Ticker zum Thüringer NSU-Ausschuss vom 27. Juni 2013


ua2013-06-10-aktenIn der heutigen Sitzung vom Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss geht es um den Fahndungskomplex und Fahndungspannen nach der  Garagenrazzia 1998 in Jena. Geladen sind mehrere Polizeizeugen aus LKA, Zielfahndung und BKA, darunter auch Beamte die bereits in anderen Ausschüssen (Bund bzw. Sachsen) aussagen mussten. Wir tickern an dieser Stelle wieder über das Geschehen im Ausschuss.

 

Zum Nachlesen, chronologisch von unten nach oben die Befragungen vom 28.6.2013 im Erfurter NSU-Ausschuss (besonders relevantes fett markiert)
dressler
1. Befragung  vom Ex-Leiter der EG TEX, Herr Dressler (Zeit hier: 09.09 bis 12.58)
  –
ua_zeugenschild2.Befragung vom Ex-Leiter der Zielfahndung, Hr. Wunderlich (Zeit hier: 13.00 bis 16.38)
  –
bruemmendorf3. Befragung von BKA-Beamten Brümmendorf (Zeit hier: 16.40 bis 17.50)
  –
packeiser4. Befragung von BKA-Beamten Packeiser (Zeit hier: 17.55 bis 18.37)

.

18.37

Nächste öffentliche Ausschuss-Sitzung: Nächste Woche Montag 1. Juli 2013, 9 Uhr.

akten1

18.33

Keine weiteren Fragen an den Zeugen. Das war der letzte Zeuge für heute.

18.32

Die Abg. will wissen, ob Packeiser mit dem Brümmendorf-Prüfvorgang zu tun hatte, als es darum ging, das Verfahren an den Generalbundesanwalt abzugeben. Er habe möglicherweise zugeliefert, aber das nicht selber erarbeitet. Ob er Inhalt bzw. Abschluss des Prüfverfahrens kenne verneint er.

18.30

Die Abg. Pelke will wissen, ob die Kenntnisse im BKA entsprechend ausgewertet wurden. Eine Unterstützung der Thüringer Kollegen stand klar im Vordergrund. In der Auswertungsabteilung des BKA hat es keine weitere Abprüfung der Asservaten aus Jena später gegeben, erklärt der Zeuge.  Abg. Adams fragt nochmal nach der Rolle des Kai Dalek. Der Zeuge kann aber keine weiteren Angaben machen. Er sei bis 2000[?] noch für den Bereich Auswertung Rechts zuständig gewesen und habe dann das Gebiet gewechselt.

18.28

Abg. König fragt durch die Asservatenliste, ob er Erinnerungen an Telefonlisten oder eine gelbe Rewe-Tüte hatte. Der Zeuge verneint. Er habe seine Erkenntnisse zu den betreffenden Asservaten verschriftlicht und entsprechend weitergeben, äußert er. Es habe einen Abschlussvermerk zu den Broschüren gegeben: Ein Abgleich beim BKA ergab, dass zu keiner der beschlagnahmten Schriften aus den Objekten des Trios ein Einzugsbeschluss bestand. Abg. König fragt irritiert: Unter den Zeitschriften befand sich auch der “NSDAP Kampfruf”,  in dem doch zum Mord aufgerufen wird, der unterlag keiner Einziehung? Der Zeuge verweist auf die Ergebnisse, die ihm im Rahmen der Abfrage mitgeteilt wurden. Er habe die Titel der entsprechenden Schriften an das BKA gefaxt, das Ergebnis abgewartet und aufgeschrieben.

18.25

Abg. Marx verweist auf Adresslisten, die nicht für die Fahndung genutzt wurden. Er könne dazu nichts sagen. Ob von vornherein geplant war, dass er so lange dort bleibt? Nein, als Brümmendrof nach zwei Wochen dann fertig war,  sei er auch nicht mehr gekommen.

18.22

Auf Nachfrage zu anwesenden Polizisten, kann sich der BKA-Beamte Packeiser nur an einen Spitznamen erinnern. Ein Thüringer Zielfahnder, der von seinen Kollegen “Die Rakete” genannt wurde. Lachen im Untersuchungsausschuss.

18.21

Der Zeuge kann sich erinnern, dass Brümmendorf TKÜ-Maßnahmen und Maßnahmen der Finanzermittlungen thematisiert hat, weiß aber nicht wann diese eingeleitet wurden. Er selbst hatte auf dem Gebiet der Ermittlungen noch nicht so viele Erfahrung gehabt damals.

18.17

Abg. Marx will wissen, wie die Informationen zum BKA kamen. Der Zeuge erklärt, dass es ein normaler Vorgang sei. Die Infos zur Razzia und den Funden kamen über den Kriminalpolizeilichen Meldedienst Staatsschutz mit Fernschreiben. “Das war ja eine Sache, die musste man zur Kenntnis nehmen”.

18.10

Packeiser hatte nach der Durchsuchung und dem Abtauchen des Trios eine Erkenntniszusammenstellung entworfen und diesen den Ermittlern beim Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellt. Es gab zu den drei Abgetauchten Personenakten im BKA, deren Inhalte aus Thüringen im Rahmen des Meldedienstes zustande kamen. Gespeist im wesentlichen mit Informationen aus Thüringer Behörden, auch zu Durchsuchungsmaßnahmen im Umfeld des Trios und zu einer Ausspäh-Aktion bei einer Polizeidienststelle.

18.07

Kann aus der Erinnerung heraus nicht mehr viel sagen. Erst durch Übersendung der Thüringenakten an die BAO Trio habe er wieder Erkenntnisse gewinnen können. Zentral scheint dabei das “Asservat 23.6″ gewesen zu sein. Er habe sich um die Überprüfung von rechtsextremistischen Schriftgut gekümmert.

18.05

Er sei in der BKA-Abteilung tätig gewesen, welche Auswertungsaufgaben im Bereich des Rechtsextremismus absolviert habe. Er sei zur Unterstützung des Herrn Brümmendorf mit nach Thüringen gekommen. Unsere Mission war in erster Linie, die Thüringer Kollegen zu unterstützen, die personell “deutlich unterbesetzt gewesen seien”. Auch das Infragekommen eines §129 Verfahren gegen Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe sollte abgeprüft werden. Es ging auch um Asservatenauswertung.Brümmendorf habe sich auch mit Fahndungsangelegenheiten beschäftigt.

18.03

Auf das nochmaligen Verlesen der 3-seitige BKA-Aussagegenehmigung wird in einvernehmlich verzichtet.

17:55

Der nächster Zeuge ist Stefan Packeiser (phon.), 48 Jahre alt, Kriminalbeamter.

packeiser

17:50

Es gibt keine weiteren Fragen an den Zeugen. Er wird entlassen.

 

17:45

Es geht weiter um Verantwortlichkeiten bei der Staatsanwaltschaft, von wem die Äußerungen kamen. Herr Schulz? “Nein”,, Herr Mohrmann? “Weiß es nicht”, Herr Sbick? “Vielleicht, weiß es nicht”, der Zeuge könne sich nicht mehr erinnern, erklärt er. Die Abg. Renner fragt was eine Einleitung eines 129er Verfahren damals hätte bedeuten können. “Man hätte sicherlich mit mehr Manpower und mehr Zeit mehr erreichen können” antwortet der Zeuge.

17:42

Die Abg. Renner kritisiert, dass Wertungen aus einem völlig anderen Verfahren (Strukturermittlungsverfahren THS = keine kriminelle/terroristische Vereinigung nach §129) einfach in das Verfahren zu den Sprengstoffdelikten des Jenaer Trios übernommen wurde. Ob er denn wüsste, dass die Beschuldigte aus den beiden Verfahren wenigstens identisch oder überwiegend identisch seien? “Zum Teil ja, zum Teil nein”. “Nein!” korrigiert die Abg. Renner. Keiner der drei, Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe war in dem THS-Verfahren Beschuldigter.

17:39

Die Abg. Renner fragt weiter zur Sichtweise auf die Tätergruppe hinsichtlich ihrer Einbindung in eine größere Gruppe. Der Zeuge antwortet, dass die Zusammenhänge bekannt waren, aber man nicht den Eindruck hatte, dass das Trio Straftaten im Auftrag anderer [z.B. Kameradschaft Jena oder THS] begehen würde. Von der Staatsanwaltschaft hätte er auch gehört, dass es nur die drei Einzeltäter seien. Man habe diese Bewertung der Staatsanwaltschaft dann auch in den eigenen Bericht “transportiert”.

17:36

Die Abg. König resümiert nochmal, dass er mehrere Vermerke ans LKA Thüringen gab und fragt ob es auch Vermerke ans BKA zu der Sache vom ihm gab? Ja, er zählt zwei Beispiele aus der ersten Woche auf, u.a. telefonische und mündliche Berichterstattung. Ob im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen damals bekannt wurde, das Kai Dalek V-Mann des Verfassungsschutzes war? Ja, antwortet Brümmendorf. Wie und woher weiß er auf Nachfrage aber nicht. Ob das die Zielfahndung in Thüringen auch wusste? Nein. Mit wem er in Thüringen den Kontakt hatte, mit Herrn Dressler? Nein, denkt er nicht. Abg. König äußert, dass das doch vielleicht sinnvoll gewesen wäre, hinsichtlich der Fahndungsansätze, zu wissen, das eine der Kontaktpersonen ein V-Mann sei. Man hätte bei seinem zuständigen Verfassungsschutzamt nachfragen können, er wisse aber nicht, was danach passiert ist, so der Zeuge. Dressler bzw. die Zielfahndung habe er auch nicht informiert, weil man solche sensiblen Infos ja nicht jedem auf die Nase binde.

17:27

Die Abg. König fragt weiter nach den Zeugen Schau und Thomas Starke, da hätte es doch auch Erkenntnisse aus dem Briefverkehr gegeben. Für die Fahndung 1998 hätten diese Erkenntnisse nicht weitergeholfen, so der Zeuge. Deswegen habe er dem Verfahrensführer die Liste gezeigt und den Verfahrensführer um weiterer Ermittlungen gebeten.

17:24

Die Abg. König will wissen, ob die Personen auf der Telefonliste auch mit Sprengstoffdelikten abgeprüft wurden. Mundlos, Böhnhardt, Zschäpe vielleicht noch der Kai Dalek werden aufgezählt, Thomas Starke wisse er auf Nachfrage nicht. Aber alleine aus dem Polizei-Eintrag, dass Personen mit Sprengstoff zu tun hatten, könne man ja noch keinen Fahndungsansatz gewinnen, so der Zeuge.

17:20

Abg. Adams hat nochmal eine Verständnisfrage: “Wenn ein Polizist von Ermittlungen spricht, meint er dann auch Fahndung?” Ja. “Und wenn ein Polizist von Fahndungen spricht, meint er dann auch Ermittlungen?” Ja, auch das trifft zu. Er macht nochmal einen Aktenvorhalt und zeigt ihm eine Liste. Außerdem fragt er nach, wie es ist, wenn man mal an einem solchen Fall mitgewirkt habe, beobachtet man dann weiter und fragt speziell nach der Ceska-Mordserie. Der Zeuge verneint, da habe sich kein Zusammenhang ergeben. Er habe einmal an einen Zusammenhang des Trios mit dem Sprengstoffanschlag auf die Wehrmachtsausstellung in Saarbrücken gedacht, weil da auch drei Personen verantwortlich waren, von denen eine eine Frau war. Die Affinität zu Sprengstoff war ja klar, “dass die dann dazu übergangen sind, sich Waffen zu beschaffen, auf die Idee bin ich nicht gekommen”.

17:16

Die Abg. Pelke fragt nochmal nach dem Zustandekommen der BKA-Unterstützung und der Namensabprüfung der Liste. Die Namen hätte Brümmendorf selbst an die EDV gegeben und dort prüfen lassen. Die hatten dann entsprechende Treffer wie 5x mit rechtsextremen Straftaten aufgefallen o.ä., was die Ermittlungen aber nicht verändert hätte. Die Fragestellung sei ja gewesen: “Wo finde ich die drei jetzt”, das konnte er mit der Liste nicht abarbeiten, es habe weitere Informationen außer nur die Namen gebraucht. Er kann aus der Liste alleine noch keinen Nutzen ziehen, er bräuchte Zusatzinformationen, so Brümmendorf. Das  LKA hatte ja seit 1994 bereits ermittelt und hatte entsprechende Infos.

17:10

Auf Nachfrage bestätigt er, dass er auch in Bayern bei Ermittlungen zum Fränkischen Heimatschutz beteiligt gewesen sei. Dass muss ja dann ein Aha-Erlebnis gewesen sein, vor dem Hintergrund der vorgefundenen Telefonliste, äußert Martina Renner. Auf Nachfrage wen er davon kannte, benennt er Kai Dalek zum Beispiel. Er ergänzt jedoch, dass die Kenntnis nicht hilfreich für die Ermittlungen Trio zum waren. Kai Dalek und andere würden ja auch auf anderen Listen auftauchten. Brümmendorf erwähnt am Rande noch ein KSJ-Handy, was von der Jenaer Kameradschaft benutzt wurde.  Weitere Namen wie Matthias Fischer oder Thomas Richter werden abgefragt, er kennt sie nicht. Dafür aber Ursel M. von der HNG, die mit auf der Liste stand.

17:07

 

 

Abg. Kellner will wissen, ob er in der Zeit in Thüringen auch mit anderen Behörden Kontakt hatte, was er verneint.  Auf Nachfrage äußert er, dass er in der Südafrika-Sache, als die drei Flüchtigen in den Flieger nach dort zusteigen sollten, nochmal Mitte/Ende 1999 damit zu tun hatte. Letztendlich habe der Generalbundesanwalt aber seine eigene Zuständigkeit für das Trio auch nicht gesehen.

17:02

Abg. Kellner fragt weiter, wie die BKA-Anforderung zustande kam und ob das häufiger geschah. Brümmendorf antwortete, dass das BKA sich öfter anbot, immer dann wenn polizeilicher Bedarf bestand. Der  Zeuge erwähnt auch die Anregungen an den Generalbundesanwalt, die Ermittlungen zu übernehmen etc., jedoch habe damals insbesondere Staatsanwaltschaft Gera die §129/a Erfüllung nicht gesehen. Man habe die Tat nicht als Organisationstat betrachtet,  sondern eher als eine Tat von einer Splittergruppe aus drei Personen.

16:57

Die Liste hätte laut Brümmendorf aber auch nicht wirklich bei der Fahndung geholfen, da es ja auch [frühzeitig] Hinweise vom Verfassungsschutz gab, dass das Trio nach Belgien oder anderswo unterwegs gewesen sei. “Was der Herr Dressler letztendlich mit der Liste gemacht hat, ob er sie weitergegeben hat, dass weiß ich nicht”. Auch wenn sein Vermerk ggf. anders verstanden werden konnte, hatte er damit anderes beabsichtigt. Er suchte vor allem nach strafrechtlich relevanten Dingen oder z.B. Beweismittel, die den §129a wegen Bildung einer kriminellen/terroristischen Vereinigung begründet hätten.

16:52

Da nicht klar war, wann er zurück zum BKA sollte, ob nach einer oder zwei Woche, habe er den Vermerk entsprechend verfasst und als Entwurf gekennzeichnet, sagt er. Es gab eine Vereinbarung, weil er nicht wusste, ob er in der Kürze der Zeit fertig werde, dass Brümmendorf die überregionalen, Dressler die regionalen abklären sollte, da der diese besser kenne. Auf seine Frage, ob Dressler die Personen [aus Jena] kenne, habe dieser wohl bejaht und gemeinte, dass seien die Neonazis, die um das Trio drumrum agierten.

16:45

Brümmendorf habe die 35 Namen gesichtet und sei mit der Liste zum Herrn Dressler von der EG Tex gegangen, um ihn zu fragen, ob er damit etwas anfangen könne, so Brümmendorf selbst. Personen aus Jena und Sachsen seien dort hervorgestochen. Dressler kannte einige seit 1994, weil man gegen die Personenzusammenhänge bereits ermittelte. Man habe aber keine Anhaltspunkte auf der Liste zu den Personen gefunden, dass diese in die Straftat mit eingebunden waren. Die Namen auf der regionalen Liste waren Brümmendorf weitestgehend unbekannt.

16:43

Am 16.2. habe es eine Einweisung gegeben. Anwesend waren Herr Dressler und Herr Fahner, äußert er. Am 2. oder 3. Tag äußerte Herr Dressler, dass noch Asservate zu sichten seien. Es ging u.a. um Listen und rechtsextremistische Schriften.Am 19.2.1998 gibt es einen Auswertungsvermerk zur Garagenliste: “Auswertung zum Asservat 23.6… unmittelbare Hinweise auf Tatvorwurf wurden nicht festgestellt (…)”, es handelte sich dabei wohl auch um eine Liste mit 35 Adressen und Telefonnummern. Diese hätten nach damaliger Einschätzung keine Bedeutung hinsichtlich eines Tatzusammenhangs mit der Kameradschaft Jena gehabt.

16:41

Der Zeuge Brümmendorf war nicht abgeordnet, sondern kam unterstützend für zwei Wochen nach Thüringen. Erst vom 16. 2. bis 20.2.1998 mit einer Kollegin und dann nochmal in der Woche darauf. In der  zweiten Woche war er mit dem Kollegen Packeiser vor Ort. Ziel war die Asservatenauswertung der Razzia vom 26.1.1998 und die Entwicklung neuer Fahndungsansätze.

16:40

Der nächste Zeuge: Michael Karl Brümmendorf, 58, Kriminalbeamter.

bruemmendorf

16:38

Die nächste Zeugenbefragung beginnt, diesmal mit einem BKA-Beamten. Die Vorsitzende Abg. Marx liest die Aussagegenehmigung des Präsidenten Zierke vor, welche deutlich umfangreicher ist, als die für die Thüringer Kriminalisten.

16:36

Es gibt keine weiteren Fragen mehr an den Zeugen. Der Zeuge wird jetzt entlassen, er bedankt sich nochmal für die Möglichkeit hier sprechen zu können.

16:34

Nach einer kurzen Diskussion um die Zulässigkeit darf die Abg. König noch eine Frage zu Ende stellen.  Da erinnert sich der Zeuge plötzlich an Mandy Struck bzw. Fotos von der Demonstration zur Wehrmachtsausstellung. “Das müsste die Dame gewesen sein, die die Fahne mitgetragen hat […] es waren die alten Fotos, 3-4 schwarz-weiß”. Auf Nachfrage, ob er sich sicher ist, dass er die Bilder damals schon kannte und  nicht erst jetzt in den Medien mitbekommen hat, meint er, die Fotos seien definitiv in Fahndungsakten gewesen. Man habe sie 1998 vom Verfassungsschutz bekommen. Zschäpe war mit der Frau unterwegs, u.a. deswegen wurde sie dann überwacht. Die Abg. Renner macht nochmal aufmerksam: Die Foto seien vom Ursprung her nicht von der Polizei oder Verfassungsschutz gewesen, sondern stammen aus Antifakreisen. Der Zeuge entgegnet erst, dass er die Fotos vom Verfassungsschutz bekommen habe und meint schließlich, ein Hinweisgeber, der Fotograf hätte sie wohl an die Polizei gegeben. Die Darstellung wird mit Skepsis von einigen Abgeordneten zur Kenntnis genommen.

16:29

Ob er Johanngeorgenstadt kenne? Ja, als Ort in Sachsen. Die Abg. König lässt in der Frage um Mandy Struck nicht locker und fragt weiter, wie die Fahnder schon damals auf sie gekommen sind. Der Zeuge äußert das Gleiche wie vorhin, er kann dazu keine weiteren Angaben machen. Das Innenministerium interveniert und kritisiert die Fragestellung. Diese sei wiederholend und suggestiv, daher ihre Zulässigkeit fragwürdig. Im Publikum applaudieren drei Personen, die dem Zeugen nahe stehen bzw. dem Anschein nach familiäre oder berufliche Verbindungen haben.

16:27

Es geht nochmal um die Kontakte zum sächsischen Verfassungsschutz. Die Abg. König will wissen, wann die Treffen stattgefunden haben. Die ersten wohl im Februar oder April 1998, mindestens 8 mal hab er sich mit dem sächsischen Geheimdienst getroffen, erklärt der Zeuge Wunderlich. “Entweder im LfV Sachsen selber oder auf halber Strecke an einer Autobahnraststätte”.

16:25

Auf Nachfrage der Abg. König wird erkennbar, dass die Telefonüberwachung von Helbig zwischen März bis August 1998 lief. Erst im Mai 1999 die Ansprache erfolgte. Warum so spät? Es gäbe Personen, wo es unproblematisch sei, diese anzusprechen, weil man sich denkt, “da macht man nichts kaputt oder schaltet nochmal auf, das war bei Herrn Helbig der Fall”, so der Zeuge. Am 16. April 1998 hätte er einen Anruf aus einer Chemnitzer Telefonzelle bekommen, laut Vermerk war der Anrufer Jan Werner.

16:24

Adams fragt weiter zur Befragung des Neonazis Helbig aus dem Umfeld der Jenaer Neonaziszene. Wunderlich erklärt, dass die Befragung am 27. Mai 1999 wohl im Bundeswehrstützpunkt [Bad Frankenhausen?] erfolgte. Der Hintergrund war, ihn anzusprechen ob er die 3 Gesuchten, ihre Aufenthaltspunkte oder Kontaktpersonen kannte. Von jemanden der bei der Bundeswehr ist, erwarte er sich ein rechtsstaatliches Verhalten.Der Neonazi Helbig hatte erklärt, dass er für die drei eine Kurierfahrt unternommen habe. Vom Landesamt für Verfassungsschutz sei er schonmal observiert worden, meint der Zeuge. Auch auf seinem Anrufbeantworter hatte man entsprechende Nachrichten entdeckt. Es wurden 3 oder 4 Übergabeorte/Zeiten bekannt, welche observiert wurden, aber ohne Erfolg. Daraufhin habe man die Maßnahmen mangels Kräften eingestellt. Aus der Überwachung hatte man Infos zu Übergaben, damit konfrontiert räumte Helbig diese ein.

16:22

Der Adams fragt nochmal nach, woher die Info “Dresden war nicht wichtig” zur Auffindung des Trios kam? Seit damals beschäftige ihn diese Frage, er kann es aber nicht mehr erklären, so der Zeuge. Mögliche Quellen wären Herr Lange in Dresden (LfV SN) oder Herr Wießner in Erfurt (LfV Thüringen) oder Beteiligte des Polizeipräsidiums/Polizeidirektion Chemnitz[/Dresden?].

16:20

Auf Nachfrage von Abg. Marx erklärt der Zeuge, dass er im Herbst 2011 nach dem Auffliegen des Trios von Herrn Dressler zur AG Kommission einbestellt worden sei, um einen Aktenfund zu identifizieren. Er schaute sich die Akten äußerlich und  mit grober Durchsicht in 15 Minuten durch und identifizierte diese als die Zielfahndungsakten. Die Akten seien nicht dort gefunden worden, wo sie hätten liegen sollen. Statt dessen habe sie ein Kollege, der Herr Junghuhn, in einer Außenstelle entdeckt.

16:15

Die Abg. Renner fragt nach, ob diese Änderung vom Originalzustand ggf. nach der Neu-Aufnahme der Ermittlungen zur Fahndung von Herrn Kleimann ab 2001 [Entwicklung neuer Fahndungsansätze] eingetreten ist? Ja, der Vermutung würde er sich anschließen. Es wurden wohl die Fahndungsbände Zielfahndung und EG Tex bei Herrn Kleimann zusammengeführt. Die Akten, die er beim Bundestagsuntersuchungsausschuss einsehen konnte, waren teilweise falsch oder leergeheftet. Sie sahen aus, als wären die runtergefallen und jemand hätte versucht die fix wieder zusammenzufügen. Er bestätigte nochmal wie im Bundestagsuntersuchungsausschuss, dass mehrere Seiten der S-Records von TKÜ-Aufzeichnungen gänzlich fehlten.

16:12

Die Abg. Renner fragt zu Akten der Zielfahndung zum Jenaer Neonazi-Trio und spricht Materialien an, die auf eine Serie von Banküberfällen im Südthüringer Raum aufmerksam machen. Der Zeuge kann das nicht verstehen, bekommt Einsicht und ist auch verblüfft. Damals, bis 2001, als die Akten noch zur Zielfahndung gehörten, gab es diese Hinweise noch nicht. Ggf. habe die ein anderer Beamter später einsortiert. Im Original hatte die Einheit nur 7 Fahndungsbände zum Trio gehabt. Zwischenzeitlich  sind es wohl noch 4 oder 5 mehr geworden. Das ist ihm bei der Akteneinsicht im Vorfeld der Befragung aufgefallen. Die Akten waren jedoch in schlechten Zustand und entsprachen nicht dem Übergabestandart der Zielfahndung.

16:11

Ob die Täteraufnahmen vom Ceska-Mord am 13.6.2001 miteinbezogen wurden? Nein, die habe er nicht gekannt. Er hatte damals nicht mal Kenntnis vom Bombenanschlag 2004, so der Zeuge. Zum Tod von Michelle Kiesewetter meint er, dass dies damals bundesweit allen Kollegen bekannt war. Eine Verbindung zum Trio hatte man aber nicht erkannt. Man habe dem Trio solche Aktionen nicht zugetraut, so der Zeuge.

16:09

Auf Nachfrage erklärt der Zeuge, dass ohne besonders signifikante körperliche Merkmale eine Personenzuordnung auf Fotos zu 100% nicht möglich war. Nach heutigen technischen Möglichkeiten sei das jedoch kein Problem mehr. Der Abg. Adams resümiert nochmal die Maßnahmen in Chemnitz, das Verhalten der Beamten und das Ergebnis. Er empfinde es als schwach, äußert er. Der Zeuge erklärt, dass er die Kritik annimmt, mehr war aber wirklich nicht möglich gewesen. Adams fragt, ob die Bahnhofsvideos aus Chemnitz damals ausgewertet wurden. Der Zeuge ist sich nicht sicher, ob Videotechnik damals schon so verbreitet war. “Wir reden von einem Zeitraum, wo wir noch mit Schreibmaschinen gearbeitet haben” so Wunderlich.

16:06

Zum Observations-Einsatz in Chemnitz ergänzt der Zeuge auf Nachfrage, dass bei der Einsatz im Herbst 2000 durchgeführt wurde und dann rauskam, dass die Person auf dem Foto vom Mai 2000 nicht Uwe Böhnhardt ist. Wie es zu der Erkenntnis kam? Man habe eine der observierten Personen [Mandy Struck?] befragt, durch die klar wurde, dass es sich nicht um Uwe Böhnhardt, sondern um eine andere Person handelt.  “Was wäre, wenn die Observierten sie angelogen hätten?” tönt ihm entgegen, schließlich haben einige der Observierten ja tatsächlich Unterstützungsarbeiten für das Trio geleistet und diese verheimlicht. “Das haben wir zum damaligen Zeitpunkt nicht gewusst” meint der Zeuge.

16:05

15.35 Der Abg. Adams fragt nochmal zum Observations-Foto aus Chemnitz. Der Zeuge meint, dass sei am 6. Mai 2000 geschossen worden und am 15. Mai  im LKA angekommen. Da die Person nicht eindeutig erkennbar war, habe man das BKA mit einem Personenfeststellungsverfahren beauftragt. Ergebnis im BKA: Die Wahrscheinlichkeit, dass das Böhnhardt sein könnte sei sehr hoch. Wie lange diese Auswertung dauerte, will der Abgeordnete wissen, da nach den Ausschussunterlagen das Ergebnis erst im Oktober eintraf. “Ja das hat eine ganze Weile gedauert, 5 Monate” äußert Wunderlich.

16:04

Der Abg. Hey fragt nach, wie man mit den Falschinfos im Schäferbericht umging. Die Zielfahnder seien überrascht und nicht gerade begeistert gewesen. Man sei zum Abteilungsleiter gegangen und habe das moniert. Einfluss hatte dass freilich nicht. Der Behördenleiter selbst hatte ja den Auftrag entsprechend erteilt [dass die Kommission unabhängig und weisungsfrei arbeite].

16:02

Zu den Musikveranstaltungen, auf denen Spenden für das flüchtige Jenaer Trio gesammelt wurden, gibt er an, dass der Jenaer Andre Kapke zu diesen Veranstaltungen fährt. Seines Wissens nach war er auch einer der Spendensammler für das Trio. Wie die drei Namen [der sächsischen Unterstützer] im Mai 1998 ins Spiel gekommen sind, weiss er auf Nachfrage nicht mehr genau. Treffen mit dem sächsischen Verfassungsschutz habe es aber gegeben. Ob es dabei auch Hinweise auf Quellen in Chemnitz gab? “Das haben die uns nicht verraten”, so Wunderlich.

16:00

Weiter befragt zu Berührungspunkten bei Blood & Honour gibt er an, dass sie der Auffassung waren, dass entsprechende Kontakte bestehen, u.a. wegen der Verbindung zur Musikszene. Es geht weiter um einen Briefwechsel von Mundlos oder Zschäpe mit den Personen Starke bzw. Schau, der in der Garage Nr.5 gefunden wurde. Ob ihm der Briefwechsel bekannt gewesen sei? Nein.

15:57

Die Abg. Renner legt einen handschriftlichen Vermerk von Herrn Brümmendorf/BKA zu einem möglichen Unterschlupf im Zusammenhang mit Thomas Starke und Thorsten Schau in Sachsen vor. Dieser Vermerk sei ihm nicht bekannt. Ob er Brümmendorf kenne, wisse er nicht, kann sich nicht an ihn erinnern.

15:54

Wie kommt man auf Chemnitz?”.  “Wenn ich mich recht entsinne gab es auch Telefonkontakte nach Chemnitz”. Telefonzellen die in Chemnitz durch die Fahnder überwacht wurden. Er kann das aber nicht mehr spontan beantworten, dazu müsste er nochmal nachschauen. Ob der Hinweis auf Kontaktpersonen von Herrn Wießner/Thüringer Verfassungsschutz kam? Es kann sein, er weiß es nicht genau. Ob Hinweise vom sächsischen VS kamen? Es sei möglich, sicher sagen kann er das aber nicht, dass sei schließlich schon 15 Jahre her, so der Zeuge. Er weiß es nicht mehr genau.

15:50

Die Abg. Renner fragt weiter und versteht nicht, warum man sich im Mai 2000 im Polizeiprädium trifft. Wer oder welche Behörde schloss den die Fluchtmöglichkeiten aus: Dresden nein, Chemnitz ja? Das könne er nicht mehr nachvollziehen, so der Zeuge.

15:48

Die Zielfahndung selbst hätte keine Möglichkeit gehabt, Unterstützerkonzerte in Thüringen für das flüchtige Neonazi-Trio aus nächster Nähe unter die Lupe zu nehmen. Er kann sich ja auch nicht Abends in einen Rockerclub setzen, erklärt der damalige Zielfahndungsleiter Wunderlich. Genauso sei das mit Neonazi-Konzerten: “Die betrinken sich dort und schubben sich dort durch die Gegend, da würde ich wahrscheinlich auffallen”. Kellner fragt nach, ob man nicht die Geldwege hätte kontrollieren können. Der Zeuge Wunderlich widerspricht, es gab keine Möglichkeit, dafür hätte man näher dran sein müssen. Mit V-Person oder verdeckten Ermittler.

15:44

Der Abg. spricht nochmal die Spendensammlungen für das Trio an, welche doch ein Lebenszeichen wären bzw. sei bei solchen Indizien dann doch klar, dass sie wahrscheinlich noch leben. Es folgt eine Unterhaltung über die unterschiedlichen Auffassungen von “Lebenszeichen”. Weiter geht es um die Unterstützer bzw. das Spendensammeln an sich. “Das LfV hat versichert, dass sie diese Dinge abdecken”. Der Thüringer Verfassungsschutz hätte den Fahndern glaubhaft vermittelt, dass bei den Konzerten Spitzel dabei sind, die ihnen etwas sagen, sobald was mit Blick auf das Trio passiere.

15:40

Der Gesamtfahndungszeitraum der Thüringer Zielfahndung war vom 29.1.1998 bis 22.8.2001.

15:37

Der Abgeordnete will wissen, wie oft denn Chemnitz danach noch eine Rolle gespielt habe? “Eigentlich sehr oft” entgegnet Wunderlich. Er zählt auf: Im Zuge der Überprüfung der Frauenärzte habe man sich auch auf Chemnitz fokussiert, das Observationsfoto in der Chemnitzer Bernhardtstraße bzw. die Observation am Geburtstag des Böhnhardt und die Befragung des Neonazis Helbig mit dem Ergebnis zur Fahrtrichtung durch Sachsen. Große Ballungsgebiete wie  Dresden und Chemnitz seien für das Trio interessant gewesen. Dresden hätte irgendeine Behörde ausgeschlossen, dass die dort seien. Chemnitz konnte nicht ausgeschlossen werden. Deswegen habe man sich Chemnitz weiter vorgenommen.

15:34

Der Abg. Kellner fragt nach, warum der bundesweite Fahndungsaufruf bei Aktenzeichen XY abgelehnt wurde? Die Staatsanwaltschaft empfand zwei Fahndungsbeiträge in zwei Jahren im Fernsehen für sinnvoll und einen dritten nicht für erforderlich, erklärt der Zeuge. Möglicherweise wollte XY auch selber nicht senden, weil der Vorfall nicht so relevant war, da keine Menschen zu Schaden kamen.

15:30

Auf Nachfrage des Abg. Adams macht der Zeuge Ausführungen zur Beschaffungskriminalität von Flüchtigen und dass diese nicht selten zu möglichen kriminelle Handlungen neigen, wie Schwarzfahren oder Diebstähle. Abg. Adams fragt nach, ob man bei dem sich im Jahr 2000 zuspitzenden Fokus auf Chemnitz dort nicht auch auf die Idee kam, mal die [Taschen-]Diebstähle in Chemnitz mit Verbindungen zum Trio zu prüfen? Dass sei außerhalb der Überlegungen der Zielfahndung gewesen, erklärt der Zeuge.

15:27

Es geht nochmal um die Finanzierung des flüchtigen Trios. Der Zeuge erklärt, sie seien heranwachsende Jugendliche ohne  Finanzpolster etc. gewesen. Durch das LfV wurde mitgeteilt, dass bei Musikveranstaltungen gesammelt wurde. Beiträge ab ca. 500 Euro. Da Strukturermittlungen fehlten, war nicht klar, welches finanzielle Basisspektrum da ist, was diese unterstützen kann.

15:25

Es geht weiter um die Kripo-Live-Sendung am 7. Mai 2000. Abg. Adams fragt, was man damit versuchen will auszulösen? “Fahndungshinweise” entgegnet der Zeuge, “Der Bürger schaut das, erkennt jemanden und ruft bei der Polizei an”. Die Polizei bittet vorher um einen Sendeplatz in der Sendung. Es gab Fälle, da seien sie erst einen Tag vor Ausstrahlung noch hingefahren. Die Verantwortung dafür habe die administrative Fahndung/Bürofahndung im LKA in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft. Abg. Adams fragt nach, warum nur die gesuchten Personen, nicht aber der rechte Kontext mitgeteilt wird. Der Zeuge meint, dass dann die Bürger inflationär anrufen würden, um zu melden, dass über ihrer Wohnung Rechte ab und zu laut sind oder Ähnliches. Es würden dann zu viele belangenlose Hinweise eintrudeln. Wichtig sei, dass sich die Bürger an die Personen erinnern könnten, sollten sie sie gesehen haben. Man habe auch 1-2 andere Fahndungsmagazine in Erwägung gezogen, die Ausstrahlung sei aber abgelehnt worden.

15:23

Wann er das erste mal von Chemnitz als Unterschlupf gehört habe, will der Abgeordnete wissen. Wunderlich weiß es nicht mehr. Vielleicht im Rahmen der Fahrt nach Chemnitz zum Polizeipräsidium,  um mitzuteilen, dass “sie 3 Rechte suchen, die in dem Bereich stecken könnten”. Er schaut in seinen Unterlagen nach: “Chemnitz ist bei uns bereits am 9. Mai 1998 interessant geworden”, “Können sie uns den Zusammenhang nennen?” “Nein”, er weiß das Datum noch, es müsse da ein Ereignis gegeben haben. Details wisse er aber nicht mehr.

15:19

Abg. Adams fragt weiter zu den Kontakten mit dem Thüringer Verfassungsschutz. Diese wären im Wesentlichen mit Karl Schrader und Norbert Wießner abgewickelt worden. Über die gab es auch die Absprache, dass die Fahnder keine Unruhe in der Szene durch persönliche Ansprachen verursachen sollten und dass das LfV Erkenntnisse, die für die Fahndung hilfreich sind, entsprechend den Fahndern mitteilen würde.

15:16

Wunderlich spricht weiter über seinen Werdegang, seine Entbindung aus der Zielfahndung und die Rückkehr und dass er seit dem 7. Januar nun innerhalb BAO Zesar in Thüringen für die Fahndung von flüchtigen Neonazis zuständig sei. Seit Jahresanfang hätte er 41 Thüringer Neonazis festgenommen, die per Haftbefehl gesucht worden.

15:13

Die Abg. Marx fragt weiter zu den Unklarheiten im Schäferbericht. Der Zeuge erklärt, dass sein Vernehmungsdatum auf den 15.2.2012 datiert. Dort stünde es jedoch als 14.2.2012. Auch das Vernehmungsdatum von Herrn Dressler sei falsch. Der war da gar nicht hier, sondern in Neuseeland, äußert Wunderlich. Er wolle Herrn Schäfer dafür nicht kritisieren. Auf inhaltliche Mängel im Bericht angesprochen, antwortet der Zeuge, dass die Darstellung, dass die Zielfahndung aufgegeben oder bei der Verfolgung des Trios resigniert habe, nicht stimme. Einen weiteren Fehler gäbe es bei der Einschätzung zur Hypothese bzgl. Quelle im Umfeld des Trios.

15:10

Die Vors. Abg. Marx fragt auch nochmal irritiert nach und will wissen, ob mit dem Verhalten die Kontaktaufnahme zu den Flüchtigen angeregt werden soll, was Herr Wunderlich bestätigt. Man erhoffe sich, dass der Angesprochene dann irgendwelche Maßnahmen unternimmt, die für die Zielfahnder von Interesse sein könnten.

15:07

Zur Observation in Chemnitz, die unterbrochen wurde, gibt er an, dass die Unterbrechung von ihm angeordnet wurde. Währen der Unterbrechung habe er mit den observierten Personen Kai Seidel und Mandy Struck gesprochen. Das MEK Chemnitz hatte die Observation geführt. “Ist es wirklich normal, dass man eine Observation unterbricht, um mit den Verdächtigen zu sprechen?” fragt die Abg. König irritiert. Der Zeuge bejaht und erklärt, dass die Observations-Kräfte dann die Möglichkeit hätten, sich zurück zu ziehen. Sie können sich dann auch um Verpflegung etc. kümmern oder werden nicht verbrannt. Die Abg. König kann das trotzdem nicht nachvollziehen. Man überwacht klammheimlich Verdächtige, stoppt die Überwachung, spricht sie dann direkt an und setzt die Überwachung fort? “Wie machen sie das?”, “In dem ich einfach zu Hause [an der observierten Wohnung] klingele und mit denen spreche”. Er hatte den Auftrag, bestimmte Fragen zu stellen, gibt er an. Aber “dann erfahren doch die drei, worum es geht?!”. Das wäre nicht ungewöhnlich, äußert der Zeuge. Mandy Struck wurde u.a. zum Aufenthaltsort der drei flüchtigen Jenaer befragt.

15:04

Warum Werner, Starke, Lasch im Fokus standen? Sie seien “Führungsfiguren im sächsischen rechten Spektrum” gewesen, meint der Zeuge. Die drei hätten am ehesten etwas gewusst, wenn drei Thüringer Neonazis in Sachsen untertauchten. Woher die Informationen kamen, ob vom sächsischen VS oder vom LKA? Das könne er nicht mehr sagen. Zum abgefangenen SMS-Verkehr mit Jan Werner und Carsten Szczepanski zu einer möglichen Waffenbeschaffung für das Trio (“Was ist mit den Bums?”] gibt er an,  dass er damals nicht wusste, dass das Handy Szczepanski gehörte. Ermittlungen hätten sich als schwierig erwiesen. Die Nummer war auf das Innenministerium in Brandenburg registriert. “Haben sie versucht rauszubekommen, wer das Handy nutzt?”, “Ja” erklärt der Zeuge. Das Handy war zu dem Zeitpunkt dann aber bereits abgeschaltet. Man hatte nur die Info, dass es von Chemnitz aus genutzt wurde.

15:00

Warum kamen die Fahnder auf Mandy Struck, will die Abgeordnete wissen?  Der Zeuge erklärt: Sollte die Beate Zschäpe in dem Umfeld sein, wird sie auch Kontakte zu Frauen suchen. Das ergibt sich ganz einfach… Abg. König fragt nach: Sie wurde überwacht, weil sie eine Frau war und selber in der rechten Szene aktiv war, das habe ausgereicht? “Nein, es wird noch andere Gründe gegeben haben” äußert Wunderlich, ohne konkreter zu werden. Auf Nachfrage, ob sie damals wussten, dass sie es war, die dem flüchtigen Trio bei einer konspirativen Wohnung half, verneint er das.

14:57

Die Abg. König befragt den Zeugen weiter nach TKÜ-Maßnahmen. Diese hätten sich gegen die sächsischen Neonazis Mandy Struck und Kay Seidel gerichtet. Man sei dort “auf ein größeres Unterstützerfeld gestoßen” erklärt der Fahnder. Es waren über 40 Personen, die sie damals interessant fanden, um an das Trio zu gelangen. Trotzdem wurden nur 3 überwacht, fragt die Abgeordnete den Zeugen. Ja, von den Kapazitäten her und rechtlich wäre nicht viel mehr möglich gewesen, äußert der Zeuge. Auch die Personen Hendrik Lasch, Jan Werner und Thomas Starke hätten eine Rolle gespielt.

14:54

Die Abg. Meissner fragt nochmal zum Wießner-Zitat, der Zeuge habe die damals Äußerung für Unsinn gehalten. Jetzt nach dem Auffliegen des Trios sei sie ja eigentlich recht schlüssig, wenn man bedenkt, dass das Trio nur 150km von Erfurt entfernt war, so Wunderlich.

14:53

Durch die EG Tex sei herausgearbeitet worden,  dass die drei engen Kontakt nach Sachsen hatten, äußert der Zeuge. Am Anfang habe es auch den Stand gegeben, das die drei sich womöglich über Chemnitz nach Sachsen absetzen würden. Die Observation in Chemnitz fand vom 30.9. bis 1.10. statt.

14:49

Die Verfassungsschützer hätte er damals zunächst als nett, freundlich und zuvorkommend wahrgenommen. Über das Informationspotential [was dort tatsächlich schlummerte] hätte er damals noch nichts gewusst. Wunderlich berichtete über zwei gemeinsame Aktionen in Chemnitz, einmal Mai 2000 und einmal Herbst 2000, wo er Polizeiführer bei kurzen Einsatzmaßnahmen war (z.a. Observation einer dortigen Wohnung an Uwe Böhnhardts Geburtstag). Ob es in der Zeit Verbindungen zum Verfassungsschutz Sachsen gab? Ja, beim dortigen Geheimdienst hatte er mehrfach Kontakt mit einem Herrn Lange. Man sei damals auch zum Entschluss gekommen, dass sie im Bereich Sachsen untergetaucht sein könnten. Das habe unter anderem die Befragung des Neonazis [Jürgen] Helbig ergeben. Der hatte über eine Kurierfahrt [für das Trio] nach Zwickau berichtet. Auch gab es noch einen entsprechenden Hinweis aus Ungarn/Bukarest, so der Zeuge.

14:47

Abg. Meissner fragt nach einer grundsätzlichen Einschätzung: Wie nahe waren sie dran? “Null! Es gab ja kein Lebenszeichen.” Chemnitz hätte jedoch eine Rolle als möglicher Fluchtort spielt. Es geht nochmal um die Äußerung von Wießner, dass es dem Trio gut gehe und dass es eigentlich nicht weit weg sei. Er habe das zunächst für einen Scherz gehalten.Abg. Kellner kritisiert, dass man sich da als Fahnder seit Monaten Gedanken macht und alles Mögliche tut, um die drei zu finden und dann sagt der Verfassungsschutz-Wießner: “Die sind in der Nähe, den geht es ganz gut. Da muss doch wirklich die Alarmglocke anspringen!!” Wunderlich hatte dem Umstand in dem ansonsten belanglosen Gespräch nicht zu viel Bedeutung beigemessen, räumt er ein. Erst bei beim Auffliegen des Trios im November 2011 sei die Äußerung wieder relevant für ihn geworden.

14:42

Abg. Adams fragt nach weiteren Personen im Umfeld und Freunden des Trios. Ob man abgeklärt hätte, auf welchen Demonstrationen, Konzerten usw. diese sich bewegt hätten.  Dafür hätte es eine Strukturermittlung benötigt, meint der Zeuge. Man habe darum gebeten, aber erfolglos: “Das habe ich versucht, dass ist ja ohne Gehör verhallt”.

14:39

Zur Arbeitsweise und Abfragen bei anderen Behörden erklärt der Zeuge, das mit der Einleitung des Fernschreibens bundesweit alle Behörden abgefragt werden. Die Dienststellen setzen sich dann jeweils in Verbindung bei Treffern. Das konnte “in dem Fall” aber nicht funktionieren “weil es keine Fernschreiben gab” so der Zeuge. Aber es gab einen Haftbefehl? “Haftbefehle gab es Tausende!”

14:37

Zur Auftragsvergabe und dem fehlenden Zielfahndungsauftrag erklärt er nochmal, dass es die Option gab. Man habe wenige Minuten darüber nachgedacht, aber sich dann dagegen entschieden. Der Modus operandi habe den Anforderungen für eine solche Maßnahme nicht entsprochen (keine Sach- oder Personenschäden). Deswegen habe man dann von eineroffizieller Zielfahndung abgesehen. Auch das BKA hatte schließlich abgeraten. Man habe nur den mündlichen Auftrag bekommen, die Personen zu lokalisieren und festzunehmen.Wunderlich unternimmt nochmal einen kleinen Exkurs in die sprachlichen Wirrungen bei der Zielfahndung und erklärt, dass man für Festnahmen im Ausland formal einen richtigen Zielfahndungsauftrag benötigt, da man ansonsten keine Spezialkräfte ins Ausland bekommt und nicht mit den entsprechenden Verbindungsbeamten vor Ort agieren könne. Die Konzentration der Fahndung habe zunächst auf der Lokalisierung des Trios gelegen.

14:32

Der Abg. Adams fragt nach der Strukturierung innerhalb der Ermittlungsgruppe. Die Zielfahnder seien in der EG Tex untergeordnet worden. Man habe dort im Aktenbestand einen Sonderband zur Fahndung geführt. Ob er mit Aufnahme der Ermittlungen am 29.1.1998 alle Akten bekommen habe? Nein, “wir haben gar keine Unterlagen bekommen”. “Das einzige war der Haftbefehl”.  Dann hätten sie sich die entsprechenden Unterlagen selbst erarbeitet, aber benötigte Unterlagen sich von der EG Tex jeweils aushändigen lassen.

14:27

14.25 Wunderlich erklärt, dass es kein Lebenszeichen gab. Man sei zeitweise davon ausgegangen, dass sie nicht mehr leben. Weiter führt er aus, dass einige Sachen im Schäferbericht falsch dargestellt sind, u.a. sein Vernehmungsdatum und auch inhaltliche Fehler.

14:23

Die Abgeordnete fragt weiter nach, warum nicht das Umfeld des Trios länger observiert worden sei. Der Zeuge meint, dass sie nur 5 Zielfahnder waren und es mind. 6 Personen im Umfeld der Gesuchten gab. Das war also personell bereits nicht möglich  und auch rechtlich nicht, erklärt er. Ob sie Hinweise auf andere Straftaten während der Flucht bekommen hatten? Nein.

14:20

Die Abg. Pelke macht darauf aufmerksam, dass die Mutter Böhnhardt im Ausschuss erklärt hatte,  1-2 Monate nach dem Verschwinden mit Uwe Böhnhardt bereits wieder telefoniert zu haben und dass dieses Gespräch doch eigentlich über die Telefonüberwachung hätte abgefangen werden müssen. In der weiteren Diskussion darüber ergibt sich, dass Böhnhardt den Anruf aus einer Telefonzelle bekommen hatte. Sowohl auf diese als auch auf Mobiltelefone sei die TKÜ ja nicht ausgerichtet gewesen, sondern nur auf den Festnetzanschluss der Böhnhardts, so der Zeuge.

14:18

Wunderlich erklärt auch nochmal die starke Auslastung bei der Zielfahndungseinheit und verweist auf den damaligen Jahresbericht [2000?]. Man habe dort 300-500 Überstunden aufgetürmt, um die Aufgaben angemessen abarbeiten zu können.

14:15

Die Abg. Pelke fragt den Zeugen weiter zur Auftragsbearbeitung der Zielfahndung. Eine Priorisierung auf das flüchtige Neonazi-Trio habe es nicht gegeben, da diese ja noch keinen Schaden angerichtet hatten. Hingegen hatte die Zielfahndung auch noch andere relevante Aufträge zu erledigen. Zum Beispiel die Suche nach dem Satansmörder Hendrik Möbus. Immer dann kam der Leiter rein und meinte “alles liegen lassen”, es gebe nun etwas Wichtigeres. Möbus zum Beispiel habe die Zielfahndung 9 Monate intensive Arbeit gekostet. “In 9 Monaten ist viel liegen geblieben” erklärt Wunderlich. Es gäbe beim Zielfahndungskommando eine Priorisierung z.B. nach Tötungsdelikten, schweren Straftaten, Sexualstraftaten etc. Bei dem Trio gab es noch keinen personellen oder Sachschaden. Es wurde ja auch “nur” der Sprengstoff vorgefunden. Auch gemäß einer Richtlinie übernimmt die Zielfahndung Fälle von über 3 Jahren Haft.  Auf Uwe Böhnhardt traf das nicht zu, [der wurde zuletzt „nur“ zu 2 Jahren und 3 Monaten Haft verurteilt].

14:13

Nächster Themenkomplex: Am 11.2.[1998] wurde eine Abhebung auf dem Bankkonto [von Uwe Böhnhardt oder Uwe Mundlos] zwei Wochen nach deren Flucht festgestellt. Aus einem dem Ausschuss vorliegenden Übergabeprotoll geht hervor, dass die Videokassette von der Polizeiinspektion Jena direkt an Herrn Aschenbrenner vom Thüringer Verfassungsschutz gegangen sei. Dieser war dort Observationsleiter. Wie es dazu kam, kann sich der Zeuge auch nicht erklären. Ihm wird ein Aktenvorhalt gemacht, ob er wüsste, wer das Protokoll unterschrieben habe? Nein, er könne jedoch die ersten Buchstaben der Unterschrift entziffern “SCH…” – das Problem wird heute wohl nicht mehr geklärt werden können.

14:10

Ob es weitere Personen gab, die das LKA zur Zusammenarbeit bewegen wollte? Ja, für die Zielfahndung selbst standen die Neonazis Walther, Helbig, Wohlleben sowie die Familienangehörigen im Vordergrund. Welche Personen der Verfassungsschutz abdeckte bzw. es dort zu weiteren Anwerbeversuchen kam, dass kann er nicht sagen.

14:09

Der Zeuge Wunderlich gibt auf Nachfrage an, dass Wießner derartige Geldübergaben gegen Informationen auch in weiteren Fällen bereits erfolgreich bei anderen Personen zu dem Zeitpunkt erprobt hatte. Wießner schilderte ihm mal diese Anwerbepraxis bei verschiedenen Personen. Daraufhin war für Wunderlich klar, dass es bereits Informanten im Umfeld gibt.“Aus meiner Sicht müsste der Helbig aus Jena auch von ihm angesprochen worden sein”äußert Wunderlich. “Wie hat Herr Wießner diese Personen bezeichnet?” wird der Zeuge gefragt, “als Quellen” antwortet Wunderlich.

14:04

Es geht um weitere Ermittlungen im Umfeld Wohlleben. Wunderlich erzählt, dass schließlich auch die Friseurin Juliane Walther interessant wurde. Er selbst habe mal ein legendiertes oder verdecktes Gespräch mit Juliane Walther geführt, bei dem sie zunächst nicht wusste, dass er Polizeibeamter sei.  Er habe dann dem Verfassungsschutz den Vorschlag unterbreitet, Frau Walther anzusprechen, da die Zielfahndung nicht die Möglichkeiten hatte wie der Verfassungsschutz. Woraufhin es dann zum Erstgespräch Verfassungsschutz & Zielfahndung mit Juliane Walther gekommen sei. Man wollte kein Gespräch in ihrer Wohnung oder an ihrem Arbeitsplatz. Walther willigte ein. Man traf sich konspirativ woanders. Ob sie dafür bereits 200 DM oder Euro erhalten habe? “Das ist richtig” antwortet der Zeuge. Ob es weitere Geldübergaben & Gespräche  gab, wisse der Polizeibeamte nicht. Herr Wießner vom Verfassungsschutz war dafür ja zuständig und auch beim ersten mal mit dabei.

13:57

Es geht weiter um Fluchthelfer und direkte Ansprachen. Die Namen Juliane Walther, Ralf Wohlleben und Andreas Rachhausen kommen in diesem Zusammenhang ins Spiel. “Für uns war klar, dass wir keine Personen ansprechen, die dem rechten Spektrum zugehörig sind” erklärt Wunderlich. Einzige Ausnahme war bei Ralf Wohlleben direkt. Da habe es zu Hause einen Kontaktversuch gegeben. Wohlleben war aber zu verfestigt. Da war ein Kontakt für die Zielfahndern nicht hilfreich. Man wusste jedoch, dass auf der Neonazi-Umfeld-Ebene “Wohlleben der Schlüssel zum Glück war”, um an das Trio ranzukommen. Auf der sozialen Ebene traf dies auf Brigitte Böhnhardt zu, so der Zeuge.

13:54

Auch die Abg. Renner fragt nochmal nach, warum die szeneerfahrenen LKA-Kollegen zur Unterstützung der Fahndung abgelehnt wurden. Der Zeuge könne sich das nicht erklären. Ssein Vorgesetzter, Kriminaldirektor Liphardt, hätte auch auf seine drei Ansprachen die Gründe dafür nicht genannt.

13:49

Der Zeuge beschreibt jetzt die Bereitschaft zur Zusammenarbeit bei den Familien der geflüchteten Neonazis. Vater Mundlos sei sehr ehrlich aufgetreten und habe glaubhaft dargestellt, dass er keine Verbindungen zu seinem verschwunden Sohn unterhalte. Auf die Mutter trifft das ebenso zu. Sie sorgten sich um ihre verschwundenen Kinder und machten nicht den Eindruck, dass sie Informationen den Fahndern gegenüber zurückhalten. Bei Brigitte Böhnhardt, der Mutter von Uwe Böhnhardt, war das anders. Die Fahnder hatten den Eindruck, dass sie eventuell mehr Wissen zum Aufenthaltsort des Trios hat bzw. bewusst keine richtigen Angaben machte. Daraufhin hatte man die Ermittlungen im sozialen Umfeld auf sie auch konzentriert, so Wunderlich.

13:47

Auf Nachfrage vom Abg. Kellner äußert der Zeuge, dass auch Kollegen vom BKA zur Unterstützung mit dabei waren. Die saßen mit in der Außenstelle in Waltersleben. Auf die in der Garage vorgefundene Telefonliste äußert er, dass er dazu in Berlin beim Untersuchungsausschuss des Bundestages schon umfänglich geantwortet hatte. Er habe keine Kenntnis von dieser Liste gehabt und sie dann erst in einer Akte gesichtet. Inwiefern die Liste geholfen hätte, sei spekulativ. Allerdings haben sich dort bekannte Größen des rechten Spektrums befunden, so Wunderlich. Es wäre jedoch auch von den Kapazitäten her schwierig gewesen, diese alle zeitnah abzuprüfen. Deswegen konzentrierten sich die Ermittlungen auch mehr auf das soziale Umfeld des Trios.

13:44

Es geht nochmal um die TKÜ-Maßnahmen, die eigentlich ursächlich auf die Ereignisse in der Familie hinzielten. Man erhoffte sich, dass das Trio bei Familienfeiern vielleicht auftauchen würde. Die Maßnahmen hätten bis weit nach 2000 angedauert.

13:40

“Welche Fähigkeiten müsste man denn haben, um spurlos verschwinden zu können?” fragt der Abg. Kellner. “Das müsste man die drei jetzt fragen” äußert der Zeuge. Kellner fragt nach einer spezielle Ausbildung zum Untertauchen o.ä..  Der Zeuge denkt eher, dass die drei spontan untergetaucht sind. Helfer schließt er nicht aus, wisse dazu aber nichts. Er erhofft sich da jedoch auch Aufklärung vom Prozess in München.

13:39

Der Abg. Kellner fragt nach ähnlich gelagerten Fällen, wo Leute spurlos über Nacht verschwinden. Es sei auch schon vorgekommen, dass man drei andere Personen zeitgleich gesucht habe, erinnert sich Wunderlich, z.B. an einen Entführungsfall. Man habe es allerdings noch nie gehabt, dass Personen komplett spurlos verschwinden und es keinerlei Kontakte gibt und dass Leute auch nach 3,5 Jahren ohne Lebenszeichen nicht auffindbar sind. Hinzu käme, dass es sich um drei junge Leute am Anfang des Lebens handelte, die nicht verwandt seien, keine Erparrnisse/Geldsammlungen o.ä. hatten und völlig unterschiedliche Charaktere seien, so der Zeuge.

13:37

Einen Rücklauf zu den Thesen habe es nicht gegeben. Sie blieben unbeantwortet. Die Zielfahnder hatten dann auch nicht noch mal nachgehakt. Knapp ein halbes Jahr später, Anfang August, kam die Ansage vom Behördenleiter an die Zielfahndung, die Zielfahndungsunterlagen zusammenzustellen, um sie dem Staatsschutz zu übergeben. Das erfolgte dann auch am 22. August 2001. Für die Zielfahndung endete da die Fahndung nach dem Trio. Für Wunderlich ist es nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet 6 Monate danach diese Ansage kam. Auch wussten sie nicht, wer die Akten zum Trio dann bekommen sollte. Sie hätten die Person eigentlich gerne direkt eingewiesen. Immerhin waren es 6 Beamte die zu dem Zeitpunkt über 3,5 Jahre nach dem Trio gefahndet hatten und auch entsprechendes Wissen anhäuften. Ein paar erklärende Worte hatten sie dem Konvolut dann beigefügt, zufriedenstellend war das aber nicht. Nach Ansicht der Zielfahnder hätte der polizeiliche Staatsschutz ab 2001 eigentlich eine eigene Soko bilden müssen, um weiter nach dem Trio zu fahnden, so Wunderlich. Der Zeuge kritisiert auch nochmal die Darstellung im Schäferbericht, wonach die Zielfahndung aus ihrer eigenen Intention heraus den Fall abgeben wollte. Dass treffe so nicht zu, erklärt er.

13:33

Und 5. “Die Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen ergab eine unterschiedliche Informationsübermittlung und den Verdacht, dass durch das Landesamt für Verfassungsschutz Thüringen wichtige Fahndungsdaten zurückgehalten werden.“ Wunderlich bekräftigt nochmal, dass man als Thüringer Ermittler von den Sachsen wenigstens Nuancen an brauchbaren Informationen erhalten hatte, von den Geheimdienstlern in Thüringen aber nicht. Die Sachsen hätten auf auch Nachfrage mitgeteilt, das sich Zusammenarbeit mit dem Thüringer Verfassungsschutz schwierig gestaltet. Man wollte sich da aber raus halten.

13:33

4. “Die durch das Landesamt für Verfassungsschutz Thüringen an hiesige Dienststelle übermittelten Daten bzgl. der Aufenthaltsörtlichkeiten erwiesen sich stets zum Zeitpunkt der Überprüfungen als richtig aber längst inaktuell.” Laut dem Zeugen ergab sich das u.a. aus den Daten des Thüringer Verfassungsschutzes zu Aufenthalten des Trios in Dresden bzw. zu Videoaufnahmen einer Observation in Chemnitz. “Wir waren immer viele Tage hinterher, soweit hinterher, dass Überprüfungen nicht durchgeführt werden konnten” resümiert der Zeuge.

13:29

3. “Durch Führungskräfte des Thüringer LKA in Erfurt wurde mehrfach angedeutet, dass die Fahndungsmaßnahmen des Zielfahndungskommandos in der Vergangenheit kurz vor dem Erfolg standen, jedoch erfolglos bleiben mussten.” Das ergab sich für die Zielfahnder u.a.  aus Gesprächen mit dem Kriminaldirektor Werner.

13:27

2. “Die Befragung von Kontaktpersonen und Familienangehörigen führte zu dem Schluss, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit eine der gesuchten Personen als ́Quelle ́ durch den Verfassungsschutz geführt wurde”. Zeuge Wunderlich ergänzt dazu noch, dass die Erkenntnisse hierzu auch aus der Befragung des Vaters von Uwe Mundlos gekommen seien. Dieser hätte gegenüber den Zielfahndern erklärt, dass seinem Sohn von den [Geheimdienst]-Behörden der Kopf verdreht wurde und er auch wisse, dass Beate Zschäpe als Quelle gearbeitet hatte. Auf Nachfrage bestätigt Wunderlich, dass Zschäpe auf jeden Fall vom Vater als “Quelle” bezeichnet wurde. Vater Mundlos hatte wohl auch ein entsprechendes Papier, was den Umstand belegen könnte mal in seinem Briefkasten, was er auf Nachfrage aber nicht aushändigte. Eine Nachfrage der Ermittler beim Verfassungsschutz hatte eine Auskunft zu folge, dass die drei weder als Quellen geführt noch angeworben werden sollten und auch keine Ansprache vorbereitet worden sei.

13:25

1. “Während der Fahndungsmaßnahmen wurde festgestellt, dass durch das Landesamt für Verfassungsschutz Thüringen bereits vor der Durchsuchung Maßnahmen in Bezug auf die gesuchten Personen durchgeführt wurden.” Wunderlich ergänzt dazu, dass dieses Wissen den Zielfahndern gefehlt habe. Es wäre zum Beispiel wichtig gewesen zu wissen, dass gegen Böhnhardt & Co. schonmal Observationen stattfanden, Man hätte die Erkenntnisse auch sinnvoll in die eigene Fahndung einbeziehen können, z.B. wenn man davon ausgehen kann, dass sich die Betroffenen wegen vorheriger Observationen anders verhalten.

13:23

Wunderlich ergänzt, dass es Hypothesen waren, die er zum damaligen Zeitpunkt auch nicht alle belegen konnte. “Der ein oder andere Punkt habe sich aber ganz richtig dargestellt”. Im einzelnen trägt er seine Thesen jetzt nochmal vor.

13:20

Wunderlich sollte 5 Thesen aufschreiben, ohne Begründung dazu, quasi eine Art Sprechzettel.Der Zeuge war dem Wunsch gefolgt und hatte seine Kritik aus Zielfahndersicht [am Verfassungsschutz] auf Papier gebracht, betont jedoch, dass dies nicht nur seine eigene Wahrnehmung war, sondern alle eingesetzten Beamte im Zielfahndungsbereich dahinter standen, auch der Abteilungsleiter, die zuständige Sachbearbeitung und Beamte des Staatsschutzes. Der Schäferbericht schwäche das nämlich ab und schreibe fälschlicherweise nur ihm diese Eindrücke zu, so Wunderlich.

13:18

Es geht jetzt weiter um den Schäferbericht und Äußerungen über den Verfassungsschutz von Zielfahnder Wunderlich. Auf Seite 248 sind mehrere Thesen von ihm abgedruckt. Er schildert dazu, dass der Abteilungsleiter Kriminaldirektor Werner ihn beauftragt hatte, einige Hypothesen aufzustellen. Werner hatte zu dem Zeitpunkt nur wenig Zeit und musste diese dem Behördenleiter vorlegen, welcher wiederum mit dem Behördenleiter vom Verfassungsschutz zu einem klärenden Gespräch verabredet war, um die Diskrepanzen zwischen Verfassungsschutz und Fahndern bei der Suche nach dem Trio zu diskutieren.

13:16

Wunderlich berichtet weiter über die Fahndung und das Hinweisaufkommen in den späteren Jahren. Er erwähnt u.a. Zeugenhinweise aus den Jahren 2003 und 2006-2008, von Menschen die der Ansicht waren, das flüchtige Trio oder einen Verdächtigen davon gesehen zu haben. Einmal kam eine solche Info von einem Menschen aus der Ukraine. Ein anderes mal habe eine Person im Zeugenschutzprogramm Hinweise zum Aufenthaltsort gemacht. Beide wurden abgeprüft und verliefen negativ.

13:15

Die Zielfahnder haben sich auch nach dem Ende ihrer Arbeit bzw. der Rückgabe des Fahndungsvorgangs samt Akten noch öfter gefragt, wo das Trio denn untergetaucht sein könnte. Er selbst ging zeitweise davon aus, dass die drei vielleicht auch tot seien. Diese Unterhaltung habe er auch einmal mit dem dem Herrn Wießner [Anmerkung:  Auch V-Mannführer von Tino Brandt] vom Thüringer Verfassungsschutz geführt. Als Wunderlich sich vor ihm fragte, wo das Trio denn vielleicht jetzt stecken möge, antwortete Wießner: “Die sind gar nicht so weit weg und denen geht es eigentlich ganz gut”. Einigen im Raum merkt man die Fassungslosigkeit ob dieser Äußerung an. Wusste der Verfassungsschutz etwa doch mehr als bislang angenommen?

13:14

Tatsächlich waren die Infos, die bei der Zielfahndung eintrudelten dann nur bedingt brauchbar. Nicht selten kamen Hinweise zeitlich sehr verzögert. So berichtet er über Bildmaterial von einer Observation in Chemnitz, welches eventuell den möglichen Aufenthaltsort des Trios zeigen sollte. Die Observationsfotos kamen erst 9 Tage nach der Aufnahme bei der Zielfahndung an.

13:12

Auch dieser Zeuge berichtet darüber, das der Gesamteindruck entstand, dass der Thüringer Verfassungsschutz Maßnahmen bei der Fahndung durchführte, die mit den Ermittlern der Polizei nicht abgesprochen waren. Der Eindruck hat sich auch durch den Kontakt zum sächsischen Verfassungsschutz ergeben. Von denen kamen Infos, vom Thüringer Landesamt jedoch nicht. Der Thüringer Verfassungsschutz sagte schließlich sinngemäß, dass sie mit einigen Personen nahe dran am Trio waren und sobald es Informationen zum Aufenthaltsort gebe, würde der Verfassungsschutz diese an die Zielfahndung weitergeben, so das Versprechen, schildert Wunderlich.

13:11

Zeuge Wunderlich stellt nochmal zur Fahndung klar: Das [NSU-] Trio war in Thüringen kein Zielfahndungsfall, “es ist ein Unterstützungsfall gewesen”. Formal lag kein Antrag für eine Zielfahndung vor. Man habe “40 andere Personen gesucht, somit ist das Trio natürlich etwas nach hinten gerückt”, außer es gab aktuelle Hinweise über konkrete Aufenthaltsorte, dann habe die Zielfahndung diese natürlich abgearbeitet.

13:09

Der Zeuge berichtet von der Schwierigkeit, dass man kaum Kenntnis zu rechten Strukturen in Thüringen hatte. Der Verfassungsschutz hätte außerdem die Ermittler darum gebeten, keine Unruhe in der Szene zu provozieren. Warum? Weil sie in eigener Zuständigkeit vorhatten, “das Ende des Fadens auf ihrer Schiene zu ermitteln”. Heist im Klartext: Die Fahnder wurden vom Verfassungsschutz angewiesen, nicht groß in der Neonazi-Szene rumzufragen, dass würde der Verfassungsschutz schon selber machen.

13:07

Man habe bei der Fahndung erst technische Mittel ausgenutzt mit TKÜ und dann schließlich auch Direktansprachen der Familienangehörigen vollzogen. Bei Uwe Böhnhardt gab es ein Gespräch mit der Mutter, bei Uwe Mundlos ein Gespräch mit dessen Vater und Mutter und bei Beate Zschäpe Kontakt mit Mutter und Großmutter. Auf die Frage der Abg. Marx, warum der Bruder von Böhnhardt keine Rolle spielte, antwortet der Zeuge: “Die Ermittlungen zur [sozialen| Situation hat ergeben, dass die Mutter zu Hause das Sagen hat“. Die Abg. Marx fragt nach, ob dann der Sohn als unbeachtlich empfunden wurde. Ja, ebenso der Vater [weil die Mutter Böhnhardt in der Familie den Ton angab], so der Zeuge. Einige Abgeordnete und Besucher schmunzeln im Saal.

13:05

Es geht nochmal um den Verfassungsschutz. Es gab eine Zusammenarbeit mit diesem, die Wunderlich von Anfang an als sehr positiv beschreibt. Man hat sich jeweils auf den Dienststellen getroffen. Sehr schnell hatte der Verfassungsschutz Hinweise auf ein Abtauchen des Trios im Ausland geliefert. Am Anfang gab es die VS-Info, dass das Trio sich über Belgien in die USA absetzen möchte. Zu dem Zeitpunkt hatten die Neonazis bereits 3 Tage Vorlauf. Es bestand die Möglichkeit, dass sie bereits auf einem anderen Kontinent untergekommen sind, so Wunderlich. Er erklärt die Schwierigkeit, dass man ja nicht nur nach einer Person fahnde, sondern nach drei, die nicht miteinander verwandt seien und von denen jeder für “sein ein eigenes Umfeld hatte”, so der Zeuge.

13:04

Leiter der Einheit sei zunächst der Herr Ihling gewesen, der dann aber verstorben ist. Die Vorsitzende Abg. Marx äußert erneut ihr Unverständnis darüber, dass die Zielfahndung bei der Suche nach dem Trio ohne direkte Beteiligung von szeneerfahrenen Polizeibeamte auskommen musste, obwohl diese ja eigentlich angefordert wurden. Wie zum Beispiel Mario Melzer, der einen ganz guten Einblick in die Thüringer Neonazi-Szene damals hatte. Auch dieser Zeuge erklärt, dass Melzer aus Zielfahndungssicht das meiste Hintergrundwissen zur rechten Szene im Freistaat hatte. Er kam auch nach dem Abtauchen direkt auf die Zielfahndung zu und bot seine Hilfe an. Allerdings scheiterten die Bemühungen an Melzers Vorgesetzten. Im Mai 1998 sei das Vorhaben schließlich aufgegeben worden, da nach mehreren Gesprächen kein Lösungsweg gefunden werden konnte. Melzer konnte schließlich auch nicht gegen den Willen seines Vorgesetzten die Zielfahndung direkt unterstützen. Wunderlich war darüber nicht glücklich. Hätte man den gesamten Fahndungszeitraum über Kontakt gehabt oder zusammen sitzen können, hätte das die Fahndung durchaus positiv beeinflussen können.

13:02

Wunderlich berichtet über den Fahndungsbeginn gegen das Trio und Zuständigkeiten im LKA. Das Zielfahndungskommando war als Organisationseinheit in der Abteilung 1 im LKA unterbracht. Es habe einen “täglichen Informationsaustausch” gegeben. “Die Zusammenarbeit war sehr gut. Jeder hatte versucht mit seinen speziellen Kenntnissen die Aufträge umzusetzen” so der Zeuge. Die Anfangszeit der Fahndung sei schwierig gewesen, da sie nur einen mündlichen Auftrag bekommen hatten. Erst im Laufe der ersten Tage sei klar geworden, dass es sich um “drei Jungerwachsene” handelt, die in einer Garage “etwas gelagert hatten”, was “großen Schaden” anrichten könnte. Schließlich sei dann klar geworden, dass es sich um Rechtsradikale gehandelt hätte, so der Zeuge.

13:00

Fortsetzung der Ausschuss-Sitzung. Der nächste Zeuge ist Sven Wunderlich, Polizeibeamter 49 Jahre. Damals zuständig für die Zielfahndung. Die Ausschussvorsitzende verließt die Aussagegenehmigung und weist anwesende Medien daraufhin, dass der Zeuge nicht fotografiert oder aufgezeichnet werden darf, weil er noch immer in einem sehr sicherheitsrelevanten Bereich arbeite.

ua_zeugenschild

12:58

Die Befragung des Zeugen endet. Nächster Zeuge nach einer kleinen Pause ist dann Herr Wunderlich.

12:56

Die Kollegen Brümmendorf und Packeiser vom BKA seien für die Dokumentenauswertung zuständig gewesen, meint der Zeuge Dressler. Im Anschluss seien die Asservate schließlich an die Staatsanwaltschaft Gera weitergegeben worden. “Und sie ist nicht da, diese Liste?” fragt der Zeuge nochmal irritiert. “Nein” wiederholt die Abg. König. “Da habe ich keine Erklärung dafür!” meint Dressler ernüchternd.

12:54

Auf Nachfrage stellt sich raus, dass es sich nicht um die 1. und 2. Telefonliste handelt, sondern scheinbar um ein anderes Dokument, was nun offensichtlich weg ist. Der Zeuge etwas verblüfft: “Die ist doch sicher ausgewertet worden?”, Abg. König: “Nein!”.

12:50

Die Abg. König erklärt, dass es um zwei Blatt Telefonnummernverzeichnisse relevanter Personen ginge, die bei einer Durchsuchung in der Wohnung von Böhnhardt gefunden wurden seien. “Die ist nie ausgewertet worden. Genauso wie die 2. Rewe-Tüte nie ausgewertet wurde!”. Der Zeuge kann sich das nicht erklären.

12:46

Abschließend geht es nun um ein weiteres Asservat, bei dem es einige Unklarheiten gibt.

12:43

Der Abg. Kellner fragt nach der Feststellung, ob die Ermittler auch behindert wurden. Er könne diese Feststellung so nicht treffen, meint Dressler. Es war aber eine spürbare Abkühlung des Verhältnisses wahrnehmbar. “Es war schon etwas zurückgezogener”. Man habe aber keinen aktiven Teil wahrgenommen, wo man belogen oder in die falsche Richtung geschickt wurde, so der Zeuge.

12:40

Die Abg. König fragt nach, ob der Ermittler ausschließen kann, dass André Kapke V-Mann des Bundesamt für Verfassungsschutz war? Dressler verneint das. Die Abg. Meissner fragt nochmal nach eigener Ermittlungsgruppe im Verfassungsschutz zum Trio. Der Zeuge antwortet, dass man davon erst Wochen später mitbekommen habe, dass es diese gibt.

12:38

Dressler bestätigt nochmal was schon bekannt war: Durch Hinweise mit “dienstlich wurde bekannt” seien manchmal geheimdienstliche Informationen in den Akten platziert worden. Die Akten seien auf der Seite des LKA bzw. der EG Tex aber ordentlich geführt worden. “Die Zusammenarbeit mit so einem Dienst ist ohnehin nicht das Einfachste” meint er am Rande. “Die Zielfahndungsordner werden in der Regel nach einer erfolgreichen Fahndung vernichtet, weil keiner mehr ein Interesse daran hat.”

12:36

Durch weitere Vorhalte der Abgeordneten und Äußerungen des Zeugen wird offensichtlich, dass dem Verfassungsschutz auch Bilder- bzw. Videoaufnahmen von einer Geldtransaktion auf Böhnhardts oder Mundlos’ Konto in einer Bank zugespielt wurden. Statt den zuständigen Ermittlern im LKA erhielt der Verfassungsschutz das Videoband der Sparkasse direkt. Adressat sei ein Herr Aschenbrenner gewesen. Der war Leiter der Observationsgruppe im Verfassungsschutz.

12:34

Es geht nun auch nochmal um die Aussage vom Zielfahnder Wunderlich bei der Schäferkommission und im Bundestagsuntersuchungsausschuss, dass der Vefassungsschutz mit einer eigenen Fahndung am Trio beteiligt gewesen sei. “Wir sind zunächst davon ausgegangen, dass wir eine ehrliche Unterstützung durch das Landesamt für Verfassungsschutz erhalten” erklärt Dressler. Durch die Feststellungen bei Observationen etc. hätten sich dann Zweifel ergeben, bezüglich der realen Absichten des Verfassungsschutzes.

12:32

Da die Fragerunden auf Zeiten beschränkt sind, kommt es gelegentlich zu thematischen Sprüngen. Jetzt geht es nochmal zurück zur CD-Lager-Geschichte in Weimar. Die Abg. König will noch wissen, ob er sich an den Namen des CD-Händlers erinnern kann: “Grönwald” meint er. Wie viele Personen in der Zielfahndung beteiligt waren? 4-5 Beamte. Die hatten damals auch allerhand zu tun. Als Beispiel zählt der Zeuge 1998 den Satansmörder auf. Der kam aus dem Gefängnis, wurde erneut verurteilt bzw. musste eine Haftstrafe antreten und flüchtete dann. Daneben hatte die Zielfahndung noch 40 andere Fälle zu lösen, teilweise international flüchtige Straftäter, parallel zur Suche nach dem Neonazi-Trio aus Jena. Mehreren Ausschuss-Mitgliedern sieht man die Verwunderung an. Einige Fragen sich, wie es möglich ist, dass so wenige Beamte eine solche Auftragslage abdecken können.

12:30

Nun geht es darum, dass in den Akten der Zielfahndung zum flüchtigen Trio Hinweise auf Banküberfälle in Südthüringen entdeckt wurden. Ob den Ermittlern damals die Überlegung kam, dass das flüchtige Trio sich darüber mit Geld versorge? Der Zeuge Dressler antwortet dann überzeugt: “Wir sind von einer staatlichen Unterstützung ausgegangen” und meint damit offensichtlich Hilfe des Trios vom Verfassungsschutz. Er und Herr Wunderlich, beide jeweils in leitender Funktion tätig, hatten diesen Eindruck vom Verfassungsschutz gewonnen. Einige Besucher sind verblüfft, dass er das so offen ausspricht.

12:27

Es geht weiter um die Fahndungsausdehnung nach Sachsen. Dressler wusste, dass dort bei einer Maßnahme eine Person fotografiert wurde, die Mundlos oder Böhnhardt ähnelte. An Details, etwa ob ein Einsatz des MEK in dem Kontext abgesagt wurde, könne er sich nicht mehr erinnern.

12:24

Wie es zur Einschätzung kam, dass die Straftaten nicht vom THS durchgeführt wurden, will die Abg. Renner wissen. Aufgrund der Gesamtsituation konnte man davon ausgehen, dass wenn die Täter die ganze Kameradschaft Jena oder eine größere Gruppe gewesen wären, die ganze Aktion dann aufgeflogen wäre. Abg. Renner fragt ihn, ob er das Konzept des führerlosen Widerstands oder mit kleinen Gruppen innerhalb von größeren agieren kenne bzw. er da eine Verbindung sah. Man sei natürlich gelegentlich auf Zeitschriften etc. von Combat 18 usw. gestoßen. Im Kern des polizeilichen Interesses standen jedoch die dabei begangen Straftaten, nicht die strategische Ausrichtung der Neonazi-Szene. Man habe das Trio “als separate Gruppe gesehen”. Abg. Renner wirft ein, ob nachgedacht wurde, dass das Trio [NSU] vielleicht auch der bewaffnete Arm des Thüringer Heimatschutzes gewesen sein könnte. “Wir haben es seinerzeit nicht in diesen Kontext eingeordnet” so der Zeuge.

12:19

Es geht weiter um einen Bericht des BKA-Kollegen Brümmendorf nach der Garagenrazzia am 17. Februar 1998, aus dem zitiert wird. Obwohl die Kameradschaft Jena intensive Kontakte zum THS unterhält, sei nicht davon auszugehen, dass die Taten (Bomben & Bombenattrappen in Jena) vom THS durchgeführt wurden. Ob diese Formulierung nur von Herrn Brümmendorf kam? Nein, vermutlich auch in Übereinstimmung mit den zuständigen Thüringer Ermittlern. Man habe damals die Überzeugung gehabt, dass Mundlos, Böhnhardt & Zschäpe eine alleinhandelnde Gruppe waren, erklärt der ehemalige Leiter der Ermittlungsgruppe Terrorismus/Extremismus.

12:17

Dressler erklärt, dass im Zusammenhang mit der Fahndung nach dem NSU-Trio bzw. dem TNT-Fund auch die Generalbundesanwaltschaft wegen Prüfung hinsichtlich der Einleitung von einem §129a-Verfahren (Bildung einer kriminellen/terroristischen Vereinigung) mit einer Vorlage vom BKA angefragt wurde. Im Ergebnis wurde das Anliegen aber abgelehnt.

12:14

Abg. Kellner fragt nochmal weiter zu MAD und Bundeswehr. Der Zeuge erklärt, dass er möglicherweise mal in Bad Frankenhausen war, dem ehem. Standort von Mundlos. Man hatte gelegentlich mit Neonazis zu tun, die bei der Bundeswehr aktiv waren.

12:12

Am 7.3.2002 habe schließlich eine erneute  erste Auswertung der Fahndungsunterlagen vorgelegen. Dressler ist daraufhin gemeinsam mit dem Zielfahnder Wunderlich zu einem Bundeswehrstandort gereist und habe einen Neonazi aus dem Umfeld des Trios [in Bayern?] befragt. Ob er noch wüsste, wie der hieß? Der Zeuge meint: Gerlach oder Helbig? Jürgen Helbig, ja, das könnte der sein. Herr Wunderlich bat den LKA-Ermittler mit zum Gespräch mit Helbig zu fahren. Anschließend gab es wegen der Visite Ärger mit dem MAD. Der fand die Aktion der Thüringer Ermittler gar nicht prickelnd und beschwerte sich über eine fehlende Absprache. „Dass müssen wir nicht, dass war uns in dem Moment egal” äußert Dressler. Es war offensichtlich, dass der MAD bei dem Bundeswehrangehörigen Helbig ganz andere Interessen verfolgte. Zu einer eigenen Zusammenarbeit auch mit dem Zielfahndungskommando der Polizei war Helbig aber nicht bereit. Den Polizisten hatte er zunächst einige Dinge im Zusammenhang mit dem Trio abgestritten, räumte sie später aber ein und machte Angaben dazu. Es kann sein, dass gegen ihn auch TKÜ-Maßnahmen liefen, meint Dressler.

12:10

Es geht weiter um den Abschlussbericht vom März. Details kann der Zeuge dazu aber nicht mehr benennen. Abg. Adams will wissen, ob die Ermittlungsgruppe des Zeugen mit der Vorbereitung eines Polizeieinsatzes zum Rudolf Hess-Gedenkmarsch beteiligt war. Nein, das hätten andere gemacht. Es kommt nochmal zu einem Aktenvorhalt. Die Unterlagen zum Trio wurde schließlich nochmal bis 2002 neu überprüft, um neue Fahndungsansätze zu gewinnen.

12:08

Die Vorsitzende Abg. Marx macht nochmal auf das Eintreffen der Beamten bei der Wohnung von Beate Zschäpe aufmerksam.  Nachdem die Razzia morgens begann und man schließlich auch TNT in ihrer Garage entdeckte, trafen die Ermittler erst am Nachmittag gegen 14:55 bei ihr zu Hause ein. “Da wird nun 1,5 TNT gefunden […] dass ist doch kein Kinderspiel! Muss das denn so lange dauern?” fragt sie sichtlich irritiert. Der Zeuge meinte, er kenne die genauen Umstände für die Dauer nicht, stimme aber zu, dass das zu lange war: “…sie haben recht, man hätte zumindest die Lokalpolizei [schon]mal hinschicken können”.

12:06

Der Zeuge spricht kurz zum Haftbefehl. Am 27.1. wurde die Fahndung nach den 3 Personen umgewandelt in eine Fahndung zur Aufenthaltsermittlung. Da es gab keinen Haftbefehl mehr. Erst am 28.1. wurde der Haftbefehl angeordnet. Zum Verfassungsschutz äußert er weiter, dass es damals Querelen mit dem ehemaligen VS-Präsidenten sowie eine Lagerbildung in der Haarbergstraße gab.

12:04

Die Abg. Pelke fragt, ob Hinweise vorlagen, dass das Trio während der Flucht Straftaten begangen hätte. Dressler verneint das. Es habe jedoch den grundsätzlichen Hinweis gegeben, dass Geldbedarf besteht. Der war aber wertungsfrei. Zur Rolle des Verfassungsschutze nochmal befragt: Die Ermittler hätten irgendwann festgestellt, dass der Verfassungsschutz Maßnahmen zum Trio durchführte, die dem LKA gar nicht mitgeteilt wurden.  Man habe aus Thüringen nicht alle relevanten Informationen vom Verfassungsschutz erhalten.  Hingegen gab es vom sächsischen Verfassungsschutzamt sehr wohl eine Weitergabe. Dressler und seine Leute fragten sich schließlich: “Ist es wirklich bemüht, dieses LfV, bei der Fahndung der Polizei zu unterstützen? Oder hat es eigene Interessen?” Die Polizisten vermuteten schließlich letzteres.

12:02

Die Rolle des Verfassungsschutzes sei sowohl für Dressler als auch für Zielfahnder Wunderlich auf Nachfrage nicht ganz erklärbar. In der Vergangenheit hätten alle Flüchtigen durch die Zielfahndung gefunden werden können, nur diese drei nicht. Man habe sich das Öfteren gefragt, warum die nicht. Es könne ja sein, dass man selber Fehler gemacht habe. Aber es war unverständlich, warum es gar kein Lebenszeichen o.ä. gab. Dressler ergänzt schließlich: Zschäpe und Mundlos hätten nach 2003 einfach durch Jena spazieren können. Die Sache wäre für beide schon verjährt, da wäre nichts mehr passiert.

11:55

Die Zielfahndung ist nochmal Thema. Alle Arten von Fahndung wurden bedient, darunter auch Öffentlichkeitsfahndung, Internetfahndung, etc.. Die Zielfahndungen selbst werden per Fernschreiben bundesweit bekannt gegeben. Ob es Überlegungen gab, eine Garage neben der observierten Garage von den Jenaer Neonazis anzumieten? Nein, im Vordergrund stand, den Sachverhalt schnellstmöglich aufzuklären, so der Zeuge. Es zog sich ja ohnehin schon seit dem damals vorletzten Fund einer Bombenattrape mit 10g  TNT auf dem Theatervorplatz lange hin, weswegen einige schon unzufrieden waren. Eine Überwachung bedeute außerdem ja auch immer die Gefahr der Entdeckung, so der Zeuge.

11:53

Abg. Renner fragt weiter zur Vorladung des Zeugens bei Herrn Ryzcko im Innenministerium. Der Zeuge kann  sich daran nicht mehr genau erinnern. Ob der Vorgesetzte Ryzcko  wütend oder sachlich war? “Sachlich laut” so Dressler. “Sachlich-laut, so kennen wir ihn” meint die Abg. Renner.  Sie fragt Dressler später nochmal zu seiner “Vorladung” im Innenministerium bei Herrn Ryzcko, wann der Termin war. Im Februar und März entgegnet er.

11:50

Zeitweise geht es um CD-Lager der Neonazi-Szene. Davon “hatten wir in Thüringen das ein oder andere” meint der Zeuge. Er erinnert sich an einen CD-Händler in Weimar, dessen Lager in Weimar Nord ausgehoben wurde, aber auch an einen Händler im Eichsfeld. Dass Verfassungsschutzamt hatte eventuell mit einem Hinweis damit zu tun. Auch Möbius & Heise seien Schwerpunkte gewesen.

11:48

Abg. Adams fragt weiter nach und will wissen, wann die Information in Thüringen ankam, dass die gesuchten Personen sich vielleicht in Sachsen aufhalten. Der Zeuge meint, dass sei wohl im März gewesen. Es gäbe auch die wildesten Hinweise über Abtauchorte von Tschechien oder Ungarn bis hin nach Chemnitz.

11:44

Abg. Adams fragt weiter zu den Asservaten und macht auf einen Bericht des Sprengstoffsuchhundeführers (SSH) vom 26. Januar 1998 in Burgau aufmerksam. Der Hund habe laut Bericht bei 4 Päckchen Silvesterknallern angeschlagen. Im Bericht werden die anderen Sprengmittel wie TNT aber gar nicht erwähnt. Der Zeuge meint, dazu könne der Hundeführer bessere Angaben machen.  “Wenn er [der Hund] nur auf die vier verwiesen hat, dann hat er vielleicht einen schlechten Tag gehabt, ich weiß es nicht genau”. Der Zeuge fängt an, darüber zu spekulieren, ob der Hund vielleicht Schwarzpulver intensiver rieche als TNT, meint dann aber, dass es doch am Ende ohnehin egal sei, was der Hund  riecht oder nicht. Der Hund sei doch ohnehin nur ein Hilfsmittel und kein Beweismittel. Der Sprengstoff sei ja schließlich gefunden worden.

11:42

Abg. Adams fragt weiter nach Verantwortlichkeiten und der internen Berichterstattung. Man habe in regelmässigem Kontakt mit der Zielfahndung gestanden, sich unterhalten und ausgetauscht, welche Optionen es noch gäbe. Es geht auch um ein Zimmer von Uwe Mundlos in Ilmenau. Wurde das auch damals nach der Flucht überprüft? “Nein das wurde erst sehr viel später überprüft, weil wir zu dem Zeitpunkt nicht davon wussten”. Abg. Adams will wissen, ob Herr Dressler definitiv ausschließen kann, dass die Adresse erst später kam. Ja, nach seiner Kenntnis habe ihn erst nach einer Kripo-Live-Sendung ein Anrufer darauf aufmerksam gemacht. Abg. Adams beantragt ein Schriftstück dazu vorzulegen. Der Zeuge liest es sich durch: Ein Protokoll vom August 1997 von der KPI Jena. In diesem steht 1997 [also vor der Flucht 1998!], dass Uwe Mundlos mit dieser Adresse in Ilmenau wohnhaft war. Der Zeuge ist etwas verblüfft, hat aber auch keine Erklärung dafür.

11:40

Es geht weiter um die Unterstützung durch szeneerfahrene Beamte der Polizei für die Zielfahndung.  Es wurden Beamte wie Mario Melzer vom LKA angefordert,  welche die Zielfahndung aber nicht bekam. Abg. Marx will wissen warum. Die Zielfahndung habe das Ansinnen an Dressler und den Staatsschutzleiter gestellt. Dressler fand es nachvollziehbar, aber nicht realisierbar: “Wir waren kapazitiv am Ende”. Letztendlich musste das der Dezernatsleiter Herr Liphardt entscheiden. Der habe das abgelehnt, so der Zeuge.

11:37

Die Abg. Marx fragt nach dem Bruder von Uwe Böhnhardt. Warum dieser denn im Rahmen der Ermittlungen nie eine Rolle spielte. Es war bekannt, dass der Bruder existierte. Er sei auch einmal kurz in eine Observation geraten. Der Zeuge erwähnt noch, dass es noch einen weiteren Bruder gegeben habe. Der sei jedoch zuvor bereits verstorben. Auf die Frage, warum denn trotz der Observationen bei Geburtstags- oder Trauerfeiern nicht auch das familiäre Umfeld[?] stärker in den Blick genommen wurde, wird geäußert, dass die Zielfahndung nach Relevanz entschied und man die geringen Fahndungskapazitäten auf andere Punkte lenkte.

11:35

Die Vorsitzende Abg. Marx macht auf einen Übergabevermerk vom 21./22. August 2011 aufmerksam. Da wurden die Ordner der Zielfahndung übergeben. Zu dem Zeitpunkt kam die Zielfahndung bereits nicht mehr weiter und hatte auch alleine keine Kapazitäten für eine längerfristige Überwachung.

11:30

Aus dem Aktenvorhalt geht hervor, dass die Polizeiinspektion Jena entsprechende Unterlagen an den Verfassungsschutz übergeben habe. Wie die PI Jena darauf komme, kann sich der Zeuge Dressler vom LKA nicht erklären.

 

11:27

Auf die Nachfrage, ob er wusste, dass Andreas Rachhausen das NSU-Fluchtauto zurückgeholt habe, antwortet Dressler, dass er davon erst später, nach 2011 gehört habe. Es geht nochmal kurz um einen Vermerk des BKA-Kollegen Brümmendorf und um die Geldbewegung beim Konto von Uwe Böhnhardt nach dessen Flucht. “Es gab irgendwann mal das Problem mit Fotoaufnahmen in Jena-Winzerla” meint Dressler und spielt wohl auf eine Videokassette aus der Bank in Jena-Winzerla an, wo offensichtlich eine Transaktion stattgefunden hatte.Die Überwachungskamerakassette sei wohl beim Verfassungsschutz gelandet. Wie die dort hinkam, konnte er sich nicht erklären. Auch wer der Mensch war, der mit dem Konto in der Bank zu tun hatte, konnte nicht geklärt werden.

11:25

Zu der SMS mit “den Bums” (Wortlaut), womit ggf. Waffen gemeint sein könnten, meint Herr Dressler, dass diese Information Herr Wunderlich direkt erhalten habe, aus einer eigenen Telefonüberwachungsmaßnahme, die er durchgeführt habe. Die Zielfahndung sei für die TKÜ zuständig gewesen.  Ob es daraufhin Ermittlungen gab, wird er gefragt. Wenn er sich richtig erinnere, “gab es ein Problem damit”. Es stellte sich raus, dass dieses Handy bzw. die SIM-Karte, über welche die Info zu einer mutmaßlichen Waffenbeschaffung ging, nicht auf einen bekannten Neonazi, sondern auf das Innenministerium in Brandenburg registriert war. Auf Nachfrage der Abg. König, ob er wusste wer Jan Werner [Einer der Kommunikationsteilnehmer] war, meint Dressler damals nein, heute ja. Auf die Frage wer Carsten Szczepanski gewesen sei, äußert er, diesen nicht zu kennen. Die Abg. König ergänzt, dass der Benutzer des Telefons offensichtlich der Neonazi Carsten Szczepanski gewesen sei – V-Mann des Brandenburger Verfassungsschutzes.

11:22

Abg. Adams fragt nach, wer denn die Zuständigkeit dafür gehabt hätte, die Asservate zu prüfen bzw. den Fall weiter zu bearbeiten. Der Zeuge Dressler benennt seinen Kollegen [phon.] Kleimann. Dressler schildert die damaligen Umstände: “2001 war ein sehr schlechtes Jahr […], sie erinnern sich alle an den 11. September…das hat uns sicherlich Monate lang beschäftigt“. Dressler berichtet auf Nachfrage weiter zu einem Informationsaustausch zwischen Zielfahndung und Verfassungsschutz, in Person mit den Verfassungsschützern Wießner und Schrader. “Wir waren an dieser Stelle außen vor” äußert er.

11:19

Es geht weiter um die Verantwortlichkeiten bei der Fahndung. Das LKA sei Verantwortungsführer gewesen. Die operative Verantwortung bis zur Festnahme oblag derThüringer Zielfahndungseinheit. Bis 2001 hat diese versucht, hier voran zu kommen. Man habe danach auch nochmal die ganzen Unterlagen durchgeschaut und den Fahndungskomplex überarbeitet, um neue Fahndungsansätze zu gewinnen. Es endete schließlich vor der Staatsanwaltschaft Gera, die ohne konkreten Anlass kein Interesse mehr hatte, das Trio zu verfolgen. Dies geschah auch unter Abwägung der Fahndungskosten, der Beweislage und der sich nähernden Verjährung. Sie wäre lediglich aktiv geworden, wenn ganz konkrete Fahndungserfolge in Aussicht stünden. Deswegen war an der Stelle dann Schluss.

11:15

Der Abg. Adams fragt den Zeugen weiter zu seiner Funktion am Nachmittag des 26. Januar (Garagenrazzia). Er weiß, dass er in Jena war. Was er dort aber genau gemacht habe, könne er nicht mehr sagen. Wer am Nachmittag den Einsatz geleitet habe, ist ihm nicht mehr erinnerlich. Es geht auch nochmal um die Rolle des Eigentümers der Garage von Beate Zschäpe, der sich als Polizist entpuppte. Er habe von diesem Sachverhalt erst am Nachmittag erfahren. Sein Kollege Fahner auch erst am Morgen. Er kenne die Schilderungen von Herrn Tuche, dass es im Vorfeld ein Treffen mit dem Garageneigentümer gab. Dass sei für Dressler nicht nachvollziehbar gewesen. Sie wussten, dass der Name des Garagenbesitzers mit dem Geburtsnamen von Zschäpe identisch ist und deswegen war das verwandtschaftliche Verhältnis [bzw. seine Verschwiegenheit] nicht ganz sicher war.

11:10

Es geht weiter um den Briefkasten der Familie Böhnhardt, über den geheime Nachrichten für Treffen mit dem Trio eingeworfen wurden. Auf Nachfrage, ob da nicht ausführlich genug überwacht wurde, verweist Herr Dressler an den späteren Zeugen Wunderlich, der da mehr Auskunft geben könne. In der Anfangsphase waren die Beobachtungen wohl sehr intensiv. Er weist jedoch darauf hin, dass mit einer Postüberwachung nur das bekannt geworden wäre, was auf dem Postlaufweg in den Briefkasten [z.B. über Deutsche Post] gelangt, nicht jedoch, was vor Ort eingeworfen wird. Dafür bräuchte es für jeden Tag einen neuen Durchsuchungsbeschluss.

11:05

Abg. Renner fragt den Zeugen weiter zu den Nachwirkungen der Garagenrazzia und ob er deswegen ins Innenministerium einbestellt wurde. Der Zeuge bejaht dies. Kernproblem war die Nichtfestnahme von Uwe Böhnhardt während der Razzia. Er sei ins Innenministerium zu Herrn Rzycko einbestellt worden, ebenso der Kollege Fahner.  Abg. Pelke fragt nochmal zur damaligen Abstimmung im Festnahmefall von Uwe Böhnhardt. Der Zeuge erklärt, dass dieser Kritikpunkt ja immer wieder hochkäme. Der Kollege Fahner hatte sich dazu entschlossen, dass bei Festnahmen erst mit der Staatsanwaltschaft Rücksprache gehalten werden sollte. Es war die Situation,”zu der er sich damals entschieden hat” so Dressler.

10.56

Die Besucher verlassen den Saal. Auf dem Flur kommt es zu einem kleinen Gerangel. Der Neonazi Andre Kapke greift in die Kamera eines MDR-Kameramanns und versucht mehrfach Aufnahmen zu verhindern.

10.55

Die Sitzung wird kurzzeitig unterbrochen. Es geht eventuell auch um die Anwesenheit der beiden Neonazi-Besucher aus dem Umfeld von Ralf Wohlleben.

10.52

Die Abg. Renner fragt weiter zur Person Juliane Walther, möglicher Fluchtunterstützung und Verbindungen zum Verfassungsschutz. “Ich weiß nur, dass der Herr Wunderlich und der Herr Wießner sich mit der Frau Walther getroffen haben” äußert der Zeuge Dressler. Es habe wohl die Absicht bestanden, Juliane Walther, die Freundin von Ralf Wohlleben, als V-Person anzuwerben, so der Zeuge. Das Ergebnis wisse er nicht mehr genau. Herr Wunderlich könne da mehr sagen.

10.44

Zwischenzeitlich sind zwei neue Besucher im Untersuchungsausschuss eingetroffen: Thomas Gerlach (s. hier) und Andre Kapke (s. hier). Enge Freunde des derzeit inhaftierten NSU-Unterstützers Ralf Wohlleben.

 

10.41

Der Ab. Kellner befragt den Zeugen weiter, es geht u.a. um die Anforderung des BKA. Der Zeuge weiß nicht mehr, ob sie selbst die Bundesbehörde angefordert hatten oder ob diese von sich aus kam. Es finde jedoch nicht oft statt, dass das BKA unterstützend mit dazu käme. Das sei eher die Ausnahme, so Dressler. Abg. Kellner fragt, ob die Einschätzung zur Irrelevanz der Liste auch durch Thüringer Ermittler so getroffen wurde. Der Zeuge kann sich daran nicht mehr erinnern, da das Ereignis schon so lange zurückliegen würde. “Wenn dann ein Abschlussbericht kommt, dann lesen sie ihn durch und gucken nicht die einzelnen Asservate an…”. Es könne sein, dass er einen entsprechenden [Zusatz/Entwurf-]Vermerk von Brümmendorf auch einfach übersehen habe.

Kurz geht es nochmal um TKÜ-Maßnahmen bzw. Observationen, bei denen auch Ralf Wohlleben eine Rolle spielte. Herr Dressler berichtet über Observation zu einer Übergabe von Gegenständen an der A4. Das Treffen sei über einen Anruf aus der Schweiz koordiniert worden, erinnert er sich noch. Abg. Marx will wissen, inwiefern Waffen o.ä. eine Rolle spielten.Dazu kann er keine weiteren Angaben machen. Er weiß aber noch, dass es eine SMS gab, die durch die TKÜ abgefangen werden konnte. In der gab es einen Hinweis, der entsprechend interpretierbar gewesen sei. “was ist nun mit der BUM[S]?” war der Wortlaut. Abschließend geklärt werden konnte das jedoch nicht.

10.25

Zu Fahndungszielen außerhalb Deutschlands gibt Dressler an,  dass vom Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz die Fahndungsrichtungen Belgien und Tschechien als Hinweise bereits in der Anfangsphase der Suche kamen.  Später habe es ebenso Hinweise auf Südafrika gegeben. In der Regel konnten diese Orte “klar und sauber ausgeschlossen werden”. Vom BKA kamen noch Tipps auf die USA und Kanada. Woher die Hinweise kamen, wurde vom Verfassungsschutz nicht mitgeteilt. Beim BKA hatte man ein “klares polizeiliches Bild”.

10.19

Dressler erklärt, dass die Gewinnung von Strukturerkenntnissen der rechten Szene damals weniger Aufgabe der EG Tex war, sondern des Verfassungsschutzes. Das LKA habe keine Strukturermittlungen geführt, sondern nur Ermittlungsverfahren gegen 3 Beschuldigte wegen der Androhung von Straftaten. Es hätte auch Absprachen über direkte Kontakte zwischen LKA und LfV gegeben. Die Zielfahndung hatte lediglich die Fahndungsmaßnahmen zu betreuen. Auch dort tauchte man immer wieder in die Nahbereiche der Verdächtigen ein, konnte aber kaum wie bei Strukturermittlungen das gesamte Umfeld aufhellen. Dennoch führten die Maßnahmen, mit Ausnahme die Fahndung gegen das [NSU-] Trio immer zum Erfolg, so der Zeuge.

10.11

Der Zeuge erklärt, dass man damals alle zur Verfügung stehenden Fahndungsmaßnahmen bedient habe, die machbar waren. Wenn durch die Öffentlichkeitsfahndung Hinweise eintrudelten, wurden diese an den Kollege Wunderlich / Zielfahndung weiter gegeben. Der habe diese dann abgeprüft. Wenn es dort keine Kapazität gab, dann habe sich das LKA darum gekümmert.

 

10.10

Es geht nochmal kurz um die Liste und die fehlende Zuordnung zur Kameradschaft Jena. Ob es eine Absprache mit dem BKA hinsichtlich der Bewertung gab, könne er nicht mehr genau sagen. “Ich weiß die Liste liegt dort [bei der Zielfahndung] vor… ich weiß nicht wie sie dort hingekommen ist” beteuert Dressler ein weiteres Mal. Er weiß nur, dass er sich 2011 erstmals [wieder] darüber unterhalten habe.

09.42

Der Zeuge Dressler spricht weiter über die Unterstützung des BKA. Man habe bei den Durchsuchungen des Jenaer Neonazi-Trios viele Papiere gefunden, welche entsprechend aufwendig geprüft werden mussten und verglich dies mit rechtsradikalen CDs. Auch da sei es manchmal belastend und schwierig, die alle durchzuhören, aber man müsste das tun, um strafbare Inhalte zu erkennen. Ähnlich geschieht das mit aufgefundenen Schriften. Bei entsprechenden Titeln habe man manchmal das Glück, dass diese schon in polizeilichen Datenbanken [auch anderer Bundesländer] erfasst und bewertet sind.

09.36

Es geht weiter um die Liste, die in der durchsuchten Garage 5 gefunden wurde. Der Zeuge kann nicht mehr sagen, wer diese damals bearbeitet habe. Er weiß auch nicht mehr, wie sie zur Zielfahndung gekommen sei. Sein Kollege Wunderlich konnte sich ebenso an die Liste nicht erinnern, so Dressler. Auf der Liste hätte eine Anzahl von Rechten aus dem ganzen Bundesgebiet gestanden. Abg. Marx will wissen, woher der Vermerk kam, dass die Liste für das “hier geführte Ermittlungsverfahren nicht von Bedeutung” sei. Der Zeuge meint, dass dieser Eintrag vom Kollegen Brümmendorf / BKA gekommen sei.

09.23

Der Zeuge erklärt die Problematik bei der Zielfahndung des LKA: Sowohl die Einheit als auch die Maßnahme heißen jeweils Zielfahndung. Es hätte eine Abstimmung gegeben, die Zielfahndung mit der Fahndung nach dem Trio zu beauftragen, dass sei auch erfolgt, allerdings war das formal eben jedoch noch keine Zielfahndung [wird später nochmal genauer erklärt]

09.17

Der Zeuge Dressler berichtet vom Beginn der Fahndung im Frühjahr 1998. Er spricht zunächst das widersprüchliche Verhalten der Lebensgefährtin von Ralf Wohlleben an. Diese tauchte an einer Wohnung des Trios auf und erklärte den Beamten, dass sie dort nur TV schauen wolle, obwohl es im Inneren kein Fernsehgerät gab. “Dass Juliane Walther eine Schlüsselrolle dabei [im Umfeld des Trios] spielte, dass wusste die Zielfahndung definitiv” äußert Dressler.

09.09

Erster Zeuge, Herr Dressler, damals Leiter der Ermittlungsgruppe Terrorismus/Extremismus. Nicht zum ersten mal hier. Die Vorsitzende liest eine aktualisierte Aussagegenehmigung des nächsten vor. Herr Dressler darf zu allen relevanten Bereichen sprechen, einschließlich des V-Manns Tino Brandt. Neuer Zusatz: Die Aussagegenehmigung umfasst keine Genehmigung für Angaben die unmittelbar das Verfahren der BAO Trio seit November 2011 bzw. den Prozess am Münchener OLG betreffen.

dressler

09.07


Entsprechend dieser Einschränkung schreiben wir wieder mit und schalten die Aufzeichnungen ab 9 Uhr erst am Ende des Tages frei.

07:54

Auch heute wurde durch den Ausschuss wieder eine sitzungspolizeiliche Verfügung erlassen, die unserem Liveblog wie in den letzten drei Sitzungen zuvor das “livebloggen” inkl. Zeugenaussagen verbietet. Die Gründe dafür können hier nachgelesen werden.

07:42

Unsere Ticker-Protokolle der letzten Thüringer NSU-Ausschüsse haben wir zum Nachlesen oben rechts unter dem Ticker-Button bzw. auch hier zusammengefasst. Zur letzten Befragung am 10. Juni mit politischen Verantwortungsträgern geht es hier lang. Wenige Tage zuvor wurden bereits mehrere Zeugen zur Garagenrazzia 1998 befragt.

07:30

Um 9 Uhr beginnt die Ausschuss-Sitzung.

 

Quelle: HASKALA

Hinterlasse einen Kommentar