MIGAZIN| FLÜCHTLINGSHEIM DARF GEBAUT WERDEN: Richter erklärt Flüchtlingsgegnern Grundsätze pluralistischer Gesellschaften


Der Bau einer Flüchtlingsunterkunft hängt nicht von den Lebensgewohnheiten der Nachbarschaft ab. Einen Milieuschutz kennt das Gesetz nicht. Mit diesem Richterspruch hat das Verwaltungsgericht Stuttgart Anträge von Flüchtlingsgegnern zurückgewiesen. Auch Kölner gericht weist Anträge ab.

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Die Justizia © Markus Daams @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG
Im baden-württembergischen Esslingen darf eine Gemeinschaftsunterkunft für 70 Flüchtlinge wie geplant gebaut werden. Eilanträge von vier Nachbarn wurden vom Stuttgarter Verwaltungsgericht in einem jetzt bekannt gewordenen Beschluss vom 20. August zurückgewiesen. Die Richter begründen den Beschluss mit den Grundsätzen pluralistischer Gesellschaften. (Az.: 2 K 2769/15 und 2 K 2692/15)