, eventuell Bereitschaftspolizei, Menzels gesamte Behörde einschließlich PIZD und PI Eisenach waren da, der
Verfassungsschutz jedoch nicht. Das LKA sei gleichzeitig mit Anforderung der Tatortgruppe informiert worden. Das BKA ist von ihm nicht informiert worden, zumindest nicht am 4., 5. 6. oder 7. November 2011. Es war jedoch über die WE-Meldungen eingebunden und hat vermutlich auch über das LKA bescheid bekommen, so der Zeuge. Wann der Thüringer Innenminister informiert wurde weiß er nicht, vermutlich aber durch den Abteilungsleiter 4, Herrn Ryzcko. Den habe Menzel auch angerufen, am Freitag schon mit der Grundinfo (2 Leichen, Banküberfall, Pistole Kiesewetter). Das LKA habe weitere Aufträge erhalten in den Bereich Daktyloskopie, Biologie, Waffenrecht und Staatsschutzersuchen.

15.56

Die Abg. König fragt, ob vor der Fingerabdruck-Abnahme Schmauchspuren von den Fingern der toten genommen wurden. Menzel berichtet, dass er Die Tatort/Spusi-Leute mit zur Rechtsmedizin geschickt, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dürfte das der Fall gewesen sein. Ob weitere Personen außer er und Herr Lotz das Wohnmobil betraten? Menzel: Ja, die LKA-Tatortgruppe, Herr H. Und Frau _, 2 Personen von der Rechtsmedizin. Insgesamt 6. “Es ist keine Völkerwanderung da drin” so der Zeuge. Zur Distanz des Kamerateams greift die Abg. König die Angabe vorhin von 250 Metern nochmal auf. Der Zeuge präzisiert das. An manchen Bereichen war die Distanz bis zur Absperrung noch größer als 250m, an anderen Punkten waren es jedoch nur 50 Meter. Wichmann-TV stand außerhalb der Absperrung auf einem kleinen Hügel. Hätte es der Kameramann in ein Wohnhaus geschafft, dann hätte er aus nur 15m Distanz filmen können.

15.52

Die Ermittler profitierten vom Wissen vorheriger Banküberfälle: Auf Nachfrage der Abg. König gibt Herr Menzel an, dass aus der Tatsache dass es in der Vergangenheit oft Sparkassen bei den Überfällen waren, diese von 9-12 Uhr auf haben, dann geschlossen sind und dann wieder am Nachmittag öffnen und das meistens Mittwoch komplett geschlossen war, man entweder einen kommenden Überfall früh bei den Öffnungszeiten oder spät bei den Schließungszeiten erwartete. Man bemühte sich vor allem so viel wie möglich Kräfte früh zur Verfügung zu haben, da auch Arnstadt und die beiden letzten Überfälle früh stattfanden. Der Wochentag war dann eher dem Zufall überlassen (ob nun Donnerstag oder Freitagfrüh). So wurden dann auch die Polizeikräfte im Voraus im Bereich der PD Gotha geplant. Auf Nachfrage gibt er noch an, dass im Wohnmobil Banderolen der Sparkasse Arnstadt gefunden wurden mit 15.000 Euro Bargeld, deswegen lag die Vermutung nahe dass es sich um die selben Bankräubern handeln würde.

15.48

Die Abg. König fragt den Zeugen, ob er Kenntnisse einer “AG Fahrrad” hat. Herr Menzel verneint das. König gibt an, dass es bei der Saalfelder Polizei eine solche Arbeitsgruppe gab. Tino Brandt habe da auch eine Rolle gespielt, anschließend gibt es noch einen Aktenvorhalt. Die Abg. König fragt den Zeugen, ob in Thüringen weiterer Polizeidirektionen auf erneute Banküberfälle in Thüringen vorbereitet waren oder nur die PD Gotha. Der Zeuge kann das nicht für alle sagen, aber die letzten Vorfälle gab es ja im Bereich der PD Gotha, die anderen PDs wussten davon, aber in wie weit die eigene Vorbereitungen trafen, weiß er nicht.

15.45

Die Vorsitzende spricht auch die Vernehmung des Zeugen am OLG München an, wo er mit der Äußerung, dass er am Freitag schon die Vermisstenakte Mundlos anforderte für Verwirrung sorgte. Wießner erklärt zum Zeitpunkt: “Der Kollege Wießner [V-Mann-Führer] hatte bei seiner Vernehmung im Bundestags Untersuchungsausschuss ausgesagt, ich hätte am 4.11. angerufen , was natürlich völliger Blödsinn ist”. Mundlos sei aus dem Fahrzeug zur Rechtsmedizin Jena gebracht worden, dort habe die Identifizierung stattgefunden [mögliche Wege seien grundsätzlich: Zahnstatus, DNA, Fingerabdrücke]. Dort wurden wohl die Fingerabdrücke genommen und bei der Polizei dann ins System eingelesen. Durch die vorhandene Vemisstenakte von Mundlos gab es dann den Treffer. „Die Fingerabdrücke liegen aber nicht in der Akte sondern in dem Polizeisystem […] Die Akte ist am Samstag angefordert worden und nicht gefunden worden”, erst am Montag ist sie dann wohl aufgetaucht. Am 5.11. sei dann auch der Verfassungsschützer Wießner ins Visier gekommen, weil er ja als V-Mannführer beim Verfassungsschutz bekannt war, von ihm erhoffte man sich Hinweise zum Aufenthaltsort der Beate Zschäpe bzw. Tipps wo man suchen könne. Menzel erklärt den direkten Anruf bei ihm damit, dass es ansonsten vergeblich ist, wenn man ein Stück Papier ans Landesamt schicken würde und dann nie eine Antwort erhält.

15.38

Die Vors. Abg. Marx. Fragt weiter zur eingesetzten Sonderkommission. Menzel erklärt, dass es nach dem Bankraub in Arnstadt keine neue Sonderkommission gab, dass war ein Einzeldelikt also max. eine Arbeitsgruppe. Eine sei vom personellen Ansatz her schon größer und ist dann unterteilt in mehrere Arbeits/Einsatzabschnitte.

15.35

Fortsetzung.

15.19

Es folgt eine 10-minütige Pause, weil der Zeuge über Kopfschmerzen klagt.

15.18

Die Vors. Abg. Marx fragt, ob er Schmauchspuren an den Händen des Herrn Mundlos feststellen konnte. Er meint, das konnte er nicht erkennen, Schmauchspuren sind ja nicht wie Ruß erkennbar sondern werden erst in einem chemischen Verfahren gewonnen. Die Abg. König hakt nochmal zum Phantombildzeichner nach, warum da denn kein sächsischer genommen wurde. “Na weil es unser Fall ist!” erklärt der Zeuge.

15.11

Die Abg. König zitiert einen weiteren Protokollvermerk aus Thüringen “Der Phantombildzeichner ist per Hubschrauber auf dem Weg nach Zwickau”. Menzel: “Es ist eine taktische Maßnahme […] da geht es um Zeit […] dass der Phantombildzeichner sofort tätig werden kann”, er sollte die Phantomzeichnung in der Fahrzeugvermietung von den Mietern anfertigen.

15.09

Die Abg. König. zitiert aus dem Protokoll vom 4.11. zur unbekannten Person, welche sich in Richtung Autobahn aufhielt und von einem Zeugen benannt wurde. Es ging ein Auftrag an den Hubschrauber sowie auch an zivile Kräfte am Boden mit dem Vermerk „Eigensicherung beachten!“. Die Person wurde an der Anschlussstelle Eisenach-Ost gesehen, bis ca. 1,80m groß. König fragt dazu, ob vielleicht doch 3 Personen mit Waffen vor Ort waren? Menzel verneint dies. Es wäre jedoch unsachlich, da nur eine halbe Besatzung hinzuschicken. “All diese Hinweise sind natürlich ernst zunehmen und zu prüfen”.

15.07

Warum die Feuerwehr vom Wohnmobil in der Lagerhalle ferngehalten wurde, um keine Nachkontrolle zu machen? [statt dessen nur Einsatz Wärmebildkamera] Dass weiß der Zeuge nicht genau, er vermutet, dass die Ermittler das Angebot ablehnten, weil es taktische Gründe hatte: Das Wohnmobil war immer noch Tatort, “es gab keine Notwendigkeit nochmal in dieses Wohnmobil zugehen”.

15.04

Die Abg. König fragt den Zeugen weiter, da der polizeiliche Ablaufkalender vom 4.11.2011 um 14.30 Uhr endete. Im Wohnmobil seien 3 Waffen festgestellt worden heißt es im Protokoll. Auf Nachfrage weiß er nicht mehr, welche 3 Waffen gemeint waren. Die Aufnahme der Waffennummern geht aus dem Bericht der Soko Capron auch nicht hervor. Im Rahmen der Tatortarbeit habe man 2 Pistolen der Marke P2000 gefunden, heißt es weiter. Ob denn noch irgendwo hervorgeht, wer und wann die Prüfung vornahm? Menzel entgegnet, dass der Zweck des Protokolls war, die wesentlichen Ermittlungsschritte dem BKA [bzw. den Ländern?] mitzuteilen.

15.01

Ich habe ein Bild mitgebracht, wie die Waffe mit ihrem Verschluss aussieht, wenn sie genutzt worden ist” erklärt der Zeuge. Der Ausschuss nimmt die Aufnahme dankend an. Es zeigt die Pumpgun mit dem offenen Munitionsfach und der beschriebenen Halterung mit Patrone. Die “Patronenkammer fast komplett geöffnet ist… so dass ein Auswerfen fast nicht möglich ist“, ein geringer Kraftaufwand sei geeignet, um die Hülse auszuwerfen, so der Zeuge.

14.58

Der Abg. Kellner hakt nochmal nach, er zielte eigentlich auf die Masse an Spuren an, die ja in einem Mietwagen und nicht in einem eigenen KfZ aufgefunden wurden. Der Wohnwagen sei verlängert worden, “es gibt für die ein oder andere Tatsache keine logische Erklärung” berichtet Herr Menzel. Als Kriminalist ist er um die Fülle der Spuren nicht böse, um so mehr Spuren, desto beweisfester kann man damit umgehen. “Die Beweismittel, die [man] in der Frühlingsstraße 26 gemacht hat, sind ja nicht ganz unerheblich”.

14.56

Der Abg. Kellner fragt nach, wie er den Sachverhalt insgesamt eingeschätzt habe nach dem Auffinden so viele Spuren und Waffen. “Was geht denn da im Kriminalisten vor, der viele Jahrzehnte schon damit zu tun hat? Macht man sich denn da nicht Gedanken, so was hat man ja nicht alle Tage?” Der Zeuge erklärt, dass er froh war, dass nicht alleine bewerkstelligen zu müssen, in Gotha habe er eine eingespielte Mannschaft an Polizeibeamten gehabt. Auch die Soko Trio habe ja fast 3 Jahre mit ihm gearbeitet. Es wird immer „alles auf den Polizeiführer fokussiert […] aber dahinter steht ja ein Riesenapparat […] die Staatsanwaltschaft selber hat ja unter dieser Informationsfülle ebenso gelitten, kaum hatten wir das Telefongespräch beendet hat sich der Sachstand geändert”, berichtet der Zeuge. Erst dachte man es wären nur Bankräuber, dann kam die Tötung der Polizeibeamtin dazu, dann die Erkenntnisse aus Sachsen. „Spätestens am Sonntag oder Montag dann klar, dass wir hier eine Serie von 10 Morden haben“ so der Zeuge. Die Soko Capron hat in den ersten 10-12 Tagen versucht Nachweise für die Straftaten zu erbringen, soweit ihm das bekannt sei, hat sich der GBA da auch nicht negativ geäußert. Menzel geht davon aus, dass durch die Arbeit der Soko Capron ein Grundstein für die weiteren Ermittlungen gelegt wurde und auch „dass der Eindruck, der in den Jahren 1998 entstanden ist doch nicht so zutreffend ist, denn wir haben uns weiterentwickelt […] ich glaube die Beteiligten sind alle ein Stück weit stolz darauf”, dass Ermittlungsergebnis ein Stück weit nach vorn getrieben zu haben.

14.53

Der Abg. Untermann greift erneut die Abschlepp-Situation auf, als das Wohnmobil am 4.11.2011 nicht vor Ort untersucht sondern zur weiteren Untersuchung abgeschleppt wurde. Untermann kritisiert, dass da “nichts mehr liegen bleibt”, was nicht befestigt ist, wenn man das Wohnmobil auf ein Abschlepp-Auto im angekippten Winkel zieht. Wenn er sich dann vorstelle, dass die beiden Leichen noch im Fahrzeug liegen und man mit denen quer durch Eisenach fährt, da bestehe doch der begründete Verdacht: “Da fällt noch einer raus!”, so der Abg. Untermann. Der Zeuge appelliert daran mal mit dem Wissen vom 4.11.2011 an die ganze Sache ranzugehen, als man dort eintraf hatte man noch kein Hintergrundwissen zur Waffe Kiesewetter und Tötungsdelikten ”Mit dem Wissen was ich heute habe, [würde ich das] vielleicht anders machen […] heute würde ich vielleicht auch sagen, da bauen wir eine Halle drumrum!” so der Zeuge. Er verwehrt sich Äußerungen wonach, da drinne alles rumfällt und da sogar eine Leiche rausfallen könnte. „Ich bitte sie ein Stück weit die kriminalistische Erfahrung ernst zu nehmen” rät der Zeuge dem Herrn Untermann. Eine Daktyloskopie würde nicht dadurch zerstört, dass ein Objekt mit Spuren von rechts nach links rollt. „Und auch nicht die DNA-Spuren“, so der Zeuge. Allerdings müsse man auch wissen, dass die Feuerwehr nicht selten auch Spuren [durch ihre Arbeit] vernichtet. In der Halle habe man sich dann angeschaut, wie sich der Zustand verändert habe. “Wenn am Anfang etwas Skepsis war, ist diese Skepsis auch ausgeräumt worden” ist sich Menzel sicher. “Das Fahrzeug ist fast mit Schrittgeschwindigkeit dort hingefahren worden”. Er würde auch gerne mal die Reaktionen sehen, wenn er sich für die andere Variante entschieden hätte [notdürftige Untersuchung am Tatort über Nacht]. Er finde es gut, so wie es gelaufen ist und stehe zu seiner Entscheidung. Untermann legt nochmal nach: „Ich hätte das anders gemacht“, Menzels Antwort: “Da sind sie ja vielleicht der Spezialist!”.

14.46

Der Abg. Untermann fragt weiter ob man ausschließen könne, ob mit der Waffe der finale Schuss abgegeben wurde. Menzel meint, dass er nix definitiv ausschließen kann, da er ja nur bis zum 16.11.2011 damit befasst war. Man müsse den Schmauchauswurf bzw. die Auswurfgeschwindigkeit berücksichtigen. Untermann fragt weiter zur Lage der Leichen, Menzel wiederholt nochmal: Böhnhardt vorne, Mundlos hinten. Der Abg. Untermann zweifelt an dieser Version und findet es merkwürdig, dass man erst jemanden erschießt, dann den Wagen anzündet, sich dann ins Trockene setzt und sich selbst erschiesst, der Zeuge quittiert das nüchtern. “Ich beteilige mich nicht an der Spekulation”.

14.45

Der Abg. Adams hakt nochmal nach und vergewissert sich, dass ein Stauchen auf den Boden das Durchladen ersetzen können: „Genau so” äußert der Zeuge. “Wenn man diese Waffe defacto auf einen Gegenstand aufschlägt ist durch die kinetische Energie, die auf das Griffstück wirkt, das Ausfallen des Patronenlagers damit gegeben“ erklärt der Zeuge.

14.43

Der Zeuge Menzel kann nun zur Pumpgun berichten. Mit dieser Waffe soll sich nach bisherigem stand ja Uwe Mundlos umgebracht haben. Die Tatsache, dass dort aber zwei Patronenhülsen aufgefunden wurden näherte bislang die These eines möglicherweise 3. Täters, da man davon ausging dass die Hülse erst beim Nachladen ausgeworfen wird. Menzel: „Also am Tatort hatte ich keine Erinnerung, keine Wahrnahme, dass es da überhaupt eine zweite Hülse gab. Soweit ich mich erinnere habe ich nur eine Hülse gesehen und deswegen auch die Gedanken nicht gehegt, weil es gar keinen Anlass gab […] dass hier ein sog. Situationsfehler vorlegen haben könnte. Bei der kriminaltechnischen Untersuchung des Fahrzeuges hat man dann diese zweite Hülse gefunden. Vor dem Hintergrund der Bewaffnung [Pumpguns] war die Frage brandaktuell: gibt es eine logische Erklärung oder nicht, vor dem Hintergrund hatte ich angewiesen dass man hier Prüfungen [vornimmt]“, um sich über die Funktionsweise der Waffe mit kriminalistischen Untersuchungen ein Bild zu machen. Die KPI Gotha habe daraufhin ein baugleiches Gewehr gesucht. Beim Test habe sich der Verschluss des Gewehres zu 90% geöffnet und an einer Stelle habe es ein Festhängen [durch kleine Kralle?] gegeben, gelöst wurde es in dem man mit leichter Energie auf den Boden stampfte. Es spricht also dafür, dass es keinen 3. Täter gab, sondern dass Mundlos die Waffe auf Böhnhardt richtete, abdrückte und sich dann das Munitionsfach automatisch öffnete. Die verschossene Hülse sei dann im offenen Schacht an einem Ende durch eine halboffene Vorrichtung verblieben. Im Normalfall führe ein Nachladen in dieser Situation zur vollständigen Entriegelung bzw. zum Auswurf. Allerdings sie die Waffe vermutlich auf dem Boden aufgeschlagen, denn durch den Aufprall kann die verbrauchte Munition auch ohne Nachladevorgang ausgeworfen werden.

14.38

Die Vors. Abg. Marx macht auf die Situation vor der Pause aufmerksam, als es ein Problem gab, zu einem bestimmten Sachverhalt in öffentlicher Sitzung auszusagen. Sie fragt den Zeugen, ob es noch etwas gibt, was er öffentlich aussagen möchte? Menzel: “Ich sag ihnen gerne alles…”, er habe jedoch nur darauf aufmerksam machen können, dass er noch nicht zum repetieren der 2. Patrone vor dem OLG München befragt wurde. Marx: Wir schicken dem OLG immer unsere Protokolle, da können sie es ja auch gleich sagen. Menzel betont, dass es ihm wichtig sei, dass der Prozess nicht an diesem Manko leidet. Das Innenministerium klinkt sich ein. Ein Vertreter berichtet, dass man zwischenzeitlich die Generalbundesanwaltschaft erreicht und mit der Frau Dr. W. telefoniert habe. Es gehe ja um zwei Fragestellungen, 1. Auffindesituation des Repetiergewehrs und 2. einen [noch| nicht aufgenommenen Sachverhalt. Der GBA habe erklärt, dass der Zeuge Menzel die Aussagegenehmigung, so wie sie ihm vorliegt wahrnehmen kann und die Fragestellung aus seiner Erinnerung nach heraus beantworten solle. Die Vors. Abg. Marx kommentiert die Entscheidung nur kurz: „Na dann!“.

14.34

Die Abg. Pelke möchte wissen, wann die Beamten aus Baden-Württemberg angefordert worden bzw. ankamen. Der Zeuge gibt an, dass die finale Überprüfung der Schusswaffe erst durch das BKA erfolgte, aber die Annahme, dass es sich um die Waffe der Michéle Kiesewetter handeln könnte, habe gereicht, dass er am Freitag zwischen 16.30 und 17 Uhr Kontakt mit der Sonderkommission Parkplatz aufgenommen habe, da man auch Interesse an den Erkenntnissen aus Baden-Württemberg hatte. Am Samstag morgen kamen die Ermittler dann nach Thüringen. “so dass wir beim Ermittlungskomplex [Tötung/Waffe Kiesewetter] von Anfang zusammenarbeiten [konnten]”, berichtet Menzel.

14.32

Die Abg. König fragt nach der Reihenfolge des Auffindens der Waffen von den Polizeibeamten Kiesewetter und Arnold. Der Zeuge meint, er könne sich da auch nur auf seine Erinnerung berufen. Ihm wurde von einer Kriminalbeamtin der KPI Gotha zu erst mitgeteilt worden, dass die Waffe von Michéle Kiesewetter identifiziert wurde. “Am Freitag gegen 16 Uhr”. Er geht davon aus, dass ein Kriminaltechniker vor Ort die Nummer ablas und aufschrieb, am Computer wurde die Nummer dann in den Inpolbestand eingetippt und lieferte dann den Treffer. Das Ergebnis ist ihm dann übermittelt worden. 13.22 lösen sie den Auftrag an die Abschleppfirma aus. Eingepackt in Folie ging der Wagen dann nach Gotha. 15.30 Uhr sei der Wagen dann in die Lagerhalle gebracht worden, in welches die Feuerwehr auch nicht mehr reindurfte und von außen Aufnahmen mit einer Wärmebildkamera machte um Brandherde auszuschließen. Die Abg. König fragt sich, wann denn da die Nummer aufgeschrieben wurde. Es werden ja nicht alle Waffen überprüft sondern nur exakt eine. Abg. König: „Es erschließt sich mir nicht, wieso man in dem Wohnwagen in dem mehrere Waffen liegen zielgerichtet eine Waffe überprüft? Ob die wegen der Waffenidentifizierung Beamten im Wagen waren kann er nicht sagen, ebenso wenig ob die Überprüfung am Standort Stregda oder am späteren Unterstellort stattfand. Sicher ist er sich jedoch, dass es irgendwo protokolliert worden sei.

14.24

Auf Nachfrage der Abg. König ob im Wohnwagen alles verbrannt war gibt der Zeuge an, dass dies nicht der Fall ist. Auf verschiedenen Höhen gab es teils starke Verrußung bzw. Vernichtung, teils waren Bereiche aber auch völlig unangetastet. Auf Nachfrage zum Bereich der Leichen: „Unmittelbar links lag eine Leiche, die nach äußeren Kennzeichen stärkere Brandeinwirkungen aufwies“, insbesondere im Oberschenkel- und Oberkörperbereich. Die 2. Person im hinteren Fahrzeugteil hatte hingegen seiner Erinnerung nach fast gar keine Brandverletzungen gehabt, so Herr Menzel. Später habe er das Ergebnis bekommen, das vorne links Böhnhardt lag und hinten Mundlos. Abg. König: Sind von den Kinderspuren DNA spuren genommen worden? Menzel weiß das nicht, da man zu dem Zeitpunkt den Fall an das BKA gab. Im Tatortuntersuchungsprotokoll und im Spurenbericht seien aber alle Spuren mit Ort und sicherndem Beamten aufgelistet.

14.20

Der Abg. Kellner fragt nochmal zum Abtransport des Wohnmobil, insbesondere ob es an einer Rampe hochgezogen wurde oder ob ein Kran dieses hochzog. Der Zeuge kann sich daran nicht erinnern, möglicherweise war er zu dem Zeitpunkt nicht mehr anwesend. “Ich war bei dem Abschleppvorgang nicht dabei” gibt Menzel an. Er wisse jedoch dass eine Fahrzeugsicherung veranlasst wurde. Öffnungen die durch den Brand entstanden seien mit Folien abgesichert worden. Der Abg. Kellner macht darauf aufmerksam, dass er das Foto welches er vom Abschleppvorgang vorliegen hat, den Eindruck eines sehr steilen Abschleppmanövers macht. Menzel betont, dass ihm kein Vorfall bekannt sei, dass die Spurensuche darunter litt, dass ein Fahrzeug verbracht wurde.

14.17

Der Abg. Kellner möchte noch mehr zum Kind erfahren, dass eine Rolle im Zusammenhang mit dem Wohnmobil spielte, insbesondere ob es eine Verbindung vom Kind des Herrn Gerlach zu den Gegenständen aus dem Wohnmobil gäbe. Das Wohnmobil-Kind sei wohl im Vorschulalter, das Kind der Lebensgefährtin von Herrn Gerlach „wesentlich älter ist, so dass das offensichtlich nicht zusammenpasst”. Der Abg Kellner fragt, was man dann weiter ermittelt habe. “Die Spur ist mit allen Spuren, die es gab, abgeglichen worden […] in den ersten Tagen war überhaupt nicht ermittelbar, wer ist dieses Kind […] die Spuren im Wohnmobil sind deshalb als sogenannte Trugspuren bewertet worden”, es gab zum Beispiel keine weiteren Hinweise auf die Anwesenheit eines Kindes wie Nahrungsmittel im Kühlschrank oder irgendwo Schokolade oder Gummibärchen. Das war zumindest der Kenntnisstand bis zum 16.11.2011.“ so der Zeuge.

14.14

Auf Nachfrage des Abg. Untermanns wiederholt der Zeuge nochmal: “Es gibt keinen Hinweis aus den Ermittlungen, die die Anwesenheit eines Dritten bestätigen”. Zu den Fahrrädern erinnert er sich, dass die Fahrräder nicht im Innenraum des Wohnwagens sondern in einer Art Fahrradgarage am Ende des Fahrzeuges waren. Das habe ihm ein Kollege mitgeteilt.

14.13

Die Abg. Marx fragt weiter zu einem im Wohnmobil befindlichen Rucksack, in dem sich u.a. Teile der Beute fanden. Die aufgefundenen Bekenner-DVDs seien jedoch erst später gefunden worden. Bei der ersten Durchschau suchte man nur Papier zur schnellen Identifizierung, CDs sind dann in die Asservatenauswertung gegangen. Eingetütet in Plastikbeutel und entsprechend gelistet. Der Zeuge selber weiß nicht, wo der Beutel gesichert wurde und warum die Auswertung erst am 18.11. stattfand.

14.12

In der Munitionsfrage gibt der Zeuge weiter an, dass es sich ja um 9mm Para Munition handelt, mit der ja auch [aber nicht nur] die Polizei schiesst, welche dort gefunden wurde. “Warum ich da an die Polizei gedacht habe, weiß ich selber nicht [mehr]” erklärt der Zeuge.

14.09

“Die Nasszelle befindet sich nicht im Eingangsbereich sondern ein Stückchen weiter hinten” erklärt der Zeuge. Nachfrage: Dass bedeutet man hätte über die toten Hinweggehen müssen? “Nicht nur dass!” erwidert der Zeuge. Die Leichen hätten unmittelbar vor der Tür gelegen, mit einer Türöffnung hätte sich die Leichensituation ggf. auch verändert.

14.08

Gegen 14.30 Uhr hat der Zeuge Menzel den Tatort in Eisenach verlassen.

14.07

Die Vors. Abg. Marx spricht weiter zur 2. Dienstwaffe aus Heilbronn. Diese habe sich im Bereich der Nasszelle im Wohnmobil befunden, man habe sie schnell identifizieren können, da sie nicht angeschmort war. Der Zeuge äußert: “Meine Uniform ist an dem Tag über die Wipper gegangen, einschließlich der Schuhe”, er habe versucht so wenig wie möglich Spuren im Wohnmobil zu verändern, “da verbietet es sichs, in der Nasszelle drin rum zu kriechen”, genauso wie ein Zelt den Nachmittag zu suchen was 10 x 15 Meter ist, so Menzel. Die Vors. Abg. Marx meint, dass wenn man das Wohnmobil öffnet um schauen, ob sich Personen darin befinden, ob man dann nicht auch die Tür der Nasszelle öffnen müsste, um dort auszuschließen, dass sich jemand versteckt. Menzel: Er sei Polizeiführer “und kein Kriminaltechniker, der durch die Räume kriecht”, er wirft die Frage in den Raum: Muss das der Polizeiführer machen oder ist das qualifizierte Tatortarbeit der Tatortgruppe des LKA? In den kommenden 3-4 Wochen wurde das Fahrzeug intensivst untersucht, “dass ging bis hin, dass ich angewiesen habe, das Wohnmobil zu röntgen”, so der Zeuge.

14.02

Der Anruf von Zschäpe bei Vater Mundlos am 5.11.2011 ist auch nochmal kurz Thema, im dem Zusammenhang fielen auch die Worte „Prüfung der Telefonanschlüsse, Prüfung verdeckter Maßnahmen“, weil Zschäpe ja dort anrief. Man war auch auf der Suche nach ihrer Telefonnummer bzw. möglichen Aliasnamen.

13.59

Der Abg. Kellner fragt zu den Anmietdaten des Wohnmobils. Der Zeuge gibt an, dass er dazu keine Angaben machen, er sei der Leiter der Ermittlungen aber könne nicht für jeden einzelnen Ermittlungsschritt Detailangaben machen. Er weiß jedoch noch, dass das Fahrzeug mit den Papieren des Holger Gerlachs angemietet wurde. Am 5.11. [?] sei offenbar der Vermieter aufgesucht worden, der Zeuge habe ausgesagt, „dass eine männliche und eine weibliche Person das Fahrzeug angemietet haben, und ein Kind”. Im Wohnmobil seien Kinderschuhe und Kinderspielzeug gefunden worden, deswegen “war die Frage, wer sind denn die drei Personen”. Es gab Aufklärungsmaßnahmen auch in Richtung von Zschäpe, Gerlach und Eminger [wegen eines möglichen Kindes]. Die Ermittlungen zu dem Kind aus der Vermieterbefragung ergaben, dass das Kind im Vorschulalter sei. Bis zum 16.11. konnte keine Identifizierung des Kindes stattfinden. DieKinderschuhe im Wohnmobil hatten Schuhgröße 34, pinkfarbenDie „Spuren im Wohnmobil sind als so genannte Trugspuren gewertet worden“ erklärt der Zeuge. Man habe den Eindruck gehabt, “dass man offensichtlich diese Gegenstände in das Fahrzeug eingebracht [wurden], ohne dass dort ein Kind [gewohnt /gelebt] hat”.

13.55

Die Abg. König äußert außerdem, dass er vom Haftbefehl gegen Zschäpe sprach, Wunderlich meinte, es gab keinen Haftbefehl, er hätte sie nicht festhalten können. Der Zeuge Menzel bestreitet von einem Haftbefehl gesprochen zu haben, er meinte nur die normalen Fahndungsmaßnahmen. Bis 11.11. [?] gab es keinen Haftbefehl, die Fahndungsmaßnahmen seien aber ab wohl 5.11. angelaufen. “Ich glaube die Ausschreibung im polizeilichen System ist am Sonntag [erfolgt]”. Der Zweck war, Zschäpe habhaft zu werden. Für einen Haftbefehl bräuchte er erstmalig rechtliche Gründe. “Wir hatten zur Zschäpe kein Material, dass [in der Form] einen Haftbefehl begründet [hätte]“. Sie war weder bei den Überfällen beteiligt noch gab es Hinweise, dass sie im Wohnmobil beteiligt war. “Bei uns wäre sie zu diesem Zeitpunkt vermutlich noch nicht einmal Beschuldigte gewesen” so der Zeuge, da es ja auch keine keine Erkenntnisse, z.B. zur Aufteilung des Diebesgutes gab. Es geht auch kurz um einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Zwickau wegen dem Brandt und die Rechtsgrundlage der Festnahme, welche sich auch aus dem Polizeiaufgabengesetz ableiten würde. Da sich zwei Täter bereits,brachten, „bestand die Gefahr, dass sich Zschäpe [auch] umbringt”, so der Zeuge.

13.50

Die Abg. König fragt nochmal zur Übergabe der SD-Karte von der Feuerwehr nach, [weil das vorhin etwas widersprüchlich klang]. Er habe die Kamera seiner Erinnerung nach angenommen und einem Beamten übergeben zur Sicherstellung des Speichermediums, die Kamera selbst wurde dann der Feuerwehr zurückgegeben. Bei dem Beamten könnte es sich um den Herrn Lotz handeln, sicher ist er sich aber nicht. Die Abg. König fragt nach, ob er schon öfter mit der Feuerwehr zu tun hat. Menzel bejaht das. Die Abg. König verweist auf die Feuerwehrdienstvorschrift 100 (Führung und Leitung im Einsatz), dort heißt es unter „3.3.5 Dokumentation und Lagedarstellung“ für Feuerwehrkräfte„Die Lage und der Einsatzverlauf werden von der Leitstelle grundsätzlich im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten dokumentiert. Sobald vor Ort eine Einsatzleitung ihre Arbeit aufgenommen hat, ist auch diese für die Dokumentation und insbesondere für die Lagedarstellung in ihrem Bereich zuständig. Die Dokumentationspflicht der Leitstelle bleibt hiervon unberührt. Es ist wichtig, dass die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter ausreichende Lagemeldungen an die Leitstelle gibt.Dokumentation ist das Erfassen, Sammeln, Ordnen und Aufbewahren von Informationen und Sachverhalten, die für den Einsatz zum Zwecke des Nachweises des verantwortlichen Handelns, der Information und zur späteren Auswertung wesentlich sind. In der Lagedarstellung wird die Gefahrensituation beschrieben (Einsatzübersichten) und gegebenenfalls das Schadengebiet, dessen Nachbarschaft und die eingeleiteten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr optisch aufbereitet. Zur Lagedarstellung und zur Dokumentation dienen Einsatzunterlagen und Übersichten. Die wichtigsten sind: […Aufzählung ] Ton- und Bildaufzeichnungen“. Die Abgeordnete mahnt an, dass Feuerwehr verpflichtet ist selbst zu dokumentieren. Es wird kurz über die Option einer Beschlagnahme diskutiert, offen bleibt nach wie vor der aktuelle Verbleib der Fotos. Denn sowohl die Polizeifotos als auch die Feuerwehrfotos vom Tatort konnten die Ausschussmitglieder bislang nicht in den Akten finden.

13.45

Die Abg. Meissner kommt nochmal darauf zu sprechen, dass Herr Menzel angab, dass es keine Zeugenaussagen gibt, wonach es im Umfeld [des Wohnwagens] eine dritte Person gebe, Medienberichte aber anderes aussagten. Der Zeuge Menzel gibt an, dass die Zeugenaussage, die hier angesprochen wird wohl auf eine angebliche 3. Person im Fahrerhaus des Wohnmobils abzielt. Dies “ist schon objektiv kaum nachvollziehbar, weil das Fahrerhaus ja verschlossen war” berichtet Menzel, der auch auf umfangreiche Zeugenvernehmungen im Abstellbereich wie auch beim Obi-Baumarkt in Stregda verweist. Der Hinweis dass hier ein Dritter Täter vor Ort war, ließ sich nicht erhärten so der Zeuge. Die Frage wo denn die Fahrräder aufgefunden wurde könne er nicht beantworten, weil er die Fahrräder selbst nicht gefunden habe. Der Erinnerung nach seien diese möglicherweise im Wohnmobil entdeckt worden. Ob die Fahrräder in seinem Abschlussbericht explizit genannt worden ist ihm nicht mehr erinnerlich.

13.38

Die Vorsitzende Abg. Marx erklärt, dass der Ausschuss eigentlich der Auffassung ist, dass er aussagen müsste. Das Gremium würde aber seine Sorgen ernst nehmen, den Prozess in München nicht zu gefährden und eine vertrauliche Sitzung einberufen um ggf. danach seine Angaben nochmal öffentlich zu machen, sofern sie für die Öffentlichkeit geeignet seien.

13.36

Fortsetzung der Sitzung.

12.45

Unterbrechung der Sitzung.

12.44

Der Abg. Adams fragt weiter zum Zustandekommen des Auftrages für den Zielfahnder Wunderlich, insbesondere ob dieser mündlich oder schriftlich zu Stande kam. Der Zeuge gibt an, dass die Aufträge [gerade wenn polizeilich so viel wie am 4.11. passiert] mündlich erteilt werden. Ob dass dann schriftlicht fixiert werde? In der Regel gebe es Ermittlungsaufträge nie schriftlich, mit Ausnahmen von solchen Vorgängen wie beispielsweise ein Festnahme oder eine Hausdurchsuchung, da wird dann auch noch im Nachgang verschriftlicht [u.a im Ermittlungsfilm].

12.41

Der Abg. Adams fragt weiter zu den Waffen. Menzel erklärt, dass die Soko auch erforschen wollte, warum zwei ausgeworfene Patronenhülsen im Fahrzeug lagen, wenn doch die Art und Beschaffenheit der Waffe, dass eigentlich nicht zulassen. Mittlerweile liegt ein Ergebnis vor, doch die Frage ist vor dem Münchener Oberlandesgericht noch nicht erörtert worden, er möchte deswegen nicht in öffentlicher Sitzung dazu sprechen.Die Vorsitzende macht darauf aufmerksam, dass das Material nicht eingestuft sei, er müsste aussagen. Der Zeuge erklärt, dass er vom Generalbundesanwalt keine Aussagegenehmigung habe, außerdem habe der Dienstherr zu Äußerungen in der Öffentlichkeit auf ihn eingewirkt. Die Vorsitzende entgegnet, dass dem Ausschuss eine unbegrenzte Aussagegenehmigung vorliegt, er dürfe nur nicht solche Angaben machen, die zur Identifizierung von V-Leuten dienen könnten. Einige Ausschussmitglieder sind verwundert, dass es wohl eine interne Beschränkung gibt, von der der Ausschuss noch nichts weiß. Der Zeuge berichtet dass öffentliche Äußerungen bereits Anlass für Ermittlungen des Dienstvorgesetzten waren. Auf Nachfrage, ob diese im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss oder dem Münchener NSU Prozess standen gibt der Zeug an, dass es dienstrechtliche Ermittlungen im Nachgang zu seiner Arbeit bei der Soko Capron waren [Disziplinarverfahren]. Die Vors. Abg. Marx erklärt, dass es zu der Zeit noch keinen Ausschuss gab, “Ich habe keine Aussagegenehmigung vom GBA” wiederholt der Zeuge. Marx entgegnet, dass die Aussagegenehmigung ja nicht der GBA erteilt sondern sein Dienstherr [Innenministerium]. Es soll eine interne Beratungssitzung stattfinden, um das Problem zu klären.

12.36

Auf Nachfragen des Abg. Adams zu äußerlichen Spuren gibt der Zeuge an: “Die Schussabgabe nach außen ist in der Außenhaut des Wohnmobils nicht festgestellt worden”, gleichwohl sei am Plastikfenster nahe dem Tisch ein Fenster verschmolzen, welches also nicht mehr vorhanden oder untersuchbar gewesen wäre. Daher könne man nicht mehr sagen ob das Fenster durch ein Projektil durchschlagen wurde. Während seiner Tätigkeit bis zum 16.11.2011 sei kein Projektil in der Umgebung des Wohnmobils gefunden worden.

12.31

Auf Nachfragen des Abg. Untermann gibt der Zeuge noch an, dass er durch seinen Mitarbeiter Herrn E. am Tatort darauf aufmerksam gemacht wurde, dass es ein TV-Team gibt, was filmt und schon seit 12.30 Uhr dort war. Es hätte sich relativ weit weg, 250m vom Tatort bewegt. Ob die Einsetzung der Soko Capron in Rücksprache mit dem Innenminister erfolgte? Menzel: Nein, dazu bedarf es keine Rücksprache. Als Leiter der PD stehe ihm das jederzeit zu. Bis zum Montag habe die Soko sehr konstant gearbeitet.

12.25

Die Vors. Abg. Marx berichtet auch, dass offenbar im Wohnmobil der Polizeifunk abgehörtwurde. Die Ringfahndung soll möglicherweise bereits beendet gewesen sein, als die Polizei noch nicht am Wohnwagen Eintrag. Warum sind die Täter dann nicht geflüchtet? Der Zeuge kann die Frage nicht beantworten, da er ja die Täter nicht hätte fragen können, es gebe jedoch einige Indizien, wie das auf dem im Wohnwagen befindlichen Tisch liegende Funkgerät und ein mit Klebeband befestigter weißer Zettel, „auf diesem standen Funkrufnamen der eingesetzten Polizeibeamten bzw. Fahrzeuge“. Ob das Gerät benutzt wurde kann er nicht sagen, der Verdacht liegt jedoch nahe. Die Vorsitzende bringt noch eine Hypothese ein, wonach die beiden Personen ja vielleicht gar nicht mehr flüchten konnten, weil sie schon tot waren.

12.22

Die Abg. Marx wirft ein, dass es im Lagezentrum des Innenministeriums wohl 10.14 Uhr eine Information zum Wohnmobil gab. Der Zeuge erklärt, dass sich das mit den anderen Zeiten deckt, weil ja um 10.02 Zeugen in der Nähe des Obi ein Wohnmobil entdeckten. Die Vorsitzende führt aus, dass die ersten Polizeibeamten vor Ort jeweils von ca. 3 Schüssen berichteten. Auf Nachfrage ob es Schüsse seien, hätten diese Schüsse bestätigt. Im Protokoll wurden dann aus den Schüssen Knallgeräusche. Einer wurde auch gefragt, ob das 3. auch ein Schuss oder ein Knallgeräusch war, er gab dann auch dass alle 3 Geräusche gleich waren. Im Bericht ans BKA ist dann die Rede von 2-3 “Knallgeräuschen”. Marx: Wenn Knallgeräusche nicht unbedingt Schüsse sind, könnten ja Schüsse schon zu einem anderen Zeitpunkt gefallen sein? Menzel: “Der Bericht der von mir unterschrieben ist, sagt nichts anderes aus, als dass man Knallgeräusche [feststellte]“. Die Vorsitzende entgegnet, dass auch einer der Zeugen aussagt, dass seine Erfahrung als Jäger diese Knallgeräusche als Schüsse identifizieren würde.

12.17

Die Abg. Pelke macht dem Zeugen einen Aktenvorhalt, wonach sich der Zielfahnder Wunderlich mit 3 weiteren Zielfahndern gegen 13 Uhr am 6.11. nach Zwickau begab. Abends meldete zurück, dass es Kontakt zu den Eltern der Sabine Lorenz [auf sie war die SIM im Wohnmobil registriert] gab, diese angaben, dass ihre Tochter sich weitestgehend in Nordwegen aufhält. Später [7.11.?] gab es auch die Info, dass sich Lorenz aus Norwegen per Email meldete. “Dies geht deutlich über den Auftragsgegenstand hinaus”, die beweiserheblichen Ermittlungen würden [durch die Maßnahmen der Zielfahnder] erschwert bzw. seien nicht mehr zielführend, schätzen offenbar andere Ermittler ein. Menzel gibt an, dass am 6.11. Wunderlich mit der Identifizierung von Frau Zschäpe bzw. den Auftrag Lorenz beauftragt wurde. Es gab dann auch Hinweise, dass die genutzten Identitäten in der Frühlingsstraße und die Anmietedaten bei der Fahrzeugmietung im Vogtland falsch waren, daher lag der Verdacht nahe, dass auch eine falsche Identität zum Kauf des Handys bzw. der Registrierung der SIM benutzt wurde, so der Zeuge. Um das abzuklären habe man Wunderlich nach Sachsen entsandt, die anderen Beamten seien zur Eigensicherung dabei gewesen. Ein weiterer Auftrag sei neben der Identifizierung auch die Festnahme (der Täter) gewesen. “Es war nicht der Auftrag, an die Eltern heranzutreten”, dadurch dass die Zielfahnder offen auf diese zugingen waren quasi andere Ermittlungsmethoden damit verbaut, da die Eltern ja Kenntnis hatten und beispielsweise auch bei einer Telefonüberwachung im Anschluss nichts brauchbares mehr rauskommen könnte. Die Abg. Pelke hakt nochmal nach: Es gab einen Auftrag, Beate Zschäpe festzunehmen? Der Zeuge bestätigt dass, sollte sich unter der Anschrift der Sabine Lorenz die Tür öffnen und eine weibliche Person als Beate Zschäpe durch Wunderlich identifiziert werden, dann hätte diese festgenommen werden müssen.

12.12

Die Abg. König möchte weiter wissen, ob das hinter dem Wohnmobil befindliche kupferfarbene Fahrzeug, was beschädigt sein soll, auch spurenmäßig gesichert wurde. Menzel gibt an, dass das Fahrzeug nicht beschädigt war. Es seien aber Ermittlungen zum KFZ geführt worden, um eine Plausibilität zu erklären, warum das Fahrzeug dort steht. Der Abstand zwischen dem Wohnmobil und dem KFZ war so klein, dass ein Einparken des Wohnmobil ggf. unmöglich war. Um auszuschließen, dass es eine Verbindung zwischen beiden gibt, hat man versucht zu klären, was das Auto dort macht. Im Ergebnis kam man darauf, dass der Halter sich in einer Fahrgemeinschaft befindet bzw. dort quasi berechtigt aufhielt. Äußerliche Schuss-Spuren habe man außerhalb des Wohnmobils nicht feststellen können, später [am 19.11.?] habe es dann eine zweite Tatort-Begehung gegeben, von der er jedoch nichts wisse.

12.09

Die Abg. König äußert weiter, dass die Formulierung: Der Einsatzleiter der Berufsfeuerwehr wurde aufgefordert dass Fotografieren einzustellen und die Kamera/Fotos zu übergeben nicht unbedingt nach „freiwillig“ klingt. Menzel meint, dass es im Protokoll vielleicht ungenau vermerkt ist. Er wollte auch ausschließen, dass die Fotos in die Öffentlichkeit gelangen. Auf die Frage, ob der Einsatzleiter etwas dagegen habe, hat dieser das verneint. Nach der Kartenentnahme sei die Kamera direkt wieder übergeben worden.

12.06

Die Abg. König fragt den Zeugen, ob es Dokumentationen außerhalb des Wohnmobils drumherum gab. Der Zeuge bejaht das zunächst, es seien auch Fahrzeuge festgestellt worden. U.a. ein kupferfarbenes Fahrzeug direkt neben dem Wohnmobil, in einer sehr engen Parksituation. König fragt weiter nach Fotos aus der Umgebung, der Zeuge glaubt, dass es solche gibt. Bei Videoaufnahme wüsste er nur von denen des Wichmann TV. Fotodokumentartion sollten in den Akten zu finden seien. König hakt nach: Theoretisch dann auch in den jetzt gelieferten Akten? Menzel bestätigt das. Doch die Abgeordnete entgegnet, dass sie darin nicht enthalten sind. Aus seinem Erinnerungsvermögen seien aber sowohl drinnen als auch draußen Fotos gemacht worden. Der Feuerwehr-Einsatzleiter sagte ihm auch, dass sie vom Wageninneren Fotos gemacht haben [wurden von der Polizei sichergestellt] Auch diese Fotos finden sich zunächst nicht in den Akten. Wer ist denn dafür verantwortlich fragt die Abg. König? Der Zeuge verweist auf den KPI-Leiter, Herrn K. Die Speicherkartenrückgabe an die Feuerwehr sollte auch aus dem Protokoll hervorgehen. Die Abg. König erklärt, dass dies beim Protokoll [23.2.2012?] nicht der Fall ist. Ein Vertreter des Justizministeriums klinkt sich in die Unterhaltung ein und äußert, dass die Fotos vielleicht noch beim OLG in München liegen und man hier nur über fragmentarische Akten verfüge. Die Abg. König äußert, dass dies möglich sein könne, jedoch verfügen die Nebenkläger in München bislang auch noch nicht über entsprechende Fotos.

11.58

Der Abg. Kellner macht darauf aufmerksam, dass Herr Wunderlich auch in der Frühlingsstraße am 6.11. auftauchte. „Ich weiß nicht ob der Herr Wunderlich in der Frühlingsstraße war”, er habe davon nichts mitgeteilt, es war auch nicht sein Auftrag erklärt der Zeuge. “Vielleicht hat er ja seinen Auftrag interpretiert”.

11.56

Auch die Übernahme der Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt ist nochmal Thema. Die Abgabe, bzw. die Zeit zwischen dem 11.11.-16.11. bezeichnet der Zeuge als “schwimmenden Zeitraum”. Am 11.11. gab der GBA ein Papier raus, in dem die Ermittlungsübernahme erklärt wurde, „da steht aber nicht drauf, dass da der Überfall der Sparkasse in Eisenach oder Arnstadt betroffen sind […] sondern nur der Brandanschlag und die Bildung einer terroristischen Vereinigung“ berichtet der Zeuge. Er habe daraufhin einen Bericht schreiben lassen und alle bisher ermitteln Punkte zusammenfassen lassen. Der KPI Leiter wurde dann zum GBA geschickt, um den Bericht vorzutragen. Am 16.11. sei der GBA dem Vorschlag dann gefolgt. Für die Zeit dazwischen äußert der Zeuge: “Wenn der GBA meine Verfahren nicht übernimmt, dann bin ich noch Chef im Ring”. Vom 11.11.-16.11. habe man versucht alles zusammenzubringen. “Offiziell waren wir nicht mehr am 16.11. im Boot”. Auf Nachfrage des Abg. Kellners gibt der Zeuge an, dass der Zielfahnder Wunderlich am 6.11. nach Zwickau geschickt wurde um die Inhaberin einer Prepaidkarte eines im Wohnwagen befindlichen LG Handys zu prüfen: “Die Frage war, wer ist diese Person: Ist das eine natürliche Person, die es gibt oder befinden sich dahinter Alias Daten […] es sollte auch geprüft werden, ob das Frau Zschäpe ist“. Auf Nachfrage des Abg. Kellners, ob ihm bekannt war, dass sich dort Beate Zschäpe aufhielt äußert er noch: “Wir wussten nicht, dass sie am 8.11. in Chemnitz war” [und meint damit vermutlich Zwickau].

11.53

Der Abg. Kellner fragt nach der Aufgabe des Zeugen insgesamt und von wann bis wann er in Eisenach für was eingesetzt war. Menzel gibt an, dass er als Polizeiführer in Phase 1 und gleichzeitig als Leiter der Soko Capron Ermittlungen durchzuführen, mit dem Ziel die Straftat in Eisenach und Arnstadt aufzuklären und Täter festzunehmen. 12.06 wurde das Fluchtfahrzeug gefunden, dann gab es die Knallgeräusch. Das SEK wurde angefordert. Eine Thüringer Vorschrift besage, dass Einsätzen mit Waffenbezug von Beamten des höheren Dienstes geführt werden müssen.

11.51

Weiter geht’s u.a. um Waffen. Der Zeuge hat den Tatort nicht weiter betreten, um die Leichen nicht zu verändern (u.a. wg. Leichenflecke), es sei aber erkennbar gewesen, dass die Personen bereits tot waren, u.a. auch an den Sekretspuren. Man konnte auch erkennen, dass die Verletzungen nicht von 9mm Munition hervorgerufen wurden, “dafür war die Austrittsstelle zu massiv”, so der Zeuge. Da zwei Gewehre drumrum lagen, sowohl bei Mundlos als auch bei Böhnhardt lag nahe, dass es auch die Waffen für die tödlichen Verletzungen waren. “Es ist mir kein Fall bekannt, wo ein Täter eine Waffe zurücklässt. Das war von der Spuren[situation] her so kausal” erklärt Herr Menzel. Es geht dann auch um ausgeworfene Hülsen. Abg. Adams: War eine der Waffen nachgeladen worden? Menzel: “Nein von uns nicht, wir haben keine Waffe nachgeladen”. Für ihn sei zunächst nur Frage relevant gewesen: Waren die Waffen auch die Waffen für den Tod?

11.46

Weiter gehts um die (Un-)Möglichkeit eines 3. Täters. Im Bereich der Sparkasse sei keine 3. Person gesehen worden, die Zeugen sahen nur 2 Personen flüchtig. Der Zeuge gibt auch an, dass sich auf der Tür zugewandten Seite des Wohnmobils eine Baugrube dahinter befand. Die Polizisten hätten sowohl unter dem Wohnmobil durchschauen als auch die Nord-Süd-Richtung einsehen können, dabei hätten sie keine aussteigende/weglaufende Person erkannt. Unabhängig von der Glaubwürdigkeit müsse die Polizei jedoch alle Informationen bei ihrem 1. Angriff untersuchen.

11.42

Der Abg. Adams fragt weiter zum Einsatz eines Suchhundes. Ob ein solcher bei der Sparkasse zum Einsatz kam kann der Zeuge nicht beantworten, „für den Bereich Stregda, zu meiner Zeit als ich am Tatort war, war der Hund nicht da“. Jedoch benötige dieser auch eine Fährte, bei der Konstellation Obi/Fahrräder/Stegda/Wohnmobil hätte der Hund auch gar keine Chance.

11.40

Der Abg. Adams springt zeitlich nochmal zurück und möchte wissen, wie man denn auf das Wohnmobil kam. Menzel gibt an, dass 9.30 Uhr die Information zum Überfall in Eisenach kam. Es war eigentlich ein letzter Arbeitstag. “Ich wollte mich praktisch verabschieden. Just zu diesem Augenblick kam diese Meldung herein”. Im polizeilichen Alltag sei ein Überfall auf Geldinstitut nicht normal, “alles was Räder hatte, war auf der Straße … für das beschauliche Städtchen waren es insgesamt 11-12 Funkstreifenwagen”, so der Zeuge. Einer der Wagen ist zum Obi gefahren, habe eine Zeugin angehalten, die jedoch nicht sah. Ein daneben stehender Zeuge habe dann angegeben, dass er 2 Personen mit Fahrrädern in eine weißes Wohnmobil hat verladen sehen. Der Zeuge erinnerte sich an den Anfangsbuchstaben V, das Wohnmobil sei dann sehr zügig weggefahren. Die Information wurde polizeiintern sofort weiter verbreitet. Auf die Nachfrage des Abg. Adams, ob der Zeuge später nochmal befragt wurde, gibt er an, dass er davon ausgeht, dass die Kripo Gotha ihn dann nochmal vernommen hat.

11.38

Der Abg. Untermann fragt weiter zur Auffindesituation und den Leichen mit Schuss-Spuren Menzel: “Man nennt es sichere Todeszeichen, wenn eine Schädelhälfte fehlt”. An Spekulationen des Abgeordneten möchte er sich nicht beteiligen, wie er angibt. Der Umgang mit seiner Person sei „nicht gerade zimperlich“ gewesen.

11.36

Der Abg. Untermann wundert sich darüber, dass man keine Fingerabdrücke von Böhnhardt vergleichen konnte. Der Zeuge Menzel weist den Abgeordneten darauf hin, dass die Daten von Böhnhardt nicht im polizeilichen Datenbestand enthalten waren, im Gegensatz zu denen von Mundlos. Durch die Vermisstenanzeige seitens des Vaters Mundlos wurden die Fingerabdrücke weiter gespeichert, bei Böhnhardt seien die Löschfristen bereits abgelaufen gewesen.

11.33

Der Abg. Untermann fragt zu ähnlich gelagerten Banküberfällen aus Sachsen, Menzel hatte davon keine Kenntnis zuvor. Die Gothaer Polizei habe [nach dem Überfall in Arnstadt im September 2011] eine Anfrage an alle Bundesländer geschickt [ähnliche Fälle, zwei männliche Täter], worauf hin sich die Polizei in Chemnitz meldete. Der Abg. Untermann möchte wissen, ob es auf diese Meldung irgendwelche Rückinformationen gab. Menzel gibt an, dass die Sachsen ihre Erkenntnisse zu den einzelnen Taten der Überfälle in Sachsen an die KPI Gotha übermittelt haben. Aus Thüringen wurden u.a. auch die Aufnahmen aus dem Bankgebäude in Arnstadt 1:1 nach Sachsen übermittelt.

11.28

Die Abg. Pelke macht einen Aktenvorhalt vom 7. oder 8.11., ein Schreiben der Gothaer Polizei an den Verfassungsschutz. „Betrifft Ermittlungssuchen der Soko Capron“, bei dem es um das Wohnmobil mit Kennzeichen V-MK-1121 ging, die Leichen seien als Böhnhardt, Uwe und Mundlos, Uwe identifiziert worden, Zschäpe käme als Mittäterin in Frage. Es wurde um alle vorliegenden Informationen beim Thüringer Verfassungsschutz gebeten, unterschrieben von Herrn Menzel. Der berichtet im Ausschuss, dass man sich auf normalem Amtshilfe-Weg an den Geheimdienst wandte, da Zschäpe ja bis zum 8.11. noch flüchtig war. Die Abg. Pelke fragt zu seinem Telefonat mit dem Verfassungsschützer Wießner, bei dem es widersprüchliche Angaben zum Zeitpunkt gibt. Menzel: “Ich weiß, dass der Herr Wießner ausgesagt hat, dass wäre am 4.11. gewesen,. Ganz klar ich habe mit Herrn Wiener nicht am 4.11. gesprochen.”, der sei erst am 5.11. involviert worden. An dem Tag wurde auch Zschäpe zur Schlüsselperson, auch die Infos aus der Autovermietung und der Blick auf die Vergangenheit Zschäpes machten ihr Auffinden notwendig, man erhoffte sich schließlich auch Aufklärung von Zschäpe zum Mord an Michéle Kiesewetter, so der Zeuge. Bei Wießner war bekannt, dass er beim LfV Thüringen V-Mannführer war und man erhoffte sich Erkenntnisse aus der Zeit von ihm zu Zschäpe, weswegen er angerufen wurde. Die Vorsitzende erklärt, dass er in der Anfrage ans LfV aber Infos zu allen dreien wollte, am 8.11. Menzel dazu: “Die Frage ist, welche Antwort [es gab]. Ich glaube die Antwort ist nicht vor dem 11. 11. bis 16.11. eingegangen. Ich kann mich nicht erinnern, dass ich eine Antwort bekommen haben”. Bis heute nicht, gibt er auf Nachfrage an.

11.21

Bei Menzels Ankunft seien der PI-Leiter, Mitglieder der Tatortgruppe und Sicherungskräfte vor Ort gewesen. Die Abg. Pelke fragt, ob es Anweisungen oder Anregungen durch das LKA an ihn gab, wie man mit er Situation umzugehen habe, beispielsweise was den Transport vom Wohnwagen betrifft. Menzel erwidert, dass das LKA ebenfalls eine Einweisung bekam und man habe dann das Für- und Wider abgewogen, sich schließlich dazu entschlossen, das Fahrzeug spurenschonend zu verbringen. Auf Nachfrage zur Identifizierung des Uwe Böhnhardt gibt der Zeuge an, dass der Tattoovergleich keine 100%ige Sicherheit gab, erst in den Nachmittagsstunden des Sonntags habe dann Vergleichsmaterial zur Verfügung gestanden. Die Abg. Pelke fragt nach: Aber wenn man nicht sicher weiß, dass er es ist, muss man dann nicht suchen oder fahnden? Menzel: Man braucht auch eine Rechtsgrundlage. “Zu diesem Zeitpunkt hätte es keine Rechtsrundlage gegeben”, das Hauptaugenmerk sei darauf gelegt worden, die Identifizierung der 2. Person voranzutreiben. Deswegen sei man an Familie Böhnhardt herangetreten. Auf den Bildern der Bahncard sei wohl auch Böhnhardt zu sehen gewesen.

11.12

Die Abg. König verliest Teile des Feuerwehrberichtes, aus denen hervorgeht, dass ein Polizeibeamter auf den Feuerwehr-Einsatzleiter zuging, während dieser Fotos beim/aus/von dem Wohnwagen anfertigte. Der Polizist habe ihn aufgefordert, das Fotografieren einzustellen und den Fotoapparat auszuhändigen. Der Zeuge bekennt sich: “Falls sie die Person noch suchen […] die bin ich“. Menzel äußert, dass er gefragt habe ob die Feuerwehr schon Bilder machte, was bestätigt wurde. „Ich habe nicht den Fotoapparat in irgendeiner Wiese beschlagnahmt, sondern die Speichermedien”, diese gehören in die Akten der Polizei und nicht in die Feuerwehr, so der Zeuge. „Die Karte ist mit den Fotos zurückgegeben worden”. Die Abg. König macht auf einen Aktenvermerk aufmerksam in dem der Beamte Lotz unterschrieb, dass der Unterzeichner die Übernahem der Speicherkarte veranlasst habe. Ob Herr Menzel vielleicht Herr Lotz sei? Der Zeuge dazu: „Es scheint mir eine Unterschied zu sein, zwischen Anordnung und Übergabe”, er habe die Anordnung gemacht und der Herr Lotz hat wohl den Auftrag bekommen, die Übernahme durchzuführen, ein normaler Vorgang, berichtet der Zeuge.

11.11

Die Abg. König fragt weiter zur Identifizierung des Uwe Mundlos, Menzel habe davon erst am Samstagmorgen davon erfahren. Warum nicht in der Nacht vom Freitag zu Samstag schon? „Da bin ich meinen Leuten bis heute dankbar” äußert der Zeuge. Er hatte den ganzen Tag über den Einsatz begleitet, in einer Phase wo er bereits erkrankt war. 21.45 sei er Abends aus der Dienstelle raus, 22.45 zu Hause eingetroffen, bis um 2 Uhr habe er Telefonate geführt, u.a. was die Maßnahmen gegen Holger Gerlach betrifft. “Ich war recht froh, das sich meine Mitarbeiter/innen entschieden haben, mich früh um 3 nicht nochmal anzurufen”, sondern erst früh um 8. Die Abg. König macht darauf aufmerksam, dass der Beamte Dressler schon am Freitagabend einen Hinweis vom Beamten Nuschke bekommen haben, was die Identität des toten anbelangt. Menzel meint, dass die Soko erst 3.17 Uhr den Hinweis erhielt. Er geht nicht davon aus, dass jemand zuvor schon von der Identität Mundlos’ wusste. Es geht auch noch um einen Aktenvermerk der PD-Zwickau. “Ich kann zu diesen Spekulationen nichts beitragen, denn am 4.11. wussten wir es noch nicht“ so der Zeuge.

11.06

Die Abg. König fragt den Zeugen, ob gegen 12.45 Zeugenbefragungen oder Personalienfeststellungen durchgeführt worden, Menzel bejaht. Auf Nachfrage gabs da aber keine Feststellung zu einer möglichen 3. Person. Die Abg. König fragt nach, wenns denn keine Hinweise auf eine 3. Person gab, warum hält der Polizeibeamte Lotz dann fest, dass zu der Zeit in Eisenach eine “dass verdächtige männliche Person Richtung Mühlhausen versuchen soll, Fahrzeuge anzuhalten”, was intensive Maßnahmen zur Folge hat. Warum einen solchen Aufwand, wenn es doch „nur“ ein vermutlicher Tramper ist? Menzel führt aus, dass man nicht gut beraten wäre, wenn man nur aufgrund eines vagen Hinweises polizeiliche Maßnahmen einfach einstellt bzw. unterlässt. Auch der Hubschrauber sei zu diesem Ort geflogen, Menzel selbst habe sich dann in Richtung der angegebenen Position dieser unbekannten Person begeben, weitere Polizeikräfte ebenso. Die Abprüfungen brachte kein Ergebnis.

11.02

Die Abg. Meissner fragt den Zeugen wann er damit begann, Zeugen zu vernehmen. Menzel: Spätestens 12.30 Uhr gab es den Auftrag alle Zeugen im Umfeld festzustellen. Ob es einen Hinweis auf eine 3. Person gab? Er selbst habe dazu gefragt, die Polizeibeamten hatten darauf keinen Hinweis, er auch nicht. Es sei jedoch Auftrag der Tatortgruppe vor Ort zu prüfen, ob die Spurenlage kausal sei oder ob es Situationsfehler gab, “da gab es keinen Hinweis darauf, dass es hier eine 3. Person vor Ort war”. Ob es Zeugenaussagen auf eine 3. Person gab? Menzel: Ja über die Fahndung gab es eine Mitteilung, dass eine Person gesehen worden sein soll, die Richtung Autobahn läuft. Die Info kam wohl von einem Autofahrer. Auf Nachfrage: Nicht im direkten Umfeld des Wohnmobils.

10.59

Der Abg. Kellner fragt weiter zur Auffindesituation und zur Meldung, dass auf die Polizeibeamte geschossen wurde. Er möchte wissen, wie die Information zu Stande kam. Menzel: “Sie vermischen eine Frage mit einem Sachverhalt, der nicht wahr ist”. Kellner: Ich wollte nur wissen, ob geschossen wurde oder ob auf die Polizisten geschossen wurde. Nach seiner Erinnerung haben ihm die Kollegen vor Ort gesagt, das Schüsse gefallen sind. Sie haben dann bei der Näherung ans Fahrzeug ein Knallgeräusch wahrgenommen, sind dann zurückgewichen und haben hinter einer Mauer Deckung genommen. Dann hätte die Rauchentwicklung im Fahrzeug eingesetzt. Es gab dann einen zweiten Knall, dann das offene Feuer. Kellner: Dann kam die Feuerwehr und die Polizei soll sich zurückgezogen haben, stimmt das? Menzel: Er weiß das nicht genau. Abg. Kellner: “Da stellt sich für mich die Frage, wie man da die Feuerwehr hinschickt…”, da ja auch eine mögliche Geiselnahme im Raum stand. Menzel: Er könne nicht alles kommentieren, was jetzt richtig und falsches Verhalten der Kollegen sei. Sie hätten jedoch richtig gehandelt, die Feuerwehr anzurufen, außerdem gebe es ein gewisses Berufsrisiko. Wenn da außerdem die Flammen aus dem Fahrzeug herausschlagen, “dann lässt die allgemeine Lebenserfahrung ja auch vermuten, dass in diesem Fahrzeug ggf. keine Personen mehr sind”, so Menzel, der betont, dass die Kollegen die Feuerwehrleute nicht vorgeschickt sondern begleitet hätten. Ein großflächiger Brand im Innenraum sei deswegen auch “keine unmittelbare Gefahr für die Einsatzkräfte der Feuerwehr” gewesen. Da die Zugangstür nicht direkt geöffnet werden konnte, musste man die Scheiben einschlagen.

10.50

Die Vors. Abg. Marx wirft ein, dass er am Samstag ja Erkundigungen zur Person Mundlos einholte und fragt ob ihm denn die Person nicht selbst aus der Polizeierfahrung bekannt war. Menzel sagt, er habe “nicht den Mundlos mit dem Jenaer Mundlos in Verbindung gebracht hat”. Weiter geht’s um die Einbeziehung des Zielfahnders. “Die Frage, wer kann uns am besten unterstützen […] nach Abwägung des Für und Widers hat man sich entschlossen […] da beziehen wir den Herrn Wunderlich ein”, er wurde für die Fahndung nach [Böhnhardt/]Zschäpe benötigt.

10.46

Es geht weiter um den Ermittlungsverlauf, der Zeuge sprach davon, dass man auch durch den Tod der Beschuldigten das Verfahren nach der Strafprozessordnung hätte einstellen können. „Doch „das von der Staatsanwaltschaft angenommene Ergebnis war für uns kein Ergebnis […es ] mag der Fakt sein, dass die Beschuldigten tot sind, aber [es waren] so viele Fragen offen” erklärt Menzel. Weitere Ermittlungen folgten, “16.30 Uhr war es so weit. Da ist die Waffe von der Frau Kieswetter identifiziert worden”. Wann die Fingerabdrücke genommen wurden kann er nicht mehr sagen. Seine Position war aber auch recht frühzeitig: Der Schlüssel für die Hintergrundtaten liege nicht darin, weiter in der Sparkasse zu ermitteln, sondern weiter an den Toten. Deswegen habe man auch die Obduktion nochmal zur Tatortarbeit hinbestellt, weil diese die Auffindesituation vor Ort sehen muss, Fotos alleine reichen unter Umständen nicht aus. Die Tatortgruppe hat dann die Leichen geboren und zur Rechtsmedizin geschafft, dort sind wohl dann die Identifizierungsmaßnahmen gemacht worden. Die Rechtsmedizin sei wohl frühzeitig durch vor Ort befindliche Polizeibeamte angefordert worden, über den Zeitpunkt gibt es verschiedene Angaben. Die Vors. Abg. Marx spricht nochmal die erwähnten Rauchspuren bzw. Rußpartikel an, welche in der Lunge des getöteten Uwe Mundlos gefunden worden sein sollen. Im Sektionsbericht, der dem NSU-Untersuchungsausschuss vorliegt steht jedoch, dass das nicht der Fall sei, so die Vorsitzende [“Hinweise auf eine Rufeinatmung… wurden nicht festgestellt”] Menzel: “Dass kann durchaus möglich sein, ich kann ihnen nur das wiedergeben, was ich als Polizeiführer am Samstag gegen 16.30 [mitgeteilt bekommen habe]”.

10.40

Die Vors. Abg. Marx spricht die Vielzahl der scharfen Waffen an und ob man sich da nicht die Frage stellt, warum das Trio denn nicht flüchtete. “Ich habe nur Teile der Waffen gesehen und zum Beispiel die Handgranate nicht”, so der Zeuge der auch auf die Position einer Waffe auf dem Gaskocher aufmerksam machte. “Offensichtlich ist diese Waffe ja nicht durch Zufall aufgelegt worden”. Er sah auch die Pumpgun auf dem Tisch, das lasse schon die Frage zu „warum flüchten die nicht“.

10.37

“Mir ist nicht bekannt, dass aus der Tatsache, dass das Fahrzeug verbracht worden ist […] irgendeine Spur nicht mehr hätte gesichert werden können”, bei den Hülsen gibt er an, dass da durchaus bei einem Fahrzeugtransport das Risiko einer Positionsänderung bestehe, aber deswegen habe man ja vor Ort die Fotografien durchgeführt. “Es besteht immer ein Restrisiko”. Ob eine Videografie stattfand, weiß er nicht mehr, aber fotografiert wurde in jedem Fall.

10.32

Der Zeuge beschreibt die Lage des Wohnmobil-Standorts in Eisenach als „hangabwärts“, wodurch Anwohner das Wohnmobil hatten einsehen können. “Das Fahrzeug war oben offen, das Dach war ungefähr aus 3-4qm ausgebrannt, das hätte bedeutet, dass man ein Haus oder ein riesengroßes Zelt darüber bauen müssen”. Die Vors. Abg. Marx meint, dass doch das THW auch über solche Möglichkeiten verfügt und die Situation am 4.11. doch regenfrei und mit strahlendem Sonnenschein war. Sie macht auf die Gefahr aufmerksam, dass die Spuren doch auch verändert werden wenn man das Fahrzeug irgendwohin verbringt, durch das rütteln und schütteln könne doch auch im Wohnwagen befindliche Munition rumkullern. “Mir ist nicht bekannt, dass wir in Thüringen über ein Zelt verfügen…” [in der Größenordnung], so der Zeuge. Der Tag war zwar sonnig, ab 16-17 Uhr setzte aber die Dämmerung ein, man hätte dann vor Ort eine Strom- und Wasserversorgung installieren müssen, “all das ist sehr komplex”. Daher habe er sich entschlossen das Fahrzeug in einen trockenen Raum zu bringen, „sie haben recht, deswegen besteht die Gefahr von Veränderung von Spuren“. Die Tatortgruppe habe die Spuren zuvor fotografisch festgehalten. Menzel ist jedoch der Auffassung, dass selbst durch ein Abschleppen des Fahrzeuges die Spurenlage nicht drastisch verändert worden wäre, die Lage der Waffen hätte sich dadurch nicht verändert, ebenso wenig die Daktyloskopie (Fingerabdruckspuren), so der Zeuge. Er sei der Auffassung, dass spurenschonend umgegangen wurde. Man habe das Fahrzeug auch vor dem Abtransport extra verpackt, „damit Wind oder Fahrtwind nicht in dieses Fahrzeug eindringen kann”.

10.31

Die Vorfälle in Arnstadt und Eisenach waren kein polizeiliches Neuland für ihn. “Ich glaube das ist mein 17. Überfall”, so Herr Menzel.

10.30

Gegen 13.21 soll schon der Abschleppdienst verständigt worden sein, die Vors. Abg Marx meint, dass bei den im Fahrzeug liegenden Leichen und den immer wieder aufflammenden Glutnestern dass doch ein untypischer Vorgang sei. “Wenn ich das Fazit ziehen darf, für mich war das nicht untypisch. Das Fahrzeug war abgelöscht, die Rechtsmedizin war vor Ort” so der Zeuge. Es sei jedoch absehbar gewesen, dass die Ermittlungen am Fahrzeug noch Stunden oder Tage dauern würden, in der Praxis hat es dann 4 Wochen gedauert, in denen die Kriminaltechnik mit 3-4 Leuten damit beschäftigt war das Wohnmobil zu untersuchen. Diese Untersuchung sollte so spurenschonend wie möglich ablaufen, hätte man das Fahrzeug an Ort und Stelle belassen, so hätte das ggf. auch Auswirkungen auf die Spuren gehabt. Schließlich haben auch ethische Fragen eine Rolle gespielt, zum Beispiel was das Rausholen der Leichen angeht, das hätten die Anwohner vor Ort alles sehen können, daher habe man das Fahrzeug dann abgeschleppt. Die Entscheidung dazu habe Menzel als Polizeiführer in Abstimmung mit der LKA Tatortgruppe, eigenen Beratern und der Rechtsmedizin getroffen.

10.28

Die Vors. Abg. Marx erklärt, dass man am letzten Freitag weitere Akten vom Innenministerium erhielt, inklusive einer Zeitleiste. Sie befragt den Zeugen dann weiter zu seinem Eintreffen am 4.11.2011 in Eisenach. 12.06 Uhr sei Menzel informiert gewesen, dann ist er von von Gotha nach Eisenach-Stregda gefahren, 12.35 ist er dort eingetroffen. Nach einer kurzen Lagebesprechung mit den vor Ort befindlichen Polizeikräften und dem Lagebericht der Feuerwehr habe er dann eine Besichtigung des Wohnmobils vorgenommen. Frau Marx: Wie weit sind sie in das KFZ reingegangen? Menzel: “Das Fahrzeug ist von mir bestiegen worden im vordersten Bereich, sprich durch die Tür”, da hätten mehrere Zentimeter hoch Löschwasser gestanden. Vor diesem Hintergrund sei es nicht angebracht gewesen, weiter hinein zugehen um die spätere Spurensicherung nicht zu stören. Er wollte sich nur ein Bild von der Auffindesituation machen, um zu prüfen ob weitere Fahndungsmaßnahmen oder Maßnahmen zur Gefahrenabwehr notwendig sind. “Ich glaube ich habe sogar eine Fußmatte reingelegt, eine Gummifußmatte” so der Zeuge zur Spurenschonung. Frau Marx entgegnet dass das Dach, welches teilweise eingebrochen war, doch schon ein bisschen wackelig war. Menzel entgegnet dass es das nicht war, aber durch den Brandt habe sich das Feuer kegelartig aus der Fahrzeugmitte ausgebreitet, dadurch sei die Aluminiumdecke durchgebrannt und Dachmaterial als Schutt nach unten gefallen. Diese Feuerwehr hatte das abgelöscht, so dass der Schutt im Fahrzeug lag, das Fahrzeug selbst sei aber stabil gewesen versichert Menzel.

10.24

Die Vors. Abg. Marx berichtet vom NSU-Prozess bzw. seiner Zeugenbefragung, zu der sie auch anwesend war. Äußerungen wonach er da schon eine Polizeiwaffe erkannt haben will korrigiert er, da sei er falsch verstanden worden oder habe sich falsch ausgedrückt. Er fasst zusammen, dass es nicht nur Bankräuber waren, sondern auch die Merkmale: Munition, zeitliche Abläufe bei der Tat, Fluchtmöglichkeiten, die Bekleidung der Täter und die Anzahl der aufgefunden Waffen, den Schluss zu lassen, dass es sich um mehr als „nur“ Bankräuber handeln könnte. „Es lässt auch durchaus den Schluss zu, dass es eine Geschichte hinter der Gesichtete gibt“ so der Zeuge. Einige sehen im Tod der Beschuldigten die Maßnahme für beendet, doch er sei der Ansicht gewesen, dass es nicht nur Überfalltäter seien, sondern ggf. mehr dahinter stecken könnte. Auch die Leichenlage, die Pumpgun und die Maschinenpistole hätten diesen Eindruck verstärkt.

10.18

Dem Zeugen wird ein Foto gezeigt, Menzel äußert dazu “Sie sehen hier die Waffe, hier den Magazinboden und hier die ausgeworfene Patrone”. Die Vors. Abg. Marx fragt: Weil da ein Magazin mit ausgeworfener Patrone liegt erkennen sie dass es eine Polizeiwaffe ist? Er: Auf dem Foto sieht man nur ein Bild aus einer Perspektive, er habe vor Ort aus mehreren Perspektiven die Waffe sehen können. Frau Marx erklärt, dass für sie als Laie nur ein Schutthaufen erkennbar ist. Ob die Munition bei der Polizei auch als solche erkennbar ist? Menzel sei kein Munitionsexperte erklärt er, er habe aber anhand der Konturen im Schutthaufen auf eine mögliche Dienstwaffe geschlussfolgert. “Ich habe nicht gesagt, dass es eine Polizeiwaffe ist […] die Annahme war zumindest gerechtfertigt, dass auf Grund einer Patrone, nicht Patronenhülse, 9mm Para, diese Munition polizeitypisch ist und an dem Griffstück,dass nicht durch den Brandschutt verdeckt war, einschließlich des Magazins […] dass war ein Indiz dafür, dass es sich hier um eine Waffe handelt, die ggf. eine Überprüfung braucht” so der Zeuge.

10.16

Die Vors. Abg Marx fragt zum Auffindeort der Dienstpistole. Menzel: Das Wohnmobil hat seinen Eingang auf der rechten Seite. Wenn man davorsteht ist im rechten Teil die Fahrerseite und in der linken Seite der Wohnraum. Gegenüber der Küche ist eine Sitzecke mit in der Mitte befindlichem Tisch. “Auf diesem Tisch lag diese Waffe, die nach dem äußeren Anschein durchaus einer Polizeipistole ähnlich ist […] die Waffe hat deswegen meine Aufmerksamkeit erregt”. Der Magazinboden sei aus Plastik und sei durch die hohe Temperatur aufgeweicht worden, dadurch habe die Feder das Magazin nicht mehr zusammengehalten und eine Patrone aus dem Magazinboden rausgedrückt.

10.14

Die Vors. Abg. Marx fragt, ob der Brand im Wohnmobil schon gelöscht war als er eintraf. Menzel berichtet, dass das Fahrzeug schon durch Polizisten abgesperrt wurde, in der Umgebung war noch Feuerwehr. Es gab noch Glutnester insbesondere im Bereich oberhalb des Daches, “so das es immer wieder aufflackerte, so dass es immer wieder durch die Feuerwehr abgelöscht werden musste”, aber die Hauptlöscharbeiten waren zu dem Zeitpunkt schon abgeschlossen.

10.12

Die Vors. Abg Marx. fragt weiter zu einer Sonderkommission Trio, die im Vorfeld des Überfalls bestanden haben soll. Menzel gibt an, dass die Sonderkommission für die Überfälle in Eisenach und Arnstadt den Namen „Soko Capron“ trug, abgeleitet vom Wohnmobil-Typ. BAO Trio heißt nicht nur die Sonderkommission, welche die NSU-Verbrechen aufklärt sondern auch eine andere Thüringer Sonderkommission aus dem Jahr 2008, die ungünstigerweise auch mit einer Banküberfallserie zu tun hatten. “Am 19.2.2008 ereignete sich in Schmiedefeld in der dortigen Kreissparkasse ein Überfall, dort haben drei Täter gehandelt. Vielleicht ist es dem ein oder anderen noch in Erinnerung, einer der Täter wurde in der Bank ohnmächtig”, der soll von den Mittätern dann aus der Bank rausgezogen worden sein. „Der Name von diesem Trio wurde als BAO Trio festgelegt“, durch seinen Dienstantritt als PD Leiter 2009 hat er de facto diese BAO geerbt. 2009/2010 seien die 3 Haupttäter ermittelt worden, de Täter stammten aus Anklam. 13 Banküberfälle und Versuche konnte man nachweisen, die Verantwortlichen erhielten mehrjährige Haftstrafen. Warum dass BKA seine BAO auch BAO Trio genannt hat, könne er nicht einschätzen. Die Vors. Abg. Marx fragt, ob die Pressemeldungen, wonach zum Banküberfall in Arnstadt auch mit einer Sonderkommission Trio ermittelt wurde dann falsch sind. Menzel bestätigt dass, die gab es zu dem Zeitpunkt nicht mehr. Mit dem Verfahren am Landgericht Erfurt endete die Existenz der Soko.

10.08

Menzel berichtet von weitere Ermittlungen zu den vorgefundenen Gegenständen, insbesondere zu einem „LG Handy“. Man wollte auch abprüfen, ob möglicherweise neben Beate Zschäpe noch eine vierte Person eine Rolle spielte. Zur Identitätsprüfung des Uwe Böhnhardt habe man sich entschlossen Vergleichsmaterial der Eltern beizuziehen. Beim BKA Abgleich der Schusswaffen habe sich herausgestellt, dass die Waffe die im Wohnmobil gefunden wurde tatsächlich die Waffe der ermordeten und ausgeraubten Polizistin Kiesewetter war. Weitere Ermittlungen gingen auch in Richtung der Kontaktpersonen von Mundlos/Böhnhardt/Zschäpe aus dem Jahr 1998. Auch spielten die Neonazis Wohlleben, Kapke und Eminger eine Rolle, berichtet der Zeuge. Die Inhaber der Bahncards seien ebenso überprüft worden, die Ermittlungen hätten sich so vom Freitag bis zum Montag fortgesetzt.

10.06

Im weiteren Verlauf sei das Wohnmobil in die weitere Tatortarbeit einbezogen worden. „Wir haben insgesamt 40 Umzugskisten mit Unterlagen aus dem Fahrzeug sicher gestellt, ich glaube es sind fast 4.000 Asservate“ berichtet Menzel, man habe diese eingetütet, beschriftet und in die Asservatenaufbewahrung gegeben. Einige Untersuchungen hätten sich nicht direkt vor Ort erledigen lassen, die seien zum Teil zurückgestellt worden, weil man bspw. unter Laborbedingungen Spurensicherung auswerten wollte. Menzel erinnert sich an weitere Asservate wie Waffen, Laptop, Bahncard und eine Handgranate. Man habe alle Ansatzpunkte aufgegriffen und in die Ermittlungen einbezogen. „Es wurden zu jeder Person Ermittlungen durchgeführt, um Tat, Mittäterschaft oder andere Formen der Beteiligung nachweisen zu können“ äußert er weiter. Die Rechtsmedizin habe am selben Tag gegen 16.30 Uhr noch mitgeteilt, dass nach der ersten Leichenschau großkalibrige Schusswaffen auch die Tatwaffen sein könnten, mit hoher Wahrscheinlichkeit seien die beiden Personen durch Suizid zu Tode gekommen, war die erste Einschätzung. Es soll dabei jedoch auch den Hinweis gegeben haben, dass bei der Sektion der Leichen beim einer “Ruß in der Lunge gefunden wurde und bei der anderen nicht”. [Mundlos hätte Rußpartikel, Böhnhardt keine, so der Zeuge – nicht anders rum!?]

10.01

Die weiteren Ermittlungen seien schwerpunktmäßig auch um die Person Holger Gerlach gelaufen, es gab einen Austausch mit den Beamten in Bad Nenndorf und Zwickau. Auch sei ein Teil der sichergestellten Waffen zum BKA gebracht worden. “Die Soko erhielt am 5.11. gegen 12 Uhr einen Anruf aus der KPI Zwickau [von einem Kollegen des Kriminaldauerdienstes]“ bei dem es um eine Hinweis ging, dass in der Zwickauer Frühlingsstraße 26 im Umfeld der Wohnung ein weißes Wohnmobil gesehen worden sein soll. Es ging dann ein Ermittlungsersuchen an das LKA Sachsen, auch wegen Reisepässen/Personalien/Lichtbildern. “Die KPI Zwickau hat gegen 15 Uhr mitgeteilt, dass sich dort ein Anwalt gemeldet hat […] der angab, die Wohnungsinhaber zu vertreten“, phon. Baumgart, so berichtet es der Zeuge. Ein „gewisser Herr Dienelt“ habe die Wohnung an einen „gewissen Max Burkardt“ untervermietet, so der Zeuge [dass decke sich auch mit den Unterlagen im Wohnmobil]. Nach der Festnahme des Holger Gerlach habe Menzel Polizeikräfte seiner Dienststelle nach Hannover geschickt, welcher dort vernommen werden sollte. Gegen 14 Uhr habe man die Erkenntnis erlangt, dass Gerlach möglicherweise Ausweise an Böhnhardt oder Mundlos übergeben hat. „Dies geschah offensichtlich vor dem Hintergrund, dass das Wohnmobil auf seinen Namen registriert war“, so der Zeuge zur Befragung des Herrn Gerlach.

09.57

Am 5.11. wurde auch versucht die zweite Person zu identifizieren, dort habe man in der Gerichtsmedizin auffällige Tätowierungen festgestellt. Aus der Ermittlungsgruppe gab es den Hinweis, das Böhnhardt eventuell eine Totenkopf-Tätowierung besitzt. Der Verdacht wurde erhärtet, dass es Böhnhardt sein könnte. Es folgten auch weitere Ermittlungen bei der Vermieterfirma und Lichtbild-Abgleiche. Vater Mundlos meldete sich später, dass er am gleichen Tag gegen 8 Uhr ein Telefongespräch entgegen nahm, in dem Beate Zschäpe auf den Tod seines Sohnes aufmerksam machte.

09.54

“Als ich am nächsten Tag auf Arbeit kam ist mir berichtet worden, dass in der Nacht eine dieser Personen identifiziert wurde, anhand von Fingerabdrücken welche in derVermisstenakte noch vorhanden waren, es handelte sich um die Person Uwe Mundlos“. Innerhalb der Soko habe es dann ein Briefing gegeben, was dann sehr schell die Ereignisse der Vergangenheit rekonstruierte, u.a. wurde Mundlos & sein Kumpan Böhnhardt für rechtsextreme Taten in Jena verantwortlich gemacht und seien später untergetaucht. Es habe deswegen mehrere Untersuchungsrichtungen gegeben, eine davon war, dass es sich bei der 2. Person im Wohnmobil ggf. um den Herrn Böhnhardt handeln könnte. Andererseits kam man über die beiden aber auch auf die 3. noch fehlende Person aus dem damals flüchtigen Trio: Beate Zschäpe. Die Fahndung nach ihr sollte wieder intensiviert werden. Vor dem Hintergrund habe er sich dazu entschlossen, den Zielfahnder Wunderlich in die Sonderkommission zu holen, weil er u.a. Böhnhardt und Zschäpe persönlich kannte. Am 5.11. seien ebenfalls Polizeibeamte aus Baden-Württemberg gekommen, wegen der Identifizierung der Waffe von Michéle Kiesewetter. Die Ergebnisse der Soko Heilbronn sollten mit einbezogen werden, auch was die weitere Fahndung anbelangt.

09.51

Parallel habe man versucht mit dem Vermieter des Fahrzeuges vom Typ „Capron“, amtl. Kennzeichen V-MK-1121, Kontakt aufzunehmen, um die Personen zu identifizieren. Im Inneren fand man auch mehrere Bahncards, die “teilweise optisch mit den im Fahrzeug liegend Personen übereinstimmten”, so der Zeuge. “In dem Fahrzeug wurden auch Papiere gefunden von einem gewissen Holger G.”, zu dem gab es den Hinweis, dass er sich im Bereich Bad Nenndorf aufhalten könnte, früher in Jena mit den Tätern zu tun hatte und dort geboren wurde. “Das waren im Prinzip wesentliche Ermittlungen, die in der Nacht dazu führten, dass die Freundin des Holger G. in Bad Nenndorf angetroffen wurde und sie berichtete, dass Holger G. auf Arbeit ist” berichtet der Zeuge. Gegen 01.24 wurde Holger Gerlach festgenommen. Die Gerichtsmedizin bemühte sich Todesart und Todesursache festzustellen, bzw. war man gleichzeitig daran, die Leichen definitiv zu identifizieren.

09.48

Als Herr Menzel eintraf sei ein Presse-Team von Wichmann TV schon vor Ort gewesen und hatte auch das Wohnmobil gefilmt. „Dieses Fahrzeug wurde dann mit der Tatortgruppe und der Rechtsmedizin dann nochmal untersucht“, auch um zu klären ob das Gesamtbild kausal ist oder ob ein möglicher dritter Täter vielleicht noch in Frage komme, berichtet der Zeuge. „Dieses Wohnmobil wurde dann verbracht und in der weiteren Untersuchung wurde gegen 16 Uhr festgestellt, dass bei einer Waffe, die sich hier in diesem Wohnmobil befand, die lag auf dem Tisch in der Sitzecke da, dass es sich hier ggf. um die Waffe der Polizeibeamtin Kiesewetter handeln könnte“ so Menzel. Ein oder eine ermittelnde Beamter/in vor Ort habe die Individualnummer aufgeschrieben, welche daraufhin abgeglichen wurde. Vor diesem Hintergrund ist die Spurensuche nochmal intensiviert worden, „mit dem Ansatz die Personen, die sich in diesem Fahrzeug befinden zu identifizieren und ggf. Asservate und Gegenstände die sich in dem Fahrzeug befinden zur Identifizierung beizuziehen“.

09.46

Nahe dem Obi in Eisenach Stregda sei einer Polizeistreife mitgeteilt worden, dass hier ggf. 2 Personen auf dem Parkplatz Fahrräder in ein Wohnmobil verladen haben. Das Wohnmobil, so gab der Zeuge an, hätte das vorderste Kennzeichen V für Vogtland gehabt. „Dieses Wohnmobil wurde gegen 12 Uhr in Stregda durch eine Polizeistreife aufgefunden“ berichtet Menzel. „Die Polizeibeamten berichteten dort, dass sie dort Knallgeräusche wahrgenommen haben,
die sie als Schüsse identifizierten und [dass] kurz darauf aus diesem Wohnmobil heraus Rauchwolken aufgestiegen sind“, so der Zeuge. Die Informationen hätten ihn zeitgleich erreicht, er zu diesem Zeitpunkt in der Einsatzzentrale (in Gotha) die Maßnahmen begleitete. Nach der Schuss-Meldung habe er sich selbst auf den Weg vor Ort gemacht, da ja auch mit Anschluss-Maßnahmen wie bspw. Bei einer potentiellen Geiselnahme zu rechnen war, berichtet Menzel. Zeitgleich seien auch die Kräfte des LKA Thüringen verständigt worden. Als der Zeuge in Eisenach eintraf hat das Wohnmobil teilweise noch gebrannt, die Feuerwehr hätte weiterhin Löscharbeiten vorgenommen. Die Polizeibeamten vor Ort hätten dann mitgeteilt, dass sich im Fahrzeug 1 oder 2 Leichen befinden, “das hat sich dann auch so bestätigt, in der Nachschau von mir”. Er habe sie nach ihren äußerlichen Kopfverletzung als tot eingeschätzt. „Gleichzeitig konnte man erkennen, dass im Inneren des Fahrzeuges mehrere Schusswaffen lagen, u.a. eine Pumpgang und eine Pistole “die vom Anschein her einer Dienstpistole von uns ähnlich sah” so Menzel weiter. Die Bekleidung der Leichen deckte sich sehr mit den Zeugenbeschreibungen von Tätern des Sparkassenüberfalls.

09.41

Der Zeuge möchte zunächst einen groben Überblick über die Ermittlungen und Maßnahmen im Vorfeld des 4.11. geben. “Ich bin der Behördenleiter in der PD Gotha gewesen zum Zeitpunkt der Überfälle, u.a. am 7.9. in Arnstadt. Dort haben zwei unbekannte Täter gegen 8.50 die Sparkassen-Filiale überfallen. Einer der Täter lies sich den Kassenbereich öffnen, dies geschah insbesondere durch das Wirken des 2. Täters, der eine Bankangestellte verletzte. Die Täter erbeuteten dort mehrere Tausend Euro Bargeld. In den polizeilichen Ermittlungen konnte festgestellt werden, dass die Täter mit Fahrrädern flüchteten und einer der Täter Linkshänder ist”, so der Zeuge. Es konnten gute Beschreibungen abgegeben werden, insbesondere auch zur Bewaffnung und Bekleidung. Am 13.9. richtete seine Kriminalpolizei eine Anfrage an das BKA bzw. alle anderen Polizeidienststellen, um sich nach ähnlichen Überfällen zu erkundigen. Die Polizei in Chemnitz meldete sich zurück und es erschien möglich, dass die gleichen Täter auch Überfälle im Bereich Sachsen begangen haben können. Vor diesem Hintergrund habe es in der PD Gotha Diskussionen darüber gegeben, dass man die Maßnahmen bei Banküberfällen ändern müsste, so der Zeuge. Wenn Täter mit Fahrrädern auf der Flucht sind, dann müsste man das gängige Konzept der Ringfahndung um eine sehr intensive örtliche Fahndung intensivieren. Die Fahrräder könnten ja auch irgendwo hinein verladen werden. Man habe „zu diesem Zweck Erfahrungen aus vorherigen Überfällen genutzt“ so Menzel, der selber schon in der ein oder anderen Sonderkommission Leiter war. „Es kommt, wie es kommen muss…“ am 4.11.2011 war Eisenach an der Reihe, kurz vor 9.30 Uhr ereignete sich der Überfall. Es wurde eine Ringfahndung ausgelöst, mehrere Punkte rund um Eisenach durch Polizeikräfte besetzt, auch wurden Fahndungsmaßnahmen mit dem Polizeihubschrauber eingeleitet. “Um ca. halb 11 gab es die ersten Informationen aus der Bank heraus, zur Bekleidungsbeschreibung und insbesondere zur Bewaffnung“. Der mitgeführte Trommelrevolver habe einen Ansatzpunkt dafür gegeben, dass es sich gegeben falls um die gleichen Täter handeln könnte, die Wochen zuvor schon in Eisenach einen Überfall begingen. Daraufhin seien die Maßnahmen verstärkt worden, weitere Kräfte seien aus Gotha Richtung Eisenach verlegt worden und hätten im Stadtgebiet die örtliche Fahndung unterstützt.


09.33
Erster Zeuge: Michael Menzel, 54 Jahre alt. Zum Zeitpunkt 4.11.2011 war er Polizeidirektor in der Polizeidirektion Gotha, welche u.a. zuständig für die Maßnahmen rund um den Banküberfall und das abgebrannte Wohnmobil im Raum Eisenach war.
ua-menzel

09.32

Die 60. Sitzung des Thüringer NSU-Untersuchungsausschusses und damit auch gleichzeitig letzte Sitzung zur öffentlichen Zeugenbefragung beginnt. Es geht heute schwerpunktmäßig um den 4.11.2011.

22.11

Kurzer Zwischenstand: Nach 12 Stunden ist auch der letzte Tag mit Zeugenbefragungen im Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss zu Ende gegangen, wir bemühen uns die beiden Ticker von Donnerstag und heute so schnell wie möglich online zu stellen. Einmal mehr wurde heute klar, dass es einer Fortsetzung für einen NSU-Untersuchungsausschuss in der neuen Legislaturperiode des Thüringer Landtages bedarf, zu viele Fragen sind offen und zahlreiche weitere Zeugen müssten noch gehört werden.

09.10

Die Tickerinhalte ab 10.00 Uhr werden erst später freigeschaltet.

08.50

Nach der heutigen Sitzung finden aus Zeitgründen vorerst keine weiteren Befragungen statt und der Ausschuss wird sich der Erarbeitung seines Abschlussberichtes widmen. Dazu ist am Donnerstag dem 03.04.2014 noch ein öffentlicher Termin angesetzt bei dem notwendigerweise noch Aktenstücke verlesen werden müssen. Schon jetzt ist klar, dass es noch so viele Akten, so viele Merkwürdigkieten und so viele offene Fragen gibt, dass Thüringern gar nicht um einen NSU-Untersuchungsausschuss 6/1 in der neuen Legislaturperiode herumkommen wird. Der Ausschuss konnte bereits zahlreichen Fragestellungen auf den Grund gehen und auch systhematisches Versagen seitens der Behörden nachweisen, doch ebenso gibt es diverse Komplexe, in denen vieles Ungeklärt blieb, darunter zum Beispiel Aktenvernichtungs-Aktionen nach dem 4.11.2011 oder die Ereignisse im Zusammenhang mit dem Mord an der Thüringer Polizistin Michéle Kiesewetter. Die Linksfraktion wird sich daher für einen erneuten Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss im neugewählten Landtag ab Herbst 2014 einsetzen.

08.48

Hier geht’s zur Terminübersicht für die letzten Sitzungen: Klick. Und hier zu den letzten Ticker-Protokollen.

08.45

Die Freischaltung des Tickers vom Donnerstag u.a. mit Zeugen Wunderlich (ZF/LKA), Geibert (TIM) und Schultz (StA Gera) verzögert sich wegen der Bearbeitung noch etwas und wird voraussichtlich morgen am 1. April oder am Mittwoch freigeschaltet werden. Die Freischaltung wird dann auf der Startseite und im Titel des Tickers kenntlich gemacht werden.

08.40
Entsprechend der mittlerweile üblichen Sitzungsverfügung im Ausschuss ist uns das Live-Bloggen untersagt. Es soll verhindert werden, dass sich mehrere Zeugen zum gleichen Befragungskomplex während der laufenden Sitzung auf Aussagen ihrer Kollegen vorbereiten und abstimmen können. Wir werden den Ticker ab 10 Uhr daher später freischalten.

08.20
Ab 9 Uhr findet zunächst eine interne Beratungssitzung statt, ab 10 Uhr dann die öffentliche Zeugenbefragung.

 

Quelle: HASKALA

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