BGH hebt Freispruch für Neonazi auf – Notwehrexzess wegen Facebook-Posting zweifelhaft


von Prof. Dr. Armin Engländer

26.04.2013

Mann in Handschellen© pixarno – Fotolia.com

Das Aufeinandertreffen eines NPD-Politikers mit Antifa-Aktivisten ließ einen der letzteren schwer verletzt zurück. Auf Krawall gebürstet waren wohl beide. Wenige Tage zuvor hatte der Neonazi allerdings auf Facebook darüber fabuliert, wie er wohl straflos Linke töten könnte. Das ließ den BGH nun am Freispruch des Mannes durch die Vorinstanz zweifeln, erläutert Armin Engländer.

Im Oktober 2011 war der ehemalige NPD-Landtagskandidat Florian S. am Rande einer Veranstaltung von Rechtsextremisten in Bahlingen am Kaiserstuhl mit seinem Auto in eine Gruppe Antifa-Aktivisten gefahren. Dabei verletzte er einen 21-Jährigen schwer. Die linken Aktivisten – teilweise vermummt und mit Reizgas bewaffnet – waren zuvor auf ihn zumarschiert, um ihn anzugreifen. Dabei ging es ihnen offenbar darum, zu verhindern, dass S. auswärtiger Tagungsteilnehmer vom Parkplatz zum Veranstaltungsort weiterleitet.

Das Landgericht (LG) Freiburg hatte S. in erster Instanz vom Vorwurf des versuchten Totschlags sowie der vollendeten bzw. der versuchten gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Den Tötungsvorsatz hatten die Richter verneint. Der Angeklagte sei davon ausgegangen, dass die Antifa-Aktivisten rechtzeitig ausweichen und deshalb lediglich Verletzungen erleiden würden.

Vollständiger Artikel

 

Hinterlasse einen Kommentar