„Staatsaffäre NSU“ – Die grausame Wahrheit -Brandenburger Verfassungsschutz verhinderte Verhaftung des NSU-Trios


Nun ist es amtlich. Im Münchener Prozess gegen Beate Zschäpe und weitere Angeklagten kam die brutale Wahrheit ans Licht. Der Brandenburger Verfassungsschutz hätte die 10 Morde des NSU verhindern können, wollte es aber nicht, weil sie liebr ihre Quelle, den vorbestraften Straftäter, Carsten Szczepanski, Deckname „Piato“, schützen wollten.

Das ist staatliche Beihilfe zum Mord. Und ganz offensichtlich ist die finstere Wahrheit viel mehr Geheimdienstlern bekannt, als man vermuten könnte. Damit rückt die Erklärung des ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz und jetzigen Geheimdienstkoordinator der Bundesregierung, Klaus-Dieter Fritsche, wieder in den Vordergrund, denn „KDF“, wie er genannt wird, hatte vor dem Bundestagsuntersuchungsausschuß wörtlich gesagt:

“Es dürfen keine Staatsgeheimnisse bekannt werden, die ein Regierungshandeln unterminieren.”

Klaus-Dieter Fritsche – Geheimdienstkoordinator der Bundesregierung und ehemaliger Vize-Präsident des BfV

State­ment von Staats­se­kre­tär Frit­sche vor dem NSU-Un­ter­su­chungs­aus­schuss

Anlass
Öffentliche Sitzung des Untersuchungsausschusses “Terrorgruppe nationalsozialistischer Untergrund” (NSU) des Bundestages
Datum
18.10.2012
Redner
Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern

Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren Abgeordnete,

Erlauben Sie mir bitte zu Beginn, meine Empfindungen zu schildern, als in der Woche nach dem 4. November 2011 die Existenz der Terrorgruppe NSU den Sicherheitsbehörden, den Medien und der breiten Öffentlichkeit erstmalig bekannt wurde.

Ich war und bin, wie sicher alle in diesem Raum, darüber schockiert, dass eine rassistisch motivierte Mörderbande über viele Jahre unentdeckt durch unser Land ziehen konnte und dabei 10 Menschen mit unsagbarer Brutalität das Leben nahm. Besonders menschenverachtend empfand ich insbesondere die vom NSU erstellte DVD, die ich mir mehrmals dienstlich anschauen musste.

Niemand kann auch nur im Ansatz nachempfinden, welchen Schmerz und welche Ungewissheit Angehörige und Freunde der Opfer über Jahre täglich empfunden haben müssen. Mir persönlich wurde das bei der Gedenkveranstaltung für die Opfer rechtsextremistischer Gewalt am 23. Februar diesen Jahres eindringlich bewusst.

Deshalb gelten ihnen mein Mitgefühl und unser aller Respekt.

Dieser Respekt und die Verantwortung für Freiheit und Demokratie gebieten es, dass Geschehene umfassend zu untersuchen, die Täter soweit möglich vor Gericht zu bringen und für die Zukunft die richtigen Lehren zu ziehen.

Die Einrichtung dieses Untersuchungsschusses des Deutschen Bundestages, jener der Landtage in Thüringen, Sachsen und Bayern sowie der Bund-Länder-Expertenkommission werden hierzu einen entscheidenden Beitrag leisten.

Und es gibt keinen Zweifel daran, dass Ihnen die volle Unterstützung der Bundesregierung gewiss ist.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, verehrte Abgeordnete, zunächst möchte ich einen mir wichtigen Aspekt ansprechen, der das Zusammenspiel von Parlament, Öffentlichkeit und Regierung bei der Aufklärung der schrecklichen Mordserie und Ihrer Hintergründe betrifft.

Der Respekt vor den Opfern gebietet es aus meiner Sicht, dass:

  • Fehler bei den Ermittlungen zur schlimmsten Mordserie nach dem Deutschen Herbst aufgearbeitet und Lehren für die Zukunft gezogen werden.
  • Defizite in der Sicherheitsarchitektur angesprochen und Konsequenzen eingeleitet werden.

Der Respekt vor den Opfern gebietet es aus meiner Sicht, aber auch dass

  • die wichtige Untersuchungsarbeit nicht von einem Skandalisierungswettstreit überlagert und dadurch willfährig wird.

Ich wehre mich – stellvertretend für Polizeibeamte und Verfassungsschützer – dagegen, dass auf Grundlage des Wissens von heute zum NSU, welches wir alle hier erst nach dem 4. November 2011 erlangt haben, beißende Kritik, Hohn und Spott über einen ganzen Berufszweig von Polizisten und Verfassungsschützern niedergeht.

Für skandalös und gefährlich für die Vertrauensbasis zwischen Bürgern und Sicherheitsbehörden halte ich die Unterstellung, es werde staatlicherseits systematisch vertuscht und gegen den Rechtsextremismus nicht mit voller Kraft vorgegangen.

Für ebenso wenig nachvollziehbar halte ich den immer wieder kolportierten Vorwurf, die Bundesregierung kooperiere unzulänglich bei der Aufklärungsarbeit.

Es ist mir deshalb ein Anliegen, einige Sachverhalte klar- und wo erforderlich richtigzustellen:

Dabei möchte ich zunächst auf das Verhältnis zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei bei den Ermittlungen eingehen; die Öffentlichkeit musste hier partiell den Eindruck gewinnen, diesem Untersuchungsausschuss wären Ermittlungsakten im Organisationsbereich der Innenressorts aus Mangel an Kooperationsbereitschaft vorenthalten worden.

Im Falle eines laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens, wie das NSU-Verfahren des Generalbundesanwaltes eines ist, obliegt die sog. Befugnis zur Sachleitung vollumfänglich der Staatsanwaltschaft. Dies ist nicht etwa gewohnheitsmäßiges Recht, sondern ergibt sich aus bestehenden Gesetzen, insbesondere den entsprechenden Paragraphen der Strafprozessordnung (§ 161 Abs. 1 StPO) und des Gerichtsverfassungsgesetztes (§152 GVG).

Wenn also die sachleitende Staatsanwaltschaft der mit den Ermittlungen beauftragten Polizei eine konkrete Anordnung mit Bezug auf das Ermittlungsverfahren erteilt, dann ist dies abschließend bindend. Die frühere Bezeichnung “Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft” für die im Auftrag der Staatsanwaltschaft ermittelnden Polizeibeamten brachte dies noch eindrücklicher zum Ausdruck.

Sachleitung bedeutet auch, dass die zuständige Staatsanwaltschaft sich abschließend vorbehalten kann, ob und welche Akten aus einem laufenden Verfahren einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt werden können.

In diesem Fall ist es dann nicht Ausdruck mangelnder Kooperationsbereitschaft, wenn andere Stellen relevante Akten ohne Freigabe der Staatsanwaltschaft nicht vorlegen können.

Es ist vielmehr Folge einer gesetzlich festgelegten Rolle der Staatsanwaltschaften bei laufenden Ermittlungen.

An dieser Stelle ist es mir ein Anliegen, auch die weiteren Schranken zu nennen, die nach geltendem Recht bestimmte Daten bzw. Dokumente der Vorlage an einen Untersuchungsausschuss dem Inhalt nach –  unabhängig vom Grad der Einstufung – vollständig entziehen. Denn nicht nur für die Grundrechte, sondern auch für Untersuchungsausschüsse gemäß Art. 44 GG gilt der allgemeine Vorbehalt verfassungsrechtlicher Grenzen. Dies hat übrigens der Gesetzgeber noch einmal ausdrücklich in § 18 PUAG, der die Vorlage von Beweismitteln regelt, klargestellt. Dieser Vorbehalt schützt zum Beispiel die Grundrechte einzelner unbeteiligter Bürger. Darunter fallen auch die Daten von Mitarbeitern besonders sensibler Bereiche der Sicherheitsbehörden. Aber auch die Funktionsfähigkeit und das Wohl des Staates und seiner Behörden ist in einem Kernbereich besonders geschützt. Es dürfen keine Staatsgeheimnisse bekannt werden, die ein Regierungshandeln unterminieren. Es darf auch nicht so weit kommen, dass jeder Verfassungsfeind und Straftäter am Ende genau weiß, wie Sicherheitsbehörden operativ arbeiten und welche V-Leute und verdeckten Ermittler im Auftrag des Staates eingesetzt sind. Es gilt der Grundsatz “Kenntnis nur wenn nötig”. Das gilt sogar innerhalb der Exekutive.

Wenn die Bundesregierung oder eine Landesregierung daher in den von mir genannten Fallkonstellationen entscheidet, dass eine Unterlage nicht oder nur geschwärzt diesem Ausschuss vorgelegt werden kann, dann ist das kein Mangel an Kooperation, sondern entspricht den Vorgaben unserer Verfassung. Das muss in unser aller Interesse sein.

Lassen Sie mich nun auf die Rolle des Verfassungsschutzes und sein Verhältnis zur Polizei eingehen.

Aus der Berichterstattung über die bisherigen Ausschusssitzungen konnten Bürger den Eindruck gewinnen, das Bundesamt für Verfassungsschutz, (kurz: BfV), oder die Landesämter hätten nach dem Abtauchen des NSU-Trios Ende der 90er Jahre, also ca.12 Jahre bevor der NSU als Terrorgruppe überhaupt bekannt wurde, eine mangelhafte Zielfahndung durchgeführt.

Ich muss sagen, da wird von völlig falschen Vorstellungen ausgegangen. Vielleicht kann ich hier zur Klarheit beitragen. Der Verfassungsschutz erfüllt nach dem Willen des Grundgesetzes, konkretisiert in seinen gesetzlichen Grundlagen, eine “Frühwarnfunktion für unsere Demokratie” und wie ich finde eine einzigartige Aufgabe für alle Menschen dieses Landes.

Das Scheitern einer Demokratie von innen heraus wie in der Weimarer Republik sollte nach den Erfahrungen der NS-Zeit nie wieder zugelassen werden.

Bereits weit im Vorfeld von konkreten Gefahren werden daher durch das BfV und die Landesämter Informationen zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen erhoben, bewertet und in begründeten Fällen an andere Stellen weitergegeben.

Im Fokus stehen dabei insbesondere Organisationen wie Ende der 90er Jahre der Thüringer Heimatschutz oder heute die NPD.

Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsschutzes gegen einzelne Personen exekutive Maßnahmen zu Abwehr konkreter Gefahren oder zur Strafverfolgung vorzubereiten und durchzuführen. Nach dem Trennungsgebot ist dies exklusive Aufgabe der Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften – zu Recht eine Lehre aus der dunkelsten Zeit deutscher Geschichte, der NS-Zeit.

Sehr wohl ist es aber Aufgabe des Verfassungsschutzes, gewonnene Erkenntnisse zu gemeingefährlichen Personen an die Ermittlungsbehörden weiterzugeben. Das ist explizit in den gesetzlichen Grundlagen geregelt (§ 20 BVerfSchG).

Denn das Trennungsgebot trennt Verfassungsschutz und Polizei lediglich organisatorisch und nach Befugnis. Es verbietet aber nicht den notwendigen Informationsaustausch zu Personen besonderer Gefährlichkeit. Eine “Informationelles Trennungsgebot” existiert nicht, das ist die ganz herrschende und aus meiner Sicht auch einzig sinnvolle Meinung.

Im Falle des Ende der 90er Jahre abgetauchten Trios war dieser Austausch gar nicht mehr erforderlich, weil zu diesem Zeitpunkt eine polizeiliche Fahndung aufgrund des Rohrbombenfundes 1998 in Jena bereits lief und die rechtliche Weichenstellung zur Festnahme dadurch bereits gestellt waren.

Leider ist diese nicht geglückt. Wenn nun jemand die hypothetische Frage stellen würden, ob die Fahndung denn intensiv und lang genug geführt wurde, – wie z.B. nach den Anschlägen des 11. September 2001 – würde ich sagen, dass die Situation nach dem Abtauchen des Trios, welches bis dahin durchaus als rechtsextrem bekannt war, dennoch nicht mit der Erkenntnislage nach dem 11. September vergleichbar war. Dort wusste man bereits nach Stunden, dass man es mit einem Terroranschlag ungeahnten Ausmaßes zu tun hatte und kannte wenig später den engeren Kreis von dringend Verdächtigen. Al-Qaida hatte zudem ein Interesse an der öffentlichkeitswirksamen Bekennung.

Terrorismus steht immer auch für eine “Kommunikationsstrategie” wie der Soziologe Peter Waldmann betont.

Leider, und das ist wirklich ein bedrückendes Gefühl, sind die Behörden erst ab dem 4. November 2011 darauf gestoßen und verfolgen seither mutmaßliche Täter, Unterstützer und das Umfeld des NSU mit dem größten Polizeieinsatz der deutschen Geschichte nach den Morden der RAF und den Geschehnissen des 11. September 2001.

Aber ein Vergleich mit der RAF oder gar die Bezeichnung als “Braune RAF” ist beim NSUorganisationsbezogen nicht angemessen. Wie der Politologe Pfahl-Traughber richtig darstellt, handelte es sich bei der linksterroristischen Organisation um eine relativ hierarchisch und straff strukturierte Gruppe mit führenden Kadern und vielen Aktivisten, was beim NSU als Kleinstzelle nicht der Fall war.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte nun auf das Führen von Quellenbzw. V-Leuten durch den Verfassungsschutz eingehen und dabei auch zur Entmystifizierung beitragen; besonders jedoch für einen sensiblen Umgang mit diesem Thema werben.

Es ist keineswegs so, dass der Verfassungsschutz seine Informationen überwiegend aus einem Netz von Personen bezieht, die im staatlichen Auftrag im Untergrund tätig sind.

Den weitaus größten Teil von Informationen gewinnt der Verfassungsschutz aus der Bewertung offen zugänglicher Publikationen, in der analogen und virtuellen Welt.

Um menschenverachtende, verfassungsfeindliche Tendenzen einer Organisation oder Partei zu vermuten, genügt oft schon der Blick in Schriften, Satzungen oder Parteiprogramme.

Damit eine Erkenntnislage jedoch Bestand hat und insbesondere um Einblick in extremistische Milieus zu erhalten, ist der Erkenntnisgewinn über V-Leute in diesen Milieus unverzichtbar.

Ich würde so weit gehen zu sagen, dass die Menschen in Deutschland einen Anspruch darauf haben, dass der Staat in Ausübung seiner Schutzfunktion die notwendigen Schritte unternimmt, um Gefahren für Freiheit und Demokratie frühzeitig zu erkennen. Und dies gilt insbesondere dort, wo man mit offenen Maßnahmen nicht weiterkommt.

Wenn wir uns an diesem Punkt zumindest weitgehend einig sind, dann muss es auch eine Selbstverständlichkeit sein, Leib und Leben dieser Vertrauensleute durch vertrauliche Behandlung ihres Auftrags zu schützen.

Natürlich nicht um jeden Preis, sondern immer im Rahmen geltenden Rechts und immer als Ergebnis einer Güterabwägung.

Aber ganz grundsätzlich muss der durch die Wahrung der Vertraulichkeit gewährleistete Schutz für diese Personen dauerhaft Bestand haben. Wie sollten Sicherheitsbehörden sonst überhaupt noch Einblicke in konspirative Bereiche der Staatsgefährdung oder Organisierter Kriminalität erhalten? Wer sollte anderenfalls bereit sein, ein so hohes persönliches Risiko einzugehen?

In diesem Zusammenhang erlauben Sie mir bitte auch meiner Sorge Ausdruck zu verleihen, dass bereits eine Reihe von vertraulichen und geheimen Informationen in das Feld der Medien gelangt sind.

Es liegt mir fern, hier pauschal Beschuldigungen auszusprechen. Stattdessen appelliere ich an alle Beteiligte aus der Regierung und dem Parlament, aber auch der Medien, nicht durch Indiskretionen und Verschwörungstheorien unseren Sicherheitsbehörden sukzessive eine wichtige Grundlage erfolgreicher Arbeit zu entziehen.

Eine solche Grundlage ist natürlich auch das Vertrauen der Öffentlichkeit, jedes einzelnen Bürgers, der Medien und der Kontrollinstanzen der Parlamente.

Und deshalb werden und müssen wir überprüfen, ob der Einsatz von Vertrauensleuten insbesondere in der Koordination zwischen Bund und Ländern und zwischen den Ländern optimiert werden muss. Es muss auch transparenter gemacht werden, wie wichtig sie für die Gewährleistung von Sicherheit sind. Ebenso sind wir offen für die Diskussion, ob auch parlamentarische Kontrollmöglichkeiten in diesem Feld gestärkt werden sollten.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie mich nun auf das Thema der Aktenvernichtung, oder wie es in den Medien und hier im Ausschuss hieß, “Operation Konfetti” im BfV zu sprechen kommen.

Eingangs möchte ich feststellen: Die Vernichtung von Akten oder die Löschung von Daten mit personenbezogenen Informationen bei staatlichen Stellen und privaten Unternehmen ist ein völlig normaler, ja sogar notwendiger Vorgang.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1GG findet seine Entsprechung u. a. in den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Diese tragen auch den Sicherheitsbehörden neben der Zweckbindung der Informationserhebung und -verwendung ebenso die Einhaltung von Aufbewahrungsfristen auf.

Bei großen Datenmengen, wie sie im BfV vorhanden sind, wird der Einhaltung der Aufbewahrungsfristen durch routinemäßig ablaufende Aktenvernichtungen oder Daten-Löschungen Rechnung getragen. Anders wäre dies rein quantitativ auch gar nicht zu leisten.

Dennoch sollten die einschlägigen Regelungen des BVerfSchG in den §§ 10 ff. überprüft werden. So hat der Bundesdatenschutzbeauftragte in seinem Bericht an diesen Ausschuss zum Beispiel festgestellt, dass in der gesetzlichen Grundlage für das BfV (und nun zitiere ich:) “unterschiedliche Regelungen für Akten und Dateien” vorhanden sind. Dem muss nachgegangen werden. Wenn im Zeitalter der Digitalisierung die frühere Akte immer stärker zur Datei wird, dann müssen auch die Voraussetzungen für Anlage, Speicherdauer und Aussonderung vereinheitlicht und zweifelsfrei gesetzlich geregelt werden.

Festhalten möchte ich aber ganz grundsätzlich, dass die gesetzlich, im Übrigen auch im G10-Gesetz, vorgesehene fristgerechte Vernichtung oder Löschung von Akten und  Daten per se nichts mit Vertuschung zu tun, sondern mit Grundrechtsschutz zu tun hat.

Hiervon getrennt zu sehen ist der Sachverhalt der außerordentlichen Aktenvernichtung im BfV noch nach Bekanntwerden des NSU, über den ich erstmalig am 27.06.2012 Kenntnis erlangt habe und der mich fassungslos gemacht hat.

Ich habe den damaligen Präsidenten des Bundesamtes unmittelbar aufgefordert, den Sachverhalt umfassend zu erheben und habe mir gleichzeitig disziplinarrechtliche Maßnahmen vorbehalten.

Der Bundesminister des Innern hat dann zeitnah einen Sonderermittler zur lückenlosen Aufklärung der Aktenvernichtung und Darlegung der grundsätzlichen Regeln zu Aktenvernichtung bzw. Daten-Löschung im BfV beauftragt.

Ich möchte seinem heutigen Abschlussbericht in diesem Ausschuss nicht vorgreifen. Aber das offensichtlich bewusste, individuelle Fehlverhalten eines Referatsleiters hat dazu geführt, eine ganze Behörde in Verruf zu bringen.

Auch wenn der Inhalt der vernichteten Akten aus anderen Akten wieder rekonstruiert werden konnte, bleibt doch ein großer Vertrauens- und Ansehensverlust. Und was noch viel schlimmer ist: Die Angehörigen der Mord-Opfer des NSU mussten ja vermuten, dass hier gezielt Informationen zur Aufklärung der Mordserie beseitigt wurden.

Heute wissen wir, dass das nicht der Fall ist, die Ermittlungen haben das zweifelsfrei ergeben.

Dennoch muss auf Grundlage der jetzt vorliegenden Ergebnisse des Sonderermittlers geprüft werden, ob bei Vernichtungen bzw. Löschungen im BfV die internen Kontrollmechanismen verbessert werden müssen.

Kurzfristig hat das Bundesministerium des Innern bereits für seinen Verantwortungsbereich sämtliche routinemäßigen und gesetzlich eigentlich vorgeschriebenen Vernichtungen bzw. Löschungen im Phänomenbereich des Rechtsextremismus bis auf weiteres ausgesetzt.

Damit haben wir der verfassungsrechtlichen Bedeutung der Aufklärungsarbeit dieses Ausschusses aus Art. 44 GG in Abwägung mit den Bestimmungen des Datenschutzes den Vorrang eingeräumt.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, ihren uneingeschränkten Aufklärungswillen und der Kooperationsbereitschaft hat die Bundesregierung auch dadurch Ausdruck verliehen, dass die nach der Aktenvernichtung wieder rekonstruierten V-Mann-Akten ungeschwärzt, also mit Klarpersonalien, den Mitgliedern dieses Ausschusses über mehrere Wochen im Gebäude des BfV in Berlin-Treptow zur Einsicht zu Verfügung standen.

Ich darf hierzu anmerken, dass dieses Verfahren mit Blick auf den durch die Aktenvernichtung eingetretenen Vertrauensverlust in der Öffentlichkeit aus meiner Sicht ohne Alternative war. Gleichwohl stellt es ein Novum in der Kooperationsbereitschaft der Bundesregierung gegenüber einem Untersuchungsausschuss dar.

Das Beispiel der Einsicht in V-Mann-Akten möchte ich zum Anlass nehmen, auch stellvertretend für die anderen Ressorts hier festzustellen, dass die bisherige Zusammenarbeit der Bundesregierung mit diesem Ausschuss sehr umfassend ist und in Teilen deutlich über die verfassungsrechtlichen Vorgaben hinausgeht. In meinen bisherigen Gesprächen mit Mitgliedern des Ausschusses habe ich den Eindruck gewonnen, dass die Mitglieder dieses Ausschusses dies auch zur Kenntnis nehmen und würdigen.

Exemplarisch möchte ich an dieser Stelle auch die Vorführung von Original-Asservaten hier in diesem Raum, die Berichterstattung zum Stand im laufenden NSU-Verfahren, die begleitenden Erläuterungen in Beratungssitzungen durch Experten der Bundesregierung oder die Vorlage einer ganzen Reihe von Dokumenten nennen, die erst nach dem Einsetzungsbeschluss entstanden bzw. speziell für Zwecke des Ausschusses erstellt und dann ohne Anerkennung einer Rechtspflicht vorgelegt wurden.

Lassen Sie uns deshalb die Aufklärung gemeinsam und vor allem im fairen Umgang fortsetzen.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, Sie haben mich als Zeuge in diesen Ausschluss nicht nur in meiner heutigen Funktion als Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, sondern auch aufgrund meiner früheren Funktionen als Vizepräsident im BfV und als Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt geladen.

Ich möchte daher einige Worte zu der Frage sagen, wie ich bisher in meinen Funktionen mit dem Thema Rechtsextremismus in Berührung gekommen bin.

Vorwegnehmen möchte ich, dass dies insb. als Vizepräsident des BfV von Oktober 1996 bis November 2005 und in meiner aktuellen Funktion als Staatssekretär im Bundesministerium des Innern seit Dezember 2009 der Fall war, wobei die besonders intensive Befassung natürlich seit Bekanntwerden des NSU nach dem 04.11.2011 stattgefunden hat.

Als ich im Herbst 1996 meine Funktion im Bundesamt antrat, lagen die schrecklichen Ereignisse um die Briefbombenanschläge in Österreich und Deutschland, bei denen vier Roma durch eine Sprengfalle in Österreich ums Leben kamen, noch nicht lange zurück. Gott sei Dank, ist es in enger Kooperation zwischen den Sicherheitsbehörden in Deutschland und Österreich 1997 gelungen, den offensichtlich geistig verwirrten Täter festzunehmen. Alles deutete sehr stark darauf hin, dass der Täter allein handelte.

In Deutschland haben sich die Experten im Verfassungsschutzverbund und im Austausch mit den Staatsschutzdienststellen der Polizeien drei bzw. vier Jahre nach den furchtbaren Fanalen von Rostock, Solingen und Mölln intensiv mit der Frage nach gewaltbereiten rechten Strukturen in Deutschland befasst.

Gewaltbereitschaft und Gewaltanwendung wurden leider auch immer wieder festgestellt.

Dabei denke ich zum Beispiel an den Berliner Neonazi DIESNER, der 1997 einen Buchhändler niederschoss und schwer verletzte, dessen Geschäft zufällig in einem Haus lag, in dem auch die Geschäftsstelle der damaligen PDS firmierte. Bei einer späteren Polizeikontrolle verletzte er einen Beamten durch eine Schussabgabe so schwer, dass dieser anschließend verstarb.

Gewaltbereitschaft und Gewaltpotenzial in Form von Verunglimpfungen und schlimmen Bedrohungen von Mitbürgern mit Migrationshintergrund, Wehrsportübungen, durchgeführten Brandanschlägen und sichergestellten Waffen, automatischen Kriegswaffen und von Sprengstoff bzw. Sprengvorrichtungen wurden zu dieser Zeit auch immer wieder im Bereich von Kleinstgruppen und sonstigen Personenzusammenschlüssen festgestellt.

In diesem Zusammenhang erinnere ich mich noch an das Kriegswaffen-Arsenal der sog.“Militanten Gruppe”, die Hasstiraden und Anschläge gegen türkischstämmig Imbissbuden-Betreiber durch die sog. “Nationale Bewegung” und auch das versuchte Rohrbomben-Attentat der sog. “Kameradschaft Treptow” gegen ein Mitglied der damaligen PDS.

Natürlich ist mir auch noch gut in Erinnerung, dass den Sicherheitsbehörden in Thüringen der sog. “Thüringer Heimatschutz” seit Mitte der 90er Jahre besonders große Sorgen bereitete.

Dass zur Aufhellung dieser Neonazigruppierung eine gemeinsame Operation von LfVThüringen, BfV und MAD stattgefunden hat, ist in diesem Ausschuss bereits umfangreich Thema gewesen. Da der Sachverhalt grundsätzlich als Geheim zu betrachten ist, möchte ich an dieser Stelle nicht weiter darauf eingehen. Wenn Sie gleich konkrete Fragen hierzu haben, werde ich versuchen, diese aus meiner Erinnerung zu beantworten. Wir müssen dann aber gemeinsam sehen, ob dies öffentlich, nicht-öffentlich oder sogar nur Geheim möglich ist.

Selbstverständlich sind mir im Zusammenhang mit dem Thüringer Heimatschutz auch noch die sog. “Jenaer Rohrbombenbauer” in Erinnerung, die Mitglieder in dieser Gruppierung waren und nach der polizeilichen Durchsuchungsmaßnahme 1998 abtauchten und sich so der Festnahme im Verfahren der Staatsanwaltschaft Gera entziehen konnten. Soweit ich noch weiß, hat das BfV das LfV bei der Suche nach dem Trio zeitweise unterstützt, da diesen durchaus Gewaltpotenzial beigemessen wurde. Leider waren diese Suche und vor allem die polizeiliche Fahndung zur Festnahme nicht von Erfolg gekrönt.

Als 2003 im September durch die Exekutivmaßnahmen der Bayerischen Polizei ein Sprengstoffanschlag der “Kameradschaft Süd” um Martin WIESE auf die Grundsteinlegung der jüdischen Synagoge in München im November 2003 verhindert wurde, hatte der gesamte Verfassungsschutzverbund und ich auch persönlich zum ersten Mal den Eindruck, dass hier – Gott sei Dank –  das Werk einer terroristischen Vereinigung früh beendet wurde. Diese Kameradschaft hatte strukturell und von ihrer Vernetzung ein “Mehr” zu dem bis dato Bekannten und auch bereits begonnen, wenn ich das noch richtig weiß, einen Abgeordneten der SPD des bayerischen Landtages auszuspionieren.

Zu diesem Zeitpunkt war die einhellige Bewertung der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der 16 Länder, und soweit ich mich erinnere auch der Polizeibehörden, dass

  • die Zerschlagung der Kameradschaft Süd im Herbst 2003 einen erheblichen Abschreckungseffekt in der Szene hinterlassen hatte,
  • in Deutschland ansonsten keine rechtsterroristischen Strukturen vergleichbar deren einer “Roten Armee Fraktion” erkennbar waren,
  • jedoch Einzeltäter oder Kleinstgruppen sehr wohl in der Lage sein konnten, Gewaltakte erheblichen Ausmaßes durchzuführen.

Niemand hätte sich jedoch zu diesem Zeitpunkt vorstellen können, dass eine Terrorgruppe namens NSU bereits vier Menschen mit Migrationshintergrund kaltblütig umgebracht hatte.

Es gab nicht einmal Hinweise darauf, dass die im Jahr 2000 begonnene Mordserie in Deutschland überhaupt mit dem Bereich Rechtsextremismus oder -terrorismus in Verbindung stehen könnte. Ich würde mir wünschen, dass es anders gewesen wäre.

Lassen Sie mich auch auf das Nagelbombenattentat im Juni 2004 in der Keupstraße in Köln eingehen. Ich habe hier gehört, dass in dem aktenmäßig belegten Versuch des BfV, am Abend des Anschlags über das Lagezentrum des Innenministeriums in Düsseldorf  mit dem Verfassungsschutz des Landes NRW Kontakt herzustellen, von Teilen des Ausschusses als ein ungewöhnlicher Vorgang gesehen wird.

Ich kann hierzu alle beruhigen, die auch hier eine Verschwörung oder unredliche Absprachen der Sicherheitsbehörden vermuten. Es ist stattdessen ein völlig normaler Vorgang, dass nach einem solchen Anschlag, der dem ersten Eindruck nach ein Staatsschutzdelikt und damit auch einen Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellen könnte, Verfassungsschutzbehörden versuchen, möglicherweise vorhandene Erkenntnisse hierzu auszutauschen.

So wird es auch in diesem Fall gewesen sein und ich muss sagen, dass die Menschen in diesem Land eine solche schnelle Kooperation auch erwarten können. Alles andere wäre absurd.

Zur Keupstraße kann ich ansonsten ergänzen, dass nach meiner Erinnerung bei der Aufklärung in alle Richtungen, also auch in Richtung Rechtsextremismus gedacht wurde, sich hierzu aber keine konkreten Hinweise ergeben haben.

Um meine Eingangsbemerkungen nicht unnötig zu verlängern, möchte ich die Zeit im Bundeskanzleramt an dieser Stelle weglassen (hier waren die Berührungspunkte zum Rechtsextremismus insgesamt gering) und unmittelbar zu meiner aktuellen Funktion als Staatssekretär im Bundesministerium des Innern kommen.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, als Staatssekretär für Fragen der Inneren Sicherheit bin ich natürlich an den Überlegungen und Entscheidungen beteiligt, die sich mit der Frage nach notwendigen Anpassungen der Sicherheitsarchitektur vor dem Hintergrund der über 12 Jahre unentdeckten Terrorgruppe NSU befassen.

Wichtige Projekte und Maßnahmen wurden bereits unter Federführung des Bundesministeriums des Innern umgesetzt. Dazu zähle ich insbesondere:

  • Die nach dem 4. November 2011 unmittelbar angeordnete Einrichtung von Besonderen Aufbauorganisationen, also so etwas wie großen Sonderkommissionen auf Bundesebene, im BKA und im BfV zur unverzüglichen Ermittlung und Aufklärung der Mordtaten des NSU und Aufhellung möglicher weiterer rechtsterroristischer Strukturen.
  • Die Anordnung der Überprüfung aller ungeklärten Straftaten seit 1990, deren Tatbegehungsweise eine Täterschaft des NSU möglich erscheinen lässt, gemeinsam mit den Bundesländern.
  • Die Einrichtung des Gemeinsamen Abwehrzentrums zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und -terrorismus (GAR) zur Verbesserung des Informationsflusses zwischen Polizei und Verfassungsschutz und die Bündelung der Analysekompetenz noch im Dezember 2011 unter Beteiligung der Länder.
  • Die ebenfalls im Dezember 2011 erfolgte Stärkung der Koordinierungs- und Zentralstellenfunktion des BfV im Bereich des gewaltbereiten Rechtsextremismus.
  • Die im Sommer erfolgte Inbetriebnahme einer gemeinsamen Verbunddatei Rechtsextremismus für Polizei und Verfassungsschutz zur verbesserten Vernetzung des vorhandenen Wissens.
  • Die Einrichtung einer telefonischen Anlaufstelle für Bürger, die sich durch rechte Gewalt bedroht oder gefährdet fühlen beim Bundeskriminalamt.

Die Ernennung von Frau John zur Ombudsfrau der Opfer und Opferangehörigen, die finanziellen Soforthilfen für die Opfer rechtsextremistischer Übergriffe und das erweiterte zentrale Betreuungsangebot für diesen Personenkreis zeigen zudem, dass der gesamten Bundesregierung die Situation der Opfer von Beginn an besonders wichtig war.

Dennoch, und so realistisch bin ich, wird ein Anteil derer bleiben, die aus dumpfem Fremdenhass und Antisemitismus, zum Teil aus einer sozial unsicheren Lage heraus, Propaganda-Delikte im Bereich der Volksverhetzung, aber auch schwere Straftaten planen und auch begehen werden. Es wird vermutlich immer auch jene geben, die dies politisch für ihre Zwecke ausnutzen werden und damit den sozialen Frieden in Deutschland beeinträchtigen.

Deswegen brauchen wir auch in Zukunft handlungsfähige, vernetzte und transparente Sicherheitsbehörden, die aus der Mitte der Gesellschaft getragen werden.

Für den Bereich BfV hält das Bundesministerium des InnernVerbesserungen vor allem auf folgenden Gebieten für nötig:

  • Die internen Abläufe im BfV, insb. bei der Informations-gewinnung (über V-Leute) und der Informationsverarbeitung (im Bereich Akten- bzw. Dateienhaltung und -vernichtung) müssen einer Prozessoptimierung unterzogen werden.
  • Die parlamentarische Kontrolle im Bereich des V-Leute-Einsatzes sollte durch Einbindung der G10-Kommission gestärkt werden.
  • Eine Zentrale Stelle für den V-Leute-Einsatz im BfV sollte zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Verfassungsschutzverbund eingerichtet werden.
  • Die Transparenz des BfV sollte durch aktive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gegenüber den Bürgern und durch regelmäßige Berichterstattungen im Parlament und in den Fraktionen gegenüber der Politik verbessert werden.

Für den gesamten Verfassungsschutzverbund haben wir im Rahmen des Arbeitstreffens der Innenminister und -senatoren am 28.08.2012 einvernehmlich beschlossen, die Zusammenarbeit zwischen dem BfV und den Landesämtern in Zukunft noch deutlich effizienter, insbesondere im Bereich gegenseitiger Informationspflichten zu gestalten. Auch die Länder sehen die Notwendigkeit, die Zentralstellenfunktion des BfV zu stärken und im Bereich des V-Leute-Einsatzes zu bundesweit einheitlichen Standards zu kommen.

Zentrale Botschaft ist, dass die “Jeder-macht-seins-Denkweise” ein Ende haben muss.

Der Blick richtet sich aber natürlich auch über den Verfassungsschutzverbund hinaus.

Im Verhältnis Polizei und Verfassungsschutz muss insbesondere geprüft werden, ob die gegenseitigen Benachrichtigungspflichten ausreichend sind bzw. auch voll ausgeschöpft werden.

Darüber hinaus werden wir, das Erfolgsmodell der Gemeinsamen Abwehrzentren auch auf weitere Phänomenbereiche ausdehnen.

Persönlich bin ich im Übrigen der Meinung, dass die Mechanismen zwischen Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden bei schweren und länderübergreifenden Serientaten unbedingt überprüft werden sollten.

Dieser Änderungsbedarf war bereits kurz nach dem Bekanntwerden der Mordserie desNSU mit den Händen zu greifen und musste daher von der Exekutive in Ihrem Verantwortungsbereich umgehend aufgegriffen werden.

Damit wollen wir Ihren Empfehlungen nicht vorgreifen, aber als Jurist bin ich der Meinung, dass man bei den sog. Ceska-Morden möglicherweise schon im frühen Stadium, nämlich als die Serie belegt war, in einem ersten Schritt zu einem Sammelverfahren auf Seiten der Staatsanwaltschaften hätte kommen können.

Ich habe hier ja bereits zur Sachleitung der Staatsanwaltschaft als ‘Herrin des Verfahrens’ ausgeführt; es ist sinnvoll und auch notwendig, dass diese in einer Hand liegt.

Wer dann im Bereich der Polizei die Ermittlungen zu führen hat, steht auf einem ganz anderen Blatt. Wir haben sehr leistungsfähige Landeskriminalämter in Deutschland und natürlich das Bundeskriminalamt, dessen originärer Zuständigkeitskatalog aber sehr begrenzt ist. Dies zu ändern wäre letztlich eine Frage der föderalen Struktur und kann nur gemeinsam mit den Bundesländern erörtert werden.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, am Ende meiner einführenden Worte möchte ich mich nochmals an die Öffentlichkeit und insbesondere die Angehörigen der Mord-Opfer wenden.

Es mag für Sie einen seltsamen, fast zynischen Beigeschmack haben, dass Veränderungen in der Sicherheitsarchitektur erst nach den schrecklichen Morden desNSU in dieser Form diskutiert werden.

Mit dem Wissen von heute über den Bereich Rechtsextremismus-/Terrorismus hätte man besser schon nach den schlimmen Übergriffen auf Asylbewerber Anfang der 90er Jahre auf Ebene von Polizei und Verfassungsschutz, Bundes- und Landesbehörden sowie gesellschaftlicher und Sicherheitsakteure enger zusammenrücken müssen.

Ob dadurch die Mord-Taten verhindert worden wären, weiß niemand, die Voraussetzungen hierzu wären aber günstiger gewesen.

Deshalb verlangt diese Erkenntnis von den politisch und gesellschaftlich verantwortlich Handelnden heute, für die Zukunft das Richtige zu tun. Damit kommt gerade den Empfehlungen dieses Ausschusses eine große Bedeutung zu.

Ein letzter Satz ist mir noch wichtig: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Sicherheitsbehörden sind weder auf dem einen noch auf dem anderen Auge blind, sie sind nicht tendenziös. Sie sind verantwortungsbewusst handelnde und verlässliche Partner wenn es um den bedingungslosen Schutz der Menschen in diesem Land geht.

Daran gibt es keinen Zweifel!

Quelle: Bundesinnenministerium

 

“Wer über die im politischen Raum heftig umstrittenen Fragen zum sog. “NSU Komplex” ebenso zuverlässig informiert wie kritisch aufgeklärt werden will, sollte unbedingt zu Hajo Funkes soeben erschienenem Buch “Staatsaffäre NSU” greifen. Diese vom Autor selbst so genannte offene Untersuchung stellt – selten genug – nicht nur eine durchdringende Analyse, sondern auch ein in jeder Hinsicht verlässliches Handbuch zu allen mit dem NSU Komplex verbundenen Fragen dar: von biographischen Skizzen aller wesentlichen Personen bis zu einer präzisen Zeittafel.“

(Micha Brumlik)

von Hajo Funke
408 Seiten
ISBN 978-3-944998-06-0
1. Auflage 2015

Erschienen im Kontur-Verlag, Münster

Am 23. Februar 2012 versprach Angela Merkel den Hinterbliebenen der Opfer des NSU alles zu tun, um die Morde aufzuklären, die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen. Dieses Versprechen wurde bislang nicht eingelöst. Stattdessen wird die Aufklärung von Verfassungsschützern und Strafverfolgungsbehörden selbst gegenüber den Untersuchungsausschüssen bis heute sabotiert: mit dem Schreddern der Akten durch das BfV, mit der Blockade von Aussagen von Spitzeln oder schlicht dadurch, dass man jenen, die nach der Wahrheit fragen, als „Verschwörungstheoretiker“ denunziert.

Hajo Funke rekonstruiert dies alles minutiös, greift zurück auf die Ursache der neonazistischen Gewaltbewegung seit den 1990er-Jahren, beschreibt Spitzel als Brandbeschleuniger, die neonazistischen Terrornetzwerke und ihre Verstrickung mit den Sicherheitsbehörden. Er verweist auf die gefährliche Schwächung der Sicherheit – vor allem der rassistisch Bedrohten – und fordert einen zivilgesellschaftlichen Aufbruch gegen die Zumutungen der Zuständigen und den gesellschaftlichen Kampf gegen die Gefahren des gewalttätigen Rechtsextremismus und entsprechender Ideologen.

Der Verfasser ist Politikwissenschaftler an der Freien Universität Berlin. Er forscht und lehrt zu Politik und Kultur, Rechtsextremismus und Rechtspopulismus, Holocaust und Aufarbeitung sowie Konflikten im Nahen und Mittleren Osten

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