Hajo Funke| Keine Konsequenzen aus zwei Jahre NSU-Skandal? Mindestforderungen an eine neue Bundesregierung und das Parlament


Die Polizei setzte, so die Autorin Semiya Simsek, Tochter des ersten Mordopfers in der Ceska Mordserie, in „Schmerzliche Heimat“, ohne jede empirische Evidenz ein besonderes psychisches Druckmittel gegenüber der Witwe ein und unterstellte – mit Fotos unterlegt – , dass Enver Simsek mit einer blonden deutschen Frau zusammen gewesen sei: „Schauen Sie, Ihr Mann war mit dieser Frau zusammen.“ Später räumte einer der Polizisten, die dieses psychische Druckmittel angewandt hatten, ein, dass es nur ein Versuch war.

Nach dem ggw Stand der Koalitionsdebatte ist die zunächst breit diskutierte Reform der Sicherheitsbehörden an Haupt und Gliedern keineswegs in Sicht, nicht die Reform des Verfassungsschutzes der Führung und der Gliederungen, nicht ein Ende des Schatten-reichs ungehindert agierender rechtsextremer V-Leute, die das Handeln des NSU-Netzwerks begünstigt hatten.

Ja, bisher sieht es so aus, als überlässt man das jenen, die für das Scheitern der Sicherheitsbehörden und für eine Blockade der Aufklärung und der Reform bis in die jüngsten Tage sich einen bitteren Namen gemacht haben: Hans-Peter Friedrich, Klaus Dieter Fritsche. Noch vor wenigen Tagen erklärte Friedrich, die Kontrolle der Inlands-Geheimdienste durch die parlamentarischen Gremien sei doch vorzüglich – ein großer Protest etwa der Sozialdemokratie blieb aus. Nichts ist in Ordnung und funktioniert regelgerecht und regelkonform, was die Kontrolle der Verfassungsschützer anbelangt.

Gewiß, man wolle den Minimalkonsens des Untersuchungsausschusses – 47 meist Details zur Verbesserung der Information und Kooperation in Polizei, Justiz und Verfassungsschutz – umsetzen, aber an der Architektur keineswegs etwas erkennbar verändern. Darauf habe man sich geeinigt. Aber dies dient allenfalls der Verbesserung von Transparenz, Koordination und Kooperation, stellt aber in keiner Weise eine Reform der Sicherheitsarchitektur dar. Bisher ist auch nicht klar, ob das BMI der CSU überhaupt entzogen wird und tatsächlich ein Reformer, wer immer das sei, eine tatsächliche Reform umsetzen kann, vor allem will.

Man wolle – so die Empfehlungen des Untersuchungssausschusses – eine größere Offenheit in den Ermittlungen der Polizei einfliessen lassen, eine größere Sensibilität gegenüber rassistischen Motiven berücksichtigen, Selbstkritik, und mehr Expertenwissen aus Wissenschaft; man empfehle der Justiz eine größere Flexibilität in überregionaler Zuständigkeit, etwa für  den Generalbundesanwalt, und für den Verfassungsschutz bessere Information und vor allem Informationsweitergaberegelungen – vom Untersuchungsausschuss selbst lediglich als Minimalkonsens eingestanden. Man wolle auch ein besseres Controlling.

Fünf verkoppelte Mindestforderungen

(1) Stattdessen ist die Reform des kompletten Verfassungsschutzsystems und der gesamten Sicherheitsbehörden überfällig, d.h. ein Umbau oder eine Neugründung des Bundesamts, um tatsächlich ein Wechsel von Mentalität, Personal und Struktur vornehmen zu können; nicht einmal die physische Entkernung durch einen Umzug ist noch ernsthaft im Gespräch – das Bundesamt bleibt die black box einer gescheiterten Sicherheistspolitik – ein Affront gegen über der großen Mehrheit in der Republik.

(2) Man braucht das Ende der bisher außer demokratisch-rechtsstaatliche Kontrolle geratenen V- Leutestruktur, ihres ruchlosen gewaltfördernden Einsatzes etwa in Thüringen, Brandenburg oder Baden-Württemberg und ihrer Führung. Diese Struktur hat der Sicherheit in der Bundesrepublik, gerade auch gegenüber Migrantinnen und Migranten, schwer geschadet – und schadet ihr bis heute.

(3) Wir brauchen eine(n) unabhängige(n) Beauftragte(n), die/der tatsächlich öffentlich wirksam den Sicherheitsbehörden auf die Finger schaut und sie kontrolliert, die Parlament und Öffentlichkeit regelmäßig über Art und Ausmaß der Gefahren des Rechtsextremismus und des Rassismus berichtet und für einen entsprechenden Opferschutz zuständig ist – so wie dies die Türkische Gemeinde Deutschland vorgeschlagen hat. – Es bräuchte eine ganz andere Kompetenz der parlamentarischen Kontrolle, eine Fachaufsicht, die diesen Namen verdient, und eine öffentliche Kontrolle, die anders aussieht als bisher. Wir brauchen eine Verstetigung der Förderung zivilgesellschaftlicher Initiativen gegen rechtsextrem – wie der Aussteigerhilfe Exit Deutschland.

(4) Ein mögliches Verbotsverfahren gegen die NPD dient nur dann der Stärkung der Sicherheit vor den Gewaltgefahren des Neonazismus, wenn die Sicherheitsbehörden anders als bisher dem rassistischen Alltagsterror konsequent entgegentreten. Denn nur, wenn dies geschieht, kann darauf gehofft werden, dass nach einem etwaigen Verbot der NPD dies auch angemessen umgesetzt wird. Die bisherige Konsequenzen zur Verbesserung des Alltagsterrors – wie das gemeinsame Abwehrzentrum – haben nicht das gebracht, was man öffentlich an Erwartungen formuliert hat.

(5) Eine solche Reform steht und fällt mit dem politischen Personal, das eine solche überfällige Reform glaubwürdig macht. Mit Sicherheit gehört das bisherige Personal, etwa im Bundesministerium des Inneren (Friedrich/Fritsche) nicht dazu. Fritsche steht als langjähriger stellvertretender Präsident des Bundesamts für die fatale Verstrickung des Amts mit den gewalttätigen V-Leuten wie Corelli oder Piatto. Dies ist ein Grund, warum ein absolutistisches „Staatswohl“ (Fritsche) bemüht wurde, um jede vernünftige Aufklärung auch durch bewußtes Schreddern zu blockieren. Sie garantieren, dass nichts Entscheidendes geschieht.

Will man die Böcke zu Gärtnern machen?!

Ein Nicht-Handeln in diesen fünf Punkten kommt einem Offenbarungseid der nächsten Regierung an ihrem Beginn gleich und ist angesichts der erwartbaren weiteren Enthüllungen im Münchener NSU-Prozess gegenüber der Sicherheit der Menschen wie der eigenen Regierung fahrlässig, wenn nicht verantwortungslos.

Prof. Dr. Hajo Funke; Lutz Bucklitsch, u.a.

 

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