Kompletter Ticker zum U-Ausschuss 9. Dezember 2013


Am 9. Dezember fand die letzte Thüringer Untersuchungsausschuss-Sitzung im Jahr 2013 statt. Geladenwaren zwei sächsische Verfassungsschützer (Referatsleiter Rechtsextremismus Herr Lang + G10-Telefonüberwachung Herr Vahrenholt), der Thüringer V-Mannführer Herr Zweigert (u.a. der Tino Brandt und Marcel Degner) sowie der Präsident des LfV Thüringen 2000-2012, Thomas Sippel. Einige der Themen: Letzter VS-Chef aus Thüringen (Sippel) vermutet, dass V-Mann Günther [Honorar: mind. 40.000 DM] gar nicht existierte sondern angelegt wurde um innerhalb des VS Thüringen Finanzen aus vorangegangen Haushaltsjahren umzuschichten; VS Sachsen hat 2000 ohne notwendigen Beleg Telefon abgehört, der wurde erst 4 Jahre später in Akte gelegt; gibt formal Pseudo-Verbot für V-Leute als Funktionsträger bei NPD, in NPD-Kreisvorständen + Landesvorstand Thüringen könne man durch komische Regel ggf. jedoch immer noch V-Leute platzieren, allen vier Zeugen erzählen, dass ihnen wichtige Infos vorenthalten wurden; V-Mann-Anwerbe “Operation Rennsteig” ggf. nicht beendet und noch nach 2003 aktiv; VS Chef Sippel + Thüringer V-Mannführer erklären das Fahndung nach Jenaer Trio keine große Rolle spielte; sächsische Verfassungsschützer nun stets mit gleichem Anwalt im Ausschuss, der “innersächsische Fragen” abblockt; Referatsleiter Rechts LfV Sachsen hatte Auftrag nach Ausscheiden, alles zu vergessen, was er im Amt gesehen oder gehört habe; sächsische NSU-Unterstützer wurden 9 Jahre nicht über Telefonüberwachung informiert, weil man sie wohl immer noch zum Umfeld rechnete; der V-Mannführer von Blood & Honour Sektionsleiter Thüringen Degner ging davon aus, dass B&H keine Sektion in Thüringen habe, weil ihm sein V-Mann nur zu anderen Bundesländern und nicht zu Thüringen berichtete; Verfassungsschutz Sachsen hat von der Einstellung des Verfahrens gegen NSU-Trio im Jahr 2003 nicht durch Behörden sondern durch Lesen des Magazins “Blick nach rechts” erfahren; Sippel bestätigt zwei verfeindete Lager unter den Thüringer VS-Mitarbeitern damals, nach Entlassung 2012 in Erfurt arbeitet er jetzt im Bundesamt für Kartographie in Frankfurt und V-Mann Degner hat gegen das B&H Verbot 2000 geklagt, sein Anwalt war wohl der gleiche, dessen Rechnung der Thüringer Verfassungsschutz schon für Familie Böhnhardt zahlte.

 

Zum Nachlesen, chronologisch von unten nach oben die Befragungen vom 9.12.13 im Erfurter NSU-Ausschuss (relevantes fett markiert)

20.30

Der Ausschuss ist beendet. Weiter geht es Anfang Januar 2014.

19.50

Es gibt keine weiteren Fragen im öffentlichen Teil. Es folgt noch ein vertraulicher bzw. geheimer Teil.

19.48

Die Vorsitzende Abg. Marx zitiert noch aus einem Schreiben eines Mark S., welcher den Untersuchungsausschuss nach dem 4. November 2011 angeschrieben habe. Er kenne Mundlos aus seiner Zeit als Wehrdienstleistenden und führte an, dass er diesen schon damals bei verschiedenen Behörden, u.a. dem LfV Thüringen gemeldet habe: Rechtsradikale Parolen, verfassungsfeindliche Abzeichen, Schlägereien, Holocaustleugnung, Hetzreden, Absingen der ganzen Hymne, Munitionsdiebstahl und Werbung für NPD. Sämtliche Vorkommnisse habe er der S1-Abeilung pflichtgemäß der Zentralen Dienstvorschrift gemeldet, so der ehemalige Soldat.

19.46

Auf die Frage, ob er Kenntnis von allen Verfassungsschutz-Quellen in Thüringen hatte verneint Sippel. Er habe hingewirkt, dass V-Leute Funktion in der Funktion des Landesvorstandes der Thüringer NPD abgeschaltet werden. König fragt nach, wann der Zeitpunkt die Abschaltung des Führungspersonals auf Kreisverbandes und Landesvorstandsebene war. Einen genauen Zeitpunkt kann er nicht nennen, jedoch erinnert sich an seine allgemeine Verfügung vom 4. Dezember 2000, in der das grundsätzlich vereinbart wurde. Sippel relativiert jedoch sogleich: Die Verfügung sei nicht an Funktionen geknüpft worden, sondern war allgemein. Es komme auf die Stellung & Persönlichkeit des V-Mannes an, in wiefern bzw. ob er die Zielrichtung eines Beobachtungsobjektes beeinflusse. Brandt habe damals alle Fäden in der Hand gehabt, während Galkowski der eigentliche Führer der NPD im Landesvorstand Thüringen eine sehr schwache Person gewesen sei. Dann räumt Sippel schließlich ein, dass es schon möglich sein könne, dass jemand [offensichtlich nach wie vor] auf NPD-Kreisvorstands-Ebene oder Landesvorstands-Ebene in Thüringen V-Mann sei. Maßgeblich sei nicht die Funktion an sich, sondern die Rolle die er in der Struktur [nach Auffassung des Verfassungsschutzes] spiele.

19.43

Dem Zeugen wird bescheinigt, dass er ja [im Gegensatz zu einigen seiner ehemaligen Mitarbeiter] ein recht gutes Erinnerungsvermögen habe. Sippel erwidert, dass er ja schon im Untersuchungsausschuss des Bundestages war, sich zur Jahreswende 2012/2013 Zeit zur Vorbereitung genommen habe und auch noch mal sein Vernehmungsprotokoll vom Bundestag las. „Kombiniert mit einem guten Gedächtnis bin ich auch in der Lage so gut zu antworten“, so der Sippel.

19.42

König: Was bedeutet denn, sie waren damit [Operation Rennsteig] befasst? Er habe Vorgänge dazu gesehen und hatte dazu Gespräche mit Mitarbeitern des MAD, bei denen es allgemein um die Fortsetzung der Gespräche ging, nach dem Motto die Operation lohne sich und könne fortgeführt werden. Wann das war, wisse er nicht mehr. Er habe diese Operation als Werbungsmaßnahme für V-Leute verstanden. Ob diese Erfolg hatte, weiß er nicht, könne sich nur an eine Quelle erinnern, über die entsprechende Berichte beim MAD generiert wurden.

19.39

König fragt weiter: Haben sie denn Kenntnis zur Operation Rennsteig? Sippel: “Ja da war ich mit befasst, mit der Operation Rennsteig”. Bei Amtsantritt habe er Dokumente vorgelegt bekommen mit Betreff “Operation Rennsteig”, nach seiner Erkundigung habe er die Operation so verstanden,dass es sich bilaterale Maßnahme zwischen MAD und Verfassungsschutz Thüringen handele. OP Rennsteig habe er aber nicht mit dem Trio in Zusammenhang gebracht. Bis wann er sich damit befasst habe kann er nicht genau sagen, hätte jedoch gelesen, dass die OP 2003 beendet worden sein soll. Dazu wendet er aber ein, dass er auch noch nach 2003 auf seinen Schreibtisch MAD-Berichte mit dem Betreff Betreff “Operation Rennsteig” gelegt bekam. Es handelte sich wohl um Treffberichte bzw. Befragungsberichte. Es gab kein Aktenvermerk, dass die Operation beendet wurde, seinem Empfinden nach ging das auch nach 2003 noch weiter.

19.36

Die Abg. König fragt den Zeugen weiter zur Ceska Mordserie und hält ihm einen Zeitungsartikel vor, in dem eine Verbindung zwischen der Serie und einem der Hinrichtung von einem ausländischen Geschäftsmann im thüringischen Bad Salzungen mit mehreren Kopfschüssen vom Jahr 1995 gezogen wurde. Ob in dem Zusammenhang Ermittler aus Bayern oder Thüringen Ermittler beim LfV Thüringen aufschlugen oder ob es Kenntnisse zu den Ceska-Tätern gab. Sippel: “Davon habe ich keine Kenntnis”. Auch von einem Treffen ein Jahr später im LfV kann er sich nicht erinnern.

19.34

Der Abg. Adams fragt weiter zum Ankauf des Pogromly-Spiels welches von den Mitgliedern des Jenaer Neonazi-Trios hergestellt worden sein soll. Dadurch, dass das Landesamt für Verfassungsschutz in Thüringen ein solches Spiel bezahlt habe, sei ja auch nochmal Geld zur Unterstützung an das Trio geflossen. Sippel beteuert, erst nach dem 4. November 2011 überhaupt erst davon erfahren zu haben: “Das habe ich den Akten entnommen, dass es dieses Pogromly-Spiel überhaupt gegeben hat”. Das sei ihm ebenso wenig wie die Passbeschaffung für das Trio [über Andre Kapke] auch damals nicht bekannt gewesen, als er mit Herrn Scherer vom Innenministerium [über die Vorwürfe von Polizisten gegen den Verfassungsschutz] gesprochen habe. Er habe es jedoch so verstanden, dass man darüber nicht gezielt das Trio unterstützen wollte, sondern versuchte dann Aufenthaltsort zu ermitteln. “Es diente ja nicht dazu, die drei von der Bildfläche verschwinden zu lassen” so Sippel. Man wollte die drei über die Feststellung der Tarnidentität bei einer Ausreise aus Deutschland habhaft werden, so die Begründung. Ein weiterer Punkt ist auch noch der 20-Seitige Brief von Staatsanwalt Schulz mit Fragen an den Verfassungsschutz. Der Zeuge habe von solch einem Brief schonmal gehört oder gelesen, vielleicht finde der sich in den Akten, er weiß aber selbst nicht ob der Brief überhaupt irgendwo zu finden ist.

19.31

Der Abg. Adams wirft ein, dass nach der Abschaltung des V-Manns [und Anführer vom Thüringer Heimatschutz] Tino Brandt der Thüringer Heimatschutz im nächsten Verfassungsschutzjahresbericht kaum noch eine Rolle spielte und überlegt, ob durch die Finanzierung Brands durch den Verfassungsschutz der THS überhaupt erst so stark werden konnte. Sippel meint, dass die Nichterwähnung des THS eine andere Ursache habe: Zwischen 2001-200[3?] habe es viele Eintritte von Neonazis in NPD gegeben, Neonazis hätten die NPD gerade zu gekapert. Vermutlich deswegen habe die [parteilose[ Neonazi-Szene nicht mehr die Dominanz gehabt hat, meint Sippel. Aber „wahrscheinlich spiele auch die Enttarnung Tino Brandts eine Rolle“ für die „Erlahmung des THS“.

19.28

Es geht nochmal um die BKA-Blätter in denen das Trio beispielhaft [für rechte Bombenbastler bzw. untergetauchte Neonazis] aufgezählt wurde. Die Vorsitzende Abg. Marx führt an, dass man das Trio dort vielleicht nicht ohne Grund als Beispiel auswählte, sondern weil das Bundesamt da vielleicht auch eine Wichtigkeit erkannt hatte, dass sei dann ja auch „irgendwie ein Statement”. Sippel meint, dass sie da wohl eher keine gesonderte Rolle spielten sondern nur als Beispielfall verwendet wurden und da haben sie eben gut hingepasst. Auf die Frage, ob das LfV Thüringen im Mordfall Kiesewetter Auffälligkeiten im Umfeld der Familie bzw. in Oberweißbach unter die Lupe genommen hatte verneint der Zeuge. Er denkt nicht, dass das LfV Thüringen damit befasst war.

19.25

Als der Zeuge beim Thüringer Verfassungsschutz Präsident wurde habe er keinen Ehrgeiz der Thüringer Verfassungsschützer bei der Suche des Trios verspüren können, räumt er ein. Auch als die Mitarbeiter ihm ihre Arbeitsschwerpunkte im Jahr 2000 offenlegten habe das Trio „keine Rolle“ gespielt.

19.22

Die Abg. Pelke spricht nochmal die Informationsübermittlung zwischen den verschiedenen Behörden und das Mosaik, was offensichtlich nicht richtig zusammengesetzt werden konnte an. Sippel: Es gebe Möglichkeiten Quellenmeldungen zu übermitteln, ohne das der Quellenschutz dadurch verloren geht.

19.18

Die Vorwürfe des Zielfahnders Wunderlich gegen den Verfassungsschutz sind noch mal Thema. Sippel habe von den Details keine Kenntnis, er verweist darauf, dass dies alles vor seiner Amtszeit passierte. Die Abg. König fragt nach, ob Beschwerden dann mit seiner Amtsübernahme auf einen Schlag abgenommen habe. Später habe man zu anderen Situationen nochmal Probleme gehabt, als sich der Verfassungsschutz hätte vorwerfen lassen müssen, dass seine Prognosen schlecht seien, u.a. bei der 1. Mai -Demonstration in Erfurt, weil mehr Teilnehmer kamen oder bei den Problemen um das Schützenhaus in Pößneck [u.a. großes Neonazi-Konzert im Jahr 2005]. Das hätte aber das gute Verhältnis zum LKA nicht getrübt, ist sich Sippel sicher.

19.14

Die Abg. König fragt den Zeugen, ob er davon wusste, dass der Rechtsanwalt Thaut vom Landesamt bezahlt wurde und erklärt ihm auf Nachfrage wer Thaut war. König: “Das [mit der staatlichen Bezahlung] war nicht Standard?”, Sippel: “Nein das ist ein ganz ungewöhnlicher Fall”. [Thaut wurde vom LfV Thüringen als Anwalt der Familie Böhnhardt bezahlt]

19.13

Die Abg. König fragt nach, wann der Herr Nocken versetzt wurde. Der Zeuge glaubt Mitte 2001. Sie fragt, ob es auch Anfang des Jahres 2001 gewesen sein könne. Sippel ist sich sicher, dass dies nicht zutrifft und weiß anhand von direkten Gesprächen damals mit ihm, dass der erst Mitte des Jahres ins Thüringer Innenministerium versetzt wurde.

19.08

Die Abg. König hält dem Zeugen noch einen Vermerk über eine weitere LfV-Quelle Namens Tristan aus dem Frühjahr 2001 vor, aus dem hervorgeht, dass die Person das Trio kenne und wisse, dass es in Chemnitz sei. Auch der Zeuge habe davon erfahren (erst 2012 dem Schäferbericht entnommen), gibt aber dann dass er damals nicht darüber informiert wurde, entsprechende Dokumente habe er auch nicht abgezeichnet. Chemnitz sei jedoch keine neue Information gewesen, der Unterschlupfort Chemnitz habe sich nur weiter verdichtet, so Sippel. Er ist nach dem 4.11.2011 davon ausgegangen, dass man die betroffnen Personen [Unterstützer] in Chemnitz identifiziert und abgeprüft habe, in den Akten hätte er zwei zwei NADIS-Ausdrucke mit den Klarnamen der betroffenen Personen in Sachsen gefunden. Sippel äußert später noch, dass es geboten wäre, falls nicht passiert, diese Info an die Polizei weiterzugeben.

19.04

Der Abgeordnete Kellner hält dem Zeugen vor, dass sein Vorgänger stets äußerte, dass Tino Brandt die Top-Quelle war und man sonst keinen anderen Zugang hatte. Er möchte wissen wie er das sieht und ob es Alternativen gab. Sippel erklärt, dass es eine Abwägungssache sei. Auf der einen Seite das Informationsbedürfnis des Amtes, auf der anderen Seite das Problem, dass man ja die NPD auch nicht steuern dürfe durch einen V-Mann, so Sippel. Man beschränke sich daher im Amt selbst. Sippel: „Wenn man Quellen im unteren Bereich beschäftigt auf der Ebene eines Kreismitgliedes wird man über Planungen des Landesverbandes/Vorstandes wenig erfahren“, man müsse sich daher natürlich fragen: “Wie weit kann man diese Selbstbeschränkung noch vornehmen”. Man habe deswegen dann angefangen im NPD-Landesvorstand Thüringen die Quellen abzuschalten.

19.02

Zum Amtsantritt habe sich Sippel die Schwerpunkte der aktuellen Verfassungsschutzarbeit vorlegen lassen. Er wisse jedoch nicht, warum das Trio da keine Rolle spielte und mutmaßt, dass die letzte VS-Aktion zum Trio da bereits schon mehrere Monate [Mai] zurücklag. Bei der Aufklärung der Ceska-Mordserie sei sein Amt nicht beteiligt gewesen.

19.01

Brandt wurde schon einmal abgeschaltet und dann wieder „angeschaltet“. Der Zeuge weiß nicht, ob Brandt nahe am Trio dran war. Ob er sich vorlegen lassen hat, wie wertig die Informationen von Brandt sind fragt der Abg. Adams. Er geht davon aus. Trotzdem gab es neun Nachtreffen. Ob dies mit Sippel abgestimmt war fragt Adams? Sippel: Ja, er habe diese im Grundsatz zunächst akzeptiert räumt Sippel ein. Er hätte auch akzeptiert dass Brandt weiterhin V-Mann bleibt, wenn er seine Führungsaufgaben niederlegt und dann weitergearbeitet. Doch der wollte nicht. Die „Person Brandt war nicht das Problem, sondern seine Führungsaufgaben“ erklärt Sippel. Brandt wurden dann keine Aufträge mehr gegeben.

18.58

Die Abschaltung von Tino Brandt ist nochmal Thema. Sippel habe sich bei seinem Amtsantritt eine Übersicht über alle Quellen und deren Funktionen geben lassen, erklärt er. Darunter war auch Tino Brandt, damals stellvertretender Landesvorsitzender der NPD. Sippel habe dessen führende Rolle im THS in Erfahrung gebracht und im LfV erörtert, dass er das für problematisch halte. Daraufhin habe er angewiesen die Quelle abzuschalten. Sein Vertreter, Herr Nocken und der V-Mannführer von Brandt, Herr Wießner seien dann angekommen und erklärten, dass Brandt eine wichtige Quelle sei. Das Trio habe da auf Nachfrage keine Rolle gespielt, Brandt habe vielfältig zur rechten Szene berichtet. Sippel meint, dass es problematisch sei, wenn man das Beobachtungsobjekt selbst durch die Platzierung einer so hohen Quelle steuern könne [Anmerkung: Das hat ja beim V-Mann Trinkaus 2006 auch gut funktioniert / Ironie off].

18.56

Der Abg. Adams fragt weiter nach der Quelle Günther. Sippel weiß nicht wer V-Mann Günther ist [Anmerkung: V-Mann „Günther“ wurde auf Papieren in einem Tresor nach dem Ausscheiden von Helmut Roewer gefunden und soll 40.000 DM erhalten haben]. Sippel könne nur vermuten, dass die Quelle nichts mit dem Trio zu tun habe, definitiv ausschließen könne er es nicht. Der letzte Verfassungsschutz-Präsident Sippel hat eine ganz andere Theorie: V-Mann Günther war gar nicht existent sondern nur ein Phantom auf dem Papier, dass dazu dienen sollte Gelder umzuschichten, die der Verfassungsschutz von der Landesregierung erhalten habe. Damit sollten möglicherweise Gelder aus vorangegangenen Haushaltsjahren umgeschichtet werden, so Sippel.

18.53

Der Abg. Adams kommt nochmal auf Sippels Vorgänger Herrn Roewer und dessen Ausscheiden zurück. Normalerweise gebe es doch eine Amtsübergabe, so Adams. Sippel kommentiert, dass es diese bei Roewer nicht gab. “Es gab den Versuch den Dr. Roewer ins Innenministerium zu bitten” um eine Art Amtsübernahme durchzuführen, dazu kam es aber nicht. Der Zeuge Sippel habe damals bei seinem Antritt ersatzweise mit anderen Menschen gesprochen, mit fast allen Mitarbeitern, mit dem Vizepräsidenten, mit dem Innenminister aber auch den Gasserbericht gelesen. Es sei in Thüringen ja auch übersichtlich, das Amt habe nicht so viele Mitarbeiter gehabt, so Sippel.

18.53

Der Abg. Untermann spricht das Trennungsgebot an. Sippel hält das für angemessen, es habe sich für die Demokratie bewehrt. Sippel weiter: Man müsse nur Regeln erstellen, wie man in beide Richtungen [Verfassungsschutz & Polizei] wichtige Informationen austauschen könne.

18.51

Die Zusammenarbeit der letzten Jahre bezeichnet Sippel als sehr gut. Er habe schon mit Präsident Huber einen guten Kontakt zum LKA gehabt, mit dessen Nachfolger Jakstat habe sich das fortgesetzt. Die Zusammenarbeit habe gut funktioniert und sich auch auf Mitarbeiterebene so widergespiegelt. Die TIAZ-Stelle ist im Verfassungsschutzgebäude in einem separaten Bereich unten im Verfassungsschutz untergebracht, dort Arbeiten LfV und LKA Mitarbeiter Tür an Tür und erstellen gemeinsame Lagebilder, führen gemeinsame Abstimmungen durch und arbeiten zu Sicherheitslagen, so Sippel.

18.49

Auf Nachfrage des Abg. Untermann bezeichnet Sippel die Zusammenarbeit mit dem LfV Sachsen ganz gut, „wir haben voneinander gelernt“. Aus den Erfahrungen mit Sachsen habe man einen eigenen Musikatlas über die rechte Musikszene herausgegeben. In seiner Amtszeit erinnere er sich nur gute Erfahrungen mit dem LfV Sachsen. Untermann fragt weiter ob er im LfV Thüringen auch Ost & Westkonflikte bei den Mitarbeitern wahrnahm. Sippel antwortet, dass er bei Amtsantritt damit gerechnet habe. Doch da spielte Ost & West faktisch keine Rolle, die Probleme bestanden in der Lagerbildung bzw. den Fraktionen zwischen den Anhängern seines Vorgängers Roewer und dessen Widersachers.

18.46

Abg. Untermann fragt, ob man die ganze Sache unterschätzt habe mit dem Trio. Sippel meint, dass es keinen gab, der das Trio richtig eingeschätzt habe, weder die Polizei noch er Verfassungsschutz noch die Gesellschaft.

18.45

Der Abg. Untermann fragt den Zeugen ob er jemals das Gefühl hatte, dass es eine undichte Stelle im Thüringer Verfassungsschutzamt gab. Sippel: Ja, dass sei offenkundig gewesen. Das lief bereits bei seinem Vorgänger aber auch unter ihm im Jahr 2001, dass Informationen nach außen weitergetragen wurden. Er führt das auf die Lagerbildungen der Mitarbeiter zurück. Durch einschneidende personelle Änderungen habe das Problem beendet werden können, obwohl nie an Personen nachgewiesen werden konnte, wer die Verantwortung für die “Durchstechereien” trug, so Sippel.

18.43

Der Zeuge berichtet weiter, dass er davon ausging, dass das was an Arbeit [von seinen Mitarbeitern] gemacht wurde, fachlich in Ordnung war. Beschwerden seien ihm damals nicht zur Kenntnis gelangt. Er sei davon ausgegangen, dass er alle Informationen die er erhalten habe müsste, auch erhalten habe.

18.41

Ich würde nicht sagen dass ich meine Aufgaben vernachlässigt habe, ich bin belastbar”, so der Zeuge Sippel.

18.40

Die Abg. Pelke fragt nach seinen Schwerpunktaufgaben beim Amtsantritt, ob es ihm um Inhalte ging oder darum, Ordnung im Amt herzustellen. Letzteres meint er. Schwerpunkte waren u.a. auch das NPD-Verbotsverfahren, der 11. September 2001, die Änderung des Verfassungsschutzgesetzes, die Organisierte Kriminalität und die Erstellung der Jahresberichte. „Aber im Vordergrund stand die Abstellung der Defizite“ im Amt, so der Zeuge.

18.37

Die Abg. König führt weiter aus, dass es nach 2000 auch Kenntnisse zum Trio gab und möchte wissen, ob diese an ihn weitergegeben, darunter eine Meldung wonach Wohlleben ganz cool reagiert habe und äußerte, dass die drei kein Geld mehr bräuchten und jetzt eigene Aktionen machen. Sippel meint, dass er diese Unterlagen nicht bekommen habe. Hätte diese Info ihnen zur Kenntnis gegeben werden müssen? Sippel: Wir haben es so gehalten, dass ich nicht alle Meldungen von Quellen sehen muss. Phasenweise habe er sich alles von den V-Leuten vorlegen lassen, phasenweise auch nur das Wichtigste durch den zuständigen Abteilungsleiter. Mit dem Wissen was man heute hab sei die Meldung aber Bedeutung gewesen und man hätte sie ihm vorlegen müssen, so Sippel.

18.34

Am Freitag wurde bekannt, dass die Drilling-Akte [Fahndungsakte Thüringer Verfassungsschutz zum Trio] erst im Jahr 2003 zusammengestellt wurde. Davon wisse Sippel nichts sagt er. König fragt ihn, ob er von dem Aktenschrank wisse, der 2003 geöffnet wurde. [Der Schrank wurde wohl von den Mitarbeitern Baumbach und Wießner genutzt]. Sippel meint, Wießner wurde 2001 entlassen, Baumbach mehrfach umgesetzt. Es folgt noch ein zweiter Vorhalt, wonach es im Büro des Herrn Kleimann [zuständig für Aufbereitung der Fahndungsakten im LKA 2001 um neue Fahndungsansätze zu gewinnen] zu einem Treffen mit zwei Verfassungsschützern kam und einer davon möglicherweise Herr Wießner war. Die Verfassungsschützer hätten Kleimann wohl gesagt, dass sie nichts über den Aufenthaltsort des Trios oder neue Ansätze wüssten. Sippel entgegnet: 2002 kann das gar nicht sein, er habe Wießner im Jahr 2001 in die Polizei umgesetzt. Ob es möglich sei, dass Herr Kleimann die Verfassungsschützer selbst zu sich bitten kann? Sippel: Er kenne die Personen nicht auf, könne das nicht sagen. Rein formal sei es aber denkbar, das Gespräch sage ihm jedoch überhaupt nichts.

18.31

Es geht weiter um Vorfälle mit Sprengstoff-Zusammenhang aus Thüringen und Neonazi-Bezug die auf Anfrage an das Bundesamt für Verfassungsschutz im Jahr 2004 oder 2006 übermittelt wurden. König fragt, nicht der Sprengstoffanschlag von Eisenach [Wieschke / Pfotenhauer]  aus dem Jahr 2001 da mit erfasst war. Sippel gibt an, dass er das nicht nachvollziehen könne. Im Nachhinein gehörten beide eigentlich da rein, meint er.

18.29

Die Abg. König befragt Sippel zu seiner Tätigkeit im Bundesamt für Verfassungsschutz und ob er damals schon Berührungspunkte zum Themenfeld Rechtsextremismus hatte. Sippel gibt an, dass er dort bis 97 in der Zentralabteilung war und keine solche Berührungspunkte hatte. Sein Gebiet waren dann rechtliche Grundlagen und Fachfragen, da gab es die Möglichkeit imBereich technische und rechtliche Umsetzung der Brief- und Postüberwachung auch mit dem Bereich Rechtsextremismus zu tun gehabt zu haben, es sei möglich dass ein solcher Antrag über seinen Tisch gegangen ei, wenn dann aber nur wegen technischer oder rechtlicher Fragen. Ausschließen könne er, dass er im fachlichen Sinne damit zu tun hatte. Ob ihm die drei Namen Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe bekannt gewesen? Es falle ihm schwer, das heute zu differenzieren wegen dem Wissen, was später anfiel. König kommt auch nochmal auf Äußerungen im Bundestagsuntersuchungsausschuss zu einem Referat Rechtsterror im Bundesamt für Verfassungsschutz zu sprechen, dem Zeugen ist dieses jedoch nicht bekannt.

18.25

Als er im Amt ankam, war die war Suche nach Trio schon Geschichte. Der Abg. Kellner geht nochmal auf die Vorwürfe aus Richtung LKA/Zielfahndung ein, wonach der VS beim Verschwinden des Trios beteiligt gewesen sein könnte. Sippel gibt an, dass er damals auch mit dem Präsidenten des LKA über die Vorwürfe sprach. “Dem Verfassungsschutz traut man ja viel zu aber diese Dinge sind unbegründet” äußert Sippel zu den Vorwürfen. Der Zeuge vermutet, dass man diese Mutmaßungen auf das geheime Agieren des Verfassungsschutzes zurückführte. Er hatte nicht das Gefühl, dass sich LKA-Chef Kunkel sich den Vorwurf zu eigen machte. “Ich hatte nicht den Eindruck dass er das sehr ernst nahm”, das war dann nach dem einen Gespräch mit Sippel auch erledigt Auch die Gesprächen mit anderen LKA-Chefs seien nicht von Misstrauen geprägt gewesen berichtet der Zeuge. Der Abg. Kellner fragt nach dem Problem beim fehlenden Informationsaustausch, die im Schäferbericht stehen, dafür müsse es ja auch eine Ursache geben. Der Zeuge Sippel erklärt, dass dies außerhalb seiner zeitlichen Zuständigkeit liegt.

18.21

Der Abg. Kellner fragt weiter zur Aktenführung im Amt. Der Zeuge gibt an, dass es eine zentrale Registratur und ein elektronisches Dokumentensystem gab. Dort sei auch die Akte Drilling erfasst gewesen. „Die Akte Drilling wurde nicht formal geschlossen“. Man habe Suchmaßnahmen gestartet und bei neuen Kenntnissen immer wieder neu angesetzt, so Sippel. Beim Verfassungsschutz sei das anders als bei der Polizei, wo Ermittlungsverfahren auch eingestellt werden. Zum Verfassungsschutz: “Es gibt keine Beendigung irgendeines Beobachtungsauftrages”.

18.19

Der Abg. König fragt nach Details zur Lagerbildung im Amt. Antwort des Zeugen: Auf der einen Seite gab es die Anhänger von Dr. Roewer. Auf der anderen Seite einen Kreis von Mitarbeitern, der sich um den Vizepräsidenten scharrte. Das waren ca. 15 Personen. Der große Rest, eine „staunende Mehrheit“, habe die Entwicklung mit Erschütterung beobachtet, so der Zeuge.

18.18

Es geht auch kurz um das NPD-Verbotsverfahren und die Bezüge nach Thüringen. “Das Problem war Tino Brandt in dem Verbotsverfahren”. Man habe in jüngerer Vergangenheit dann die Entscheidung getroffen „unsere Quellen aus der NPD rauszuziehen“, so Sippel. Das berühre auch mehr seine letzten Amtsjahre, erklärt er. Im Jahr 2012 wurde er beim Verfassungsschutz entlassen.

18.16

Relevante Quellen zum Trio seien Tino Brandt und die Quelle 2100 [Marcel Degner, B&H, Gera] gewesen. Er habe damals die Abschaltung von Tino Brandt selbst mit veranlasst. Es sei auch trotz der Zusammenarbeit nicht gelungen, über Brandt das flüchtige Trio zu finden. Man habe weitere Quellen im rechten Spektrum gehabt, erklärt Sippel. Die Abg. Marx fragt: „Wie viele waren das?“, der Zeuge: “Frau Vorsitzende ich weiß es nicht”. Die Abg. Marx fragt, ob man den Fokus durch den 11. September vom Rechtsextremismus abgezogen habe. Der Zeuge verneint, man habe den Fokus weiter dort gehabt, man habe im Bereich Ausländerextremismus aber neue Stellen bekommen u.a. zwei neue Islamwissenschaftler.

18.14

Die Vorsitzende Abg. Marx geht auf die Erwähnung des Trios auch in Textbausteinen bei Publikationen des BKA etc. ein, wo das Trio beispielhaft immer wieder eine Rolle spielte [Gefährdungsanalyse Sprengstoff/Neonazis]. Der Zeuge gibt an, dass man diese dort nur beispielhaft erwähnt habe, eben weil es Neonazis waren, die mit Sprengstoff hantierten.

18.12

Fahndung sei für Sippel eine Sache der Polizei. Der Verfassungsschutz könne unterstützend aktiv werden, zum Beispiel um über Strukturen der rechten Szene aufzuklären. Welche Motivlage es damals gab, dass auch der Verfassungsschutz in Thüringen aktiv in der Fahndung mitmachte, sei heute nicht mehr feststellbar. Er selbst habe in der Nachschau Bedenken gehabt bei den Verfassungsschutz-Maßnahmen in Sachsen, dabei ging es ihm vor allem um Fragen der rechtlichen Zulässigkeit.

18.07

Die drei haben mich zunächst erst einmal gar nicht beschäftigt” berichtet Sippel und meint das flüchtige Neonazi-Trio. Bei der Amtsübernahme gab es viel Aufregung im Amt, es ging um den V-Mann Dienel und die Probleme im Gasserbericht. Er habe die Abteilungsleiter gebeten, die Problemfelder der einzelnen Abteilungen darzustellen. Das Trio habe da keine Rolle gespielt. Auch bei den Einzelgesprächen, die er mit fast allen Mitarbeitern versuchte durchzuführen, ging es nicht ums Trio. Erstmals habe er davon erfahren, als über das Innenministerium die Anfrage in der 1. Jahreshälfte 2001 kam [zu den Vorwürfen über eine Behinderung bei der Fahndung des Trios durch den VS]. Sippel habe dann mit seinem Vertretern, Herrn Nocken und dem V-Mannführer Wießner getrennte Gespräche geführt und sich dienstliche Erklärungen dafür hat geben lassen, damit sah er den Verdacht [des Zielfahnders entkräftet], dass der Verfassungsschutz das Trio unterstützt oder die Ermittlungen der Zielfahndung behindert habe. Sippel sei durch den damaligen Innenminister Köckert auf den Verdacht angesprochen worden. Auch Herr Scherer habe ihn ein Jahr später nochmal in der Sache gefragt und auch schließlich Herr Kunkel vom LKA.

18.05

Die Vorsitzende Abg. Marx hält dem Zeugen Sippel eine Äußerung von ihm aus dem Bundestagsuntersuchungsausschuss vor, wo er sinngemäß geäußert haben solle, dass es ungewöhnlich sei, aber nicht unvorstellbar, wenn jemand aus dem Trio mit dem Verfassungsschutz zu tun gehabt habe. Marx kommt auf den bisher ungeklärten ominösen V-Mann Günther des Thüringer Verfassungsschutzes zu sprechen. Sippel erklärt, dass ihm die Identität nicht bekannt war, bei der Amtsübernahme sei ihm und seinem Vize-Präsidenten Herrn Nocken aufgefallen, dass es einen V-Mann Günther gab. Er fand es sehr ungewöhnlich, dass sich der Behördenleiter selbst um die Quellenführung kümmerte. Die Bemerkung im BT-Ausschuss rührte nur deswegen, weil er Vorsicht walten lassen wollte und in der 1. Phase noch nicht alles ausschließen konnte, erklärt er heute.

18.05
Mit der TIAZ (Thüringer Informations-Auswertungs-Zentrale), einem Projekt von LKA und LfV Thüringen habe eine gemeinsame Stelle 2007 aufgestellt und veranstalte wöchentliche Treffen. Bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus arbeiteten LKA und Verfassungsschutz in den letzten Jahren gut zusammen betont Sippel. Er weist auch auf die Befragung des ehemaligen BfV-Chefs im Bundestagsuntersuchungsausschuss hin, welcher im Kontext mit dem nicht aufspürbaren Trio von einer schweren Niederlagesprach. Sippel schließe sich dem an.

18.04

Die Neonazis Ralf Wohlleben und Andre Kapke seien als Mitglieder der NPD immer wieder szenetypisch in Erscheinung getreten, es habe eine Reihe an operativen Maßnahmen gegeben, die aber keine Kenntnisse zum Aufgreifen des Trios erbrachten. Jedoch seien im Zuge der Maßnahmen Hinweise zur Gewaltbereitschaft der Jenaer Neonazis angefallen, die auch an das LKA gesteuert wurden, soweit sie verwendbar waren, berichtet Sippel.

18.03

In Thüringen sei „unter den politischen Auszweigungen des Extremismus“ der Bereich Rechtsextremismus bzw. dessen Beobachtung zum Schwerpunkt des Verfassungsschutzes gemacht worden, entsprechend habe man auch die personellen Ressourcen verteilt. Auch die Anschläge vom 11. September 2001 und die dadurch wahrnehmbare Bedrohung des Islamismus sowie die Organisierte Kriminalität 2002 hätten daran nichts geändert, so Sippel in seinem Vortrag.

18.02

Der Zeuge Sippel beschreibt, dass sich vor seiner Amtsübernahme unter den Mitarbeitern des Verfassungsschutzes „zwei sich feindlich gesonnene Lagern herausgebildet haben“. Auch noch zu Beginns einer Amtszeit seien Diskreditionen und Durchstecherein spürbar gewesen, was ihn zu „radikalen Maßnahmen auf Leitungsebene“ veranlasst habe. Mehr als die Hälfte des Führungspersonals habe er ausgetauscht, bis ca. Ende 2002 habe es ein Drittel Neueinstellungen gegeben. Alle Maßnahmen seinem einem Neuanfang gleichgekommen, berichtet er.

18.00

Sippel berichtet: Das Landesamt befand sich zu Beginn bei seiner Arbeitsaufnahme in keinem guten Zustand. Der Gasserbericht beschreibe das desolate Verhältnis, in dem sich das Amt befand, recht gut. Der Zeuge selbst sei bemüht gewesen, Reformmaßnahmen umzusetzen um Defizite abzubauen, erklärt er. Es seien grundlegende Änderungen beim Aufbau- und Ablauforganisation, bei, Controlling, bei der Öffentlichkeitsarbeit, bei der Präventivarbeit und bei der personelle Zusammensetzung erforderlich gewesen, so Sippel.

17.59

Nach der Verlesung der Aussagegenehmigung für Herrn Sippel beginnt die Befragung, ehe diese durch einen freundlichen Hinweis vom Vertreter des Innenministeriums unterbrochen wird, der darauf hinweist, dass Herr Sippel ja vielleicht selbst ein Statement zu Beginn abgeben möchte. Der Zeuge greift den Einwurf dankend auf und beginnt damit, eine vorbereitete Erklärung vorzutragen. „Wir alle sind tief betroffen von den schrecklichen Taten des NSU“, die 10 Morde haben ihn sehr berührt, sein Mitgefühl gelte den Opfern bzw. Angehörigen. [Er wolle nach bestem Wissen und Gewissen an der Aufklärung beizutragen.] Vor seiner Vernehmung im Bundestagsuntersuchungsausschuss hatte er dort bereits Akteneinsicht. [Relevanter Zeitraum bei ihm 2000-2011]. Am 15. November 2000 ist er vom Bundesamt für Verfassungsschutz nach Thüringen gekommen, zu dem Zeitpunkt war das Jenaer Neonazi-Trio schon drei Jahre flüchtig und die letzte Observationsmaßnahme hätte einige Monate zurückgelegen. Er erinnere sich noch, dass damals zwei Mitarbeiter des Thüringer Verfassungsschutzes auch bei einer Observationsmaßnahme in Sachsen beteiligt waren.


17.54Der nächste und letzte Zeuge heute ist Thomas Sippel, der bis Sommer 2012 nach über einem Jahrzehnt Präsidentschaft des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz aus dem Amt entlassen wurde. Sippel ist 57 Jahre und Verwaltungsjurist. Er befindet sich inzwischen beim Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) in Frankfurt am Main. ua-sippel 

Die Ausschuss-Sitzung wird fortgesetzt.

17.21

Es gibt keine weiteren Fragen im öffentlichen Teil. Es folgt ein kleiner vertraulicher Teil.

17.21

Die Abg. König fragt weiter: Sind ihnen über Herrn Degner jemals Verbindungen in die Schweiz bekannt geworden? Nein. „“Ungarn ist mir bekannt, Spanien ist mir bekannt, in England ist er wohl gewesen“ zählt Zweigert auf. König trägt ihm weitere Namen vor und fragt, ob er diese im Rahmen seiner Tätigkeit einordnen kann: Hendrikje Bornschein, Ronny Linke, Enrico Spindler. Zweigert muss passen, er kenne keinen. Die Abg. König fragt weiter: Woraus ziehe er die Bewertung, dass es keine B&H Sektion Thüringen gab? Antwort: Weil Hagel ihm nie darüber berichtet habe, dass er zu Blood & Honour Treffen in Thüringen gegangen sei. König fragt weiter zu konkreten Aufträgen nach dem 26.1.98 und ob er selbst Ahnung von den Konzepten von Blood & Honour habe? Ja „das war umfangreich“, er habe das alles weitergegeben. Was das war, wisse er nicht mehr, aber V-Mann Hagel hätte viel Material geliefert und Fotos von seinen Kameraden gemacht. “Er hat ein umfangreiches Sammelsurium gehabt was an die Auswertung ging, was damit passiert ist, weiß ich auch nicht”.

17.17

Der Abg. Adams fragt zur Weitergabe von Quelleninformationen an die Polizei. Der Zeuge meint “Quellenschutz ist Quellenschutz” , was an die Polizei weiterging wisse er nicht und dürfte er auch logisch nicht wissen, denn dafür ist die Auswertung zuständig.

17.16

Der Abg. Untermann fragt nochmal nach, in wiefern sein V-Mann Hagel zum Trio berichtet habe. Zweigert wiederholt sich, es habe generell gelautet: Fragt eure Quellen nach dem Trio. Und Hagel habe ihm gesagt, dass er keine Ahnung habe [Damit sei die Sache erledigt gewesen].

17.15

Die Abg. Pelke fragt nochmal um sich zu vergewissern , ob der Zeuge von niemandem einen speziellen Auftrag bekommen habe sondern er selbst immer die Quelle gefragt habe. Normalerweise mache man das autark, erklärt der Zeuge sinngemäß. Es sei denn es gibt von der Auswertung einen speziellen Auftrag, bestimmte Informationen zu beschaffen. „Es war eigentlich unverständlich, wieso das Trio überhaupt abgetaucht ist […] so eine gewaltige Strafe hätte da jetzt nicht im Raum gestanden“ meint Zweigert, der im Abtauchen eine Kurzschlussreaktion vermutet. So richtig nachvollziehen könne er das auch heute nicht.

17.11

[?Zur Führung von Tino Brandt gibt der Zeuge noch an, dass am Anfang als Vertretung der Herr Bode für den zuständig war ?], bei ihm selbst habe Herr Neissen vertreten. Jedoch nicht beim V-Mann Hagel. Wenn etwas ganz wesentlich gewesen wäre, dann hätte sich Wießner mit Hagel ihm getroffen. Die Abg. Pelke fragt nochmal nach Verbindungen zum Trio. Der Zeuge meint, dass dafür seine Quelle in Frage hätte kommen können, eventuell über B&H. Aber “es hat ihn offensichtlich auch gar nicht so interessiert, diese Geschichte da” meint Zweigert zum Flucht des Jenaer Trios nach dem Sprengstoff-Fund in deren Garage.

17.09

Die Abg. König fragt den ehemaligen V-Mannführer nach den mittlerweile verschwundenen Treffberichten zu seiner Quelle. Er habe solche Treffberichte gefertigt und an die Auswertung übergeben, bestätigt er. Die Frage, wann Informationen aus Treffberichten an andere Behörden wie das BfV gehen kann er nicht beantworten, als V-Mannführer habe man keinen Kontakt zu anderen Behörden sagt er. Zweigert habe den V-Mann Degner ein paar Jahre geführt, die genaue Zeit wisse er nicht mehr. Ob dessen gelieferte Informationen aus seiner Erinnerung nach glaubwürdig war? “Eigentlich ja”. König kommt nochmal darauf zurück, dass er in seiner ersten Befragung ja geäußert habe, dass Blood & Honour keine Sektion Thüringen unterhalten habe. Auch heute erneuert er wieder: “Er hatte eigentlich keinen oder so gut wie keinen Thüringen-Bezug”. Nach seinem Kenntnisstand sind die Verknüpfungen von Thüringen mit Blood & Honour „ganz dünn“ gewesen. Ob der Zeuge wisse, in wie weit seine Quelle auch bei Treffen des Thüringer Heimatschutzes teilgenommen hat? Wenn dann müsse vor der Anwerbung als Quelle passiert sein, erklärt er. Informationen zu den Neonazis in Jena und André Kapke habe er keine mehr erinnerlich.Aber “Der Thüringer Heimatschutz das war für ihn mehr Kinderkram”, so habe er sich [der Blood & Honour Sektionschef und V-Mann Hagel] geäußert, gibt Zweigert an.

17.07

Der Zeuge wird befragt ob ihn der Name „Thaut“ etwas sage. Der Name ja, aber der Zusammenhang nicht. Die Abg. König versucht nachzuhelfen: Vielleicht die Klage gegen Blood & Honour-Verbot? Erinnern sie sie nicht, wer B&H Verbot klagte, war das nicht der Grund für Abschaltung für die Quelle? [Die Thüringer V-Mann und Blood & Honour Sektionsleiter Marcel Degner klagte nach dem B&H-Verbot im Jahr 2000 gegen Selbiges; offensichtlich in Zusammenarbeit mit Thaut]. Zweigert „Ja die [Quelle] war das“, aber er wisse nicht, wer da noch dabei war. Auf den Vorhalt, dass der gleiche Rechtsanwalt auch von Familie Böhnhardt nach der Flucht ihres Sohnes beauftragt wurde und der Thüringer Verfassungsschutz eine Rechnung für Thaut bezahlt habe, meint Zweigert dass ihm diese Umstände völlig neu sind. König: Was hatten sie für Kenntnisse zum Trio? Der damalige V-Mannführer: “Eigentlich gar keine”.

17.05
Die Abg. König berichtet weiter, dass sein ehemaliger V-Mann Marcel Degner alias „Hagel“ bzw. „Riese“ am 20.11.99 beim Konzert in Schorba nahe Jena war [mit 1.000 anderen Neonazis], dabei wurde der Veranstaltungsort, ein Gasthof verwüstet. V-Mann Degner soll dem sächsischen B&H Aktivist Thomas Starke Geld angeboten haben für das TrioDer teilte ihm aber mit, dass das Trio kein Geld mehr benötige, weil die drei jetzt jobben würden. Auf die Frage, ob er zu diesem Zeitpunkt Marcel Degner nicht als V-Mannführer geführt habe, antwortet Zweigert: Eigentlich habe ich Degner die ganze Zeit geführt. Und im Urlaub oder bei Krankheit? „Der Einzige, den ich noch kannte, dass war der Herr Wießner“.

17.03

Die Abg. König fragt weiter in wiefern seine Quelle Hagel über die Neonazis Lasch, Werner, Starke und Graupner berichtet habe. Der Zeuge erklärt, dass diese sich nur von Veranstaltungen kann, mehr könne er dazu nicht sagen. Die Abgeordnete möchte wissen, ob der V-Mann auch ganz explizit aufgefordert wurde, nach dem flüchtigen Jenaer Trio zu fragen. Zweigert: Ja, „da ist auch Hagel angesprochen worden von mir, aber er sagte er kannte die drei nicht“. Zweigert selbst ordnete das Trio eher als Mitläufer ein. Die Abg. König erzählt, dass dem Ausschuss der Eindruck von seinen Kollegen vermittelt wurde, dass die Suche nach dem Trio die höchste Priorität hatte und fragt warum denn die V-Person nicht damit beauftragt wurde, sich nach diesen vier [Unterstützer-]Personen zu erkundigen. Ob man im Umkehrschluss daraus ziehen könne, dass die Priorität für die Fahndung doch nicht so hoch war? Der Zeuge bejaht. Hätten sie die Informationen bekommen müssen? “Wenn diese so vorgelegt hätten, eigentlich ja”.

16.58

Der Zeuge gibt an, dass er auch Tino Brandt im Vertretungsfall geführt habe. Brandt sei einer “derjenigen, der an der Spitze stand”. Die eigentliche Arbeit hat am Anfang der Kollege Bode und dann der Herr Wießner gemacht, dass waren ja die Haupt-V-Mannführer gewesen, so der Zeuge. Der Abg. Kellner bezieht sich auf die Vernehmung des André Kapkes beim NSU Prozess in München im November 2013, als dieser geäußert haben soll, dass Tino Brandt Kontakte zum Trio hätte. Dem V-Mannführer sei das nicht bekannt.

16.57

Der Abg. Kellner fragt weiter, ob versucht wurde andere Quellen aufzumachen, nach dem seine Quelle nicht so ergiebig war. Der Zeuge gibt an, dass er keine Kenntnisse über entsprechende Überlegungen habe, er war “nur” V-Mannführer. Kellner fragt weiter, was er anders hätte machen können, wenn die Priorität bei der Fahndung nach dem Trio höher gewesen wäre. Der Zeuge meint, dass die Quellen auch dann nicht mehr hätten besteuern können. Seine Quelle “Hagel”, die ja bei Blood & Honour war, war auch eher in anderen Bereichen, “Sachsen, Sachsen-Anhalt, viel auch im Ausland” unterwegs, so der Zeuge.

16.54

Welche Priorität das Trio beim Verfassungsschutz hatte?  “Nach meiner Einschätzung muss ich ganz ehrlich sagen, so hoch war das nicht”. Er meint, wenn jemand behauptet, dass habe Dringlichkeitsstufe, dann sei das nicht der Fall.

16.51

Zu Quellmeldungen zum Trio gibt der Zeuge an: “Die Quelle die ich geführt habe, da kam Null” [mit Bezug Trio]Die Vorsitzende Abg. Marx: Es gibt ja keine Treffberichte mehr. Der Zeuge lacht. Er habe damit nichts zu tun. “Meine Quellen kannten die drei überhaupt nicht und hatten nur am Rande wenn überhaupt THS-Bezug”. Aus Jena [kannten die Quellen] vielleicht den Kapke noch, Wohlleben. “Die haben sich vielleicht mal auf irgendwelchen Konzerten getroffen, gekannt haben sie sich nicht”.

16.50

Die Vorsitzende Abg. Marx: Wie viele V-Personen hatte das Landesamt im Umfeld des Trios? Da sei ihm eigentlich nur Tino Brandt bekannt, “sonst keine weitere Quelle (…) ich habe in dem Bereich keine gehabt, was mit den Kollegen war, weiß ich nicht”. Ist die Quelle Hagel denn ein Begriff? “Ja, aber der gehört nichtmal ansatzweise zum Umfeld”. Marx: Nach Aktenlage soll die Quelle auch zu den den drei Gesuchten berichtet haben. Der Zeuge: Alle Quellen wurden danach befragt, Hagel habe davon gewusst das die drei weg sind, aber diese nicht gekannt. Zu Hagel die Abg. Marx: “Der Name ist auch sattsam bekannt, das ist Marcel Degner…”.


16.48Der nächste Zeuge: Herr Zweigert, damals V-Mannführer beim Verfassungsschutz. Er war schon einmal da. Er führte zusammen mit anderen V-Mannführern Tino Brandt und weitestgehend alleine den Neonazi Marcel Degner aus Gera, Thüringer Sektionsleiter von Blood & Honour, Spitzname „Riese“, Deckname „Hagel“.ua-zweigert 

16.45

Die Sitzung wird fortgesetzt.

16.25

Keine weiteren Fragen im öffentlichen Teil. Die Sitzung wird für einen nichtöffentlichen Teil unterbrochen.

16.16

Die Abg. König fragt den Zeugen noch zu seiner heutigen Vorbereitung. Der äußert, dass er die Akten studiert hatte. Auf Nachfrage, ob er sich mit seinem Kollegen ausgetauscht habe, gibt er an, dass er vor der Befragung heute mit dem ersten Zeugen, der geladen war, telefoniert habe. Im Gespräch es aber nur darum gegangen, wie die beiden Zeugen nach Erfurt fahren würden, erklärt Vahrenholt, der beteuert nur ausloten zu wollen, ob es Sinn mache gemeinsam zu fahren. Inhaltlich habe man sich nicht verständigt. Die Abg. König fragt abschließend noch ob es bei den sächsischen Sicherheitsbehörden eine Verständigung darüber gibt, dass sich alle Verfassungsschützer, die vor dem Untersuchungsausschuss aussagen müssen zuvor beim Rechtsanwalt Peters melden müssen [dieser trat wiederholt als Beistand sächsischer Verfassungsschützer auf]. Der Zeuge berät sich kurz mit Peters und antwortet dann: “Ich sehe keinen Anlass [darüber zu sprechen] wie ich zu meinem Rechtsanwalt komme”.

16.13

Die Abg. König fragt ob es beim Verfassungsschutz in Sachsen schon öfter vorkam, dass bei G10-Telefonüberwachungsmaßnahmen Belege etc. zur Begründung der Überwachung fehlten? Der Zeuge erwidert: “Das scheint ja hier ihr Lieblingsthema zu sein!“. „Soweit ich mich erinnere, nur bei Terzett” ergänzt Vahrenholt. Es geht nochmal um den Ablauf der G10-Benachrichtungen. 1998 ist das Trio geflüchtet, im Jahr 2000 endete Abhörmaßnahme Terzett. Im Jahr 2009 sei dann die Mitteilung an die Betroffenen erfolgt. Die Abg. König fragt weiter, warum denn im Jahr 2003 bzw. auch zu anderen Zeiten keine Mitteilung erfolgte und die Betroffenen erst neun Jahre später davon Kenntnis erhielten [einige sollen sich wohl damals schon von der Szene gelöst haben], eine schlüssige Antwort darauf gibt es nicht. Zum Jahr 2003 gibt der Zeuge noch an: “Wir sind auch über die Verjährung nicht von Thüringen informiert worden, wir haben dass über die Medien erfahren. Ich glaube der Blick nach Rechts [bnr] hat das veröffentlicht”, so Vahrenholt.

16.09

Der Abg. Kellner fragt den Zeugen sinngemäß, ob es seiner Meinung nach zutreffe, dass Sachsen ja einen guten Job gemacht hätte und in Thüringen die Fehler passiert seien. Der Zeuge meint, dass auch das „LfV Sachsen das ein oder andere hätte anders machen können. Natürlich muss sich jeder ein Stück weit an die eigene Nase fassen”, die Federführung der Fahndung hätte jedoch beim LKA Thüringen gelegen, erklärt Vahrenholt.

16.05

Der Abg. Adams kommt nochmal auf das Trennungsgebot zurück und kann nicht nachvollziehen, warum nicht das LKA [Sachsen?] bei der Suche nach einem international mit Haftbefehl gesuchten Trio für die Telefonüberwachung zuständig war. Er fragt den Zeugen, ob denn nicht vom LfV Sachsen ein Warnhinweis hätte kommen müssen, nach dem Motto Vorsicht, hier beginnt das Trennungsgebot? Der Zeuge rudert mit seiner Äußerung vorhin, er vermutete dass der Verfassungsschutz überwacht hätte, weil die Polizei keine Kapazität gehabt habe, zurück. “Ich nehme diese Vermutung hiermit ausdrücklich zurück”. Er sei damals bei keiner Besprechung gewesen und wisse auch nicht, ob das LKA entsprechen Kapazitäten hatte oder nicht. Auch was beim bilateralen Treffen am 26.4.2000 zur Maßnahme Terzett besprochen wurde, wisse er nicht, so Vahrenholt.

15.58

Der Zeuge bzw. sein Anwalt intervenieren erneut bei der Telefonüberwachung für die es offensichtlich zum damaligen Zeitpunkt noch keine ausreichende Begründung gab. Es handele sich hierbei um ein „innersächsisches Problem und “Das ist aus meiner Sicht kein Thema für den Thüringer Untersuchungsausschuss”. Der Abg. Adams fragt weiter zur umstrittenen G10-Überwachungsaktion, bei der es darum gegangen sei möglichst schnell die Überwachung parallel zur Kripolive-Ausstrahlung auf die Beine zu stellen. „Haben sie als Aufsichtsbeamter einen Konflikt erkannt?“ fragt der Abgeordnete den Zeugen. “Ich sehe das als rein innersächsische Angelegenheit wie ich meine Aufsicht als G10-Aufsichtsbeamter ausführe” so Vahrenholt. Adams widerspricht, es ginge ja letztendlich auch darum, ob der Thüringer Untersuchungsausschuss alle Informationen vorliegen habe. Der Anwalt des Zeugen interveniert weiterhin und versucht die Befragung an diesem Punkt abzuwürgen. Er verweist auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, welche die Befragung innerhalb von Landesuntersuchungsausschüssen auf die jeweiligen Bundesländer eingrenze. Das G10-Problem in Sachsen sei von Thüringen nicht zu untersuchen. Die Vorsitzende Abg. Marx gibt noch zu bedenken, dass es hier aber um eine Fahndungsmaßnahme geht, welche unter der Führung des Thüringer LKA eigentlich vorbereitet wurde, nämlich die Kripolive-Ausstrahlung, das Bundesland Sachsen sei dabei nur um Amtshilfe gebeten worden.

15.53
Der Abg. Adams fragt nach, ob es zutrifft, dass G10 Anträge und deren Genehmigung schriftlich vorliegen müssen. Der Zeuge bestätigt dass, die liegen in diesem Fall auch der Akte bei. Adams fragt nach ob auch Anlagen schriftlich vorliegen müssen. Der Zeuge erklärt: Das ist gesetzlich nicht geregelt. Um vorliegenden Problem korrigiert er Adams und meint, es habe keine Beigaben zum Antrag gefehlt, die entsprechenden Dokumente seien nur viel später erst eingereicht worden, so Vahrenholt. Adams will wissen, ob dass Trennungsgebot zwischen Polizei und Verfassungsschutz in Sachsen genauso gesetzlich geregelt sei. Ja, „das Trennungsgebot hat in Sachsen Verfassungsrang“ so der Zeuge.

15.48

Die Abgeordnete König fragt weiter, warum man überhaupt über den Verfassungsschutz G10-Maßnahmen gemacht habe und warum nicht die Polizei TKÜ-Maßnahmen geschaltet habe? [Anmerkung: beides sind jeweils Telekommunikationsüberwachungen, werden bei beiden Behörden nur verschieden genannt]. “An sich haben sie recht, das ist eine typische Polizeikonstellation” so Vahrenholt. Über die Hintergründe könne nur mutmaßen, da er bei der Entscheidung zur Überwachung nicht dabei. Er geht davon aus, dass das Problem Kapazitätsgründe bei der Polizei waren. Man habe versucht, die Überwachungsmaßnahmen „auf mehrere Schultern zu laden“. [Dadurch hätten dann sowohl Polizei als auch Verfassungsschutz überwacht].

15.46

Die Abg. König zitiert Presseberichte aus dem Jahr 2013 zur „Operation Terzett“ des LfV Sachsen, u.a. aus einem Beitrag von Report Mainz, aus dem hervorgeht, dass dersächsische Verfassungsschutz bei seiner Terzett-Maßnahme das Jenaer Neonazi-Trio bereits als Terroristen eingestuft habe. Der Zeuge bestreitet das, äußert zunächst, dass die Abgeordnete wohl falsch zitiert habe, als sie die Quelle benennt, gibt er an, dass dann die Journalisten wohl falsch zitiert haben. „Ich bin mir sicher, dass in dem Bericht nicht stand, dass das LfV Sachsen die als Terroristen bezeichnete“ so Vahrenholt. Er erinnere sich an einen TV Beitrag zu Thema, da sei ein G10 Antrag wurde mit Bild gezeigt worden. Als was sind die drei denn eingestuft worden, fragt die Abgeordnete König. Als „Mutmaßliche Straftäter“, so der Zeuge. „Keine Terroristen?“ Nein, nach seiner Erinnerung stand das nicht im G10-Antrag drin.

15.40

Der Abg. Hausold fragt zur Benachrichtigung der Unterstützer des Jenaer Trios über ihre Telefonüberwachung [im Jahr 2000], welche erst im Jahr 2009 erfolgte und ob man Anhaltspunkte hatte, dass die Überwachten noch im Jahre 2009 entsprechenden Aktivitäten nachgehen würden. Vahrenholt liest aus dem G10-Gesetz [§12 Abs. 1] vor. „Beschränkungsmaßnahmen nach § 3 sind dem Betroffenen nach ihrer Einstellung mitzuteilen. Die Mitteilung unterbleibt, solange eine Gefährdung des Zwecks der Beschränkung nicht ausgeschlossen werden kann oder solange der Eintritt übergreifender Nachteile für das Wohl des Bundes oder eines Landes absehbar ist“. Er erklärt, dass wenn Personen weiterhin Bezug zur Szene haben oder einen familiären Bezug besitzen, dass man dann nicht über die Überwachungsmaßnahme informieren müsste. Aus der Terzett-G10 Akte seien alle Betroffnen immer überprüft worden, ob man diesen eine entsprechende Mitteilung zustellen könnte.Über 11 Jahre nach dem Untertauchen des Trios und 9 Jahre nach Ende der Abhöraktionen hätten die Vorraussetzungen nicht vorgelegen. “Dann war da aus unserer Sicht 2009 diese Hürde überschritten”. [Offensichtlich hat man bis 2009 die damaligen Unterstützer noch immer als mögliche Kontaktleute angesehen]

15.37

Der Abg. Adams resümiert die bisherigen Äußerungen des Zeugen im Ausschuss zu den G10-Maßnahmen und kritisiert, dass gerade bei G10-Überwachungen, welche einen ganz besonderen Eingriff in die Grundrechte darstellen offensichtlich ein Teil der Begründung, welche eine solche Maßnahme erlaubt hätte gar nicht vorlag. Der Zeuge, zur Jahrtausendwende selbst G10-Beauftragter, pflichtet ihm bei, dass das eigentlich nicht korrekt sei, ja. Die erforderlichen Unterlagen hätten bereits bei Antrag-Einreichung da sein müssen. Vahrenholt beteuert, dass man damals rechtzeitig zu einer Fernsehsendung die Überwachung laufen haben wollte. Es ging um den Fahndungsaufruf des LKA Thüringen zum Trio, man hätte sonst den TV-Beitrag nochmal verschieben müssen. „Der Zeitrahmen war eng“ so der Zeuge, der verdeutlicht, dass es auf die Schnelligkeit damals ankam. Adams fragt nochmal, ob er sein OK gegeben G10 Maßnahme gegeben hätte, wenn er davon gewusst hätte, dass keine hinreichenden Gründe für eine Telefonüberwachung vorliegen? Vahrenholt: Wenn die Gründe nicht ausreichend sind, kann der G10 Aufsichtsbeamte auf gar keinen Fall eine solche Überwachung genehmigen.

15.32

Der Abg. Adams fragt nach wie viele Betroffene es bei den G10-Maßnahmen zur Fahndung nach dem Trio gab. Vahrenholt gibt an, dass es das Jenaer Trio und vier Unterstützer gewesen sein müssten, also der Kern.

15.31

Vahrenholt berichtet auch, dass es regelmäßige Prüfungen der Telefonüberwachungen nach dem Gesetz gebe, um zu eruieren ob die Betroffenen der Überwachung über die Maßnahme informiert werden können. Bei den Betroffenen der G10-Maßnahmen bzw. Terzett-Abhöraktionen konnte eine solche Mitteilung zum Abhören noch bis zum Jahr 2009 nicht weitergegeben werden, weil die Betroffenen weiterhin als Unterstützer angesehen worden sind. „Hinsichtlich der drei Gesuchten war eine Mitteilung nicht möglich“ so der Zeuge. Man habe alle Verfassungsschutzbehörden kontaktiert und nachgefragt, ob die wüssten wo Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe stecken, aber keine positive Rückmeldung erhalten. Auf Basis einer rechtlichen Prüfung sei dann entschieden worden, dass in solch einem Fall die Mitteilung [dass der Telefonanschluss der Betroffenen überwacht wurde] auch dauerhaft unterblieben kann, wenn jemand verschollen ist.

15.28

Der Abg. Adams befragt den Zeugen weiter nach seinen Erinnerungen zu G10-Maßnahmen. Der gibt an, dass diese maximal drei Monate durchgeführt werden konnten und für jede Verlängerung brauchte es einen neuen Antrag. Eine Besonderheit habe es bei einer Überwachung der Frau Struck gegeben, so der Zeuge. Man habe sie nach „nach 10 Tagen aus der Maßnahme rausgenommen, was sehr ungewöhnlich ist“. Das LKA Thüringen hätte die Überwachung übernehmen wollen, dadurch sei keine Lücke entstanden. Die Telefonüberwachung bei ihr habe aber auch nicht zum Auffinden des Trios beigetragen.

15.25

In der Praxis sei es üblich, dass wenn relevante Informationen [wie z.B. mit Bezug zu dem flüchtigen Trio] in einem Bundesland auftaucht, dass diese dann weiterverteilt wird, insbesondere auch an das Bundesamt für Verfassungsschutz, da hier ja länderübergreifend nach den Jenaeer Neonazis gesucht wurde. Das „muss möglichst zeitnah sein… von jetzt auf gleich, notfalls telefonisch“ so der Zeuge. In der Regel verlaufen die Kanäle zwischen den Bundesländern über die jeweiligen Sicherheitsstrukturen also Polizei Thüringen zu Polizei Sachsen, VS Thüringen zu VS Sachsen oder Staatsanwaltschaft in Thüringen zur Staatsanwaltschaft in Sachsen, im Ausnahmefall könne die Weitergabe auch Diagonal stattfinden erzählt Vahrenholt.

15.22

Der Abg. Untermann fragt weiter zum Informationsaustausch damals. Einen Hinweis, dass das Trio „jobben“ würde habe in den damals vorliegenden Informationen nicht gestanden, so der Zeuge. Auch anderes sei offenbar nicht weitergegeben worden. Der Zeuge spricht von Leuchtpunkten, bei denen es eine Zusammenarbeit gab, welche „leider nicht kontinuierlich“stattfand. So waren „teilweise Monate dazwischen ohne Informationsaustausch“ zwischen Thüringen und Sachsen erklärt Vahrenholt. “Das war dann natürlich schwierig”.

15.19

Ob der Zeuge selbst einmal mit Zielfahnder Wunderlich persönlich Kontakt gehabt habe? “Herrn Wunderlich kenne ich nicht”. Er kenne die Kollegen seit 2004 in Thüringen, weiß aber nicht ob die nicht auch schon 1998 zuständig waren. Es geht nochmal kurz um die Quellen-Hinweise, wonach das Trio jobben würde bzw. das kein Geld benötigt würde, weil sie selbst Geld haben. Vahrenholt meint: „Wenn das alles besser zusammengelegt worden wäre, hätte man sich besser Gedanken machen können”. Mittlerweile laufe das aber anders, im Vergleich zu den letzten Jahren habe man bei Waffen- bzw. Islamismus-Delikten einen besseren Austausch hinbekommen, es erfolgen regelmäßige Telefonkonferenzen und man mache zusammenfassende Auswertungsberichte, so Vahrenholt. Resümierend stellt er fest, dass in der Zeit der Fahndung nach dem Trio Chancen vergeben wurden, ob die Chancen bei rechtzeitiger Wahrnehmung aber zur Festnahme des Trios hätten führen können möchte er nicht beurteilen, dass sei ihm zu spekulativ.

15.15

Auf Nachfrage der Abg. Pelke zu schriftlichen Dokumenten über die Entstehung der Zusammenarbeit zwischen den Behörden in Sachsen und Thüringen während der Fahndungsphase äußert der Zeuge. “Konkrete schriftliche Bitten um Amtshilfe sind in den Akten kaum zu finden”, es fände sich nur eine Bitte um allgemeine Unterstützung. “Ich mutmaße dass damals viel telefoniert worden ist”, so Vahrenholt.

15.11

Die Abg. König fragt nochmal nach, ob es zutreffe dass die Terzett-Überwachungsaktionen 1-12 im Jahr 2000 auch enden und warum diese nicht weitergeführt werden, obwohl doch bekannt war, dass sich das Trio offensichtlich weiterhin in Sachsen versteckt halte. Der Zeuge Vahrenholt meint, dass man auf Informationen aus Thüringen angewiesen war, eigene hatte man bis dahin nicht gehabt. “Letztlich wäre ein Aufgreifen jederzeit möglich gewesen, wenn Informationen bei uns eingegangen wären”. Im Jahr 2001 hätte es ja neue Informationen in Thüringen gegeben, doch die seien in Sachsen nie angekommen beteuert Vahrenholt.

15.09

Es geht weiter um einen nächsten Vorfall während seiner Zeit als Leiter der Abteilung 2 im Jahr 2004. Die Abg. König trägt vor, dass wohl aus Sachsen im Jahr 2004 noch ein Datensatz [eine Akte, ein Foto, o.ä.] im Zusammenhang mit der Fahndung zum Trio in Thüringen angefragt wurde, obwohl das Verfahren doch bereits im Jahr 2003 wegen Verjährung eingestellt wurde. Vahrenholt antwortet: „Das Hängt damit zusammen, dass muss ich offen sagen…weil damals [bei] Terzett… bei den G10 Maßnahmen nicht ganz fachgerecht gearbeitet [wurde]“. Es ging wohl um eine Telefonüberwachung des Verfassungsschutzes. Diese müssen ja entsprechend dem Gesetz auch begründet werden. Es scheint so, als hat der sächsische Verfassungsschutz erst im Jahre 2004 versucht eine Begründung oder ein Teil für eine Überwachung im Jahr 2000[?] nachzuliefern. Vahrenholt gibt an an, dass es fachlich korrekt gewesen wäre, wenn die entsprechende Information schon von Anfang an schriftlich in den Akten enthalten gewesen wäre, ein Teil der Begründung für die G10-Maßnahme resultierte wohl auf einer rein mündlichen Information. “Das ist uns erst später aufgefallen” erklärt sich Vahrenholt, der damals selbst jener Verantwortungsträger dafür war, dass die G10-Maßnahmen des LfV Sachsen nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt bzw. geprüft werden. Man habe diesen Umstand erst im Jahr 2003/2004 entdeckt, weil Unterlagen fehlten. „Diese Unterlagen haben wir dann 2004 nochmals erbeten um sie unseren Unterlagen beifügen zu können“. Die Abg. König fragt nochmal nach, ob der einzige Grund für das Erscheinen in Thüringen im Jahr 2004 wg. Trio der war, dass man die G10 -Akte im Nachgang in Ordnung bringen wollte. Der Zeuge bejaht, man wollte vervollständigen. „Es sollte nicht die Akte getuned werden“, deswegen sei jemand nach Thüringen gefahren.

15.06

Die Abg. König fragt den Zeugen, warum das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz denn erst im Jahr 2000 richtig aktiv wurde obwohl doch schon 1998 Hinweise mit Untertauch-Ort Sachsen vorlagen? Zeuge Vahrenholt wimmelt ab und fragt, ob sie ihm die letzte halbe Stunde nicht zugehört habe. König fragt nochmal nach, ob es richtig sei dass die Maßnahme Terzett erst 2000 begann. Der Zeuge prüft seine Unterlagen und bejaht, die Observationen begannen im März 2000, jedoch hätte das LfV Sachsen auch schon zuvor observiert. Die Bitte aus Thüringen sei im September 1998 gekommen. Auf die Frage ob Terzett denn nicht eine eigenständige Operation des LfV Sachsen war widerspricht der Zeuge, dass sei nicht zutreffend. Vielmehr habe es unter Terzett eine Vielzahl an verschiedenen Maßnahmen gegeben, zum Beispiel eine Observation mit der Fallbezeichnung „Harmonium“ und eine mit dem Namen „Kuhglocke“. Die Abg. König will den Zeugen weiter fragen, doch der beginnt weiter vorzulesen bzw. zu reden, woraufhin es zu einer kurzen Diskussion zwischen Ausschuss-Mitgliedern und Anwalt des Zeugen kommt. Mehrfach wurde schon festgestellt, dass dieser mehr den Stand aus Akten wieder gibt als seine eigenen Erinnerungen.

15.03

Vahrenholt spricht nochmal zu dem Hinweis, wonach ab 1998 Informationen vorgelegen hätten, dass sich das Trio in Sachsen aufhalten soll. Die Info kam wohl am 2. März oder ein paar Tage früher und lautete, dass ein namentlich bekannter Thüringer Rechtsextremist nach Dresden gefahren sei um dort ein Fahrzeug abzuschleppen, mit dem die drei Flüchtigen unterwegs waren. In Thüringen [unklar ob dem Verfassungsschutz oder der V-Person] wurde die Nachricht wohl schon am 20.2. telefonisch bekannt, also vier Tage nach dem die Person [Anmerkung mit Bezug zu anderen Ausschuss-Befragungen: Es handelt sich beim Fahrer sehr wahrscheinlich um Andreas Rachhausen aus Saalfeld] in Dresden war.

14.59

Auch das LKA Sachsen und das PP Chemnitz bzw. deren MEK waren mit eingebunden. Nach 2000 ist er Informationsfluss aus Thüringen für das LfV Sachsen abgebrochen. Während das LKA Thüringen Struck & Lebensgefährte im Fokus hatte, habe das LfV Sachsen das Blood & Honour-Umfeld weiter beobachtet. Man habe sie Szene weiter intensiv angeschaut und wenn Informationen zum Trio reingekommen wären, hätte man diese weiterverarbeitet.

14.56

Der Abg. Kellner fragt ob es nicht auch eigenständig für das LKA Sachsen und das LfV Sachsen auch die Verpflichtung gab, unabhängig in Sachsen nach dem Trio zu Suchen, auch als er selbst dann 2004 Abteilungsleiter war.  Der Zeuge erklärt, dass man seinen Verpflichtungen nachkam. Es gehe nicht, dass jeder seins mache, das ende im Chaos so der Zeuge. Es sei zwingend notwendig, dass sich jemand den Hut aufsetze. Das war in diesem Fall die Thüringer Zielfahndung. “Selber im Kuchen blind herumzustochern dass wäre nicht der Weg gewesen” so Vahrenholt.

14.54

Der Abg. Kellner fragt weiter, wie er seine Einschätzung, dass nicht alle Informationen von den federführenden Behörden zu ihm gelangt sei, begründet. Der Zeuge verweist auf seine Sichtungen in den Akten aus Sachsen sowie der Zusammenfassung durch den Schäferbericht. Auf Nachfrage Kellners gibt der Zeuge an, dass sich sein Eindruck erst durch den Schäferbericht ergeben habe. Nach dem Auffliegen des Trios habe er die Akten nochmal durchgeschaut und dabei sei ihm aufgefallen, dass da “relativ wenig ist, was da von Thüringen kommt“ [bzw. kam].

14.51

Der Abg. Kellner fragt zu den 32 Monaten der enge Zusammenarbeit zwischen dem LfV Sachsen nach Thüringen. Der Zeuge relativiert seine Schilderung, es waren keine 32 Monate enge Zusammenarbeit, es seien eher mehrere Leuchtpunkte in der Zusammenarbeit gewesen. Zwischen den Leuchtpunkten, z.B. wenn es eine Quellmeldung wie zur Waffenbeschaffung gab, habe es manchmal mehrere Monate gedauert.

14.49

Die Hinweise zur möglichen Bewaffnung des Trios habe er aus den Akten entnommen, ihn hätten sie damals nicht erreicht. Es geht nochmal um die Werbung von Quellen. „Wir haben immer [den] Bezug zu Blood & Honour gesehen“ so Vahrenholt bei der Suche nach dem Trio. Jan Werner sei der sächsische Hauptprotagonist gewesen erklärt der Zeuge. Man ging davon aus, mit der Beobachtung von Blood & Honour Sachsen auch an Infos zum Verbleib des Jenaer Neonazi-Trios zu kommen […] Er selbst sie mit Entscheidungen zur Quellenwerbung erst im Jahr 2004 befasst gewesen.

14.40

Die Vorsitzende Abg. Marx erklärt dem Zeugen, dass sein damaliger Kollege Herr Lange anderes berichtet habe, nämlich dass der Zielfahnder Wunderlich direkt auf ihn zugekommen sei und darum bat, das LKA Thüringen zu unterstützen. Sie fragt Vahrenholt, wie weit er selbst an operativen Maßnahmen beteiligt war. Er habe nahezu kein eigenes Wissen, sondern dass aus den Akten. Außer mit den G10-Maßnahmen sei er in der Fahndungsphase 98-2000 nicht direkt mit dem Trio befasst gewesen. Leiter der Abteilung 2 im LfV Sachsen sei er erst 2004 geworden.

14.39

Schließlich will er noch eine persönliche Bewertung vornehmen. Vahrenholt meint, dass das Landeskriminalamt Thüringen und der Thüringer Verfassungsschutz die Fahndung in der Hand hatten und relevante Informationen scheinbar nicht immer rechtzeitig übermittelt wurden. Es habe weder einen kontinuierlicher Informationsaustausch von den federführenden Stellen stattgefunden und noch seien regelmäßig Informationen an die Behörden gesteuert worden. Vahrenholt versucht zu betonen, dass es damals anders war und die Zustände sich heute verbessert hätten.

14.38

Vahrenholt weist daraufhin, dass bis zum 4.11.2011 keine Informationen über Morde, Banküberfälle etc. und andere mutmaßliche NSU Taten an das LfV Sachsen im Zusammenhang mit dem Trio gegangen sind. In den Jahren 1998 bis 2000 hätte das LfV Sachsen über 32 Monate mit den Thüringer Behörden zusammengearbeitet.

14.36

Der Zeuge Vahrenholt beschreibt weiter unterschiedliche Zuständigkeiten bei der Überwachung. So habe sich das LfV Sachsen auf die Überwachung von Jan Werner und das Blood & Honour-Umfeld in Sachsen konzentriert, das Zielfahndung in Thüringen hingegen auf die Überwachung von Mandy Struck und deren Lebensgefährten.

14.34

Vahrenholt berichtet weiter, dass die G10 Maßnahme des LfV Sachsen gegen [Mandy] Struck am 15. Mai bereits nach 10 Tagen beendet wurde, da hier das LKA Thüringen im Rahmen der Fahndung die Telefonüberwachung selbst übernommen habe. Auf einen Hinweis bzw. eine Bitte des Thüringer LfV vom 7.7.2000 habe das sächsische LfV die Maßnahme „Terzett 9“ durchgeführt, weil bei einer Zielperson Hinweise zu einer Kontaktaufnahme mit Uwe Böhnhardt vorlagen, danach folgte dann auch Terzett 10 und 11. Der Zeuge erzählt, dass der Verdacht bestand, dass der Lebensgefährte von [Mandy] Struck Kontakt zu Uwe Böhnhardt unterhalten habe. In Sachsen wurde deswegen zur Überwachung eine konspirative Wohnung vorbereitet. Das Ziel war die durchgehende Videoüberwachung aus dieser Wohnung heraus, weil im gegenüberliegenden Haus häufig die Zielperson verkehrte. Die Videoüberwachung in der Wohnung [wurde Ende Sept. bis Mitte Okt. 2000 betrieben und] war unbemannt und visierte den Hauseingang des Wohnobjektes an.Ende September 2000 hätten Hinweise über einen Kontakt von Böhnhardt & [Struck?] vorgelegen. Demnach sollte die Zielperson oder Uwe Böhnhardt wahrscheinlich am 30.9. oder 1.10.2000 am Abend bei einer „Skinheadparty“ in Zwickau sein, um dann am nächsten Tag den Geburtstag von Uwe Böhnhardt zu feiern. Daraufhin hätte man die Wohnung wieder mit Personen besetzt, damit diese Uwe Böhnhardt identifizieren könnten. Die Maßnahmen hätten aber keine Hinweise geliefert, die eine Festnahme des Trios ermöglicht hätten, so der Zeuge.

14.30

Der Zeuge erwähnt noch eine Übergabe persönliche Gegenstände für das Trio an der BAB 4 Anfang 2000 [?] bzw. die Observationsmaßnahmen Terzett 5 und Terzett 6. Im Frühling 2000 erfolgte durch das LKA die Ausstrahlung der öffentlichen Fahndung im Fernsehen, begleitet durch intensive operative Maßnahmen, so der Zeuge. Am 26.4.2000 kam es zu einer Besprechung zwischen LfV Sachsen, LfV Thüringen und LKA Thüringen, bei dem das Maßnahmenpaket abgestimmt wurde. Die Thüringer Verfassungsschützer sollten in Thüringen Telefone überwachen, das LKA Thüringen ebenso Maßnahmen in Thüringen durchführen, auch in Sachsen standen Telefonüberwachungen auf dem Programm. Alles unter dem Namen Terzett erklärt Vahrenholt, der auch berichtet, dass die Namenswahl „zugegeben etwas unglücklich“ war, da mit Terzett sowohl die Observationen als auch die Telefonüberwachungen bezeichnet wurden. Vom 5. Mai bis 5. August seien nochmal Anschlüsse überwacht worden.

14.26

Der Zeuge erwähnt ein weiteres Ereignis aus dem Jahr 2000 [7. Oktober?] bei dem über ein B&H Mitglied die Information an die Geheimdienstler kam, dass es den drei Flüchtigen aus Thüringen gut gehen soll. In der Folge hätte das LfV Sachsen 4 Observationen unter dem Namen Terzett gestartet, die aber weder Hinweise auf das Trio noch Hinweise auf andere kriminelle Aktivitäten geliefert hätten, so Vahrenholt.

14.22

Vahrenholt verweist auf einen damaligen Quasi-Abschlussbericht zur Fahndung nach dem Trio, in welchem gestanden hätte, dass eindeutige Hinweise vorlägen, wonach die drei Gesuchten im nördlichen Bereich der BRD stecken würden. Der Plan zur Ausreise nach Südafrika sei gescheitert. Das LfV Sachsen habe keine weiteren Maßnahmen durchgeführt, dass LfV Thüringen kündigte an bei Neuigkeiten unaufgefordert nachzuberichten. “Ein solcher Nachbericht ist mir allerdings nicht bekannt bzw. liegt in den Akten des LfV Sachsen nicht vor” so Vahrenholt.

14.19

Nach Hinweisen auf das Trio [Sommer 98/99?] seien auch im Raum Chemnitz weitere Observationen durchgeführt worden, die aber keine Erkenntnisse zum Aufenthaltsort des Trios erbrachten. Der Zeuge erwähnt eine Terzett-Observation in Sachsen die den Namen „Kuhglocke“ trug, dabei soll die Zielperson Jan Werner gewesen sein.

14.18

Der Zeuge berichtet weiter von einem Treffen am 17.9.1998 bei dem es darum ging, wie man die Waffenmeldung des LfV Brandenburg verwerten könne, ohne die Quelle zu gefährden. Brandenburg wollte den Quellenschutz partout aufrecht erhalten. Im Ergebnis wurde das LKA Thüringen in allgemeiner mündlicher Form informiert, wollte daraufhin aber noch einen schriftlichen Bericht dazu. Zwischen den Verfassungsschutzämtern Thüringen und Sachsen sei im Nachgang auch noch vereinbart worden, dass die Federführung in Thüringen liege. Das LfV Sachsen habe mit der Unterstützung durch die Überwachung des Blood & Honour-Umfeldesin Sachsen begonnen. [Am 21.9.98 soll es eine weitere Telefonkonferenz Thüringen / Sachsen Brandenburg gegeben haben; Waffensuche sollte noch immer laufen?]. Unter den Überwachten auch jener Jan Werner. Am 19. Oktober hätte das Bundesamt für Verfassungsschutz das sächsische LfV über eine G10-Maßnahme informiert, die bis zum 31. Januar 1999 andauern würde, deswegen habe von eigenen angepeilten G10-Maßnahmen dahingehend abgesehen.

14.16

Konkrete Unterstützung für das LfV Thüringen habe es erst ca. ein halbes Jahr später gegeben, u.a. durch Observationsmaßnahmen. Aus einer Meldung des Brandenburger Verfassungsschutz sei hervorgegangen, dass der Neonazi Jan Werner in eine mögliche Waffenbeschaffung für das Trio involviert gewesen sein könne. In dem Kontext war auch von einem Fluchtziel Südafrika die Rede. Aus Thüringen sei bekannt gewesen, dass Jan Werner telefonischen Kontakt zu den Unterstützerkreisen des Trios hatte. Unter anderem soll er bei der Übergabe von Geld und Kleidung behilflich gewesen sein, so Vahrenholt.

14.14

Auch der Zeuge Vahrenholt beginnt wie sein Vorgänger, der erste sächsische Verfassungsschützer heute im Ausschuss, wieder mit einem längeren vorbereiten Vortrag zur Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden während der Fahndung nach dem Jenaer Neonazi-Trio. Nach der Durchsuchung am 26. Januar 1998 habe der Thüringer Verfassungsschutz an das sächsische LfV ohne Hinweise auf den konkreten Aufenthaltsort des Trios eine Bitte um Unterstützung geschickt, so der Zeuge. Kurz nach dem Abtauchen des Trios soll dann ein bekannter Thüringer Rechtsextremist nach Dresden gefahren sein, um den unfallbeschädigten Wagen von Ralf Wohlleben abzuschleppen. Mit dem Fahrzeug sollen die drei Gesuchten eine Zeit lang unterwegs gewesen sein, wie aus einer Aktennotiz hervor ging soll eine Thüringer Verfassungsschutz-Quelle zu dem Zeitpunkt davon ausgegangen sein, dass sich das Trio in der sächsischen Landeshauptstadt Dresden aufgehalten haben. Die Quelle ging davon aus, dass nur zwei Rechtsextremisten, darunter Ralf Wohlleben mit dem Trio Kontakt hatten.

14.12

Der Zeuge Vahrenholt schildert, dass er Ende der 1990er Jahre als G10 Aufsichtsbeamter eingesetzt war und in dem Zusammenhang auch mit den Maßnahmen „Terzett“ [Bezeichnung beim sächsischen Verfassungsschutz für die Geheimdienst-Maßnahmen zum Trio] befasst war. Er weist darauf hin, dass er in dieser Funktion nur die rechtliche Aufsicht und keine inhaltliche bzw. fachliche Aufsicht zu verantworten hatte.

14.11

Der Zeuge berichtet, dass die Fahndung nach dem Jenaer Trio von 1998 bis Ende 2000 lief. Zu seiner Zeit als Leiter der Abt. beim LfV Sachsen habe er keine Informationen mehr aus eigenem erleben/erinnern, viel mehr würde er hier Aktenwissen hier angeben.

14.10

Der Zeuge soll zur Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden sprechen. Mitte der 90er Jahre bis 2004 war er im Verfassungsschutz Sachsen aktiv. Dort sei er zunächst mit Grundsachen-Angelegenheiten und den den G10-Maßnahmen [Postüberwachung, Telefone abhören, Wohnungen verwanzen] des Verfassungsschutzes aktiv gewesen. Dann sei er als Leiter der Abt 2. Rechts- / Linksextremismus eingesetzt gewesen. Ab 2005 war er Abwesenheitsvertreter des Präsidenten. Seit November 2013[?] ist er Leiter im Staatsbetrieb Geo[…]Vermessung. [phon.].


14.07

Der Nächste Zeuge: Dr. Olaf Vahrenholt, 51. Er gibt an, dass er Jurist sei. Seinen genauen Arbeitsort benennt er nicht, damals war er beim Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen tätig. Heute sei er weiterhin „Beamter im Freistaat Sachsen“, heisst es etwas kryptisch von ihm. Seine Zuständigkeit damals: Erst G10-Überwachungsmaßnahmen, dann Leitung der Abt. Rechts/-Linksextremismus.ua-vahrenholt

14.00

Die Sitzung wird im öffentlichen Teil fortgesetzt.

12.33

Es gibt keine weiteren Fragen im öffentlichen Teil. Es folgt ein vertraulicher Teil.

12.22

Auf die Frage nach Verantwortlichkeiten gibt er an, dass er damals als Referatsleiter Rechtsextremismus für alle Aktivitäten im Bereich Rechts verantwortlich war, weil er in dieser Funktion automatisch alle Maßnahmen etc. abzeichnet. Die Abg. König fragt erneut nach, ob es nie den Hinweis gab, dass die Maßnahmen eigentlich in den Polizeibereich fallen. Er erinnert sich daran nicht. Die Abg. König kündigt einen nachher noch notwendigen vertraulichen Teil im Ausschuss an und fragt den Zeugen: “Hatten sie verfügt die durchgängige Observation zu unterbrechen?” “Ich habe auf gar keinen Fall eine Unterbrechung einer Observation angeordnet!“ so Lange. Auch die Langzeitobservation sei definitiv nicht auf seine Intervention hin unterbrochen worden, erklärt er.

12.18

Der Abg. Haushold fragt weiter, ob das Informationsverhalten des LfV Thüringen sehr zögerlich war? Die Observations-Aufnahme vom vermutlichen Böhnhardt sei damals vom LfV Thüringen gemacht worden und ihm seiner Erinnerung nach gar nicht zur Kenntnis gelangt. Einen Aktenaustausch mit dem Amt hätte es gegeben, was aber genau aus Thüringen zurückkam ist ihm nicht mehr erinnerlich.

12.14

Auf die Nachfrage des Abg. Adams zur Überwachung des Neonazis Kai Seidel nach und zur fehlenden Übermittlung von verschiedenen damals vorliegenden Informationen zum Trio äußert Lange: “Ich denke schon, dass wenn eine Gesamtschau durchgeführt worden wäre, hätte man auch eine Schlussfolgerung für Banküberfälle ziehen könnte”.

12.12

Der Abg. Untermann fragt nach, ob das LfV Sachsen selbst in der Lage gewesen wäre eine Zielfahndung ohne die Anregung durch Thüringen durchzuführen. Der Zeuge meint, dass das generell nicht der Fall sei. Er fragt weiter zum Austausch bzw. möglichen Pannen. Der Zeuge:Wenn wir alle Informationen, die in Thüringen vorlagen zeitnah gehabt hätten, dann hätten wir die ein oder andere Maßnahme intensiver oder länger durchgeführt”, ob das zum Erfolg geführt hätte könne er nicht sagen.

12.10

Die Vorsitzende Abg. Marx weist auf eine Quellmeldung aus Brandenburg hin, die auf eine mögliche Bewaffnung des Trios hindeutete [Meldung der V-Person Piatto]. Sie fragt, ob die Meldung in Sachsen vorlag und eine Weitergabe nach Thüringen stattfand. Der Zeuge meint, dass seiner Erinnerung nach der Hinweis in seiner Zeit beim Verfassungsschutz nicht bei ihm angekommen sei. Er fragt, wann der Hinweis kam. 1998. Er habe 1998 angefangen, dass sei ihm nicht erinnerlich. Marx hält ihm vor, dass er sich doch bestimmt informiert habe und dass dann aufgefallen sein. Er weiß aber nicht, ob er die Akten gesehen habe. Alle Akten könne er ja auch nicht anschauen. Marx meint, dass man aber bei der gezielten Suche die bestehenden Akten erstmal prüfe und fragt nach, ob sie da falsch liegt. Der Zeuge bleibt dabei, er erinnert sich nicht.

12.05

Die Abg. König fragt weiter. Der Zeuge war damals selbst Vorgesetzter? Er: Ja, Leiter der kompletten Suche nach dem Trio im LfV Sachsen. Also formal Vorgesetzter. Die Abg. König fragt nach ob es auch eine andere, eine praktische Leitung gab. Der Zeuge gibt an, dass es bei der Sachbearbeitung eine Zuständigkeit gab, die Informationen heranzuziehen und diese ihm mitzuteilen. Er überlegt, schmunzelt. Dann berät er sich erneut mit dem Anwalt und schaltet das Mikrofon ab. Schließlich: “Die Verantwortung lag bei mir”. Das “Das Brot und Buttergeschäft macht natürlich wie überall in jedem Geschäft der Sachbearbeiter”. König fragt nach “Oder die Sachbearbeiterin?” “JA, oder die Sachbearbeiterin”, der Zeuge schmunzelt erneut.

12.03

Die Abg. König fragt, ob der Zeuge Teile der Maßnahmen, die vom LfV Sachsen durchgeführt wurden eigentlich für “originäre Polizeiaufgaben” gehalten habe. Nein, er habe die Zuständigkeit im Verfassungsschutz gesehen. Die Abgeordnete macht dem Zeugen eine handschriftlichen Vorhalt aus einer Akte und fragt, ob er die Nummer kenne. Lange äußert: Die Einwahl ist vom LfV Sachsen, „die Durchwahl ist die meiner Kollegin oder von mir“, er wisse es aber nicht genau. Auf die Frage, ob ein Frau Herrklotz [? phon.] damit zu tun habe, berät er sich wie so oft in der laufenden Befragung mit seinem Anwalt und äußert dann: “Dazu habe ich keine Aussagegenehmigung”.

12.01

Der Abg. Haushold fragt nach, ob der Zeuge Informationen zu einem Abbruch eines Einsatzes in Sachsen hatte. Davon wisse er nichts.  Die Abg. König fragt nach, ob das LfV Sachsen eigene Kenntnisse zu Kai Seidel hatte. Dass sei ihm nicht erinnerlich. König fragt nach Mandy Struck, der Zeuge berät sich erneut kurz mit seinem Anwalt kryptisch: Ich würde die Frage auch nicht erinnern, aber ich kann mich daran nicht erinnern. Ob ihm bekannt sei, dass Kai Seidel sich bei der Aussteiger-Hotline des Verfassungsschutz gemeldet habe. Lange: Dass sei ihm nicht erinnerlich. Die auf gefundene Telefonliste ist ihm auf Nachfrage nicht vorgelegt worden, auch an Namen kann er sich nicht erinnern. Ob man über die einzelnen Maßnahmen aus Thüringen damals bescheid wusste? Das könne er heute nicht mehr mit Sicherheit sagen. Quellmeldungen aus Sachsen zum Trio? Er erinnert sich an einen Fall, ist sich aber nicht sicher. Ob das LfV Sachsen Kenntnisse darüber hatte, Waffen zu beschaffen? “Auch das habe ich gelesen aktuell, ich kann mich aber nicht erinnern, dass wir das damals schon hatten”. Er kann sich grundsätzlich nicht mehr auf Quellmeldungen zum Trio erinnern. Die Abg. fragt weiter, ob dem Amt auch Quellmeldungen aus Thüringen in Sachsen zur Kenntnis kamen. Dass sei ihm nicht erinnerlich. Die Datenerhebungen zur Observation Bernhardt-Straße ist ebenfalls Fragegegenstand. Er könne nicht zu einzelnen Observationen berichten, meint aber, dass die Infos als Deckblattmeldungen erfasst [und weitergeleitet] wurden. [Auch Videomaßnahmen?].

11.55

Der Abg. Kellner fragt, ob der Zeuge auch mit dem [Thüringer?] Verfassungsschutz wegen der Vorwürfe von Zielfahnder Wunderlich gegen den Thüringer Verfassungsschutz gesprochen hat. Er erinnert sich nicht daran, jedoch dass es Gespräche zwischen seinem Abteilungsleiter und dem Thüringen gab. Ein solches Gespräch zu den Vorwürfen liege nahe, könne er aber nicht bestätigen.

11.54

Es geht nochmal um das Unterstützungsersuchen des Thüringer LfV an das LfV Sachsen in Chemnitz zu observieren. Der Abg. Adams fragt nach der Unterstützungsart, ob eine Observation oder eine TKÜ angefragt wurde. Der Zeuge gibt an, dass das LfV Sachsen gebeten wurde eine Observation bei Kai Seidel am 12-14. Juni in Chemnitz durchzuführen.

11.53

Der Abg. Adams fragt weiter zum Observationsfoto, bei dem man zunächst annahm, dass dies Uwe Böhnhardt sei und später diese Annahme widerlegt wurde, er möchte wissen wie man darauf kam, dass es nicht Böhnhardt war. Der Zeuge überlegt und kann dazu nichts sagen. Dann gibt er an, dass es zwei Videos waren, einmal mit einer mutmaßlichen Frau Zschäpe und einmal mit einem mutmaßlichen Uwe Böhnhardt. Die Erkenntnis, dass Böhnhardt es nicht war, hab er aus dem Schäferbericht entnommen.

11.51

Der Abg. Adams fragt nach der Federführung zur Fahndung des Trios. Der Zeuge weiß das nicht mehr genau, meint aber aus der logischen Erinnerung, dass das LKA Thüringen dafür verantwortlich gewesen sein muss. Abg. Adams fragt zur Äußerung des Zeugen vorhin, wonach das SEK Sachsen in der Zeit vom 6. bis 8. Mai in Bereitschaft versetzt wurde. Der Abgeordnete möchte wissen, was es damit auf sich hat. Der Zeuge gibt an, dass das SEK Sachsen normalerweise bei Alarm in 30 Minuten “vom Hof rollen kann”,  bei vorheriger Anordnung einer Bereitschaft bleiben die Beamten auf der Dienststelle und können in 5 Minuten vom Hof rollen.  Außerdem werde dabei eventuell schon erste Hinweise auf den Raum, auf das Szenario und auf die Personen schon bekannt, was die Maßnahmen vereinfacht.

11.51

Der Abg. Untermann fragt zur Zielfahndung in Sachsen, wie das dort läuft, weil in Thüringen die Ansicht über die Definitionen einer richtigen Zielfahndung und einer Unterstützenden sehr auseinanderklaffen und verschiedene Zeugen sich dahingehend schon widersprochen haben. Der Zeuge meint, dass man sehr wohl ordentliche Zielfahndungsaufträge und klare Definitionen habe. Es sei aber auch so, dass manchmal die [Polizei-]Dienststellenleiter [?] anfragen und um die Zielfahndung unterstützend bitten, weil die Zielfahnder da mit mehr Zeit ran gehen könnten.

11.43

Die Abg. Pelke fragt weiter zur Vorbereitung der Kripo-Livesendung und ob solche Öffentlichkeitsaktionen öfter vorbereitet wurden. Er meint, dass er als Referatsleiter meist auf dieser Ebene an Treffen dabei war. Darunter gab es auch noch Treffen der Auswerter, der Beschaffer etc. Denn Fall mit der Fernsehfahndung habe er nur ein einziges mal erlebt.

11.43

Zwischendrin interveniert immer mal wieder der Rechtsanwalt des Zeugens, oftmals dann wenn die Fragen einen zu starken Bezug nach Sachsen haben. Er verweist auf die Aussagegenehmigung des Zeugen und ein Bundesverwaltungsgericht-Urteil um zu begründen, dass der thüringische Untersuchungsausschuss nicht so weit in Sachsen rumstochern könne und sich auf Thüringen zu konzentrieren habe. Der Rechtsanwalt trat in der Vergangenheit schon mehrfach als Beistand von verschiedenen sächsischen Verfassungsschützern in Erscheinung.

11.42

Der Abg. Hausold fragt nach, ob damals in Abstimmung mit den Kollegen aus Thüringen besprochen wurde, in wiefern Verbindungen vom flüchtigen Trio zu den Banküberfällen oder zu ungültigen Ausweispapieren zu ziehen waren. Der Zeuge kann sich daran nicht erinnern.Lange weist auf Nachfrage des Abg. Haushold nochmal auf den Unterschied bei der Zusammenarbeit mit der Zielfahndung des LKA Thüringen und dem LfV Thüringen hin. Bei Wunderlich war das Verhältnis vom sächsischen LfV aus vertrauter, ihn konnte man frühs anrufen “Sag mal, hast du da was?”, mit den Verfassungsschützern habe man dann eher Schriftstücke ausgetauscht, da sei das Verhältnis nicht ganz vertraut gewesen, so der Zeuge.

11.36

Der Abg. Kellner fragt weiter zu den Vermutungen des Zielfahnders Wunderlich und wie er diese bewertet habe. Der Zeuge gibt an, dass er heute Leiter der Zielfahndung in Sachsen sei und den Frust von damals noch besser nachvollziehen könne, weil die Erfolgsquote eigentlich sehr gut sei. Die Vermutungen Wunderlichs waren zunächst schon glaubhaft für ihn, dass hier ein dritter mitmische, “der Steine in den Weg legt”, aber Wunderlich konnte das schließlich nicht nachweisen. Der Abg. Kellner fragt nach weiteren Fällen, wo Leute spurlos verschwunden sind. Das kenne der Zeuge. Manchmal tauchen Leute 8 bis 10 Jahre unter, das geschehe aber nur sehr selten, so Lange. Er kann sich nicht erinnern, dass es schon einmal vorkam, dass eine Behörde die andere Behörde beschuldigte aktiv beim Untertauchen von Flüchtigen mitgeholfen zu haben.

11.32

Der Zeuge erinnert sich, dass man extra ein “kleines Lagezentrum aufgestellt” habe und dort auf Observationen gewartet bzw. diese dort mit verfolgt habe.

11.31

Der Zeuge spricht weiter zur Besprechung anlässlich einer geplanten Kripo-Livesendung durch die Thüringer Polizei. Das LfV Sachsen war dabei eingebunden, weil parallel zur Ausstrahlung Observationen und Telefonüberwachungen laufen sollten. Auch das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz war bei dieser Beratung in Chemnitz mit dabei. Das LKA Sachsen wurde danach noch informiert.  Die Ausstrahlung sei am 7. Mai 2000 gelaufen. Der Abg. Adams fragt weiter, ob er wisse dass auch die sächsische Polizei im Sinne des LKA eigene Telefonüberwachungen durchgeführt habe. Davon wisse er nichts, es gab jedoch Observationen. Der Abg. möchte nochmal wissen, wie viele Observationsteams zwischen dem 6. und 8. Mai 2000 dann in Chemnitz vor Ort waren. Der Zeuge: “Mindestens zwei, einmal LKA Sachsen und einmal LfV Sachsen”. Verwertbares brachten diese Observationen nicht. Auf Nachfrage um welche Person es ging, äußert der Zeuge knapp “Struck!”. Er habe eben nochmal nachgeschaut, die Observation zur Struck sei durch beide sächsischen Behörden gelaufen, er erinnere sich jedoch nicht mehr daran.

11.26

Der Abg. Adams fragt nochmal zu den Erinnerungen des Zeugen bzw. zu seiner Vorbereitung.“Ich hatte den Auftrag möglichst alles zu Vergessen” nach den drei Jahre Verfassungsschutz, so der Zeuge. Das meiste habe er sich erst jetzt wieder durch das Studium der Akten erarbeitet. Er spricht auch das Treffen mit dem Zielfahnder Wunderlich am 15. 7. 1999 an. Herr Wunderlich habe mehr als nur reine Vermutungen gehabt, aber keine konkreten Beweise. Bei nur reinen Vermutungen hätte sich der sächsische Verfassungsschutz nicht so eingebracht. Auf Nachfrage: Alle Beteiligten seien von der Überzeugung getragen gewesen, dass es Sinn mache in Chemnitz zu suchen, weil man dort den Aufenthalt vermutete. Es sei mehr als nur ein Strohhalm gewesen. Nach dem 15. Juli habe man sich erst einmal still verhalten, weil Herr Wunderlich nicht reagierte. Auf die Frage des Abgeordneten, ob man zu dem Zeitpunkt auch den V-Mannführern die Information nicht weitergegeben habe, äußert der Zeuge allgemein, dass man davon ausgehen kann, dass die V-Mannführer informiert wurden, aber er weiß nicht mehr en Detail wer/wann.

11.21

Der Abg. Untermann fragt nach der zweiten Observation im September 2000, bei dem man mutmaßte dass Frau Zschäpe eventuell erkannt wurde. Dort wurde eine weibliche Person in Anwesenheit von zwei männlichen Personen fotografiert. Ob die beiden männlichen Personen auch geprüft wurden kann nicht abschließend geklärt werden.

11.18

Die Abg. Pelke kommt auf die Zusammenarbeit mit den Behörden zurück und fragt wie er es empfand, dass man trotz des ganzen Informationsaustausches nicht an das Trio rankam oder keine zielführenden Hinweise bekam. Der Zeuge erklärt, dass man öfter zusammensaß und sich den Kopf zermartert habe, “wir waren schon etwas frustriert, dass wir dort keinen Erfolg hatten”. Auf die Äußerung des Zielfahnders Wunderlich: “Diese Verschwörungstheorien von Herrn Wunderlich haben wir nicht eins zu eins geglaubt, es war schon sehr seltsam was er behauptet hat”, dass für seinen Misserfolg der Verfassungsschutz in Thüringen verantwortlich war, sei für ihn unvorstellbar gewesen.

11.17

Die Abg. Pelke hakt noch, ob es zutreffe, dass man das Trio damals nicht als gefährlich eingeschätzt habe. Der Zeuge gibt an, dass man die Drei ja damals nur wegen des Bombenbastelns gesucht habe. “Bombenbasteln hat zum damaligen Zeitpunkt in der rechten Szene überhaupt eine große Rolle gespielt bundesweit”, [es sei verbreitet gewesen]. Schwerpunkt des LfV Sachsen und der sächsischen Politik seien die Verhinderung von Skinheadkonzerten und die Konzentration auf die SSS gewesen, betont der Zeuge erneut.

11.16

Die Abg. Pelke fragt zum [Juni 2000] Gespräch mit Zielfahnder Wunderlich zur Unterstützung bei der Fahndung nach dem Trio, ob es vor dieser Zusammenkunft eine Kontaktaufnahme Thüringen & Sachsen auf anderer Ebene gab. Der Zeuge gibt an, dass es auf Abteilungsleiterebene eine Verständigung dafür gab. Nach diesem ersten Gespräch gab es 10 Monate später das nächste Gespräch. Ihm ist auf Nachfrage nicht erinnerlich, das etwas zwischen den 10 Monaten passiert sei.

11.15

Die Abg. König fragt nach ob er Kenntnisse darüber hatte, welche Neonazis sich über die Aussteigerhotline des LfV Sachsen gemeldet haben. Er sei sich unsicher, wann das überhaupt geschaltet war. Er habe keine Kenntnisse dazu.

11.14

Ob er auch mit weiteren untergetauchten Thüringer Neonazis zu tun hatte? Nein. Die Abg. König fragt weiter:  Hans Jörg Schimanek Junior? (phon). Lange: “Den Namen habe ich schonmal gehört”, er sage ihm aber genauso wenig etwas wie Reinhard Rade (phon). König ergänzt, dass diese wegen Briefbombenattentate gesucht wurden und Kontakt zu Karl Heinz Hoffmann gepflegt haben sollen. Lange kann sich daran nicht erinnern. Ob er auch die “Bajuwarische Befreiungsarmee” kenne? Der Zeuge interveniert: „Machen sie jetzt eine Abfrage?“ und meint, dass die letzten Fragen nichts mehr mit dem Trio zu tun haben. Die Abgeordnete widerspricht. Man versuche alle Informationen rund um das Trio zu bekommen, die eben genannten hatten auch Verbindungen nach Sachsen bzw. sollen dort untergetaucht gewesen sein [?].

11.13

Die Abg. König fragt weiter, was ihm zur Weißen Bruderschaft Erzgebirge einfalle? Der Name sei ihm bekannt, verknüpfen kann er damit erst einmal nichts. Auf Nachfrage zu Blood & Honour-Nachfolgestrukturen auch nichts. Auf Nachfrage CC88 weiß er ebenso nichts. Jan Werner sei dort involviert. An die Beteiligung von Thomas Starke und Antje Probst kann er sich nicht genau erinnern. Movement Records sei ihm als rechtes Musiklabel aus Chemnitz bekannt, dass wegen „bundesweit übergreifender Konzertorganisation“ auffällig wurden. “Movement Records hat bundesweit und international Konzerte organisiert”, Informationen dazu seien durch das LfV bundesweit verteilt. Lange erinnert sich auch eine Fahrt einer Person in dem Kontext nach England. Namen, Daten oder Bands hat er nicht mehr erinnerlich.

11.12

Die Abg. König fragt nach, in wie weit der Zeuge persönlich mit den Nachfolgestrukturen zuBlood & Honour im Raum Dresden/Chemnitz zu tun hatte. Lange äußert, dass die Beobachtung von B&H „ Kerngeschäft des LfV [Sachsen]“ gewesen sei“. Man hatte Kameradschaft und die SSS, die im selben Zeitraum sehr aktiv war, entsprechend habe man diese mehr sehr großem Aufwand überwacht und gemeinsam mit dem LKA Sachsen eine Verbotsverfügung dazu vorbereitet. In der Priorisierung des LfV Sachsen lag [zur Jahrtausendwende] war der 1. Schwerpunkt bei der SSS und der 2. Schwerpunkt bei der Verhinderung von rechten Skinheadkonzerten. “Das war mit ein Grund, warum ich zum LfV Sachen gekommen bin”, er wollte die Arbeit mit der Polizei verbessern. Dort hätte es Probleme gegeben und er sollte die Informationsweitergabe zur Polizei optimieren. Räumliche Schwerpunkte des LfV Sachsens seien zu der Zeit Chemnitz, Sächsische Schweiz und Ostsachsen gewesen. Man habe Informationen an die Thüringer Polizei und an die sächsische Polizei weitergegeben. Zielfahnder Wunderlich sei aber der einzige Thüringer, mit dem er im Zusammenhang mit dem Trio Kontakt hatte.

11.03

Die Abg. König fragt nach, ob das LfV Sachsen auch Informationen über das flüchtige Trio zu einem möglichem Unterschlupf an die Staatsschützer in Chemnitz gegeben habe, der Zeuge erinnert sich an eine Einsatzbesprechung am 26.4. [2000] wo die Chemnitzer wohl auch teilgenommen haben, folglich müssten sie davon auch Kenntnis gehabt haben.

11.05

Ich hatte den Auftrag alles zu vergessen was ich im LfV jemals gesehen oder gehört hatte” so Verfassungsschützer Lange zum Moment seines Ausscheidens aus dem Geheimdienst.

11.04

Lange gibt an, dass die Beziehungen zum Staatsschutz nach Chemnitz besonders geprägt waren, eine Querverbindung zu einer möglichen Überfallserie habe man da aber nicht gezogen. “Die Beziehung ist einfach nicht verknüpft worden, es gab keine Anhaltspunkt dafür”. Der Zeuge gibt, man damals Jan Werner observiert habe. Außerdem: Observationen seien Standartmaßnahmen des Verfassungsschutzes, „es sind jeden Tag Observationsteam des Verfassungsschutzes unterwegs gewesen“ so der Zeuge.Lange „Wir haben als Verfassungsschutz wenige Optionen also müssen wir erst einmal mit einer Observation ran“. Man habe damals viel gemacht, im Vergleich zur Überwachung der SSS (Skinheads Sächsische Schweiz) sei das dennoch nur ein Bruchteil gewesen.

11.02

Der Abg. Kellner fragt nochmal ob, die Skepsis gegenüber dem LfV Thüringen Auswirkungen auf die Arbeit des LfV Sachsen hatte. Der Zeuge meint, dass es solche Auswirkungen nicht gab. Alles Schriftliche ging auch an das LfV Thüringen. “Sicher wenn man nicht unbedingt vertraut, ist man etwas zurückhaltender in der Art der Gespräche” erklärt er, fügt aber hinzu:  “Alles was wir wussten, wurde weitergegeben”.  Kellner fragt weiter ob es keine Hinweise zu Überlegungen gab, von was sich die Geflüchteten denn ernähren würden bzw. wie diese denn zu Geld kommen würden, ob da keine Verbindung gezogen wurden.

10.59

Die Abg. Marx fragt nach, ob ein Herr Kleimann vom LKA Thüringen damals beim LfV Sachsen auch vorstellig wurde. Dem Zeugen ist darüber nichts bekannt. Der Abg. Kellner fragt nach der Häufigkeit von Treffen mit den Thüringer Behörden, ob diese regelmäßig stattfanden. Der Zeuge meint, diese waren sporadisch. Es waren ca. 5 bis 10.  In Chemnitz, beim LfV in Sachsen, auch er war mal in Thüringen. Vorwiegend mit dem LKA, mit dem Verfassungsschutz weniger. Der Abg. Kellner möchte wissen, ob die Skepsis des Zielfahnders Wunderlich gegenüber dem LfV Thüringen auch in Sachsen thematisiert hatte. Der Zeuge meint, dass er damals recht frisch beim VS war, in den ersten Monaten hatte er damit zu tun, sein Aufgabenfeld abzustecken und wollte daher auch nicht gleich die Kollegen aus Thüringen kritisieren.

10.53

Die Abg. Marx fragt den Zeugen Lange ob es sinnvoll gewesen wäre, wenn auch dem sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz die Observationsfotos [zum vermutlichen Böhnhardt] vorgelegen hätten. Der Zeuge bejaht, “aus der heutigen Sicht selbstverständlich wäre das besser gewesen!”, die Zusammenarbeit hätte besser sein können.

10.50

Bei der Art der Zusammenarbeit mit den Behörden lässt der Zeuge eine erste Abstufung erkennen, die Zusammenarbeit mit den Thüringer Verfassungsschützern sei gut gewesen. Die mit dem Zielfahnder Wunderlich aber offensichtlich noch stärker, zum LKA Thüringen habe man vollstes Vertrauen gehabt, äußert Lange.

10.49

Die Abg. Marx kommentiert seine Ausführungen, dass es ja eigentlich kein gewöhnlicher Vorgang sei, dass sich die Thüringer Polizei mit einem Amtshilfeersuchen an das sächsische LfV wendet und fragt nach den Grundlagen dafür. Der Zeuge verweist allgemein auf die Amtshilfepflicht nach Art. 35 GG, wonach sich Behörden gegenseitig unterstützen müssten. Sie hätten ja keine Bankräuber gesucht, sondern die Zuständigkeit habe sich dadurch ergeben, dass es rechtsextreme Straftäter waren. Außerdem sei durch Hinweise zum möglichen Untertauchort Sachsen auch die Landeszuständigkeit des LfV Sachsen gegeben gewesen. Er stimmt aber zu, dass es rein fahndungstechnisch eigentlich Polizeiarbeit sei. Mit dem Thüringer LKA gab es auf Nachfrage vorher keine Zusammenarbeit, aber mit der sächsischen Polizei schon. Er erinnert sich an einen Fall im Jahr 2000, bei dem man einer Person die „Waffe abgenommen und der Polizei übergeben habe”.

10.47

Eigene Erkenntnisse zum Zeitraum nach der Flucht des Trios nach dem 26.1.98 habe der Zeuge nicht, weil er erst am 15. Dezember 1998 dienstlich angefangen habe. Hinweise auf Banküberfalle hätten eben sowenig vorgelegen wie Hinweise auf eine Mordserie, dahingehend sei keiner mit einem Amtshilfeersuchen an das LfV Sachsen damals herangetreten. Es ging lediglich um die Unterstützung bei der Fahndung. Ihm sei nur ein Amtshilfeersuchen der Thüringer Polizei bekannt. Nach seinem Weggang vom LfV Sachsen im Juli 2002 habe er keine weiteren Infos zur Suche erhalten. Das LfV Sachsen habe mit der Maßnahme „Terzett“ Strukturermittlungen in der sächsischen Skinheadszene und im Blood & Honour-Netz vornehmen wollen, erzählt Lange. Man habe gehofft Hinweise auf das Trio zu erhalten. Persönlich wolle er noch anmerken, dass er zwischen 98-2002 nicht von jener heute bekannten NSU-Gruppierung ausging, auf dem Schirm hätte man viel mehr „drei junge Rechtsextremisten“ gehabt, „die untertauchten, weil die Polizei sie suchte“. Keiner seine Mitarbeiter hatte Anhaltspunkte die auf Morde betont er. Er ist der Meinung, dass das LfV Sachsen sehr viel unternommen habe zum Auffinden des Trios und es sei ihm einpersönliches Anliegen, den Opfern sein Mitleid auszusprechen. Er bedauere sehr, dass das LfV Sachsen das unendliche Leid nicht habe verhindern können.

10.43

Im Verlauf seien durch das MEK Chemnitz zwei Personen videografiert worden, bei denen eine weibliche Person im Verdacht stand, Beate Zschäpe zu sein. Die ausgedruckten Bilder des Videos wurden durch das MEK Chemnitz direkt der Thüringen Zielfahndung übergeben, berichtet Lange. Die weibliche Person hätte sich nicht als Zschäpe herausgestellt. Das war auch die letzte operative Aktion im Rahmen der Fahndung des LfV Sachsen. Lange selbst sei am 2. Juli 2000 zurück zur Polizei versetzt worden. Weiterhin stellt er klar: Es gab keine Unzulänglichkeiten zwischen LfV Sachsen und LfV Thüringen, über den Thüringer Verfassungsschutz seien ihm nur Mutmaßungen [die bekannten Vorwürfe des Zielfahnders Wunderlich, wonach der VS die Fahndung nach dem Trio behindert habe]. Folglich wüsste er auch nicht darüber, dass solche Unzulänglichkeiten zur Bildung von militanten rechten Strukturen bzw. zur Straftatenbegehung beigetragen haben könnten. Man habe die Fahndung der Jenaer mit eigenen Maßnahmen in Sachsen unterstützt und alle Infos unverzüglich an die Thüringer Polizei weitergegeben, erklärt er. An wichtigen Besprechungen (Kripo Live-Maßnahmen, Böhnhardt-Geburtstags-Observation) habe das LfV Thüringen teilgenommen.

10.40

Der Zeuge berichtet weiter von den Maßnahmen der Observationsgruppe des Thüringer Verfassungsschutzes, welche vom  6-8.5.2000 zum Einsatz kam und dass in der Zeit eine Person fotografiert worden sei, die Uwe Böhnhardt ähnelte. „Diese wichtige Information hat mich zum damaligen Zeitpunkt nicht erreicht“, so Lange. Wie sich später herausgestellt habe, sei es aber nicht Böhnhardt gewesen. In der Folgezeit hätte das LfV Sachsen auf Bitten des LfV Thüringen auch Observationen durchgeführt. Auf Bitten des Zielfahnders Wunderlich fand vom 29.9-1.Okt 2000 eine Observation in Sachsen durch das MEK des Polizeipräsidiums Chemnitz statt, dazu habe es eine weitere Einsatzbesprechung in Chemnitz gegeben. DasLfV Sachsen habe selbst vom 15.9. bis 11. Oktober [?] ebenfalls in Chemnitz eine Langzeit-Videoüberwachung begonnen, um rechte Strukturen in Chemnitz zu ermitteln und Hinweise für die drei Flüchtigen zu bekommen. Vor Ort seien also MEK + Polizei + Observationsgruppe des Verfassungsschutzes eingebunden gewesen. Lange erzählt von der konspirativen Wohnung gegenüber vom Zielobjekt und dass dort, wo die Kamera lief nicht ständig auch Observanten mit dabei waren.

10.37

Nach den Angaben von Herrn Lange habe das LKA Thüringen damals schon vermutet, dass der sächsische Neonazi Jan Werner Kontakte zum Jenaer Trio haben könnte, Werner sei als Mitglied der B&H Bewegung bekannt gewesen. In Chemnitz hätten deswegen auch Observationen stattgefunden. Alle Observationen der Thüringer Polizei in Sachsen haben nicht zum Erfolg geführt, „das Trio war nicht zu fassen“. Nach über 10 Monaten nach dem Besuch von Wunderlich gab es am 26.4.2000 eine bilaterale Besprechung zwischen den Verfassungsschutzämtern in Sachsen und Thüringen, die Begleitung er geplanten Kripo-Livesendung sollte abgestimmt werden. Ziel war es parallel zur Ausstrahlung auch Telefonüberwachungen durchzuführen und die bestehenden V-Leute in Sachsen zu Sensibilisieren, um Reaktionen in der Szene registrieren und im besten Fall den Aufenthaltsort der Gesuchten enttarnen zu können. Man habe auch einen engen Kontakt zum LKA Sachsen gehabt, für den Tag X wurde für Zugriffsmaßnahmen ein SEK in Bereitschaft versetzt. Insgesamt waren vier Behörden in die Maßnahmen um die Kripo-Livesendung 2000 eingebunden, einen Erfolg habe es jedoch nicht gegeben, es gab keine brauchbaren Hinweise und auch keinen SEK-Einsatz. Danach habe weiter ein enger Kontakt zwischen den Beteiligten bestanden.

10.33

Herr Lange erklärt, dass er gerne ein Statement zu Beginn abgeben würde. “Leiter des Referates Rechtsextremismus war ich rund drei einhalb Jahre lang” vom 15.12.98 – 30.6.2002. Dann liest er ca. 25 Minuten eine im Vorfeld verfasste Erklärung vor und arbeitet sich auch am Beweisbeschluss ab. Das LfV Sachsen habe keine Rechtsextremisten in Thüringen unterstützt und auch das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz dürfte über so etwas auch keine Kenntnisse haben. Die Zusammenarbeit Thüringer Sicherheitsbehörden mit LfV Sachsen begann für ihn am 15. Juni 1999, als der Thüringer Zielfahnder Sven Wunderlich zu ihm kam. Bei der Übernahme seiner Amtsgeschäfte schon vorher habe das Trio keine Rolle gespielt. Damals stand vor allem die sächsische Gruppe „Skinheads Sächsische Schweiz“ im Visier der Geheimdienstler. Wunderlich habe man grundsätzliche Unterstützung bzw. Amtshilfe von Sachsen aus zugesagt. Herr Wunderlich hätte damals schon gegenüber dem sächsischen Verfassungsschutz geäußert dass er zur Partnerbehörde (LfV Thüringen) kein großes Vertrauen habe und dass er glaube, dass jemand vom Verfassungsschutz dem flüchtigen Neonazi-Trio geholfen habe. Es ging damals bereits um vorliegende Hinweise auf den Fluchtort Chemnitz. Im April 2000 habe es dann das nächste Treffen gegeben.


10.28
Erster Zeuge: Volker Lange, 53 Jahre, Heute Kriminaldirektor im Landeskriminalamt, früher beim Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen tätig.

ua-lange

10.26

Herr Lange hat etwas Verspätung und ist jetzt eingetroffen. An seiner Seite befindet sich Rechtsanwalt Peters, der nicht das erste mal für sächsische Verfassungsschützer hier als Rechtsbeistand auftritt. Anders als in Thüringen sind die Aussagegenehmigungen für Sachsen sehr viel restriktiver. Auch die Formulierungen haben es in sich, so sind von der Aussagegenehmigung u.a. jene Informationen nicht gedeckt, welche dem oder den „Verfassungsschutzbehörden schweren Schaden zufügen“ würden.

08.57

Das ist übrigens die 50. öffentliche NSU-Ausschuss-Sitzung des Thüringer Landtages.

08.55

Der Ticker zur Ausschuss-Sitzung am Donnerstag befindet sich noch in Arbeit und wird entweder heute oder spätestens morgen noch online gehen. An diesem Tag kam unter anderem zum Vorschein, dass die Abgeordneten möglicherweise vom Verfassungsschutz angelogen wurden. Bisher ging der Ausschuss stets davon aus, dass er die Original-Fahndungsakte zum Trio (Bezeichnung “Drilling)” des Thüringer Verfassungsschutzes erhalten habe. Tatsächlich wurde die Akte erst nach der Fahndung aus vielen einzlenen Dokumentenstücken im Jahr 2003/2004 von unbeteiligten jungen Verfassungsschützern erst einmal zusammengebastelt. Diese hatten ein Sammelsurium aus unterschiedlichsten Schriftstücken in einem Panzerschrank genommen, dass was sie für wichtig erachtetet hatten im Drilling-Kontext kam in die Akte, dass was nicht für wichtg einstufte, sei geschreddert worden. Bisher hatten Verfassungsschützer beteuert, dass es die Originalakte sei, in der damals die Fahnundsmaßnahmen dokumentiert wurden. In dem speziell gesicherten Panzerschrank hätten auch andere geheime Dokumente zu V-Leuten und Observationen über Jahre gelegen.

09.52

Die Ladungsliste für den heutigen Tag:

Herr Lange (LfV Sachsen): 10 Uhr

Herr Vahrenholt (LfV Sachsen): 13 Uhr

Herr Zweigert (LfV Thüringen): 15 Uhr

Herr Sippel (LfV Thüringen) 17 Uhr

08.49

Wegen der Sitzungsverfügung des Ausschusses kann der Ticker wie mittlerweile üblich nicht live ins Netz übertragen werden. Die Einträge ab 9 Uhr werden später nach dem Ende des Sitzungstages freigeschalten.

08.45

Um 9 Uhr beginnt zunächst eine interne Beratungssitzung. Ab 10 Uhr ist der Raum F101 dann für alle geöffnet.

Quelle: HASKALA

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